Jobcenter Termin Pflicht Trotz AU ?

9. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.04.2019 18:07:29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Jobcenter Termin Pflicht Trotz AU ?

Ein bekannter von mir hat eine Einladung zum Beratungsgespräch vom Jobcenter bekommen.

Folgender Inhalt kommt mir komisch vor:
Dies ist eine Einladung nach §59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB2) in verbindung mit §309Abs. 1Dittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB3)

"Ein fernbleiben wegen Arbeitsunfähigkeit wird nur in verbindung mit der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anerkannt. Gleichzeitig ist eine Bettlägerischkeitsbescheinigung erforderlich, da eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allein keine Objektive Aussage darüber trifft, ob aus Gesundheitlichen Gründen ein Meldetermin beim Gesundheitsamt nicht wahrgenommen werden kann."

Ist diese Aussage rechtlich korrekt , also dürfte diese institution trotz AU so etwas wie eine Bettlägerischkeitsbescheinigung bei Meldeterminen überhaupt verlangen ?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38908 Beiträge, 6424x hilfreich)

Wahrscheinlich hat er schon mehrfach AU-Bescheinigungen eingereicht, wenn man ihn eingeladen hatte.
Jetzt wollen sie auch vom Arzt ein solches Attest sehen. Das kostet evtl. 5,36.
Das JC zahkt ihm das Geld zurück.


oder er geht eben für ein halbes Stündchen dorthin.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12309.04.2019 18:07:29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die rasche Antwort.
Allerdings ist es seine erste AU die er abgegeben hat. Mir geht es da Grundsätzlich auch eher darum ob das Jobcenter überhaupt das Recht hat dies so durchzusetzen eine AU ist in meinen Augen ein Rechtskräftiges Dokument. Kein Arzt schreibt gerne Krank. Und wenn man eine AU hat ist man schlicht und ergreifen meiner Meinung nach Krank. Eine Bettlägerischkeitsbescheinigung trotz Au kommt mir einfach komisch vor. Was soll denn als nächstes kommen dass ein Arbeitgeber so etwas verlangen darf? Für mich ist dies so nicht nachvollziehbar und ich finde es so ehrlich gesagt auch nicht in Ordnung.

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#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1450 Beiträge, 539x hilfreich)

AU = Arbeitsunfähig

das ist aber nicht gleichbeduetend mit "der Patient kann nicht einkaufen, nicht ins Kino, nicht einen Genesungsspaziergang machen oder erneut den Arzt (mit Wartezeit) aufsuchen"

Nur wenn der Patient bettlägrig oder transportunfähig ist kann er obige Dinge nicht tun, also auch einen Termin beim JC oder dem Gesundheitsamt wahrnehmen. in allen anderen Fällen, kann er eben "nur" nicht arbeiten, aber durchaus ein Amt aufsuchen und dort ein Gespräch führen oder ein paar Minuten auf dem Flur warten

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#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Ist auch vom Bundessozialgericht bestätigt worden. Eine AU reicht nicht. Hier gehört eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung her.

Je nach Krankheit wird die schon ausgestellt. Z.B. bei Influenza oder anderen Infektionen. Da geht die Gesundheit vor. Sowohl des Patienten als auch der Behördenmitarbeiter.

Oder wenn Transportunfähigkeit, Notfall u.ä. Sachen vorliegen.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von sunny_x3):
also dürfte diese institution trotz AU so etwas wie eine Bettlägerischkeitsbescheinigung bei Meldeterminen überhaupt verlangen ?

Darf sie.


Man ist nur arbeitsunfähig, kann und darf aber alle anderen Sachen machen welche die Genesung nicht negativ beeinflussen. Da man aber gar keine Arbeit hat ...

Heist ja auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und nicht Arbeitsamtsunfähigkeitsbescheinigung ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38908 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von guest-12309.04.2019 18:07:29):
Allerdings ist es seine erste AU die er abgegeben hat.
Wenn das genauso stringent in der Einladung steht, dürfte das nicht rechtens sein.
ABER:
Zitat (von guest-12309.04.2019 18:07:29):
ob aus Gesundheitlichen Gründen ein Meldetermin beim Gesundheitsamt nicht wahrgenommen werden kann."
Also soll er NICHT zum Jobcenter-----


Aus den Fachl. Weisungen:
Bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich die Erkrankung als wichtiger Grund anzuerkennen. Arbeitsunfähigkeit ist jedoch nicht in jedem Einzelfall gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen. Jedenfalls nach vorheriger Aufforderung kann von der leis-tungsberechtigten Person auch ein ärztliches Attest für die Unmög-lichkeit des Erscheinens zu einem Meldetermin verlangt werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 9.11.2010 - Az. B 4 AS 27/10 R - juris Rn. 32).
§ 32 SGB II
BA Zentrale GR 11 Seite 4, Stand: 04.05.2017

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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