Jobcenter Miete

5. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mopeif
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter Miete

Hallo, habe schonmal bei Mietsache Forum gefragt aber, diesen verlinke ich mal
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Untervermietungabrechnung-__f566908.html
Da mir die Antwort sehr wichtig ist. Hoffe für Verständnis

Explizit geht es mir um diese Frage

Hi, ich wollte nochmal fragen, da das Jobcenter die Miete bezahlt. Also ich habe natürlich einen Mietvertrag mit dem Mieter der Wohnung. Hat das Jobcenter das Recht den Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter zu verlangen um zu schauen ob die Miete ordnungsgemäß ist?

Danke

-- Editiert von Mopeif am 05.01.2020 17:01

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Mopeif:

Der Hauptmietvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Hauptvermieter und dem Hauptmieter. Du dagegen bist Untermieter und hast als solcher einen Vertrag ausschließlich mit dem Hauptmieter. Der Hauptmietvertrag geht weder Dich, noch das Jobcenter irgendetwas an. Du hast - im Normalfall - auf diesen Hauptmietvertrag auch überhaupt keinen Zugriff und kannst Du schon deshalb gar nicht beim Jobcenter vorlegen. Und den Hauptmieter ebenso wie den Hauptvermieter treffen gegenüber dem Jobcenter überhaupt keine Mitwirkungsplichten, es sei denn, sie beziehn selbst entsprechende Leistungen.

Gleichwohl will ich nicht verschweigen, dass es schon Standard ist, dass das Jobcenter die Vorlage des Hauptmietvertrages, mindestens aber einer Untervermieterlaubnis des Hauptvermieters verlangt. Da werden auch schonmal gerne die Unterkunftskosten verweigert, wenn diese geforderten Unterlagen nicht vorgelegt werden. Zwar kann man sich hiergegen mit m.E. sehr guten Erfolgsaussichten zur Wehr setzen, hat aber erstmal das Problem, seine Miete nicht zahlen zu können. Mitunter ist es einfach deutlich entspannter, einfach den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen.

Aber wie ist denn aktuell die Situation bei Dir? Hat das Jobcenter schon die Vorlage des Hauptmietvertrages - oder was auch sonst immer - verlangt, oder handelt es sich bisher nur um eine hypthetische Frage? Würdest Du den Hauptmietvertrag bekommen, oder nicht? In welchem Verhältnis stehst Du zu deinem Vermieter? Seit Ihr irgendwie verwandt, oder liiert?

Deine Rechnung im Mietrechtsforum, zwar die Grundmiete, nicht aber die Betriebs- und Heizkosten zu halbieren, sondern in voller Gesamthöhe gegenüber dem Jobcenter anzugeben, finde ich im Übrigen etwas an den Haaren herbeigezogen. Zwei Personen verursachen ganz sicher nicht doppelt so hohe Betriebs- und Heizkosten wie ein Person. Allein schon deshalb, weil nicht alle alle Kosten nach Personenzahl umgelegt werden (dürfen).

Gruß,

Axel

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32139 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Mopeif):
Hat das Jobcenter das Recht den Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter zu verlangen um zu schauen ob die Miete ordnungsgemäß ist?
Welchen Mietvertrag meinst du denn?

Das JC kann durchaus ein Interesse daran haben, zu wissen, wie viel der Mieter tatsächlich an den VERmieter zahlen muss.

Wenn alles o.k. ist und ihr euch die KdU halbe-halbe teilt, dann wird das JC auch deine Hälfte voll übernehmen.

Du hast aber wohl falsch gerechnet...
Halbiert müssten sich meine Mietkosten dann folgendermaßen belaufen:
Miete 200
Betriebskosten 100
Wärme 50
Ist das richtig?
NÖ. So wäre es nicht richtig. Deshalb wird das JC neugierig.

Wenn 50:50 geteilt werden soll, dann eben
Kaltmiete 200,-
BK 50,-
Wärme 25,-

Das sind dann für den Vermieter als Gesamtwohnkosten:
Miete 400
Betriebskosten 100
Wärme 50


Alles klar?

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#3
 Von 
Mopeif
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, ja sicher verstehe ich das , so hatte ich auch gedacht. Aber betriebskosten sind nunmal Wasser/Abwasser etc. Ich habe meinen eigenen Raum also auch Doppel Heizkosten. Der Verbrauch ist bei zwei Menschen nunmal doppelt so hoch..

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32139 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Mopeif):
Der Verbrauch ist bei zwei Menschen nunmal doppelt so hoch..
Das stimmt nicht für alles.
Die Betriebskosten bestehen doch nicht nur aus Verbrauch Wasser und Heizung.
Vorschlag:
Ihr könntet die Betriebskosten-Vorauszahlung von 100 auf zb 130,- erhöhen.
Dann würde hälftig jeder 65,- zahlen.
Und für Wärme würde ich es bei 25,- lassen.
Dein Raum wurde doch vorher bestimmt von dem Einzelmieter auch geheizt. Oder dort hat ein anderer Untermieter gewohnt und geheizt.

Schau mal bitte, was alles zu Betriebskosten gehört--- und nicht nach Verbrauch berechnet wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

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