Jobcenter Nachzahlung

14. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Judith3012
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter Nachzahlung

Hallo, und zwar beziehe ich Harzt 4 und würde im November eine Nachzahlung von meinem Strom und Gasanbieter bekommen. Die Gaskosten werden vom Jobcenter übernommen. Muss ich das Jobcenter über die Nachzahlung informieren ? Für gas und Strom oder nur für Gas ? Wird die Nachzahlung dann mit meinem Regel bedarf verrechnet ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27371 Beiträge, 5053x hilfreich)

Zitat (von Judith3012):
Muss ich das Jobcenter über die Nachzahlung informieren ?
Ja.
Zitat (von Judith3012):
Für gas und Strom oder nur für Gas ?
Wenn der Strom nur für Haushaltsenergie verbraucht wird, dann wird die Stromnachzahlung nicht vom JC verrechnet.
Diesen Stromverbrauch musst du aus dem Regelbedarf bezahlen. Die Nachzahlung für Strom auch.

---eine Nachzahlung bekommen--- bedeutet sicher , du sollst nachzahlen...oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Judith3012
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort.

Nein mit Nachzahlung meine ich das ich geld von meinem strom und gas Anbieter bekomme

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7320 Beiträge, 4323x hilfreich)

Zitat:
Nein mit Nachzahlung meine ich das ich geld von meinem strom und gas Anbieter bekomme

Dann ist das keine Nachzahlung, sondern eine Rückzahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27371 Beiträge, 5053x hilfreich)

Zitat (von Judith3012):
Nein mit Nachzahlung meine ich das ich geld von meinem strom und gas Anbieter bekomme
Dacht ich mir fast. :augenroll:

Das ist also KEINE Nachzahlung. Das ist ein Guthaben aus deiner *zu-viel-BK-Vorauszahlung*. Du erhältst eine Rückzahlung.
Trotzdem musst du dem JC mitteilen, dass du ein Guthaben für die BK erhalten hast--- wenn es dann auch wirklich auf dem Konto ist. Die BK-Abrechnung in Kopie sollst du dem JC auch vorlegen.
Dann wird das JC im nächsten Monat weniger Wohnkosten an dich überweisen. Das ist das, was du Verrechnung nennst.
Das Guthaben aus dem Stromverbrauch gehört aber dir. Das wird das JC nicht verrechnen, wenn Strom für Haushaltsenergie benötigt wird. Dafür ist schon im Regelbedarf etwas enthalten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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