Jobcenter: Dsgvo Schadenersatz/ vorsätzliche Untätigkeit

16. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
LarissaP 53
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter: Dsgvo Schadenersatz/ vorsätzliche Untätigkeit

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

anbei der Sachverhalt:
leider musste ich am 15.04.2023 nach Beendigung der SGBIII Leistungen, Bürgergeld beantragen. Nichtsdestotrotz dauert die Bearbeitung bis heute an. Dabei wurde mir erst ca. mitte Mai auf meine Anfrage Mitgeteilt, dass ich noch weitere Unterlagen Nachreichen muss.
Da ich noch freiberuflich bin bekam der Jobcenter die EKS Anlage bereits 3mal. (am Anfang und zwei mal auf Anfrage). (nicht weil etw. falsch sei oder fehlt).
Hinzu kommt dass ich diese Woche über meinen Gesundheitlichen Zustand abgefragt wurde.
-vor ca. drei Jahren musste ich bereit Hartz4 beziehen und hab dummerweise meine Schwerbehinderung angegeben.
In diesem Antrag wurde die Frage nach der Schwerbehinderung eindeutig verneint!
-Nichtsdestotrotz werde ich bei der letzten "Aufforderung zur Mitwirkung" praktisch "aufgefordert" meinen gesundheitlichen Zustand offenzulegen und Nachweis über aktuellen Grad der Behinderung einzureichen!
Antrag auf Vorschuss wurde gerade Abgelehnt da ich mit 1200,- Kontostand "nicht mittellos bin" !

leider fehlen mir gerade die Worte da die absage vor 2min kam=))))

dennoch was kann man dagegen unternehmen??

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15 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35556 Beiträge, 6047x hilfreich)

Zitat (von LarissaP 53):
Jobcenter: Dsgvo Schadenersatz/ vorsätzliche Untätigkeit

- Hast du Bürgergeld ab sofort beantragt?
- Hast du die 1.vorausschauende EKS- bereits 3x eingereicht?
- Hat sich dein GdB inzwischen geändert?
- Wie hast du im BüG-Antrag die Schwerbehinderung verneint?

DSGVO: ich sehe bisher nichts verletzt.
Untätigkeit: Das JC ist weder vorsätzlich noch überhaupt untätig.
Schadensersatz: Welcher Schaden in € ist dir seit 15.4. entstanden?

Welchen GdB hast du damals gehabt? Welchen jetzt?
Wann hast du Vorschuss beantragt?
Es ist (leider) korrekt, dass du mit diesem Kontostand als 1er-BG nicht mittellos bist.

Ich vermute, du sollst jetzt lediglich noch angeben, ob du (mit deinem GdB) trotzdem regelmäßig mind. 3 Std. tgl. erwerbstätig sein kannst.
Was steht zur Offenlegung deines gesundh. Zustandes--- was genau?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LarissaP 53
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vielen liebe Dank für Ihre Antwort auch wenn unerwartet....
*bg sollte als folgeleistung nach ALGI kommen
*Ja es wurden bereits 3x eks nachgereicht...
gdb hat sich nicht geändert allerdings habe ich im Hauptantrag die Schwerbehinderung verneint...
*es wurde bei allen Fragen welche Gesundheit betreffen nein angekreuzt.... bzw. sollte nichts darauf deuten dass ich immer noch beeinträchtigt bin... brauche keinerlei Mehrbedarf oä....
*Vorschuss wurde knapp am 14.06 beantragt Antwort kam heute...
*ab wann gelte ich dann "Mittellos"??) mit "0"?)... dann gerate ich ja im nächsten Monat oder gar sofort mit allen Rechnungen in Verzug... 1200,- ist 1monatliche Auszahlung... reicht im Grunde gerade für die Fixkosten.
*hmm außerdem steht im § 42 SGB I Vorschüsse im Allgemeinen nichts von Mittellosigkeit... ?? Wie kann das sein??

Sind Sie sich sicher dass man Antrag auf Vorschuss einfach so abgelehnt werden kann??
Vorschuss ist ja im Grunde sowas wie Kredit den ich bei Jobcenter beantrage.... so richtig absagen dürfen die nicht... ??? wird ja abgezogen später? wenn BG nicht bewilligt wird habe ich Schulden.. Vorschuss ist ja dazu da wenn JC zu lange denkt... steht auch im § 42 SGB I ??


-- Editiert von User am 16. Juni 2023 16:06

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126905 Beiträge, 40725x hilfreich)

Zitat (von LarissaP 53):
dennoch was kann man dagegen unternehmen??

Gegen was konkret?



Zitat (von LarissaP 53):
Dsgvo Schadenersatz/ vorsätzliche Untätigkeit

Da in der Schilderung davon rein gar nichts zu lesen ist, sollte man da auch mal die Details zu liefern.



Zitat (von LarissaP 53):
Nichtsdestotrotz werde ich bei der letzten "Aufforderung zur Mitwirkung" praktisch "aufgefordert" meinen gesundheitlichen Zustand offenzulegen und Nachweis über aktuellen Grad der Behinderung einzureichen!

Logischdrweise ...



Zitat (von LarissaP 53):
bzw. sollte nichts darauf deuten dass ich immer noch beeinträchtigt bin..

Bedeutet was konkret?
Eine befugte Stelle hat den aktuellen Grad der Behinderung auf 0 festgelegt?
Oder das man einfach trotz aktuell vorhandenem Grad der Behinderung einfach verneint hat?



Zitat (von LarissaP 53):
Antrag auf Vorschuss wurde gerade Abgelehnt da ich mit 1200,- Kontostand "nicht mittellos bin" !

Korrekt.



Zitat (von LarissaP 53):
ab wann gelte ich dann "Mittellos"??) mit "0"?

Korrekt, wobei 0 bedeutet, das mindesten kein Geld mehr verfügbar hat. Mit etwas Pecj auch erst, nach dem man man alle legalen Möglichkeiten (Kredite, Verwertung von Vermögen, ...) genutzt hat.



Zitat (von LarissaP 53):
dann gerate ich ja im nächsten Monat oder gar sofort mit allen Rechnungen in Verzug.

Und? Das geht den meisten Empfängern von Sozialleistungen am Anfang so.
Das ist nicht das Problem des Amtes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LarissaP 53
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das geht den meisten Empfängern von Sozialleistungen am Anfang so.

das mag ich zu bezweifeln... es gibt sowas wie Schonvermögen... 40000,- pro pers. plus 15000,- für weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Zitat:
erst, nach dem man man alle legalen Möglichkeiten (Kredite, Verwertung von Vermögen, ...) genutzt hat.

Hmm Hartz4 ist eher nicht dafür da um auf die Straße zu kommen und dann versuchen von der Straße zu kommen=)) Dementsprechend gibt es auch so eine Sache wie das Schonvermögen wurde vor kurzem erhöht.
bei SGB 12 Beziehern beträgt Diese etwa 5000,- bin mir da aber unsicher...

Zitat:
Mit etwas Pecj auch erst, nach dem man man alle legalen Möglichkeiten (Kredite, Verwertung von Vermögen, ...) genutzt hat.


Wenn wir den Vorschuss nehmen der Abgelehnt wurde ist dieser auch sowas wie ein Kredit.. nur vom Jobcenter...

hhmm hab erwartet Profi Meinung hier zu lesen immerhin ein Juraforum bin selber nur Sozialarbeiter Leute..)
Schade.....
wollte für den Sachverhalt eine Zweitmeinug..

bzgl. Schwerbehinderung....:

Leute man kann doch nicht faktisch erpresst werden seine neue gesundheitsbezogenen Daten offen zulegen obwohl im Antrag steht, dass die Person gesund ist....
was ist wenn man jetzt noch schlimmer krank ist und es niemand sagen will?? oder andersrum genesen ist und den schlimmen Kapitel weglegen will??
Demnach auch die frage nach Dsgvo... denn die Aufforderung neuen -gdb zu offenbaren ergeht nur aus den von früher übermittelten Daten!


ist hier wirklich allgemein die Meinung, dass man die gesundheitsbezogenen Daten dem Staat offenlegen muss auch wenn aus dem neue Antrag ergeht dass die Person gesund ist??

-- Editiert von User am 16. Juni 2023 17:15

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126905 Beiträge, 40725x hilfreich)

Zitat (von LarissaP 53):
Hmm Hartz4 ist eher nicht dafür da um auf die Straße zu kommen

Hartz4 ist gar nicht mehr da ... schon lange nicht mehr ...

Aber weder Hartz IV, noch ALG II, noch das Bürgergeld sind dazu gedacht, die verfehlte Finanzplanung der Bürger zu korrigieren. Sie gewährleisten das Existenzminimum, also notwendigstes wohnen, Nahrung, Kleidung und noch ein paar Extras. Ende der Fahnenstange.

Alles was über das Existenzminimum hinaus geht, ist alleine das Problem des Bürgers.


Zitat (von LarissaP 53):
das mag ich zu bezweifeln... es gibt sowas wie Schonvermögen..

Zitat (von LarissaP 53):
Dementsprechend gibt es auch so eine Sache wie das Schonvermögen wurde vor kurzem erhöht.

Richtig.
Dummerwiese haben viele Bürgergeld Empfänger solche Summe gar nicht.
Aber wer diese Summen hat, ist natürlich nicht mittellos, gerade weil noch entsprechendes Vermögen vorhanden ist.

Man kann also frei wählen, ob man seinen Verpflichtungen freiwillig nachkommt und die Lücke zum Bürgergeld (Rechnungen etc.) proaktiv daraus finanziert, oder man wartet bis das dann eskaliert ist und am Ende gepfändet wird. Letzteres ist natürlich überaus unklug, weil dann noch die ganzen Kosten für Anwälte, Gericht, Vollstreckung etc. oben drauf kommen und sinnlos Geld verbrannt wird.



Zitat (von LarissaP 53):
obwohl im Antrag steht, dass die Person gesund ist...

Bei Falschangaben im Antrag verstehen weder das Amt noch die Justiz Spaß...
Im günstigsten Falle akzeptiert das Amt die Richtigstellung, oft werden solche Anträge dann aber einfach abschlägig beschieden.



Zitat (von LarissaP 53):
ist hier wirklich allgemein die Meinung, dass man die gesundheitsbezogenen Daten dem Staat offenlegen muss auch wenn aus dem neue Antrag ergeht dass die Person gesund ist??

Nö, da haben wir wohl nicht deutlich genug herausgestellt, das da überhaupt keinen Zwang, kein "muss" gibt.
Alle Angaben und Daten die man liefert, erfolgen selbstverständlich auf rein freiwilliger Basis. Wenn der mündige Bürger also keine Angaben machen will, keine Daten liefern will, dann er lässt es einfach. Man kann auch selektiv vorgehen und nur gewisse Angaben und Daten liefern. Einzige Bedingungen ist, dass die Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden und die Daten korrekt sind.

Das "muss" kommt dann erst später, wenn dann die möglicherweise unangenehmen Folgen eintreten.



Zitat (von LarissaP 53):
Demnach auch die frage nach Dsgvo... denn die Aufforderung neuen -gdb zu offenbaren ergeht nur aus den von früher übermittelten Daten!

Falls man meint, dass da eine Datenschutzverletzung vorliegt, der macht entsprechende Anzeige beim zuständigen Datenschutzbeauftragten.



Zitat (von LarissaP 53):
hab erwartet Profi Meinung hier zu lesen

Das lesen der Nutzungsbedingungen hätte geholfen ...
Zitat:
Das 123recht.de Forum ist ein reines Laien-Forum


Die Profi Meinung gibt es z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3911 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von LarissaP 53):
Leute man kann doch nicht faktisch erpresst werden seine neue gesundheitsbezogenen Daten offen zulegen obwohl im Antrag steht, dass die Person gesund ist....

Es wird doch niemand erpresst, sie wollen Geld vom Staat und da sind gewisse Angaben notwendig.
Zitat (von LarissaP 53):
-vor ca. drei Jahren musste ich bereit Hartz4 beziehen und hab dummerweise meine Schwerbehinderung angegeben.

Also weiß das Amt bereits von der Schwerbehinderung.
Zitat (von LarissaP 53):
In diesem Antrag wurde die Frage nach der Schwerbehinderung eindeutig verneint!
-Nichtsdestotrotz werde ich bei der letzten "Aufforderung zur Mitwirkung" praktisch "aufgefordert" meinen gesundheitlichen Zustand offenzulegen und Nachweis über aktuellen Grad der Behinderung einzureichen!

Und wenn der GdB unbefristet ist, dann gibt es ihn heute noch, deshalb werden sie doch zur Mitwirkung aufgefordert.
Was soll dann die Verneinung?
Zitat (von LarissaP 53):
ist hier wirklich allgemein die Meinung, dass man die gesundheitsbezogenen Daten dem Staat offenlegen muss auch wenn aus dem neue Antrag ergeht dass die Person gesund ist??

Man gibt doch idR nur Seite 1 als Kopie weiter, die gesundheitlichen Belange befinden sich auf Seite 2, ergo erfährt niemand warum sie schwerbehindert sind.
Und wenn sie gesund sind, geben ihren Ausweis an das Versorgungsamt zurück, dann ist der GdB nicht mehr notwendig und sie können 6 Stunden und mehr arbeiten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35556 Beiträge, 6047x hilfreich)

Zitat (von LarissaP 53):
bg sollte als folgeleistung nach ALGI kommen
Verstehe ich. ALG endete am 15.4. Und am 15.4. hast du Bürgergeld beantragt.
Wenn du im Antrag ---ab sofort-- angekreuzt hast, gilt deine Antragstellung ab 15.4.
Zitat (von LarissaP 53):
Ja es wurden bereits 3x eks nachgereicht...
Verstehe ich nicht. Es gibt eine vorausschauende EKS-Erklärung (für die ersten 6 Monate BWZ). Nach 6 Monaten will das JC die abschließende EKS haben. Du kannst bisher theoretisch und praktisch erst 1 vEKS eingereicht haben.
Zitat (von LarissaP 53):
gdb hat sich nicht geändert allerdings habe ich im Hauptantrag die Schwerbehinderung verneint...
Das war eine vorsätzliche falsche Angabe. Was soll das bringen außer Verzögerung?
Zitat (von LarissaP 53):
es wurde bei allen Fragen welche Gesundheit betreffen nein angekreuzt
Im Formular HA unter Punkt 5 gibts nichts mit --nein-- anzukreuzen. Du hättest alles frei lassen können.
Zitat (von LarissaP 53):
Vorschuss wurde knapp am 14.06 beantragt
Da hattest du 1.200 auf dem Konto und warst nicht mittelos. Es konnte abgelehnt werden.
Zitat (von LarissaP 53):
dann gerate ich ja im nächsten Monat oder gar sofort mit allen Rechnungen in Verzug.
Wenn deine nicht geschützten Unterlagen/Nachweise bis zum 22.6. vorliegen, könnte das JC das Bürgergeld zur Auszahlung 30.6. anweisen.
Zitat (von LarissaP 53):
Wie kann das sein??
Das JC kann Vorschüsse zahlen, deren Höhe es nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Das JC kennt vermutlich deinen Bedarf bereits, sieht die 1.200,-, evtl. auch dein SChonvermögen, und dein voraussichtliches Einkommen aus der Freiberuflichkeit und hat Ermessen geübt ---und abgelehnt.
Dagegen kannst du selbstverständlich schriftlich und nachweisbar Widerspruch innerhalb 1 Monat erheben.
Zitat (von LarissaP 53):
Vorschuss ist ja dazu da wenn JC zu lange denkt...
Es denkt doch nicht zu lange.
Zitat (von LarissaP 53):
wollte für den Sachverhalt eine Zweitmeinug..
Gut. Hast du hier bekommen. Profis wären in diesem Fall Sozialrechtsanwälte, die dürfen für dich auch profimäßige Rechtsberatung machen. Gibts nebenan gegen kleines Honorar.
Zitat (von LarissaP 53):
ist hier wirklich allgemein die Meinung, dass man die gesundheitsbezogenen Daten dem Staat offenlegen muss auch wenn aus dem neue Antrag ergeht dass die Person gesund ist??
Nein. Nicht alles, was deine Gesundheit oder Krankheit betrifft, musst du offenlegen. Es ist nicht der Staat, sondern das JC, welches dir als Antragstellerin möglichst BüG bewilligen soll.

Auch, wenn du einen GdB hast, kannst du trotzdem mind. 3Std. tgl. erwerbstätig sein. Du hättest dann Anspruch. Ich meine, nur DAS will das JC wissen.
UND: Du hast dir die Verzögerung vermutlich leider selbst eingebrockt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8420 Beiträge, 1772x hilfreich)

Zitat (von LarissaP 53):
-vor ca. drei Jahren musste ich bereit Hartz4 beziehen und hab dummerweise meine Schwerbehinderung angegeben.


Ist doch klar dass nun gefragt wird, wie der Stand ist. Und wenn man jetzt NICHT mehr Schwerbehindert ist, sollte man das eben auch begründen. Wenn es damals ein eigener Fehler war, kann man sich wohl nun kaum beschweren.

Mittellos ist man wohl auch nicht. Da ist ja noch die Freiberuflichkeit

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3911 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Auch, wenn du einen GdB hast, kannst du trotzdem mind. 3Std. tgl. erwerbstätig sein

Auch mit GdB kann man 6 Stunden und mehr arbeiten. Selbst Blinde sind voll arbeitsfähig, wenn sie eine Arbeit haben, die mit der Erblindung ausübbar ist.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
LarissaP 53
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Viele lieben Dank für die Antworten und Rückmeldungen!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35556 Beiträge, 6047x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Auch mit GdB kann man 6 Stunden und mehr arbeiten.
Was heißt denn das?
Ich fühle mich gesundheitlich in der Lage, regelmäßig eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden täglich auszuüben.--- Ja----Nein
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-sgb2_ba147846.pdf
Seite 1, Punkt 4.
Die TE hätte dort JA ankreuzen können. Den Rest hat sie selbst vermasselt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
LarissaP 53
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Die TE hätte dort JA ankreuzen können. Den Rest hat sie selbst vermasselt.


kurz zur Klarstellung des Sachverhalts... :) :smile:

Der Hauptantrag wurde ausgefüllt ohne Angaben zur Schwerbehinderung... Laut neuem Antrag ist die Person vollkommen gesund und belastbar....
nichtsdestotrotz wird weiterhin aktueller GDB verlangt, da der Antragsteller dem Jobcenter bereits vor 3Jahren Schwerbehinderung offenbart hat.

Demgemäß stellt sich die Frage ob es rechtens ist von dem Antragsteller im Rahmen des aktuellen Antrags nach dem Gesundheitszustand zu fragen bzw. "Nachweis über aktuellen Grad der Behinderung" zu fordern...

Denn obwohl der Antragsteller die Schwerbehinderung im aktuellen Antrag verschweigt beruft sich der Sachbearbeiter auf bereits alte Daten und fordert soweit ich weiß bereits zum 2x "Nachweis über aktuellen Grad der Behinderung"...

Entsprechend war auch die frage=)
Darf der Antragsteller im Antrag überhaupt die Schwerbehinderung verschweigen?
Darf der Sachbearbeiter neuen GDB fordern obwohl Antragsteller "scheinbar" gesund ist?




-- Editiert von User am 17. Juni 2023 23:43

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126905 Beiträge, 40725x hilfreich)

Zitat (von LarissaP 53):
Demgemäß stellt sich die Frage ob es rechtens ist von dem Antragsteller im Rahmen des aktuellen Antrags nach dem Gesundheitszustand zu fragen bzw. "Nachweis über aktuellen Grad der Behinderung" zu fordern...

Es ist durchaus die Pflicht des Amtes, gesundheitliche Einschränkungen zu ermitteln, um dann bedarfsgerecht Maßnahmen zu veranlassen, zu vermitteln, ...



Zitat (von LarissaP 53):
Darf der Antragsteller im Antrag überhaupt die Schwerbehinderung verschweigen?

Nein.



Zitat (von LarissaP 53):
Darf der Sachbearbeiter neuen GDB fordern obwohl Antragsteller "scheinbar" gesund ist?

Die Frage verstehe ich nicht.
Ausweislich der vorherigen Schilderung fordert der Sachbearbeiter doch gar keinen neuen GDB, sondern einen Nachweis über aktuellen Grad der Behinderung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3911 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von LarissaP 53):
Demgemäß stellt sich die Frage ob es rechtens ist von dem Antragsteller im Rahmen des aktuellen Antrags nach dem Gesundheitszustand zu fragen bzw. "Nachweis über aktuellen Grad der Behinderung" zu fordern...

Klar, der GdB kann sich bei einer Besserung des Gesundheitszustandes reduziert haben, bei einer Verschlechterung kann es eine Erhöhung gegeben haben.
Es muss immer der aktuelle GdB angegeben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35556 Beiträge, 6047x hilfreich)

Eigentlich ist alles längst klar. :smile:

Zitat (von LarissaP 53):
nichtsdestotrotz wird weiterhin aktueller GDB verlangt,
Ja, korrekt. Und es wurde auch schon erklärt, dass das JC das darf.
Mir ist unverständlich, warum du das nicht vorlegen willst.
Man legt also entweder den aktuellen GdB-Nachweis ...oder die Bescheinigung über den Entfall des alten GdB vor.
Das versteht dann der Mitarbeiter des JC sofort. Und kann endlich bewilligen/leisten/zahlen.

Ja, die Nachfrage (Aufforderung zur Mitwirkung gem. § 60 ff SGB I) ist rechtens.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html
und weiter... bis § 66 SGB I

Signatur:

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