Ein bekannter von mir hat eine Einladung zum Beratungsgespräch vom Jobcenter bekommen.
Folgender Inhalt kommt mir komisch vor:
Dies ist eine Einladung nach §59
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB2) in verbindung mit §309Abs. 1Dittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB3)
"Ein fernbleiben wegen Arbeitsunfähigkeit wird nur in verbindung mit der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anerkannt. Gleichzeitig ist eine Bettlägerischkeitsbescheinigung erforderlich, da eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allein keine Objektive Aussage darüber trifft, ob aus Gesundheitlichen Gründen ein Meldetermin beim Gesundheitsamt nicht wahrgenommen werden kann."
Ist diese Aussage rechtlich korrekt , also dürfte diese institution trotz AU so etwas wie eine Bettlägerischkeitsbescheinigung bei Meldeterminen überhaupt verlangen ?
Jobcenter Termin Pflicht Trotz AU ?
Wahrscheinlich hat er schon mehrfach AU-Bescheinigungen eingereicht, wenn man ihn eingeladen hatte.
Jetzt wollen sie auch vom Arzt ein solches Attest sehen. Das kostet evtl. 5,36.
Das JC zahkt ihm das Geld zurück.
oder er geht eben für ein halbes Stündchen dorthin.
Vielen Dank für die rasche Antwort.
Allerdings ist es seine erste AU die er abgegeben hat. Mir geht es da Grundsätzlich auch eher darum ob das Jobcenter überhaupt das Recht hat dies so durchzusetzen eine AU ist in meinen Augen ein Rechtskräftiges Dokument. Kein Arzt schreibt gerne Krank. Und wenn man eine AU hat ist man schlicht und ergreifen meiner Meinung nach Krank. Eine Bettlägerischkeitsbescheinigung trotz Au kommt mir einfach komisch vor. Was soll denn als nächstes kommen dass ein Arbeitgeber so etwas verlangen darf? Für mich ist dies so nicht nachvollziehbar und ich finde es so ehrlich gesagt auch nicht in Ordnung.
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AU = Arbeitsunfähig
das ist aber nicht gleichbeduetend mit "der Patient kann nicht einkaufen, nicht ins Kino, nicht einen Genesungsspaziergang machen oder erneut den Arzt (mit Wartezeit) aufsuchen"
Nur wenn der Patient bettlägrig oder transportunfähig ist kann er obige Dinge nicht tun, also auch einen Termin beim JC oder dem Gesundheitsamt wahrnehmen. in allen anderen Fällen, kann er eben "nur" nicht arbeiten, aber durchaus ein Amt aufsuchen und dort ein Gespräch führen oder ein paar Minuten auf dem Flur warten
Ist auch vom Bundessozialgericht bestätigt worden. Eine AU reicht nicht. Hier gehört eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung her.
Je nach Krankheit wird die schon ausgestellt. Z.B. bei Influenza oder anderen Infektionen. Da geht die Gesundheit vor. Sowohl des Patienten als auch der Behördenmitarbeiter.
Oder wenn Transportunfähigkeit, Notfall u.ä. Sachen vorliegen.
Zitat :also dürfte diese institution trotz AU so etwas wie eine Bettlägerischkeitsbescheinigung bei Meldeterminen überhaupt verlangen ?
Darf sie.
Man ist nur arbeitsunfähig, kann und darf aber alle anderen Sachen machen welche die Genesung nicht negativ beeinflussen. Da man aber gar keine Arbeit hat ...
Heist ja auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und nicht Arbeitsamtsunfähigkeitsbescheinigung ...
Wenn das genauso stringent in der Einladung steht, dürfte das nicht rechtens sein.Zitat :Allerdings ist es seine erste AU die er abgegeben hat.
ABER:
Also soll er NICHT zum Jobcenter-----Zitat :ob aus Gesundheitlichen Gründen ein Meldetermin beim Gesundheitsamt nicht wahrgenommen werden kann."
Aus den Fachl. Weisungen:
Bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich die Erkrankung als wichtiger Grund anzuerkennen. Arbeitsunfähigkeit ist jedoch nicht in jedem Einzelfall gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen. Jedenfalls nach vorheriger Aufforderung kann von der leis-tungsberechtigten Person auch ein ärztliches Attest für die Unmög-lichkeit des Erscheinens zu einem Meldetermin verlangt werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 9.11.2010 - Az. B 4 AS 27/10 R - juris Rn. 32).
§ 32 SGB II
BA Zentrale GR 11 Seite 4, Stand: 04.05.2017
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