Halll liebe Forum Mitglieder,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Meine Schwester hatte eine Restschuldversicherung für ein Darlehen gehabt. Sie ist arbeitslos geworden und konnte ihren Kredit nicht abbezahlen und wollte diese Versicherung in Anspruch nehmen. Dafür müsste sie eine Bescheinigung vom Jobcenter ausfüllen lassen. Den Antrag hat sie natürlich weitergeleitet an das Jobcenter und bis heute kam keine Rückmeldung. Auf die Nachfrage, wie weit der Bearbeitungstand ist, kam auch keine Antwort. Jetzt hat die Bank den Kredit gekündigt und sie hat dadurch einen negativen Schufa Eintrag bekommen. Das hat dazu geführt, dass ihr Dispo gekündigt wurde und das Kindergeld, welches sie zum Leben braucht von der Bank einbehalten wurde. Sie hat jetzt ein persönliches Termin bei Jobcenter nächste Woche und ich wollte nachfragen, ob Jobcenter dafür irgendwie Verantwortung übernehmen muss. Leider finde ich nicht viel dazu im Internet.
Vielen Dank für die Hilfe.
Jobcenter / Restschuldversicherung
22. August 2023
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Frage vom 22. August 2023 | 12:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter / Restschuldversicherung
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#1
Antwort vom 22. August 2023 | 13:10
Von
Status: Unbeschreiblich (30496 Beiträge, 5450x hilfreich)
Da stellen sich Fragen.ZitatDen Antrag hat sie natürlich weitergeleitet an das Jobcenter und bis heute kam keine Rückmeldung. :
1. Von wann bis wann hat sie denn gewartet?
2. Wie hat sie beim JC nachgefragt?
3. Hat sie den persönlichen Termin selbst *bestellt* oder ist es eine Einladung vom JC?
4. Bekommt sie denn NUR Kindergeld?
5. Braucht sie nicht mehr als Kindergeld (für wie viele Kinder)?
6. Bekommt sie kein Bürgergeld vom JC, zB für den Lebensunterhalt?
Höchstwahrscheinlich nicht.Zitatich wollte nachfragen, ob Jobcenter dafür irgendwie Verantwortung übernehmen muss. :
#2
Antwort vom 22. August 2023 | 16:51
Von
Status: Philosoph (13016 Beiträge, 4428x hilfreich)
Zitat:Meine Schwester hatte eine Restschuldversicherung für ein Darlehen gehabt.
Nach Deinen weiteren Angaben wohl eher eine Ratenschutzversicherung, also eine Versicherung, die die Raten weiter zahlt, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird.
Zitat:Dafür müsste sie eine Bescheinigung vom Jobcenter ausfüllen lassen.
Was für eine Bescheinigung soll das gewesen sein? Eine Besätigung der Arbeitslosigkeit? Warum ist dafür das Jobcenter und nicht die Agentur für Arbeit zuständig?
Zitat:Den Antrag hat sie natürlich weitergeleitet an das Jobcenter und bis heute kam keine Rückmeldung. Auf die Nachfrage, wie weit der Bearbeitungstand ist, kam auch keine Antwort.
Wann wurde das Jobcenter involviert und wann wurde nachgefragt?
Zitat:das Kindergeld, welches sie zum Leben braucht von der Bank einbehalten wurde.
Kindergeld, welches Deine Schwester für sich selbst bekommt? Oder für ein Kind Deiner Schwester?
Einbehalten heißt in diesem Fall, die Bank hat das Kindergeld mit einem Minus auf dem Konto verrechnet?
Zitat:ich wollte nachfragen, ob Jobcenter dafür irgendwie Verantwortung übernehmen muss.
Möglicherweise. Hängt aber u.a. von den Antworten auf die Nachfragen ab.
Wovon lebt Deine Schwester derzeit? Erhält sie Arbeitslosengeld? Bürgergeld? Wohngeld? Weiterhin Kindergeld? Lebt sie alleine?
Gruß,
Axel
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#3
Antwort vom 22. August 2023 | 22:41
Von
Status: Lehrling (1910 Beiträge, 1136x hilfreich)
Weil die Agentur keinen Überblick über die finanziellen Verhältnisse ihrer Kunden hat. Dementsprechend kann die Agentur dann auch keine Auskunft darüber geben, ob die Kunden über genügend Finanzen verfügen, um die Raten weiter zu zahlen, oder eben nicht. Auch über eine Arbeitslosigkeit ihrer Kunden kann die Agentur im Zeifelsfall nichts sagen. Die Agentur könnte allenfalls bescheinigen, ob diese Kunden bei ihr aktuell arbeitsuchend/arbeitslos gemeldet sind. Die (Nicht-)Meldung als arbeitsuchend/arbeitslos bei der Agentur muss aber nicht mit der Realität übereinstimmen.Zitat:Warum ist dafür das Jobcenter und nicht die Agentur für Arbeit zuständig?
Wann hat die Freundin von der Kündigung erfahren? Wie lange hat die Freundin zuvor gearbeitet? Bezieht Ihre Freundin jetzt Arbeitslosengeld (von der Agentur für Arbeit) oder Bürgergeld (von dem Jobcenter)? Oder hat Sie diese Leistungen beantragt?Zitat:Sie ist arbeitslos geworden
Wann und in welcher Form hat die den Antrag weitergeleitet? Ist dieser nachweislich bei der Behörde eingegangen? Und was ist das überhaupt für ein Antrag? Was soll das Jobcenter alles bescheinigen?Zitat:Den Antrag hat sie natürlich weitergeleitet an das Jobcenter und bis heute kam keine Rückmeldung.
Wann ist das passiert? Und hat Ihre Freundin keine anderen Möglichkeiten gehabt, gegenüber der Versicherung den gewünschten Nachweis (über ihre finanzielle Situation?) zu erbringen?Zitat:Jetzt hat die Bank den Kredit gekündigt
Was meinen Sie damit? Dass das Jobcenter für irgendeinen Schaden haften soll? Das ist eine komplizierte Frage. Die kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt beantworten. Besonders bereitwillig wird das Jobcenter auf eine entsprechende Aufforderung aber sowieso nicht reagieren. Spätestens zur Durchsetzung entsprechender Ansprüche vor Gericht bräuchten Sie dann einen Rechtsanwalt.Zitat:nachfragen, ob Jobcenter dafür irgendwie Verantwortung übernehmen muss.
Ich würde aber meinen: Ihrer Freundin ist kein Schaden entstanden. Das Kindergeld hat sie bekommen. Es ist nicht ersatzlos verloren gegangen. In dieser Höhe wurden die (vermutlich ordentlichen verzinsten) Disposchulden getilgt. Rechnerisch gesehen steht die Freundin insofern also weder besser noch schlechter da als zuvor.
Oder meinen Sie, dass das Jobcenter irgendwie dafür sorgen soll, dass Ihre Freundin nicht verhungert? Die jetzt wichtige Frage ist nämlich, ob die Freundin genug Geld zur Verfügung hat, um dringende Ausgaben zu tätigen. Dazu kann sie (auch ohne Termin!) bei dem Jobcenter vorsprechen und ihre Notlage schildern. Darauf würde ich mich konzentrieren. Auch könnte die (offenbar verschuldete) Freundin sich um ein P-Konto kümmern.
Insgesamt wundere ich mich ein wenig über den zeitlichen Verlauf:
Arbeitgeber kündigt
Raten bleiben aus
Kreditbank kündigt
Schufa trägt ein
Girobank erfährt das
Girobank kündigt
Familienkasse überweist
Da könnte einige Zeit verstrichen sein, die nicht das Jobcenter zu verantworten hat. Auch kam der Ball doch dadurch so richtig ins Rollen, dass die Versicherung nicht rechtzeitig gezahlt hat. Vielleicht hätte die Versicherung ja früher zahlen müssen? Oder vielleicht hätte die Freundin (auch im Sinne einer Schadenminderung) andere Nachweis vorlegen sollen? Und vielleicht hätte die Versicherung (zu Recht oder zu Unrecht) selbst dann nicht gezahlt, wenn das Jobcenter die gewünschte Bescheinigung ausgestellt hätte?
Bisher ist für mich nicht erkennbar, warum das Jobcenter die primäre Verantwortung tragen sollte.
#4
Antwort vom 23. August 2023 | 19:16
Von
Status: Unbeschreiblich (30496 Beiträge, 5450x hilfreich)
Dass Sozialleistung/Bürgergeld bezogen wird. Im BWZ von bis...und wie viel.ZitatWas soll das Jobcenter alles bescheinigen? :
Hier fragt jemand für seine Schwester...besser wärs, die Schwester fragt selbst.
#5
Antwort vom 23. August 2023 | 22:06
Von
Status: Unbeschreiblich (116286 Beiträge, 39237x hilfreich)
ZitatDass Sozialleistung/Bürgergeld bezogen wird. Im BWZ von bis...und wie viel. :
Die Bescheinigung hat man ja, nennt sich "Bewilligungsbescheid".
Und eine Rechtsgrundlage, dass das JC hier irgendeine private Phantasiebescheinigung ausfüllen müsste, die sehe ich weit und breit nicht.
#6
Antwort vom 24. August 2023 | 10:49
Von
Status: Unbeschreiblich (30496 Beiträge, 5450x hilfreich)
Diese ist offenbar nicht gemeint, wenn der TE das so von seiner Schwester gehört/gelesen/wiedergegeben hat.ZitatDie Bescheinigung hat man ja, nennt sich "Bewilligungsbescheid". :
Was sollte man in seinem eigenen Bewilligungsbescheid selbst ausfüllen?
Das mag sein. Und was empfiehlst du dem TE?Zitatdie sehe ich weit und breit nicht. :
#7
Antwort vom 25. August 2023 | 23:14
Von
Status: Unbeschreiblich (116286 Beiträge, 39237x hilfreich)
ZitatDas mag sein. Und was empfiehlst du dem TE? :
Man prüfe, ob die Forderung der Versicherung nach offenbar unerfüllbaren Beibringung von Belegen rechtlich wirksam wäre.
Falls ja, hat man eine der berüchtigten Nutzlosversicherungen abgeschlossen.
Falls nein, klage man gegen die Versicherung.
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