Jobcenter Rückforderung

24. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Benji51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter Rückforderung

Guten Tag,
Ich habe einen Aufrechnungsbescheid erhalten(Rückforderung).
Meine Frage ist gilt das Zuflussprinzip wenn man als Beispiel 50euro online verspielt hat oder ähnliches und hat 30euro wieder zurückgebucht oder ausgezahlt //das ist ja keine Bereicherung sondern verlust darf mir das hochgerechnet angelastet werden und zurückgefordert werden ?.

MfG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Benji51):
Ich habe einen Aufrechnungsbescheid erhalten(Rückforderung).
Zitat (von Benji51):
gilt das Zuflussprinzip wenn man als Beispiel 50euro online verspielt hat oder ähnliches und hat 30euro wieder zurückgebucht oder ausgezahlt
Darf ich mal nachfragen?
Du solltest deine Kontoauszüge vorlegen, das JC hat die Einnahme/Zufluss von 30,- auf deinem Konto gesehen und fordert nun 30,- zurück bzw. will mit der nächsten Zahlung die 30,- aufrechnen.
Ist das so?

Wenn du aus eigenem Geld 50,- eingesetzt hast und nur 30,- gewonnen hast und aufs eigene Konto gebucht wurde, hast du 20,- verloren. Das ist keine Bereicherung, sondern Verlust.

Hast du vom JC eine Anhörung nach § 24 SGB X erhalten?
Dann könntest du es dem JC erklären.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Benji51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein das kam ein paar mal öfter vor der Gesamtbetrag soll jetzt direkt mit 30% kürzung einbehalten werden ab 1.03.23
Die Frage ist wie ist die rechtslage .

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Benji51):
Die Frage ist wie ist die rechtslage .
Bei Zuflussprinzip gilt eine andere Rechtslage als bei Aufrechnung und Rückforderung.
Wenn lt. Aufrechnungsbescheid nun ab 1.3. 23 nun 30% des maßg. Regelbedarfs aufgerechnet werden, dann scheint das korrekt zu sein und die Rechtslage/geltendes Gesetz wird vermutlich § 43 (2) SGB II sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Casinogewinne (ich nehme an, um solche geht es), sind anrechenbares Einkommen. Der zuvor geleistete Einsatz wird auch nicht gegengerechnet. Insofern ist die Rückforderung schonmal korrekt. Jedenfalls dem Grunde nach. Die Höhe kann hier mangels Kenntnis der konkreten Zahlen niemand überprüfen.

Überzahlungen dürfen auch mit laufenden Leistungen aufgerechnet werden. Entweder mit 10 oder mit 30% der Regelleistung. Kommt darauf an, wie die Überzahlung zustande gekommen ist und wie das Jobcenter davon erfahren hat. Ich gehe davon aus, Du hast die Gewinne nicht mitgeteilt? Vielmehr hat das Jobcenter - aus welchem Grund auch immer - Kontoauszüge angefordert und darauf die Gewinne gesehen?

Wenn dem so ist, dürfte auch die Aufrechnungshöhe von 30% korrekt sein und Du kannst froh sein, wenn nicht noch ein Strafverfahren in die Wege geleitet wird.

Von was für einer Summe reden wir denn eigentlich, und über welchen Zeitraum ist diese entstanden?

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Mir ist der Sachverhalt noch nicht ganz klar und ich vermute, dass dessen Details für die Rechtslage bedeutsam sind. Schon das "verspielt" und "ausgezahlt" passt nicht so ganz zusammen.

Wenn 80 Euro eingezahlt wurden, davon 50 "verspielt" und die übrigen 30 wieder "ausgezahlt" wurden, dann sehe ich da tatsächlich kein Einkommen. Schon eher frage ich mich dann, ob die zwischenzeitlich bei einem Wettbüro o.ä. "gelagerte" Summe dem Jobcenter als Vermögen mitgeteilt wurde. Wann erfolgte die Einzahlung und aus welchen Mitteln wurde diese finanziert?

Auch wenn nur 50 eingezahlt wurden, davon aber aufgrund irgendeiner Regelung immerhin 30 zurückgekommen sind, könnte ich mir vorstellen, dass sich durchaus argumentieren lässt, dass in diesen 30 kein Einkommen zu sehen ist. Das dürfte dann aber auch sehr darauf ankommen, wo denn nun diese 30 herstammen. Sind dies tatsächlich reguläre Gewinne aus den regulär eingesetzten 50 Euro?

Wo ist der Sitz des Wettbüros, an welches Publikum richtet es sich und welche Lizenz hat es? Um welche Form des Glückspiels handelte es sich?

Wie hat das Jobcenter von den 30 Euro erfahren? Weiß das Jobcenter, worum es sich genau dabei handelt? Weiß das Jobcenter von den eingesetzten 50 Euro?

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#6
 Von 
Benji51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Am Ende bin ich der Meinung das der Kern eigentlich sein sollte /hatte ich nun mehr geld zur Verfügung oder nicht weil darum sollte es ja eigentlich gehen .
Aber da wir im bürokratischen Deutschland sind wird das anscheinend nicht gegen gerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Benji51):
Aber da wir im bürokratischen Deutschland sind wird das anscheinend nicht gegen gerechnet.

Nö, freiwillige Ausgaben werden in der Regel nicht gegengerechnet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Benji51):
hatte ich nun mehr geld zur Verfügung oder nicht weil darum sollte es ja eigentlich gehen .
Wenn du dem JC nicht erklären/nachweisen kannst, dass du die Einnahmen (mehr geld zur verfügung) aus deiner Spielerei hast, dann sieht es ganz *bürokratisch* nach sonstigem Einkommen aus.
Das darf und wird angerechnet/aufgerechnet werden.

Mehr Geld soll man sogar *schaffen*, kommt eben drauf an, wie man das macht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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