Jobcenter Rückzahlungen

29. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mel892
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter Rückzahlungen

Hallo ich bin neu hier und erhoffe mir eine schnelle Antwort.

Vor über 2 Jahre ware ich noch in Elternzeit und habe Hilfe beim Jobcenter beantragt. Ich bekam dann auch die Hilfe. Meine Mutter hatte mir zu der Zeit das Sparkonto gekündigt von dem ich nichts wusste. Das hatte ich dem Jobcenter auch mitgeteilt die wollten dann das Geld zurück.
Der zuständige Sachbearbeiter hatte mich dann zu einem Gespräch eingeladen. Dort zeigte er mir den Rückzahlungsbescheid und meinte ich soll es schon mal unterschreiben das ich es gesehen habe was ich dann auch tat .
Dann sagte er mir ich soll mir überlegen in welchen Raten ich zahlen wolle und ihm das schriftlich zusenden. Danach wurde er mir den Rückzahlungsbescheid zusenden und die Ratenzahlungvereinbarung.
Ich hatte alles so gemacht nur kam nie dieser Bescheid an. Somit konnte ich keine Zahlung machen.
Nach 2 Jahren kam dann eine Mahnung von der Stadt. Ich hätte noch nichts bezahlt.
Ich habe darauf widerspruch eingereicht. Das jobcenter hatte den Widerspruch abgelehnt aus der Begründung,, das ich den Bescheid beim Gespräch in die Hand bekommen hatte ".
Das ist aber nicht richtig.
Ich hatte auch nie eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung vom Jobcenter bekommen.
Weiß da jemand ob ich da irgendwelche Rechte noch habe??
Danke im voraus

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116023 Beiträge, 39198x hilfreich)

Zitat (von Mel892):
aus der Begründung,, das ich den Bescheid beim Gespräch in die Hand bekommen hatte ".
Das ist aber nicht richtig.

Zitat (von Mel892):
Dort zeigte er mir den Rückzahlungsbescheid

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von Mel892):
ich soll es schon mal unterschreiben das ich es gesehen habe was ich dann auch tat .

Und schriftlich gibts das dann auch noch, das man Kenntnis vom Inhalt des Bescheides hatte?



Zitat (von Mel892):
Ich habe darauf widerspruch eingereicht.

Warum? Der Anspruch ist wohl unstrittig, also warum nicht einfach zahlen? Die Daten dürften sich ja auf der Mahnung befinden?
Eventuell kann man sogar in einer Summe zahlen, in den 2 Jahren hat man ja einige Raten angesammelt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mel892
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Warum weil ich 2 Jahre keine Antwort auf meine Ratenzahlung bekommen habe. Und es dann plötzlich an die Stadt weitergeleitet wurde das ich nicht zahlen wollte.
Das verstehe ich eben nicht

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116023 Beiträge, 39198x hilfreich)

Zitat (von Mel892):
weil ich 2 Jahre keine Antwort auf meine Ratenzahlung bekommen habe

Eventuell ist die Anfrage ja gar nicht angekommen?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mel892
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch das ist 100% dort angekommen. Beim Widerspruch hatten die es mit dabei.

Und wenn mal angenommen nicht hätte die mich ja nochmal auffordern können.
Die haben mich komplett ignoriert.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mel892):
weil ich 2 Jahre keine Antwort auf meine Ratenzahlung bekommen habe

Eventuell ist die Anfrage ja gar nicht angekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30345 Beiträge, 5430x hilfreich)

Zitat (von Mel892):
Nach 2 Jahren kam dann eine Mahnung von der Stadt.
1. Was genau steht in dieser Mahnung drin?
2. Wie viel sollst du zahlen?
3. Wann wurde dein Widerspruch abgelehnt?
Zitat (von Mel892):
Die haben mich komplett ignoriert.
Nein, so ist das nicht. Irgendwann prüft das System, wo noch offene Rechnungen sind. Dann wird die Stadt beauftragt, das Geld bei dem Schuldner einzuziehen.Das JC kümmert sich nicht mehr drum.

In deinem Falle macht das die Finanzbehörde der Stadt (wahrscheinlich eine sog. Optionskommune).

Was hat das alles mit dem Sparkonto zu tun? Nichts, nehme ich an...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116023 Beiträge, 39198x hilfreich)

Zitat (von Mel892):
Die haben mich komplett ignoriert.

Genau wie Du sie ...
Also damit als Argument wird man nicht weiter kommen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13013 Beiträge, 4428x hilfreich)

@Mel:

Zitat:
Dort zeigte er mir den Rückzahlungsbescheid und meinte ich soll es schon mal unterschreiben das ich es gesehen habe was ich dann auch tat .


Tut mir ja leid das so deutlich sagen zu müssen, aber das war wohl das Dümmste was Du tun konntest. Damit ist der Bescheid nachweislich bekanntgegeben und zwischenzeitlich längst bestandskräftig geworden. Ich würde sagen, ziemlich dumm gelaufen.

Hast Du den Rückforderungsbescheid zwischenzeitlich erhalten? Gibt es berechtigte Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Rückforderung?

Dann könnte man einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X stellen. Die eigentlich geltende Jahresfrist greift bei Rückforderungen nicht.

Aber nein, "Ihr habt Euch zwei Jahre lang nicht gemeldet," ist kein berechtigter Einwand.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mel892
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Axelk
Danke
Ja ich weiß das es dumm von mir war das zu unterschreiben. Doch die bestanden darauf und hatten mich richtig eingeschüchtert.
Habe mich selbst darüber geärgert.

Den Rückzahlungsbescheid habe ich bis heute nicht bekommen.
Da ich ihn ja,, in die Hand bekommen hätte "

Durch meine Unterschrift habe ich ja auch bestätigt das ich zurückzahlen möchte.
Grüße mel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mel892
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mel892):
Die haben mich komplett ignoriert.

Genau wie Du sie ...
Also damit als Argument wird man nicht weiter kommen.


Ich habe keinen ignoriert.
Mehrmals nachgefragt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30345 Beiträge, 5430x hilfreich)

Zitat (von Anami):
1. Was genau steht in dieser Mahnung drin?
2. Wie viel sollst du zahlen?
3. Wann wurde dein Widerspruch abgelehnt?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mel892
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Anami
In der Mahnung hatte ich eine Frist von 14 Tagen den kompletten Betrag von ca 3000 zu zahlen.

Der Widerspruch wurde ein Monat nach der Mahnung abgelehnt.
Es bleibt mir nichts anderes übrig als es ohne Rückzahlungsbescheid zu zahlen.
Plus die unberechtigten Mahngebühren

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30345 Beiträge, 5430x hilfreich)

Zitat (von Mel892):
In der Mahnung hatte ich eine Frist von 14 Tagen den kompletten Betrag von ca 3000 zu zahlen.
Nun ja, wenn auch nach mehrmaliger Nachfrage nur --das da-- in der Mahnung steht, dann musst du wohl alles bezahlen. In einer Summe ---
Die Frist ist längst vorbei.

-ICH- würde nun mindestens versuchen, mit der Stadt Ratenzahlung vereinbaren, statt mich wegen eines nicht vorhandenen Bescheides steif zu machen.
Die Rückzahlungssumme selbst scheint ja richtig zu sein---

Und warum sollten die Mahngebühren unberechtigt sein?

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