Jobcenter Kontoauszüge lückenlos f. letzten 7Jahre

2. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)
Jobcenter Kontoauszüge lückenlos f. letzten 7Jahre

Guten Tag,

Jobcenter verlangt von uns Kontoauszüge für die letzten 7 Jahre, also ab 01.01.2005. Berechtigt?

Wir reichen alles was wir haben, können natürlich nicht garantieren, dass es lückenlos sein wird.

Ich befürchte, Jobcenter nimmt es als Begründung für die Versagung der Mitwirkungspflicht...:((

Zu Recht?


Danke an alle im Vorraus...

MfG


-----------------
""

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@vlad:

Habt Ihr Jetzt erstmals Leistungen beantragt, oder seit Ihr bereits im Leistungsbezug? Wenn im Leistungsbezug, seit wann? Wurden bei früheren Anträgen auch schon Kontoauszüge vorgelegt?

Rechtlich unproblematisch ist das Verlangen der Kontoauszüge der letzten 3 bis 6 Monate. für das Verlangen, Kontoauszüge von 7 Jahren vorzulegen, muss das Jobcenter schon eine gute Begründung darlegen. Von den allgemeinen Mitwirkungspflichten dürfte diese Forderung meiner Meinung nach nicht umfasst sein. Also, nennt das Jobcenter irgendeine Begründung für die Forderung?

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

1. Wir sind bereits seit 1998 in Leistungsbezug.

2. Ich glaube nein, Kontoauszüge wurden früher nicht angefragt.

3. Unser getrennt lebender Sohn hat auf unseren Namen früher auf Ebay Konten angemeldet und geführt, das ist dem Jobcenter bekannt geworden. Jobcenter verlangt die Einkünfte offen zu legen, wir haben davon keinen Cent gesehen.

Ich werde natürlich Kontoauszüge einreichen, da es in diesem Zusammenhang an sich berechtigt ist diese anzufragen.

Diese werden auch belegen, dass wir mit Handel auf Ebay auch nichts zu tun gehabt haben. Mein Sohn wird das auch schriftlich bestätigen.

Meine Sorge ist, dass ich nicht alle Kontoauszüge komplett LÜCKENLOS finden werde und Jobcenter sich die Hände reibt und behauptet ich habe nicht die Aufforderungen zur Mitwirkung erfüllt :( (



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
michatubbie
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 70x hilfreich)

Ich weiß nicht wie weit rückwirkend das geht (3 Jahre?), aber für einen gewissen Zeitraum sollte euch eure Bank weiterhelfen können.

Hat euer Sohn gewerblich auf ebay gehandelt?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
obcenter verlangt von uns Kontoauszüge für die letzten 7 Jahre, also ab 01.01.2005.


Ihr ärmsten... Würde ich mich in dieser Situation befinden, könnte ich vielleicht mit Kontoauszügen des letzten Jahres dienen, was darüber hinaus ginge, wäre ziemlich schwierig, da ich meine Kontoauszüge online habe und nie ausdrücke... :(

Selbst Banken können da nur einen kleinen Zeitraum (kostenpflichtig) abdecken. Jedenfalls keine 7 Jahre rückwirkend!

Ich empfinde diese "Verlangung" als ziemlich übertrieben. Ich glaube nicht das Privatpersonen es für selbstverständlich ansehen, ihre Kontoauszüge solange chronologisch im Keller aufbebahren.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

nein, es war kein gewerblicher Handel, private Artikel.

Ich glaube sogar das Finanzamt fragt nicht nach 7 jährigen Kontoasuzügen.

Nach meinem Empfinden ist es einfach nicht zumutbar..

Wie ist es gesetzlich geregelt?

Wie lange muss man Kontoauszüge überhaupt aufbewahren?

2-3 Jahre?




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo,

soweit ich weiß, gibt es für Privatpersonen keine Bestimmung, wie lange man Kontoauszüge aufbewahren MUSS. Aber 2-3 Jahre bieten sich an, weil das ja oft die Verjährungsfrist ist, wo man evtl. noch belegen muss, dass man eine Zahlung wirklich getätigt hat etc.
Laut Wikipedia müssen Banken derartige Unterlagen 10 Jahre aufbewahren. D.h., wenn das Jobcenter unbedingt drauf besteht, kann man bei der Bank das wohl noch holen. Die Kosten würde ich mir aber erstatten lassen vom Jobcenter, denn Kontoauszüge der letzten 7 Jahre finde ich schon....ungewöhnlich.
Und wie wollen die das kontrollieren? Ich z.B. ziehe eigentlich nach jeder erwarteten Buchung einen Auszug. Da kommen schon mal 10 im Monat zusammen. Das sind in 7 Jahren dann 840. Wollen die dann 3 Stunden lang am Kopierer stehen oder Euch zwingen, 5 Stunden daneben zu sitzen, wie die die Originale durchsehen?
Ich halte das für reine Schickane.

LG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
michatubbie
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 70x hilfreich)

Laut einem BSG-Urteil gelten 3 Monate als angemessen. Hier liegt offenbar jedoch der Verdacht von Einkünften die nicht angegeben wurden vor.
Welche "Beweise" hat denn das Jobcenter?

Meiner Ansicht nach geht das Verlangen des Jobcenters über die normalen Mitwirkungspflichten wie sie das SGB verlangt deutlich hinaus.

Vermutlich versucht man durch die Vorlage der Kontoauszüge an "Beweise" zu gelangen, dass ihr nebenbei Einkünfte erzielt und diese nicht angegeben habt.


-----------------
" "

-- Editiert michatubbie am 03.08.2012 16:17

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Das sehe ich auch so, Jobcenter hat Verdacht, dass wir über Ebay was verdient haben und es nicht angegeben haben.

Dabei war das unser getrennt lebender Sohn, der gehandelt hat, wir haben keinen Cent dazu verdient, wir kennen uns mit pc und Ebay nicht Mal gut genug aus um das bewältigen zu können

schlecht ist, dass ebay acoounts auf unseren namen gemeldet worden waren.. Sind aber alle inzwischen geschlossen.

Also verstehe ich richtig?

Mit Kontoauszügen persönlich hin gehen, vorzeigen aber keine Kopien vom Beamten anfertigen lassen?

Und wenn er weitere von der Bank wünsch, schriftliche Zustimmung für die Kostenübernahme einholen??


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

"Wären die Konten noch offen, könnten zumindest die Verkäufe über die Archivliste von Ebay zumindest für einige Jahre belegt werden, im Sinne von Offenlegung. Jetzt könnte das als Verschleierung ausgelegt werden."

nein, nein keine Verschleierung... Die Accounts wurden bereits vor vielen Jahren durch Ebay geschlossen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@vlad:

quote:
Dabei war das unser getrennt lebender Sohn, der gehandelt hat, wir haben keinen Cent dazu verdient,


Wie alt war Euer Sohn in der fraglichen Zeit? Lebte er noch in Eurem Haushalt? Wusstet Ihr eigentlich, dass der Sohn eBay Accounts mit Euren Namen unterhält? Wenn er nicht in Eurem Haushalt gelebt hat, hat Euer Sohn im entsprechenden Zeitraum ebenfalls Leistungen bezogen?

Ich habe da so eine Idee, wie Ihr drum rum kommen könntet, Kontoauszüge vorlegen zu müssen. Bevor ich diese Idee äußere, beantworte aber bitte die obigen Fragen.

quote:
Mit Kontoauszügen persönlich hin gehen, vorzeigen aber keine Kopien vom Beamten anfertigen lassen?


Es ist durchaus umstritten, ob das Jobcenter berechtigt ist Kopien von den Auzügen zu fertigen oder nicht. Vielfach wird in verschiedenen Foren die Meinung vertreten, das kopieren sei nicht zulässig, wobei man sich auf eine Entscheidung des BSG beruft (Aktenzeichen müsste ich raussuchen, bei Bedarf).

Meines Erachtens hat das BSG genau diese Aussage in dem Urteil allerdings nicht getätigt, sondern die Frage gänzlich offen gelassen. Im Gegensatz dazu gibt es eine Formulierung im Urteil, die man durchaus auch so interpretieren kann, dass eine Speicherung, sprich Anfertigung von Kopien, eben doch zulässig ist.

Vorliegend steht allerdings der Verdacht einer Straftat im Raume. Schließlich würde verschwiegenes Einkommen den Tatbestand des Betruges erfüllen. Und niemand kann von einem Verdächtigen verlangen, dass dieser selber die Unterlagen vorlegt, die letztendlich dazu führen können, dass er entgültig überführt und die Straftat bewiesen wird.

quote:
Und wenn er weitere von der Bank wünsch, schriftliche Zustimmung für die Kostenübernahme einholen??


Das sehe ich ebenso.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

unser Sohn war volljährig und hat im in Frage kommendem Zeitraum getrennt von uns gelebt und hat NIE Leistungen bezogen.

Wir waren informiert, dass er in unserem Namen über Ebay handelt. Er hatte selber Probleme bei Ebay, deswegen hat er uns gebeten ihm zu helfen...

Was für eine Idee haben Sie?

Danke im Vorraus..

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@vlad:

Mein Vorschlag wäre, dass Euer Sohn eine eidesstattliche Erklärung abgibt, dass er alleine die eBay Accounts betrieben und ausschließlich für sich selber dort gehandelt hat, auch wenn die Accounts auf Eure Namen liefen. Außerdem sollte er darin bestätigen, dass Gelder ausschließlich über sein eigenes Konto (ich hoffe, das stimmt so?) geflossen sind, und ausschließlich von ihm vereinnahmt worden sind. Ihr selber habt aus den Verkäufen keinerlei Einnahmen erzielt.

Diese eidesstattliche Erklärung reicht Ihr beim Jobcenter ein und gebt selber ebenfalls entsprechende eidesstattliche Erklärungen ab. Gleichzeitig versichert Ihr, dass Kontoauszüge für den gesamten geforderten Zeitraum nicht mehr lückenlos vorhanden sind und ggf. über die Bank beschafft werden müssten. Hierfür beantragt Ihr die Zusicherung zur Übernahme der Kosten durch das Jobcenter für den Fall, dass weiterhin auf der Vorlage bestanden wird.

Allein der Umstand, dass irgendwelche eBay Konten bestanden haben, rechtfertigt m.E. nicht das Verlangen, lückenlose Kontoauszüge für einen Zeitraum von 7 Jahren vorzulegen. Aus meiner Sicht gibt es hierfür keine Rechtsgrundlage. Ich würde auch nicht anfangen, jetzt irgendwelche Auszüge vorzulegen. Wenn sich dann nämlich Lücken ergeben, wird man Euch erst Recht unterstellen, bewusst genau die Auszüge nicht vorgelegt zu haben, die leistungsrelevante Buchungen enthalten. Ich fürchte also, das würde ein Eigentor werden. Allenfalls die dann tatsächlich lückenlosen Auszüge der letzten 3 bis max. 6 Monate könnt Ihr vorlegen, weil es sich hierbei um einen Zeitraum handelt, der rechtlich weitesgehend abgesichert ist.

Parallel dazu solltet Ihr Euren Fall vielleicht auch mal dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit schildern und mal anfragen, was der von diesem Verlangen des Jobcenters hält.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
Selbst Banken können da nur einen kleinen Zeitraum (kostenpflichtig) abdecken. Jedenfalls keine 7 Jahre rückwirkend!

Woher stammt denn diese Erkenntnis?

Mir liegen im Gegenteil Informationen vor, das Kontobewegungen durchaus 10 Jahre aufbewahrt werden.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
jürgen77
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

vielen-vielen Dank an euch alle! :)

Ich werde den Rat befolgen und stelle hier dann später Ergenisse rein, damit weitere User davon profitieren können.

MfG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.430 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.