Jobcenter Nebenkosten.

28. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
JS78
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter Nebenkosten.

Hallo zusammen.
Ich hatte 2024 bis Ende Januar 2025 eine Wohnung an Ukrainische Flüchtlinge vermietet. Miete wurde vom Jobcenter bezahlt.
Am 12.02.2025 habe ich die Nebenkosten Abrechnung ans Jobcenter geschickt, da die Mieter von heute auf morgen einmal wieder weg waren.
Das Jobcenter lehnt die Nachzahlung ab mit der Begründung das die BG Nummer der Mieter am 31.01.2025 abgelaufen sei, und die Abrechnung erst 2 Wochen später erfolgte.
Da die BG Nummer aber im Abrechnungszeitraum noch aktiv war bin ich der Meinung das das Jobcenter die Nachzahlung begleichen muss?!
Oder liege ich da total falsch?

-- Editiert von Moderator topic am 29. April 2025 18:56

-- Thema wurde verschoben am 29. April 2025 18:56




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 879x hilfreich)

Mit wem hattest du den Mietvertrag?

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40884 Beiträge, 6605x hilfreich)

Zitat (von JS78):
Oder liege ich da total falsch?
Ja, leider. Du hattest mit den Ukrainern einen Mietvertrag. Die Ukrainer hatten ein JC, das für sie zahlte.
Zitat (von JS78):
Da die BG Nummer aber im Abrechnungszeitraum noch aktiv war
Es geht um die Fälligkeit.
Wären die Ukrainer noch da, hätte das JC bei Fälligkeit wahrscheinlich die komplette Nachzahlung BK erstattet.

Es kann ja wohl eine Nachzahlung gemeint sein, oder?

-- Editiert von User am 28. April 2025 15:44

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34489 Beiträge, 17815x hilfreich)

Da die BG Nummer aber im Abrechnungszeitraum noch aktiv war bin ich der Meinung das das Jobcenter die Nachzahlung begleichen muss?! Komplett falsch. Wären die Mieter noch da, aber aus dem Leistungsbezug raus, wäre das JC auch nicht zuständig. Die Nachzahlung ist nämlich jetzt fällig, also im April 2025, egal für welchen Zeitraum sie war.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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