Jobcenter Rückzahlung

6. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)
Jobcenter Rückzahlung

Hallo,

ich habe einen Brief vom Jobcenter bekommen.

Dort heißt es das die gezahlten Beträge, zu viel gezahlte Beträge sind von Juni bis September, da die Familienkasse das Kindergeld meines im Juni geborenes Kindes direkt an mir gezahlt hat.


Ich habe die Familienkasse bescheid gegeben das der Kindgergeldantrag beantragt wurde und als das Kindergeldbescheid kam und ich diesen an dem Jobcenter zuschickte, wurde auch die Hartz 4 Zahlung eingestellt da eine Ausbildungsvergütung, Erziehungsgeld meiner Frau ( 300€ ) und das Kindergeld die Einkommensgrenze für Hartz 4 ( anscheinend ) übersteigt.


In dem Schreiben heißt es das ich bis zum xx Stellung dazu beziehen kann, dies aber auch sein lassen kann denn es wird so oder so ein Bescheid ausgestellt worin dann konkret Forderungen gestellt werden.
In dem schreiben wurden keine Zahlen genannt.


Erwähnenswert wäre auch das das Jobcenter auch 2 Monats Elterngeld, also 600€ von der Elterngeldstelle direkt von uns abkassiert hat.


Meine Frage, ist dies rechtens ?
Wir können nichts dafür das die Familienkasse das Geld an uns ausgezahlt hat, außerdem müsste das ja absehbar sein denn es war bekannt das wir ein Kind bekommen haben, Kindergeld beantragt haben.


Ich weiß nicht was ich machen soll

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@coolio:

War die Bewilligung des Jobcenters für den Zeitraum Juni bis September als vorläufig gekennzeichnet? Die Formulierung im Bewilligungsbescheid müsste dann in etwa lauten:

quote:
Ihnen und den mit Ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen werden vorläufig......


Dann müsste irgendwo auch eine Begründung für die Vorläufigkeit genannt sein.

Das bitte erstmal klarstellen, dann geht's weiter.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

In Ergänzung: wir haben hier ja wohl zwei Problemkreise. Einmal ist das Kindergeld nicht in die Berechnung eingegangen. Dann müsste zumindest der insoweit bezahlte Betrag zurückgezahlt werden.

Und die zweite Frage ist, ob der Bedarf der Familie auch ohne ALG II für die Zukunft gedeckt ist.

wirdwerden

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#3
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)

Nach durchsicht der Bescheide/Änderungsbescheide habe ich festgestellt das nirgends etwas von einer " voläufig bewilligte Leistung/Zahlung" steht.

Ich habe mich heute telefonisch beim JC informiert, dort wurde mir mitgeteilt das ich das Kindergeld von Juni bis Juli an dem Jobcenter erstatten soll also 4*184€.

Es ist doch nicht mein verschulden das die Familienkasse das Kindergeld direkt an mir gezahlt hat, was meines Wissens normal ist.

Mir wurde daraufhin direkt eine Ratenzahlung angeboten.

Was soll ich tun, ist dies rechtens ?

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@coolio:

quote:
Ich habe mich heute telefonisch beim JC informiert,


Für die Zukunft solltest Du es bitte unterlassen, Leistungsangelegenheiten mit dem Jobcenter telefonisch klären zu wollen. Da kommt nur höchst selten positives bei raus und telefonische Auskünfte sind nicht nachweisbar.

quote:
Was soll ich tun, ist dies rechtens ?


Ob das rechtmäßig ist, ist zumindest zweifelhaft.

Was Du tun solltest ist zunächst mal auf die Anhörung zu reagieren. Dazu schreibst Du, dass Dir die Kindergeldnachzahlung am xx.xx.xxxx zugeflossen ist und, das es sich bei Kindergeld um laufendes Einkommen handelt, die Nachzahlung im Monat des Zuflusses zu berücksichtigen ist. Eine Rückforderung des gesamten Nachzahlungsbetrages ist somit unzulässig.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird das Jobcenter diese Ausführungen unberücksichtigt lassen und zunächst mal einen Erstattungsbescheid erlassen. Wenn der dann da ist, müsssen wir mal genau schauen, ob ein Widerspruch Sinn macht. Dabei wird dann auch zu berücksichtigen sein, ob mit dieser Nachzahlung der Bedarf im Zuflussmonat vollständig gedeckt war oder nicht. Aber das dann bitte, wenn der Bescheid vorliegt. Dann solltest Du Dich sofort wieder hier melden.

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
coolio1
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 6x hilfreich)

... die Nachzahlung im Monat des Zuflusses zu berücksichtigen ist.

Axel, vielen Dank für deine Hilfe.
Ich verstehe aber den Satz nicht richtig.

2.

Mir wurden 900€ seitens JC vom Elterngeld geltend gemacht.

Von JC habe ich nur 1 mal etwas mehr wie normale Leistung bekommen aber um es mit Elterngeldvorauszahlung in verbindung zu bringen wäre der Betrag wieder nicht Vollständig.



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