Jobcenter erkennt Nachweise nicht an.

22. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)
Jobcenter erkennt Nachweise nicht an.

Hallo,

Ich bin selbstständig und bekomme noch ein paar wenige Groschen ergänzende Unterstützung ALG2.
Als Selbstständiger muss man ja immer nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes sein tatsächlich erzieltes Einkommen nachweisen.
Mir ist vor kurzem allerdings mein Drucker kaputt gegangen.
Ich erhalte 90% aller Rechnungen (bis auf ein paar wenige Portobelege usw.) online bzw. per E-Mail. Auch alle(!) Honorarabrechnungen bekomme ich von meinen Geschäftspartnern ausschließlich online. Bei einigen kostet es sogar Gebühren, wenn man auf eine Papierrechnung besteht.
Da das wirklich enorm viele Ausdrucke sind, kann ich das auch nicht eben mal bei einem Bekannten machen, auch der Copy-Shop kostet Geld, bei Ausdrucken auch etwas mehr, als normale Kopien. Es kostet mich schon immer 10 Euro Fahrtkosten zum Jobcenter, da ich den ganzen Pack an Unterlagen nicht in einen Umschlag bekomme und auch den Eingang sicherstellen will, zusätzliche Druckkosten sind dann nicht auch noch drin.
Ich habe das alles der Dame an der Hotline mitgeteilt und gefragt, ob ich die Unterlagen per E-Mail, Stick oder CD einreichen kann. Daraufhin verneinte sie das. Ich fragte sie dann, wie wir das denn dann machen. Sie sagte, das wüsste sie auch nicht aber sie leitet es weiter und ich würde dann eine Nachricht vom Jobcenter erhalten.

Nach diesem Telefonat war wochenlang Ruhe, keine Nachricht. Plötzlich erhielt ich einen Festsetzungsbescheid. Man hat mein Einkommen geschätzt und ist der Meinung, ich habe die Leistungen zu unrecht erhalten. Es wurde auf meinen Anruf und die Anfrage nicht eingegangen.


Jetzt meine Frage an euch, ist diese Festsetzung gerechtfertigt?
Ich wollte und will ja abgeben und habe verschiedene Vorschläge gemacht. MUSS ich die Unterlagen in Papierform einreichen, nur weil sie das vielleicht praktischer finden? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage, wo das steht? Immerhin leben wir im 21. Jahrhundert und moderne Kommunikationsformen werden sogar von vielen Behörden sehr begrüßt und sogar gewüscht.

Im schlimmsten Falle wären ja sogar die Kontoauszüge Nachweis genug, woraus die Einnahmen und Ausgaben hervorgehen. Zumindest die, die übers Konto gehen. Alle Bar-Einnahmen und Bar-Ausgaben haben natürlich auch einen Bar-Beleg, sprich einen Nachweis in Papierform.
Wollte oder konnte man auf diese Idee nicht kommen?

Meine 2. Frage betrifft die "Schätzung". Können die einfach so sagen, wir haben geschätzt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Leistungen nicht zugestanden haben?
Ich meine, welche Werte legen die dieser Schätzung zugrunde? Davon steht nämlich nichts in der Festsetzung. Nur, wir haben geschätzt und Sie müssen Betrag X erstatten. Der Betrag X wird noch mal auf die Monate aufgeschlüsselt. Aber die Schätzung selbst steht dort nicht.
Vergleichswert wären ja die vergangenen Bewilligungszeiträume. Aber da war mein Einkommen ja ähnlich. Ich arbeite auch in keiner Standardbranche, wo man sagen kann, statistisch verdient man da im Durchschnitt XY Euro.
Ich frag mich halt, was und wie haben die geschätzt und haben die überhaupt geschätzt!?


Was meint Ihr zu dem Sachverhalt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@danysahne:

Zuerst mal solltest Du sowohl gegen den endgültigen Festsetzungsbescheid, als auch gegen den daraus resultierenden Erstattungsbescheid schriftlich/nachweislich Widerspruch einlegen. Ich hoffe, die Monatsfrist ist noch nicht um?

quote:
Mir ist vor kurzem allerdings mein Drucker kaputt gegangen.


Die Anschaffung eines neuen Druckers könntest Du als Betriebsausgaben geltend machen und so Dein anrechenbares Einkommen mindern.

quote:
Nach diesem Telefonat war wochenlang Ruhe, keine Nachricht. Plötzlich erhielt ich einen Festsetzungsbescheid. Man hat mein Einkommen geschätzt und ist der Meinung, ich habe die Leistungen zu unrecht erhalten. Es wurde auf meinen Anruf und die Anfrage nicht eingegangen.


Womit zum x-ten Male belegt ist, dass man in derlei Angelegenheiten mit dem Jobcenter ausschließlich schriftlich kommunizieren sollte, weil Telefonate schlichtweg nicht beachtet werden und nicht nachweisbar sind.

quote:
MUSS ich die Unterlagen in Papierform einreichen, nur weil sie das vielleicht praktischer finden? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage, wo das steht?


Kann ich Dir ehrlich gesagt auf die Schnelle nicht beantworten. Muss ich später mal nachlesen. Problem ist halt, dass Du die Nachweise gar nicht eingereicht. Anstatt auf eine Antwort des Jobcenters zu warten, hättest Du Dich besser für einen der von Dir vorgeschlagenen Wege entscheiden und die Nachweise so einreichen sollen.

Auf jeden Fall solltest Du das jetzt im Rahmen des Widerspruchs nachholen.

quote:
Können die einfach so sagen, wir haben geschätzt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Leistungen nicht zugestanden haben?


Grundsätzlich ja (§ 3 Abs. 6 ALG II VO). Meines Erachtens hätte man Dich allerdings zuvor wenigstens einmal zur Vorlage der Unterlagen auffordern müssen.

quote:
Aber die Schätzung selbst steht dort nicht.


Die Berechnungs- bzw. Schätzgrundlagen müssten sich m.E. eigentlich aus dem Bescheid ergeben. Ansonsten fehlt diesem die Bestimmtheit und Nachprüfbarkeit. Insofern dürfte die endgültige Festsetzung und dann auch die Erstattungsforderung aus formellen Gründen rechtswidrig sein.

Weicht denn das geschätzte Einkommen nennenswert von dem tatsächlichen ab? Nur dann würde ein Widerspruch nämlich letztendlich Sinn machen.

Gruß,

Axel



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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#2
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

ja, ich wurde aufgefordert einmal, als die Frist um war und beim zweiten Mal, habe ich direkt angerufen.

Ich habe auch nur einen Bescheid, auf dem steht "Erstattung von Leistungen bei endgültiger Festsetzung des Leistungsanspruches".

Scheint der Festsetzungs- und Erstattungsbescheid in einem zu sein, oder? Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist zumindest dran. Und die Frist ist noch nicht um, erstmal nur eine Woche.

Es steht lediglich da, die Schätzung ergab, dass KEINE Hilfebedürftigkeit vorgelegen hat. Sie fordern deshalb die komplette Leistung für den gesamten Zeitraum in voller Höhe zurück. Den Regelbedarf (in meinem Falle 100 Euro) und die Miete.
Es sind nur die einzelnen Monate aufgeführt und daneben steht jeweils was ich bekommen habe. nichts weiter, woraus ich ansatzweise erkennen kann, wie diese Schätzung zustande kommt. Also scheint es mir, so wie du es schreibst, wäre es aus formellen Gründen rechswidrig.
Mein Einkommen schwankt zwar, aber es befindet sich im Durchschnitt in einem gewissen Bereich. Der Regelbedarf war immer mal etwas anders, aber ich hatte immer so viel Anspruch, dass meine Miete und die KV und RV bezahlt wurden.

Also sollte ich die Unterlagen zusammen mit dem Widerspruch z.B. als CD, Stick oder E-Mail abgebeb, um so zumindest sagen zu können, ich habe es abgegeben?

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