Jobcenter berrechnet fiktives einkommen. Ist das rechtens?

13. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
BigD on da block
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter berrechnet fiktives einkommen. Ist das rechtens?

Hallo,

Mir wurde für diesen Monat als Nachzahlung viel weniger geld geschickt als der Regelsatz. In dem schreiben wird das damit begründet, dass ich diesen Monat noch Geld bekommen würde. Die höhe des betrags wurde auch berrechnet, netto wie brutto und deshalb kam man zudem schluss mir weniger zu überweisen. So, zunächst einmal werde ich geld bekomme nur weiß ich selber nicht wie viel. Also woher weiß Jobcenter das?
2. Habe ich grade im Internet das hier gefunden :

"die Anrechnung einer fiktiven Einnahme zur Bedarfsminderung ist nach dem System des SGB II dagegen ausgeschlossen" (Az.: B 14 AS 161/11 R). "
Ist das also rechtswidrig?

Die dame am Telefon vorhin sagt zu mir dass es sich um fiktives einkommen handelt und sobald ich Beweisen kann dass ich weniger bekommen habe, dass mir dann nachgezahlt wird.
Mir geht es aber darum dass das Jobcenter wohl hier falsch handelt. Wäre ein Widerspruch hier Sinnvoll?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36279 Beiträge, 13517x hilfreich)

Die Vokabel "fiktiv" ist falsch. Eine Fiktion liegt vor, wenn man weiß, dass zwei Sachverhalte nicht identisch sind, man aber trotzdem Sachverhalt A wie Sachverhalt B behandelt. Fiktionen greifen in der Regel dann, wenn sie im Gesetz ausdrücklich vorgesehen sind. Beispiel: Tiere werden nach dem BGB als Sachen behandelt, zumindest beim Eigentümerwechsel, obwohl jeder weiß, dass es keine Sachen sind.

Was hier greifen könnte, das ist die widerlegbare Vermutung. Bei einer Vermutung weiß man nicht, ob eine Vorgabe erfüllt ist. Es wird also zunächst einmal davon ausgegangen, dass der Sachverhalt xy vorliegt, und die Konsequenzen dann nach dem Gesetz so und so sind. Sollte es wider Erwarten anders sein, so wird die Entscheidung korrigiert. Klassiker: Kind kommt ehelich zur Welt. Da wird zunächst vermutet, dass der Ehemann der Kindsvater ist. Sollte das widerlegt werden, kann das korrigiert werden.

Der Unterschied ist also, dass man bei einer Fiktion definitiv sicher weiß, dass in vollem Wissen der Unterschiede zwei Sachverhalte identisch behandelt werden, bei einer Vermutung weiß man einfach nicht, welcher Sachverhalt gegeben ist.

In Deinem Fall weiß man nicht, was Du verdienen wirst, deshalb Vermutung und nicht Fiktion. Ich würde rein vorsichtshalber Widerspruch einlegen, auf die fehlerhafte Anwendung der Rechtsbegriffe hinweisen, ebenfalls darauf, dass eine Begründung erst erfolgen könne/werde, wenn die Abschlussrechnung der Behörde für diesen Monat vorliege.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4099 Beiträge, 657x hilfreich)

Wirre Darstellung! Vielleicht einfach mal anonymisiert den Bescheid hier zeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27240 Beiträge, 5042x hilfreich)

Zitat (von BigD on da block):
In dem schreiben wird das damit begründet, dass ich diesen Monat noch Geld bekommen würde.
Ist das denn so? Dieser Monat ist September und das (weniger) ALG2 für September hast du spätestens am 31. 8. erhalten. Richtig?
Zitat (von BigD on da block):
Also woher weiß Jobcenter das?
Die genaue Summe weiß das JC auch nicht, du sollst dann, wenn du das Geld HAST, mitteilen, ob zu viel oder zu wenig angerechnet wurde. Dann wird *ausgeglichen*.---> Telefonauskunft, vermutlich sogar korrekt.

Wieso nennst du es Nachzahlung, was du für September erhalten hast?

Zitat (von BigD on da block):
Ist das also rechtswidrig?
NÖ. Es bringt meist nichts, als Unkundiger mal eben im Netz was zu finden, wo*ausgeschlossen* steht.
Zitat (von BigD on da block):
Mir geht es aber darum dass das Jobcenter wohl hier falsch handelt. Wäre ein Widerspruch hier Sinnvoll?
Nö. 1. solltest du tatsächlich wissen, dass du im September Geld erhältst. 2. Hätte das JC für die Beantwortung deines Widerspruchs max. 3 Monate Zeit. 3. Hat die Telefondame dir doch schon erklärt, wie es diesen Monate weitergeht.

Verrate doch mal, welches Geld da im September noch kommen soll. Evtl. sind wir dann schnell fertig...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigD on da block
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Verrate doch mal, welches Geld da im September noch kommen soll. Evtl. sind wir dann schnell fertig...


Also ich erkläre das nochmal. Ich glaube ich habe es etwas unverständlich erklärt.

Ich hab am 23.8 einen WBA gestellt und es hat bis zum 7.9 gedauert bis es bearbeitet wurde. Deshalb habe ich gestern die Nachzahlung für den Monat September bekommen ich höhe von 185 € Anstatt 449€.

Mit dem WBA war eine Berechnung beigelegt in der Steht, dass ich ein Voraussichtles einkommen für diesen Monat von 460 euro netto hätte. Da wurden mir als Freibetrag 196 € angerechnet weswegen 264 € als Verdienst angerechnet werden. Wieso ich eben 185€.

Das Problem und meine Frage war wie eben das Jobcenter darauf kommt dass ich so viel zu bekommen hätte? Obwohl ich nicht mal was bekommen habe. Deshalb habe ich im Hotline angerufen und die Dame hat gesagt dass es ein fiktives einkommen wäre was da angerechnet wurde. Deshalb der Begriff Fiktiv.

Ich habe mal nach fiktives einkommen gegoogelt und kam deshalb auf diese oben zitierten urteil

Update: Und anstatt dem berechneten 460€ habe ich nur 264 € bekommen.

-- Editiert von User am 13. September 2022 14:31

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14546 Beiträge, 8697x hilfreich)

Allgemein:

Fiktives Einkommen = Einkommen, das man nicht hat, aber haben könnte.
Beispiel: Wer sich freiwillig für die Arbeitslosigkeit entscheidet, obwohl man gesund und gut ausgebildet ist, so dass man jederzeit sofort einen guten Job finden würde, dann ist das Einkommen, das der Arbeitslose hätte haben können, das "fiktive Einkommen".

Hier geht es aber gar nicht um fiktives Einkommen, sondern um reales Einkommen, bei dem nur nicht klar ist, wie hoch es ausfällt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27240 Beiträge, 5042x hilfreich)

Zitat (von BigD on da block):
Ich glaube ich habe es etwas unverständlich erklärt.
Ziemlich etwas.
Zitat (von BigD on da block):
Ich hab am 23.8 einen WBA gestellt und es hat bis zum 7.9 gedauert bis es bearbeitet wurde.
Der 23.8. war eindeutig viel zu zu spät. Und toll, dass das JC dann trotzdem so schnell geprüft, bearbeitet, angewiesen hat und am 7.9. Geld auf dem Konto war.
Zitat (von BigD on da block):
Mit dem WBA war eine Berechnung beigelegt in der Steht, dass ich ein Voraussichtles einkommen für diesen Monat von 460 euro netto hätte.
Aha. Das JC wusste von deinem voraussichtl. Einkommen.

Ein Freibetrag wird zusätzlich gewährt, nicht angerechnet.
449,-bekommst du nur, wenn kein Einkommen im September zu erwarten gewesen wäre.

Also mach doch jetzt das , was weiterhilft. Widerspruch ist nicht hilfreich.
Sondern teile ---jetzt ---dem JC mit, dass du Lohneinkommen erhalten hast, lege den Verdienstnachweis UND den Kontoauszug für den Zuflussnachweis in Kopie auch dem JC vor.

Dann rechnet das JC neu und schickt zum Monatsende einen Änderungsbescheid mit dem neuen Auszahlbetrag. DasGeld ist am 30.9. auf dem Konto.

Für ein Erwerbseinkommen von 264,- wird ein Freibetrag von 132,80 gewährt. (100,-grundfrei + 20% von 164,-)

Das Problem mit den *Geld-Geschenken von Vater+Bruder* ist schon erledigt?

Für die Zukunft ein Tipp:
Man teilt solches ungewisses voraussichtliches nicht vorher mit, sondern dann, wenn man es auf dem Konto hat. Dann ist korrektes zurückrechnen für alle einfacher.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 244.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
99.674 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.