Jobcenter behält Kindergeld/Elterngeld/Unterhalt ein!

15. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Le3ter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter behält Kindergeld/Elterngeld/Unterhalt ein!

Hallo,
Ich habe hier mal eine Frage meine Freundin und ich sind langsam sehr verzweifelt ob das alles noch rechtens ist was das Jobcenter mit uns macht.

Meine Freundin und ich haben im Mai einen Sohn bekommen haben getrennte Haushalte (Vaterschaftsanerkennung,geteiltes Sorgerecht, Elterngeld und Kindergeld alles erledigt). Sie ist arbeitslos hat 2 weitere Kinder und beim Jobcenter gemeldet und hat Hartz4 bezogen ich bin Angestellter . Erst fing das ganze damit an das das Jobcenter bisher sämtliches Elterngeld und Kindergeld einbehalten hat und sie jetzt aus Hartz4 raus ist ohne Leistungsbezug. Das Kindergeld und Elterngeld sollte jetzt hoffentlich ab jetzt dann auch kommen. Desweiteren hat mich im August das Jocenter kontaktiert zwecks Ermittlung des Unterhalts. Dies hab ich erledigt. Dann kam wiederum von Jobcenter zu meiner Freundin ein Schreiben das sie belegen soll das ich Unterhalt zahle bzw. Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Dies natürlich getan kam das nächste Schreiben zur Ermittlung des Unterhalts vom Jugendamt. Nach einigen Telefonaten wurde uns gesagt das wir das auch selbst regeln können was ja auch in unseren Sinne ist da wir beide uns kümmern.
Dies wurde dann vom Jugendamt bestätigt das Wir uns selber kümmern und ich den mindestunterhalt für September+Oktober bezahle und das fortführe.
Jetzt kam gestern vom Jobcenter wiederum ein Schreiben zu mir in dem ich an das Jobcenter für Unterhalt und für meine Freundin knapp 3000 Euro bezahlen soll für Mai bis Oktober.
Sie hat aber wieder wie gesagt bisher noch Unterhalt, Kindergeld oder Elterngeld vom Amt erhalten die 2 letzteren wurden komplett einbehalten was sich jetzt auch auf eine Summe von über 2000 Euro beläuft.
Wir verstehen das ganze einfach nicht sie hat nichts erhalten fliegt aus hartz4 da Überschuss und jetzt soll ich noch an das Amt Unterhalt zahlen wovon mein Kind nie was sehen wird davon und nicht an sie für unser Kind.
Wäre für Hilfe echt dankbar ob das wirklich so korrekt ist der ganze Ablauf bzw das alles behalten und eingefordert werden darf oder ob es sich lohnen würde mit einem Anwalt darüber zu sprechen.

Danke :-)

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21 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na siehst Du, Du bist hier besser aufgehoben und es geht, wie ich vermute, um das JC und nicht um die Arbeitsagentur.

Du hast also in den streitigen Monaten weder für Dein Kind noch für die Mutter finanziell gesorgt?

wirdwerden

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#2
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Das ist doch ganz normal. Das Jobcenter zahlt ALG2 für sie und die Kinder. Da Elterngeld und Kindergeld für das Neugeborene noch nicht bewilligt sind, wird das auch noch nicht als Einkommen angerechnet. Das ALG2 ist deshalb höher und das Jobcenter meldet bei den anderen Sozialleistungsträgern Erstattung an. Geregelt ist das in § 102ff SGB X. Das bedeutet natürlich, dass das Kindergeld und Elterngeld nach Bewilligung für die Monate, die das JC ohne Anrechnung von Kindergeld und Elterngeld an die Frau gezahlt hat, also z. B. Mai bis Juli oder Mai bis September an das Jobcenter geht.

Genauso sieht es mit Unterhalt aus, den du wahrscheinlich erstmal gar nicht oder nicht in der Höhe, wie es korrekt wäre, gezahlt hast. Da bekommst du eine sogenannte "Rechtswahrungsanzeige". Dir wird mitgeteilt, dass das Jobcenter deinem Kind und der Kindesmutter Alg2 zahlt und der Unterhaltsanspruch an das Jobcenter übergegangen ist. Du wirst darauf hingewiesen, dass du ab da nur noch den bisher geleisteten monatlichen Unterhalt direkt zahlen darfst, wenn du höheren Unterhalt zahlst, ist das nicht schuldenfreid. Man fordert dich auf, alle notwendigen Unterlagen für die Berechnung des Kindesunterhalts und des Betreuungsunterhalts (du bist auch der Kindesmutter zu Unterhalt verpflichtet) einzureichen.

Dann errechnet man den Unterhaltsanspruch des Kindes und der Mutter aus und teilt dir mit, in welcher Höhe du Unterhalt zahlen musst. Da du das 6 Monate lang aber nicht gemacht hast, will man natürlich für 6 Monate das Geld von dir haben, immerhin hat man mit dem ALG2 für dich voraus geleistet.

Jetzt bekommt sie dann wohl kein ALG2 mehr, weil Elterngeld, Kindergeld und dein Unterhalt reichen, um den Lebensunterhalt aller zu sichern.

Alles vollkommen normal. ALG2 ist eine Hilfeleistung des Staates, wenn man kein oder wenig Einkommen hat. Und bei deiner Freundin wurden nach und nach vorrangige Leistungen bewilligt, außerdem hast du eben Unterhalt zu zahlen und das anscheinend nicht zu knapp mit ca. 600 Euro pro Monat. Das hättet ihr schon vor der Geburt klären können, dann hätte sie nicht zum Jobcenter gemusst. Warum hast du sie denn solange finanziell hängen lassen, dass sie ALG2 beantragen musste? Eigentlich bist du doch das Problem. Sie muss ja dein Kind betreuen und ernähren und hatte kein Geld deswegen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Meine Überlegungen sind ähnlich wie die von Turtle. Ich würde als erstes mal rechnen, wie hoch der Unterhaltsanspruch des Kindes und dann der der Mutter ist. Also, Einkommen bereinigen, Jahreseinkommen nehmen, schauen, ob eine Höherstufung in der Gehaltsgruppe in Betracht kommt (wenn es das einzige Kind ist) u.s.w. Beim Kindesunterhalt dürfte der Mutter das Jugendamt Hilfestellung geben. So, und dann kann man den Unterhaltsanspruch der Mutter berechnen. Wenn man diese beiden Zahlen hat, dann kann man den Bescheid des JC überprüfen.

Die ermittelten Beträge, die Du zu leisten hast, gehen in die Bedarfsberechnung für die Gruppe Mutter/3 Kinder mit ein. So wie das Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltszahlungen für die zwei weiteren Kinder, sofern sie im Haushalt der Mutter leben. Erst dann kann man abschätzen, ob und in welchem Umfang das JC für die Zukunft Leistungen erbringen muss.

wirdwerden

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#4
 Von 
Le3ter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du hast also in den streitigen Monaten weder für Dein Kind noch für die Mutter finanziell gesorgt?


Mit der kindsmutter bin ich immer noch zusammen und wir kümmern uns auch gemeinsam egal ob Einkauf oder sonstige Besorgungen. Auch wenn wir getrennte Haushalte haben bin ich hauptsächlich bei der Familie

Und danke nochmal für den Hinweis mit dem falschen Forum :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Gern geschehen.

So, es ist unterhaltstechnisch völlig einerlei, ob Du mit der Mutter noch zusammen bist oder nicht. Es geht hier dem JC ausschließlich darum, inwieweit Du rein rechnerisch für Mutter und Kind heranzuziehen bist. Das wird berechnet und diese Berechnung ist zu überprüfen.

Aber, ganz ehrlich, wie kann man darauf kommen, dass der Staat, also wir alle, für die Beiden aufkommen, und Du zusätzlich Deinen Beitrag durch Naturalien leistest? So geht das doch gar nicht. Seht zu, dass Ihr das jetzt in geordnete Verhältnisse bringt und mein Einstieg dafür ist eine saubere Berechnung.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Le3ter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Turtle1972):
Das hättet ihr schon vor der Geburt klären können, dann hätte sie nicht zum Jobcenter gemusst. Warum hast du sie denn solange finanziell hängen lassen, dass sie ALG2


Hi Turtle,
Also beim Jobcenter ist sie schon länger gemeldet nicht erst oder kurz vor der Geburt.
Und wir kümmern uns gemeinsam wir sind ja zusammen also bin ich genauso für beide auch da. Wir wollen das ja selbst regeln miteinander.
Und das KG/EG hat sie ja noch keins erhalten nichtmal vom jobcenter für die letzten Monaten.
Ich kenne mich da nicht aus das jetzt das erste mal das ich selbst mit dem jobcenter überhaupt was zu tun habe.
Haben jetzt auch mal geschaut die Leistungen die sie seit der Geburt erhalten hat sind nicht mal annähernd an dem was ich an das jobcenter zahlen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Hast Du Mietzins, Nebenkosten u.s.w. mit einberechnet? Wohl eher nicht. Und Dich in den sechs Monaten an nichts beteiligt?

Der Einstieg wäre, wie ich schon geschrieben habe, einfach mal sauber zu rechnen. Anders kommt man nicht weiter.

wirdwerden

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von Le3ter):
Dies wurde dann vom Jugendamt bestätigt das Wir uns selber kümmern und ich den mindestunterhalt für September+Oktober bezahle und das fortführe.
Ja, richtig. Und ab Mai??
Das JC ist *in Vorkasse* gegangen, bis andere Träger zahlen. Davon hatte dein Kind was, obwohl du eigentlich als Vater ab Geburt unterhaltspflichtig bist.

Diese *Vorkasse* will das JC nun zurück. Evtl. weiß das JC noch nicht, dass du Mindestunterhalt gezahlt hast für Sept+Okt?
Wann hast du das dem JC mitgeteilt? Die aktuelle 3.000,- Rückforderung kann dann uU korrigiert werden.

Zitat (von Le3ter):
Haben jetzt auch mal geschaut die Leistungen die sie seit der Geburt erhalten hat sind nicht mal annähernd an dem was ich an das jobcenter zahlen soll.
Vermutlich könnt ihr die Bescheide nicht genau verstehen/ nachrechnen.

Du kannst wegen der Rückzahlungsforderung eine Ratenzahlungsvereinbarung versuchen.
Von allein ergibt sich das aber nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Da wird gar nichts korrigiert. Er hat eine Rechtswahrungsanzeige bekommen und wenn er einfach an die Freundin zahlt, obwohl der Anspruch auf das Jobcenter übergegangen ist, dann war die Zahlung nicht schuldbefreiend.

Ansonsten ist dem Ganzen doch nichts weiter hinzuzufügen. Die Idee "ich zeuge mal ein Kind und lass den Steuerzahler dafür finanziell aufkommen, weil wir ja nicht offiziell zusammen leben, aber durchaus die Wonneseiten einer Familie auskosten möchten", funktioniert nicht.

Zitat:
Und das KG/EG hat sie ja noch keins erhalten nichtmal vom jobcenter für die letzten Monaten.


Ist das so schwer zu verstehen? Die Leistung vom Jobcenter nennt sich ALG2 (oder Sozialgeld für Kinder). Nicht Elterngeld, nicht Kindergeld, nicht Unterhalt. Diese vorrangigen Leistungen mindern nur das ALG2, ggf. bis zum Wegfall. Es wird nie einen Bescheid vom Jobcenter geben, in dem steht "wir bewilligen Ihnen Kindergeld in Höhe" oder "Elterngeld in Höhe".

Sie bekommt einen Bescheid über ALG2. Sagen wir mal 1125 Euro ab Mai. Da ist aber noch kein Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt als Einkommen berücksichtigt, weil das gerade erst bearbeitet wird von der Kindergeldkasse und der Elterngeldstelle und der böse Kindesvater (du) freiwillig keinen Unterhalt zahlst.

So, jetzt bewilligt die Kindergeldstelle im September 225 Euro für das 3. Kind an Mai. Die Elterngeldstelle bewilligt ebenfalls im September Elterngeld von 300 Euro/Monat ab Mai. Das Kindergeld und das Elterngeld für Mai bis September steht dem Jobcenter zu. Es hat ja jeden Monat 1125 Euro gezahlt, weil die 225 Euro Kindergeld und die 300 Euro Elterngeld noch nicht bewilligt waren. Ab Oktober wird das Kindergeld und das Elterngeld dann an die Mutter gezahlt. Dadurch braucht sie aber nur noch 600Euro (1125 Euro - 225 Euro - 300 Euro).

Das Jobcenter errechnet jetzt aber, dass du eigentlich eigentlich 326,50 Euro Kindesunterhalt zahlen müsstest (Altersstufe 1, netto zwischen 2301 und 2700 Euro) und 273,50 Euro monatlich Betreuungsunterhalt. Es fordert also 600 Euro im Monat für Mai bis Oktober von dir, denn der Betrag ist immer noch offen.

Ab November zahlst du dann die 600 Euro direkt an die Mutter. Mit den 600 Euro Unterhalt, den 300 Euro Elterngeld und den 225 Euro Kindergeld hat sie dann genau die 1125 Euro im Monat, die das Jobcenter für dich, für das Elterngeld und das Kindergeld bisher vorgelegt hat und deshalb braucht sie dann ab November kein ALG2 mehr.

Ich gehe davon aus, daß Jobcenter hat den Unterhalt mit iFam korrekt berechnet. Der TE kann die Schulden jetzt zahlen oder es sein lassen. Wenn er nicht zahlt, geht es eben vor das Familiengericht. Da kann er dann zusätzlich noch einen Anwalt bezahlen. Was das Jugendamt (wer überhaupt, UVG oder Beistandschaft?) sagt, ist egal. Das könnt ihr gern machen, wenn der Anspruch mangels Bezug staatlicher Leistungen wieder bei der Mutter liegt, sie also aktivlegitimiert ist. Bis mindestens Oktober ist aber das Jobcenter Anspruchs Inhaber und du und die Kindesmutter könnt zum Unterhalt gar nichts vereinbaren, weil der Mutter dazu die Legitimation fehlt. Ob nun mit oder ohne Jugendamt.

Dieses "wir sind aber doch noch zusammen" kann ich übrigens nicht mehr hören. Dann steh auch für Mutter und Kind gerade und bezahle.



1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von Turtle1972):
Ist das so schwer zu verstehen?
Offenbar ja, denn der TE schrieb, dass er die Bescheide nicht versteht, seine Freundin auch nicht und er bisher nichts mit dem JC zu tun hatte.
Auch langjährige Leistungsbezieher mit verschiedenen Einkommensarten verstehen das Bescheid-Behördisch oft trotzdem nicht.

Zitat (von Turtle1972):
Dieses "wir sind aber doch noch zusammen" kann ich übrigens nicht mehr hören.
Warum so ruppig? Er fragt hier zum ersten Mal. Er versteht vermutlich den Betreuungsunterhalt nach BGB nicht und meint, mit Mindestunterhalt (nach DDTabelle ??) wärs für ihn getan, da er ja noch anders *beisteuert*.
Seine Feststellung, dass das JC viel mehr von ihm zurück will, als es für das Kind gezahlt hat, deutet für mich darauf hin.
Zitat (von Turtle1972):
Der TE kann die Schulden jetzt zahlen oder es sein lassen.
Das mit dem *seinlassen* ist nicht zu empfehlen. Aber möglich ist auch, dass er nicht mal eben diese Summe aus seiner Portokasse zahlen kann.
Deshalb wies ich auf die Möglichkeit der Anfrage/Antrag zur Ratenzahlung hin. Das geht ohne Anwalt und noch ohne Gericht. Das wird auch nicht teurer als es ohnehin schon ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Grundsätzlich sind sich wohl alle Antwortenden einig (was ja selten genug ist), dass die Vorgehensweise des Jobcenters korrekt ist.

Die Höhe der vom Jobcenter berechneten Unterhaltsforderungen sind aber durchaus häufig fehlerbehaftet, sodass ich mich @wirdwerden anschließe, dass alle notwendigen Berechnungen genauestens zu überprüfen sind.

Zitat:
Es fordert also 600 Euro im Monat für Mai bis Oktober von dir, denn der Betrag ist immer noch offen.


Ob das Jobcenter tatsächlich bereits ab Mai fordern darf, erscheint mir allerdings nicht so klar.

Zitat:
Desweiteren hat mich im August das Jocenter kontaktiert zwecks Ermittlung des Unterhalts.


Wenn das der erste Kontakt des Jobcenters zum Kindsvater gewesen ist, dann dürfte eine Forderung gegen dem Kindsvater frühestens ab August, ich würde sogar sagen ab September (Folgemonat) zulässig sein (siehe § 33 Abs. 3 SGB II).

@TE:

Ihr kümmert Euch gemeinsam und Du bist überwiegend bei der Familie (was ich jetzt mal räumlich verstehe). Wenn Ihr doch alle als Familie glücklich seit, frage ich mich, warum Ihr nicht zusammen wohnt. Eine gemeinsame Wohnung würde praktisch alles sehr viel einfacher (und kostengünstiger) machen. Für alle Beteiligten.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Der Anspruchsübergang entsteht cessio legis, also ab Mai. Vielleicht sogar schon davor, wir schicken im Normalfall eine vorgeburtliche Rechtswahrungsanzeige raus, denn der Betreuungsunterhaltsanspruch besteht ja schon vor der Geburt.

Diese Rewa ist noch ohne Auskunftsersuchen. Die Unterlagen vom Kindesvater werden dann erst später gefordert, wenn Geburtsurkunde und ggf. Vaterschaftsanerkennung vorliegen. Das war dann hier wahrscheinlich im August. Da die meisten Jobcenter eine gE sind und die Fachlichen Weisungen beachten sollten, dürfte es so ziemlich überall so gemacht werden.

Aber genau kann das wohl nur der TE mitteilen. Falls er den Vorgang überhaupt versteht bzw. verstanden hat.

Zitat:
Die Höhe der vom Jobcenter berechneten Unterhaltsforderungen sind aber durchaus häufig fehlerbehaftet,


Das Durchschnittseinkommen eines Angestellten zu errechnen, Absetzungen entsprechend der Leitlinien des OLG zu berücksichtigen und das dann in iFam einklimpern, ist kein Hexenwerk.

Was hier ggf. zu Fehlern geführt haben könnte, sind die Erstattungen der anderen Sozialleistungsträger. Die werden nicht in Allegro eingegeben. Wenn der SB Unterhalt nicht richtig guckt, sieht er nur, dass z. B. 500 Euro ALG2 ausgezahlt wurden und er bei einem Anspruch von 600 Euro Unterhalt dann halt 500 Euro geltend zu machen hat, übersieht aber, dass schon 300 Euro von der Elterngeldstelle erstattet wurden. Das habe ich schon öfter gesehen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nein, ein Durchschnitteinkommen eines Angestellten zu errechnen, das ist kein Hexenwerk. Nur, das Durchschnittseinkommen interessiert in diesem Zusammenhang überhaupt nicht. Die familienrechtlichen Regelungen stellen ja auch nicht auf irgendwelche Durchschnittseinkommen ab, sondern auf den konkreten Einzelfall. Und da können selbst bei identischem Einkommen erhebliche Unterschiede bestehen. Der Fragesteller hat offensichtlich keine Ahnung. Ich unterstelle mal ganz kühn, dass er die möglichen Bereinigungsfaktoren nicht kennt und folglich auch dem JC nicht mitgeteilt hat. Da sollte zumindest für den Kindesunterhalt ein Fachmann ran. Denn es sind unbestimmte Rechtsbegriffe auszufüllen, auch da helfen die OLG-Richtlinien zwar, aber ersetzen tun die auch nichts. Über meinen Tisch sind (genau wie über Axels Tisch) genug fehlerhafte Berechnungen verschiedenster JC gewandert.

Für welche Rückstände der Fragesteller aufzukommen hat, da wage ich kein Statement. Wir wissen nicht, was da an Schriftverkehr wann gelaufen ist. Auch das sollte vielleicht ein Fachmann überprüfen. Wir haben also zwei Problemkreise: Für welche Monate ist nachzuzahlen, und wieviel muss der Vater in Zukunft monatlich aufbringen. Und wenn wir letzteres wissen, dann kann man auch schauen, ob noch aufstockend ALG II zu zahlen ist oder nicht.

Der Fragesteller hatte wohl den Denkfehler, dass eine Einigung mit der Mutter eben alles ersetzt. Und dass seiner finanzielle Fürsorgepflicht damit erfüllt ist. Dass dem nicht so ist, das sieht er ja jetzt.

An den Fragesteller: Unterhaltsverpflichtungen kommt man nicht nach, indem man bei gemeinsamen Einkäufen denselben bezahlt. Es ist eine Geldrente zu zahlen, und diese ist mit den Sozialleistungen zu verrechnen. Und bitte bei aller Rechnerei die Kosten der Unterkunft nicht vergessen und die Krankenkassensituation nicht aus den Augen verlieren. Nicht, dass Frau und Kind ohne Versicherungsschutz da stehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Umgedreht habe ich da auch schon Schriftsätze von Anwälten gesehen, da schlackern die Ohren. Man möge doch Unterhaltsschulden vom Einkommen des Mandanten absetzen, ist nur eine der komischen Ideen... Einen Anwalt, der mit dem Begriff "Kindergeldüberhang" etwas anfangen kann, gibt es hier in der Gegend überhaupt nicht. Selbst, wenn man es in diversen Fällen schon seit Jahren immer und immer wieder erklärt.

Jedes Ding hat 2 Seiten und natürlich ist die Qualität der Arbeit nur so gut, wie der Mensch, der sie erledigt. Wie überall gibt es Könner und Nulpen. In einer internen JC-Gruppe schlage ich auch so manchesmal die Hände über den Kopf zusammen...

Das muss halt der TE selbst wissen, ob er noch ggf. zusätzliches Geld in einen Anwalt investiert. Vielleicht meldet er sich ja noch einmal und erklärt den zeitlichen Werdegang nochmal ausführlich.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Turtle, ich bin kein Anwalt. Ich habe das auch schon erlebt. Ich wehre mich nur dagegen, dass hier mit Durchschnittswerten argumentiert wird und so getan wird, als sei der Berechnung des JC blind zu trauen. Wenn die sich wirklich erst im August gemeldet haben, vorher seitens der Mutter schon Informationen erfolgten, dann läuft das bei dem JC nicht unbedingt so furchtbar rund.

Dass der Vater im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten für Mutter und Kind aufkommen muss, das ist ja unstreitig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Man berechnet den Unterhalt mittels des Einkommens des Unterhaltspflichtigen der letzten 12 Monate, also mittels eines Durchschnittseinkommens:

Zitat:
Bei der Berechnung des Einkommens ist von dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate auszugehen, in denen auch kleinere Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld anteilig mit einfließen.


https://www.unterhalt.net/unterhaltsrelevantes-einkommen/

Natürlich meine ich damit, dass das JC die Unterlagen zu Einkommen und Ausgaben des TE abgefordert und den individuellen Anspruch der Unterhaltsberechtigten anhand dieser Nachweise berechnet hat und nicht "der ist angestellt, der wird wohl 2500 Euro netto im Monat haben".

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn man so unbedarft wie der Fragesteller ist, dann weiß der doch gar nicht, welche Unterlagen wirklich relevant sind, welche Unterlagen vielleicht erklärungsbedürftig sind. Es ist nicht so einfach, wie Du es darstellst, sonst hätten wir gerade von den Job-Centern nicht so viele bedenkliche und anfechtbare Entscheidungen. Vernachlässigt werden z.B. auch die vorhersehbaren Veränderungen in der Zukunft. Oder dass Einmalzahlungen in der Vergangenheit nicht unbedingt Einfluss auf zukünftige Unterhaltsverpflichtungen haben müssen. Oder die Höher/Runtergruppierung in der Gehaltsgruppe. Oder, oder, oder ..... Das ist sicherlich kein Hexenwerk, da sind wir uns einig. Aber, wenn es letztlich um viel Geld für den Betroffenen geht, dann sollte man vielleicht nicht nur den hübschen Augen der Sachbearbeiterin im JC trauen und darauf, dass da nie Fehler gemacht werden.

Noch ganz wichtig für den Fragesteller: Bitte beachte die Fristen. Das Kuddelmuddel auseinander zu dividieren, das kann dauern. Bitte die Widerspruchsfristen beachten und vorsichtshalber innerhalb der Frist den Rechtsbehelf einlegen. Und diese Zeit nutzen, um das alles sauber zu überprüfen und festzuzurren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
wir schicken im Normalfall eine vorgeburtliche Rechtswahrungsanzeige raus,


DAS habe ich jedenfalls noch von keinem einzigen Jobcenter, mit denen ich zu tun habe jemals erlebt. Üblicherweise läuft es (jedenfalls hier in der Gegend) eher so ab, dass die Kundin irgendwann die Schwangerschaft und später die Geburt des Kindes mitteilt. Dann - mit Glück auch schon kurz vor der Entbindung - wird sie erstmal aufgefordert, selbst den Unterhaltsfragebogen (UH1) auszufüllen und einzureichen. Wird darin angegeben, dass kein Unterhalt gezahlt wird, folgt die Aufforderung zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss. Und irgendwann wird dann mal die Unterhaltsheranziehungsstelle tätig und schreibt den glücklichen Papa an. Bis dahin sind zumeist ettliche Monate ins Land gegangen.

Zitat:
Was hier ggf. zu Fehlern geführt haben könnte, sind die Erstattungen der anderen Sozialleistungsträger.


Nicht nur die.

Zitat:
Umgedreht habe ich da auch schon Schriftsätze von Anwälten gesehen, da schlackern die Ohren. Man möge doch Unterhaltsschulden vom Einkommen des Mandanten absetzen, ist nur eine der komischen Ideen... Einen Anwalt, der mit dem Begriff "Kindergeldüberhang" etwas anfangen kann, gibt es hier in der Gegend überhaupt nicht. Selbst, wenn man es in diversen Fällen schon seit Jahren immer und immer wieder erklärt.


Ich sag's mal so: Flachpfeifen gibt es überall und auf beiden Seiten.

Und ja, wenn der TE sich an einen Anwalt wenden sollte, dann ist ihm ein glückliches Händchen bei der Auswahl zu wünschen, damit er nicht an eine der Flachpfeifen auf Seiten der Anwaltschaft gerät.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat:
DAS habe ich jedenfalls noch von keinem einzigen Jobcenter, mit denen ich zu tun habe jemals erlebt.


Jepp, unser Amtsgericht berichtet auch immer, dass wir da unter anderen Jobcentern hervorstechen. Liegt vielleicht daran, dass die Unterhaltsstelle der Rechtsbehelfsstelle angegliedert ist und wir sehr, sehr ungemütlich werden, wenn die Leistungsabteilung nicht sofort jeden neuen Fall mitteilt. Ist mit der Bußgeldstelle ähnlich.

Aber grundsätzlich sollte das der normale Ablauf sein, denn das ist ja nunmal Sinn und Zweck der cessio legis. Ich kann nicht jemandem die Aktivlegitimation entziehen, ohne den Anspruch dann selbst durchzusetzen. Die Jobcenter haben auch eine Pflicht gegenüber dem Steuerzahler.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Turtle1972):
Da wird gar nichts korrigiert. Er hat eine Rechtswahrungsanzeige bekommen und wenn er einfach an die Freundin zahlt, obwohl der Anspruch auf das Jobcenter übergegangen ist, dann war die Zahlung nicht schuldbefreiend.
Der Übergang ist ausgeschlossen, soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlung erfüllt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja, natürlich. Wenn er 100 Euro Unterhalt zahlt, gehen diese nicht über, er kann sie schuldbefreiend weiter an die Kindesmutter zahlen. Allerdings geht ein möglicher Anspruch oberhalb der 100 Euro über. Und wenn er nie was gezahlt hat, geht nunmal der gesamte Anspruch über und er kann für vergangene Zeiträume nicht schuldbefreiend an die Kindesmutter zahlen. Mehr als einmal beim Amtsgericht so durchgekaut.

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