Jobcenter/ Partner zusammen ziehen

25. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.10.2021 09:41:17
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter/ Partner zusammen ziehen

Guten Abend ich bin neu hier ;)

Folgendes, ich würde gerne mit meinem Partner zusammen ziehen. Das Jobcenter will mich aufgrund von einer zu hohen Miete zu einem Zwangsumzug drängen (habe mir die Wohnung als gut verdienender Arbeitnehmer geholt), allerdings kann ich den zu hohen Betrag ab Juni vom Regelsatz nicht selbst stämmen. Mir bleibt nur der Auszug :(
Da mein Partner sich sowieso eine größere Wohnung holen wollte, machte er mir das Angebot (da ich trotz Suche keine Whg. im Angemessenheitsbereich des JC finde) eine größere Wohnung zu nehmen, wo er mir dann ein Zimmer als Untermieter zur Verfügung stellen möchte.
Wir sind auch noch nicht solange zusammen, aber würden den Versuch gerne wagen.
Ich bin derzeit dabei mein Abitur nachzuholen und würde danach gerne studieren wollen, erhalte Kindergeld, Halbwaisenrente und Leistungen vom Jobcenter.

Wir wollten eigentlich einen Untermietvertrag schließen, finden aber keine Wohnung bzw. Vermieter die das mitmachen würden. Er sucht nach 3 - 4 Zimmer Whg, bis zu 1050€ warm um die 100m2. Er verdient sehr gut ca. 2,5k Netto.

Jetzt wurde ich von einem Freund darauf aufmerksam gemacht, das ich auch zusammen mit ihm im Hauptmietvertrag stehen könnte und dies jedoch nicht als Bedarfsgemeinschaft zählen würde...nachdem ich gegooglet habe bin ich tatsächlich auf ein Urteil vom LSG gestoßen, dies bezieht sich aber nur auf 1 Jahr wohnen.

Was ist denn danach ? Muss er für mich aufkommen obwohl wir das nicht wollen? Also es wird keine gemeinsamen Konten geben, Kinder sind derzeit absolut nicht geplant und heiraten wollen wir vorerst auch nicht (ist ja auch noch viel zu früh) und ich habe auch keinen Zugang zu seinem Vermögen etc.

Sagen wir mal wir würden das Jahr zusammen wohnen, kann ich dann zwischenzeitlich (im Einverständnis mit dem Vermieter natürlich) einen Untermietsvertrag mit ihm abschließen oder ist das dann unglaubwürdig etc ?
Oder soll er die Wohnung am besten alleine auf seinen Namen geben?
Ich brauch da echt mal Hilfe, ich möchte absolut nicht das er für mich aufkommen muss !

Ich bekomme frühstens erst ab 2022 Bafög und das wären noch 1 /2 Jahre die ich vom Jobby leben müsste.

Hab auch überlegt mir kurzzeitig während dem Abi einen Job zu suchen um das ganze Theater zu umgehen, ach alles kompliziert das nervt mich so. Leider ist es für mich sehr anstregend zu Arbeiten und nebenbei das Abi Vollzeit nachzuholen (habs die ersten paar Monate gemacht, lief aber absolut gar nicht gut...hatte täglich nur 4h Schlaf und enorm viel Stress wovon ich dann krank wurde, meine Leistung rapide gesunken ist etc)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von go539809-40):
und dies jedoch nicht als Bedarfsgemeinschaft zählen würde

Falsch. Es liegt lediglich die Beweislast beim Amt, nicht bei euch.



Zitat (von go539809-40):
Was ist denn danach ?

Dann liegt die Beweislast nicht mehr beim Amt, sondern bei euch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von go539809-40):
Das Jobcenter will mich aufgrund von einer zu hohen Miete zu einem Zwangsumzug drängen
Nein. Das JC fordert zur Kostensenkung auf. Das JC macht in dem Aufforderungsschreiben auch Vorschläge, wie das gehen könnte--- damit keiner fragt: wiesollndasgehn? Ab xx zahlt das JC dann nur noch *angemessen*, falls man nicht nachweist, dass man trotz viel Mühe noch keine angemessene Whg. finden konnte. uU verlängern sie dann die Frist nochmal.
Zwangsumzug? NÖ. Liest du nirgends.

Zitat (von go539809-40):
ich würde gerne mit meinem Partner zusammen ziehen.
Mit Partner? Ja, mach doch.
Zitat (von go539809-40):
Jetzt wurde ich von einem Freund darauf aufmerksam gemacht...
Bitte frag den Freund, ob er Beispiele kennt, wo das JC das *geschluckt* hat. Was dafür notwendig war und wie lange der Kampf gedauert hat, abgesehen von einem im Netz gefunden Urteil.
Zitat (von go539809-40):
oder ist das dann unglaubwürdig etc ?
Für das JC wird das von Anfang an nicht glaubwürdig sein.
Zitat (von go539809-40):
Hab auch überlegt mir kurzzeitig während dem Abi einen Job zu suchen um das ganze Theater zu umgehen,
Das ist eine sehr gute Idee. Das machen andere Abiturienten auch und sogar ohne JC-Not.

Wie hoch ist denn die KdU- Differenz, die du ab Juli nicht stemmen kannst?
Mir fällt da evtl. noch eine andere Lösung ein.

Fragen: 1.Kann man sich bei euch einfach so eine Wohnung HOLEN? Schön. ;) Meist hört und liest man das anders.
2. Hast du bitte einen Link zu diesem Urteil eines LSG?

0x Hilfreiche Antwort

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