Guten Tag ich hab Mal eine Frage, ich bin fest angestellt habe aber vor zu kündigen. Letzten Monat bin ich krank geworden und habe Kammerflimmern bekommen gehabt hab ein Monat gebraucht um mich zu regenerieren. Dies hat mich natürlich psychisch sehr belastet sodass ich dabei bin mir deswegen ein Psychiater zu suchen. Desweiteren Hab ich nach langem Überlegen mich zu entschlossen mich beruflich umzuorientieren nur da ich auf die dreißig zu gehe und ne Ausbildung noch nicht habe möchte ich sie mir vom Jobcenter Finanzieren lassen lassen, nur hab ich keine Lust auf eine Sanktion kann man diese umgehen wenn ich die beiden Grunde angebe warum ich kündige oder werde ich trotzdem sanktioniert ?
Vielen Dank
Freundliche Grüße
Jobcenter Sanktion
4. September 2019
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Frage vom 4. September 2019 | 05:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter Sanktion
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#1
Antwort vom 4. September 2019 | 10:02
Von
Status: Unbeschreiblich (116301 Beiträge, 39242x hilfreich)
Man hat einen unbefristeten, ungekündigten Arbeitsplatz. Da wird das Amt nur schwerlich zu begeistern sein, die persönliche Selbstverwirklichung zu finanzieren.
Anders wäre es, wenn es medizinische Gründe gäbe.
In jedem Falle sollte man das zuvor mit dem Amt besprechen.
#2
Antwort vom 4. September 2019 | 10:52
Von
Status: Unbeschreiblich (30503 Beiträge, 5450x hilfreich)
Das muss man wohl mit JA beantworten.Zitatoder werde ich trotzdem sanktioniert ? :
Eine Sanktion erhält nach § 31 SGB II , wer wie in deinem Fall
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ...
2. sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,
Meine Empfehlung:
Du kannst dich ärztlich untersuchen und uU arbeitsunfähig schreiben lassen. Kammerflimmern ist nicht spaßig, aber bei ca 30jährigen durchaus zu behandeln.
Das mit dem Kopfkino kann dir auch kein Psychiater nehmen.
ODER: Hat dein *Herzarzt* dir attestiert, dass du deinen Job nicht mehr ausführen darfst oder solltest?
Such dir in Ruhe einen anderen Job oder eine Ausbildung und dann wechsle ohne Unterbrechung in die neue Beschäftigung.
Was machst du beruflich?
Kommt dein Kammerflimmern vom Job?
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#3
Antwort vom 4. September 2019 | 11:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstmal danke für ihre Antworten.
Jetzt noch eine Ausbildung zu finden wird schwer, da die Fristen abgelaufen sind.
Zurzeit arbeite ich im im Sicherheitsdienst 12 Std schichten. Ob es davon kommt kann ich nicht genau sagen aber durch meine Arbeit würde ich krank (da ich immer im Luftzug stehen muss) durch die Krankheit würde das Kammerflimmern ausgelöst.
#4
Antwort vom 4. September 2019 | 14:10
Von
Status: Philosoph (13017 Beiträge, 4428x hilfreich)
@Muldi:
@Anami schreibt:
Zitat:Such dir in Ruhe einen anderen Job oder eine Ausbildung und dann wechsle ohne Unterbrechung in die neue Beschäftigung.
Dem kann ich mich nur anschließen. Solange Dir nicht ein Arzt ausdrücklich und unmissverständlich attestiert, dass Du Deinen derzeitigen Job aus medizinischen Gründen nicht mehr ausüben darfst, wird eine Eigenkündigung mit ziemlicher Sicherheit (rechtmäßig) sanktioniert. Und selbst wenn der Arzt das attestiert, wird die Arbeitsagentur (ich gehe davon aus, Du bist grundsätzlich erstmal ALG I berechtigt) oder auch das Jobcenter das nicht ohne Weiteres glauben und ggf. vom Amtsarzt überprüfen lassen.
Zitat:Zurzeit arbeite ich im im Sicherheitsdienst 12 Std schichten.
Das wäre ein denkbarer Ansatzpunkt. Also, arbeitsrechtlich, meine ich. Regelmäßige 12 Stunden Schichten dürften mit dem Arbeitszeitgesetz kaum in Einklang zu bringen sein. Danach darf die tägliche Arbeitszeit im Durchschnitt der letzten 24 Wochen 8 Stunden nicht überschreiten. Sofern das gewährleistet ist, darf die tägliche Arbeitszeit auf maximal 10 Stunden erweitert werden. 12 Stunden Schichten dürften nach meinem Dafürhalten gänzlich unzulässig sein.
Wenn Du nun gegenüber dem Arbeitgeber auf der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes besteht, kann der Arbeitgeber dem nachkommen, was für Dich zu einer Entlastung und damit vermutlich auch zu einer Besserung Deines Gesundheitszustandes führen wird, oder er lässt alles so wie es ist, dann kannst Du Dich dagegen gerichtlich zur Wehr setzen. Möglicherweise wird das alles auch zu einer arbeitgeberseitigen Kündigung führen, die dann allerdings leistungsrechtlich für Dich unschädlich sein dürfte.
Gruß,
Axel
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