Jobcenter Kontoauszüge Einzahlungen

12. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.11.2019 00:10:11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter Kontoauszüge Einzahlungen

Hallo an alle,

Eine gute Bekannte hat mich darum gebeten, eine bzw zwei Einzahlungen auf mein Girokonto zu empfangen, da sie diese Einzahlungen auf Ihrem Konto aus privaten Gründen nicht empfangen kann. Ich habe mir nichts dabei gedacht und wollte ihr behilflich sein und habe zugesagt.
Insgesamt 3000 € wurden auf mein Konto überwiesen, ich habe sie abgehoben und ihr auch bar ausgezahlt. Leider ist mir später erst eingefallen, dass ich Einzahlungen ja erklären muss beim Jobcenter.
Was muss ich denn tun?

Reicht es, wenn meine Bekannte dies schriftlich bestätigt, dass sie die 3000 € von mir in bar erhalten hat?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du wirst vordergründig erklären müssen weshalb du 3000 € erhalten hast,
Was Du damit gemacht hast - also an die Bekannte weitergegeben - geht das JC eigentlich nichts an.

Die schriftliche Bestätigung der Auszahlung wird daher vermutlich nicht reichen.

Es muss also eine glaubwürdigere Erklärung als im Eingangstext her, denke ich.

Berry

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32190 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Vicky82):
Reicht es, wenn meine Bekannte dies schriftlich bestätigt, dass sie die 3000 € von mir in bar erhalten hat?
Das kann man doch hier nicht beantworten. Warum?
-Weil niemand dich oder dein JC oder deine Bekannte kennt.
-Weil die Bekannte evtl. eher daran gedacht hat, dass Einkommen im Sozialhilfebezug meistens angerechnet wird. Oder warum konnte die das Geld nicht auf ihr Konto kriegen?
- Weil niemand weiß, wie oft du deine Kontoauszüge vorlegen musst.
- Weil niemand weiß, welche Probleme du mit dem JC hast oder hattest

Grundsätzlich sind Einnahmen in Geld dem JC zeitnah mitzuteilen.
Ob das JC die Erklärung/Bestätigung glaubt? keine Ahnung!

Im ganz schlechten Fall :
Du teilst die Einnahme mit. Das JC verlangt die Vorlage der Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Das JC sieht die +3.000,- und auch die -3.000,- und schreibt dir, du mögest dich dazu erklären.
Wenn das nicht glaubhaft erscheint, was du und deine Bekannte erklären, wird man alles bis auf einen geringen Freibetrag auf deine Leistungen anrechnen.
d.h. uU bekommst du eine Zeitlang gar keine Leistungen mehr.

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#3
 Von 
guest-12313.11.2019 00:10:11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie bezieht keine Sozialleistungen. Ihr Partner soll von dem Geld nichts wissen. Ist die genaue Begründung also notwenig?

Ich habe sonst keine Probleme gehabt mit dem Jobcenter bisher.

-- Editiert von Vicky82 am 12.11.2019 19:54

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32190 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Vicky82):
Ist die genaue Begründung also notwenig?
Das will ich doch mal unbedingt empfehlen.

Ich hoffe, das JC hält es für glaubhaft.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120154 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Vicky82):
Ist die genaue Begründung also notwenig?

Nein, "nur" eine glaubwürdige.



Zitat (von Vicky82):
Eine gute Bekannte hat mich darum gebeten, eine bzw zwei Einzahlungen auf mein Girokonto zu empfangen,

Das könnte noch weitere Probleme bringen, denn in den vielen Kotoführungsverträgen haben Banken so was untersagt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Wer ist denn der Absender der Überweisungen und welchen Verwendungszweck haben die Überweisungen?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 12.11.2019 23:25

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#7
 Von 
guest-12313.11.2019 00:10:11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind zwei verschiedene Absender, bei dem einen als Verwendungszweck: Unterstützung Eltern, bei dem anderen kein Verwendungszweck

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Wer sind denn die Absender der Überweisungen und in welchem Verhältnis stehen sie zu der "guten Bekannten"? Oder handelt es sich am Ende um Deine Eltern, die Dir Geld angewiesen haben?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 12.11.2019 23:57

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#9
 Von 
guest-12313.11.2019 00:10:11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kenne die Absender nicht.
Ich werde sie bitten, persönlich mit mit beim JC zu erscheinen und die anfallenden Fragen selbst zu beantworten, das wird das beste sein. Danke für die Antworten

-- Editiert von Vicky82 am 13.11.2019 00:06

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Aber hast Du denn die "gute Bekannte" nicht gefragt, wer ihr insgesamt den nicht unerheblichen Betrag von 3.000 EUR angewiesen hat? Der Verwendungszweck "Unterstützung Eltern" lässt ja darauf schließen, dass es ihre Eltern sein müssen?! Und was soll der Grund der Überweisung sein?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Denn bleibt ja nur noch, viel Erfolg für das Unterfangen zu wünschen.

2x Hilfreiche Antwort

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