Hallo, und zwar beziehe ich Harzt 4 und würde im November eine Nachzahlung von meinem Strom und Gasanbieter bekommen. Die Gaskosten werden vom Jobcenter übernommen. Muss ich das Jobcenter über die Nachzahlung informieren ? Für gas und Strom oder nur für Gas ? Wird die Nachzahlung dann mit meinem Regel bedarf verrechnet ?
Jobcenter Nachzahlung
14. September 2019
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Frage vom 14. September 2019 | 14:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter Nachzahlung
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#1
Antwort vom 14. September 2019 | 20:08
Von
Status: Unbeschreiblich (27371 Beiträge, 5053x hilfreich)
Ja.ZitatMuss ich das Jobcenter über die Nachzahlung informieren ? :
Wenn der Strom nur für Haushaltsenergie verbraucht wird, dann wird die Stromnachzahlung nicht vom JC verrechnet.ZitatFür gas und Strom oder nur für Gas ? :
Diesen Stromverbrauch musst du aus dem Regelbedarf bezahlen. Die Nachzahlung für Strom auch.
---eine Nachzahlung bekommen--- bedeutet sicher , du sollst nachzahlen...oder?
#2
Antwort vom 14. September 2019 | 20:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, danke für die Antwort.
Nein mit Nachzahlung meine ich das ich geld von meinem strom und gas Anbieter bekomme
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. September 2019 | 21:36
Von
Status: Schlichter (7320 Beiträge, 4323x hilfreich)
Zitat:Nein mit Nachzahlung meine ich das ich geld von meinem strom und gas Anbieter bekomme
Dann ist das keine Nachzahlung, sondern eine Rückzahlung.
#4
Antwort vom 15. September 2019 | 09:20
Von
Status: Unbeschreiblich (27371 Beiträge, 5053x hilfreich)
Dacht ich mir fast.ZitatNein mit Nachzahlung meine ich das ich geld von meinem strom und gas Anbieter bekomme :

Das ist also KEINE Nachzahlung. Das ist ein Guthaben aus deiner *zu-viel-BK-Vorauszahlung*. Du erhältst eine Rückzahlung.
Trotzdem musst du dem JC mitteilen, dass du ein Guthaben für die BK erhalten hast--- wenn es dann auch wirklich auf dem Konto ist. Die BK-Abrechnung in Kopie sollst du dem JC auch vorlegen.
Dann wird das JC im nächsten Monat weniger Wohnkosten an dich überweisen. Das ist das, was du Verrechnung nennst.
Das Guthaben aus dem Stromverbrauch gehört aber dir. Das wird das JC nicht verrechnen, wenn Strom für Haushaltsenergie benötigt wird. Dafür ist schon im Regelbedarf etwas enthalten.
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