Jobcenter falsche Berechnung - Wer ist der Leidtragende???

9. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Antares51
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(90 Beiträge, 7x hilfreich)
Jobcenter falsche Berechnung - Wer ist der Leidtragende???

Hallo,

und zwar habe ich glaube ich ein Problem.

Ich habe bis 06/2021 Wohngeld bezogen. Dann habe ich ab 07/2021 Alg 2 bezogen. Aufstockend wohlgemerkt weil ich noch nebenberuflich selbstständig tätig bin. Das Alg 2 sind ungefähr 100€ mehr als das Wohngeld.

Nun habe ich bisher beim Wohngeldamt als auch beim Finanzamt meine Fahrtkosten mit 0,3 € / km angegeben. Ich fahre für Amazon (Flex) als selbstständiger Vertragspartner Pakete aus. Eine Schicht gibt netto 75 € (keine Umsatzstzeuerpflicht). Für diese Schicht mache ich aber auch 200km mit meinem eigenen PKW. 200km x 0,3 € = 60€ Fahrtkosten. Bleiben also nur 15 € Gewinn übrig pro Schicht.

So hat es das Finanzamt und die Wohngeldstelle bisher akzeptiert. Und auch das Jobcenter bei meiner Antragstellung. Zum Einen habe ich die Anlage KAS ausgefüllt sowie meine eigene Gewinn- und Verlustrechnung als PDF unter Aufstellung der Fahrtkosten von 0,3 € je km. Dies wurde so akzeptiert und es kam zur Bewilligung und Zahlung.

Nun habe ich ein Schreiben für den Weiterbewilligungsantrag erhalten und soll diesmal aber nicht die Anlage KAS ausfüllen sondern die Anlage EKS. Nun stelle ich dort mit Erschrecken fest, dass unter Betriebsausgaben; Fahrtkosten lediglich lächerliche 0,1 € je km geltend gemacht werden können.

Dazu habe ich auch diesen Artikel gefunden: https://www.betriebsausgabe.de/magazin/bei-hartz-iv-wird-anderes-gerechnet-5591/

Ich dachte mich trifft der Schlag.. Ich wusste das tatsächlich vorher nicht. Was ist denn das auch für eine Logik. Alg 2 Bezieher zahlen an der Tanke nur ein Drittel und Ihr Fahrzeug erleidet auch keinen Verschleiß und Wertverlust oder was??

Naja es ist wie es ist. Ich habe jetzt nur ziemliche Angst, dass ich die erhaltenen Zahlungen zurückzahlen muss obwohl es nicht mein Fehler ist. Wenn es wirklich dazu kommen sollte, könnte ich dann wenigstens rückwirkend für den Zeitraum wieder Wohngeld erhalten? Dieses hätte mir ja sonst auch zugestanden.

Also eigentlich wollte ich den Weiterbewilligungsantrag stellen aber nach der Nummer jetzt würde ich beim Wohngeld wohl mehr von haben weil ich dort auch wirklich die 0,3€ je km geltend machen kann.

Ich bin das erste Mal in meinem Leben Bezieher von ALG 2 Leistungen und dann so eine ********.

Also mein Plan war jetzt den Weiterbewilligungsantrag nicht zu stellen und wieder Wohngeld zu beantragen und zu hoffen dass denen Ihr Fehler nicht auffällt und ich nichts zurückzahlen muss. Woher soll ich das auch wissen wenn es sonst immer 0,3 € sind.

Bitte helft mir. Wie würdet Ihr euch jetzt verhalten?

Anlage KAS:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiBh5jbtL3zAhW3gf0HHcKTC8gQFnoECAMQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fdatei%2Fvereinfachte-anlage-kas_ba146400.pdf&usg=AOvVaw2bviVx4k_gsF4hB08y7YjQ

Anlage EKS:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjP-JHptL3zAhXS_7sIHUP1AskQFnoECAcQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fdatei%2Fanlageeks_ba013054.pdf&usg=AOvVaw2Xt3hmrBC2FKg_1SFNGORA

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Wer ist der Leidtragende?
Zunächst meist der JC-Kunde.
Zitat (von Antares51):
Zum Einen habe ich die Anlage KAS ausgefüllt
Das war die KurzAnlage für Selbständige zum vereinfachten Antrag.(Die Sonderform wegen Pandemie)

In der EKS (die übliche) kannst du in C10 (Seite 6) deine höheren Ausgaben nachweisen. zB du holst deine Auslieferungsware von einer Stelle X ab, die eine A**-Betriebsstätte ist?
Zitat (von Antares51):
Alg 2 Bezieher zahlen an der Tanke nur ein Drittel und Ihr Fahrzeug erleidet auch keinen Verschleiß und Wertverlust oder was??
Nun ja. Andere Personen zahlen den geforderten Preis an der Tanke und können ihn uU nirgends abschreiben/nachweisen/geltend machen... ;) Was erleiden die denn?

Wenn du erst seit 07/21 das ergänzende Alg2 beziehst, wieso sollst du jetzt schon die Anlage EKS ausfüllen? Sollte dein WBA nicht erst ab 01/22 gelten?
Nebenberuflich bist du selbständig für A** unterwegs. Und hauptberuflich? Bist du angestellt?
Zitat (von Antares51):
So hat es das Finanzamt und die Wohngeldstelle bisher akzeptiert.
Logisch.

Warum überhaupt kannst du nicht weiterhin Wohngeld beziehen? Hat die Wohngeldstelle dich ans JC verwiesen?

Zitat (von Antares51):
und zu hoffen dass denen Ihr Fehler nicht auffällt und ich nichts zurückzahlen muss.
Diese Hoffnung stirbt zuletzt. Aber oft merkt bzw. prüft das JC solche Dinge sehr viel später.
Zitat (von Antares51):
Für diese Schicht mache ich aber auch 200km mit meinem eigenen PKW. 200km x 0,3 € = 60€ Fahrtkosten. Bleiben also nur 15 € Gewinn übrig pro Schicht.
Das allerdings ist dem JC wirklich vollkommen egal. Manch einer sagt, warum mache man denn Jobs, bei denen man noch Geld mitbringen soll.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Also Alg2 lief eigentlich seit 06/21 habe aber erst ab 07 erhalten wegen Wohngeldüberschneidung. Nun der nächste BWZ würde 12/21 starten und ich habe jetzt das Schreiben dafür erhalten also etwas über 6 Wochen vorher.

Ich könnte sofort weiter Wohngeld beziehen allerdings wären das ca. 100 € weniger. Aber wenn das JC jetzt nochmal neu rechnet mit 10 Cent/km anstatt 30 Cent/km dann wird das Alg 2 wohl gleich 0€ ausfallen.

Ich hatte im Schnitt 10 Schichten im Monat. Also 750 € Einnahmen. Pro Schicht 200km x 10 Schichten = 2000km x 0,3€ = 600 € Fahrtkosten. Es blieben also nur 150 € "Gewinn" übrig. Dann noch die Freigrenze und so wurden mir nur lächerliche 30 € angerechnet obwohl ich natürlich viel mehr Geld verdient habe. Ich habe die 30 Cent nicht festgelegt. Und das JC hat es so hingenommen also ist es nicht meine Schuld wenn die nicht aufpassen.

Ich könnte natürlich alle Fahrzeugkosten wie Versicherung und Steuern und Spritkosten etc geltend machen aber damit komme ich im Leben nicht auf meine 600 € Fahrtkosten monatlich wie bei der 30Cent/km Regel.

Ich plane für nächste Woche allerdings einen Autokauf in Höhe von 4400 € da mein altes Auto mit Motorschaden auf den Schrott geht. Fahrzeug wird teils vom Schonvermögen bezahlt und 2000 € haben mir meine Großeltern geliehen.

Wie könnte ich diese 4400€ jetzt auf die monatlichen Spalten bei Investitionen eintragen? 4400 geteilt durch 6 Monate? Nur die monatlichen Tilgungsraten? Ich habe keine Ahnung.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Beantworte doch bitte die Fragen.

zB Holst du deine Auslieferungsware von einer Stelle X ab, die eine A**-Betriebsstätte/Lager ist?
zB Was tust du hauptberuflich?
zB Hat die Wohngeldstelle dich im Sommer ans JC verwiesen?

Lass das doch mit der *Schuld*.
Du hast im Sommer den ---Vereinfachten Antrag--- auf Alg2 gestellt. Zigtausende haben das gemacht. Schuld ist die Corona-Pandemie. Die JC haben deshalb den beschleunigten Verfahrensablauf bei Antragsprüfung. Für die Zeit vom 1.3.20 bis 31.12.21. Dieses wird vermutlich ab 1.1.22 wieder beendet und das seit Jahr+Tag übliche Prüfungsverfahren wieder aufgenommen.

Wenn du der Meinung bist, ein Unternehmen (du bist Unternehmer) nur durch eine Investition in ein anderes Fahrzeug retten zu können, dann versuch das doch. Ich weiß nicht, ob du die Summe von 4.400,-, die du ja im ersten Monat für den Kauf benötigst, auf 6 Monate aufteilen kannst bzw. ob das JC das akzeptiert.
JC haben nicht die Aufgabe, völlig unrentable kleine Unternehmen über Wasser zu halten.

Wieso könntest du sofort wieder Wohngeld beziehen? Immerhin bist du seit 5 Monaten im sozialen Sicherungssystem mit Alg2.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Die erste Frage beantworte ich mit einem Ja. Das Amazon Lager ist ca. 55km von meinem Wohnort entfernt. Dort lade ich die Pakete ein und fahre dann nochmal ca. 50km zum Auslieferungsort inkl. Auslieferungskilometer. Dann nochmal ca. 100km zurück zum Wohnort.

Hauptberuflich war ich vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bin aber momentan im Krankengeldbezug. Deshalb auch nur aufstockend zum Krankengeld dass Alg 2.

Nein die Wohngeldstelle hat mich nicht verwiesen. Das habe ich selbst veranlasst. Beim Wohngeld habe ich monatlich 270 € erhalten. Da die mir auch nur ca. 150 € an Einnahmen angerechnet haben wegen den Fahrtkosten (2000km x 0,3€ = 600€).
Das Jobcenter zahlt mir jetzt aber 355 € und ich spare die GEZ Gebühr.

Sollte jetzt aber im Nachhinnein vom Jobcenter nur 10 Cent anerkannt werden, wären meine Einnahmen pro Monat bei 550 € und ich müsste wahrscheinlich alles zurückzahlen was richtig mies wäre. Ich wusste nicht dass das JC anders rechnet als alle Anderen...

Und es ist kein richtiges Unternehmen in dem Sinne. Eigentlich kann man von Scheinselbstständigkeit sprechen. Ich habe Kleingewerbe angemeldet und fahre für Amazon als einzigen Auftragsgeber Pakete aus. Es gibt nur mich und mein Fahrzeug. Dieses ist kaputt und ich hätte sowieso ein Neues angeschafft auch zur privaten Nutzung.

Nur wenn ich die Kaufpreiskosten geltend machen kann kriege ich vom JC vielleicht immer noch mehr als vom Wohngeldamt. Wenn das nicht geht würde ich zurück switchen auf Wohngeld. Dachte jedenfalls dass das problemlos möglich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Hast du denn mal die C10 Regel im Formular EKS gelesen?

zu 1. Du kannst in C 10 die Entfernung zur Betriebsstätte eintragen.
zu 2. Krankengeldbezug ist zwar Einkommen, aber gewiss keine hauptberufliche Tätigkeit. Arbeitnehmer im Krankenstand bist du aber noch?

Du hast also gedacht, du kannst mehr vom JC bekommen als von der Wohngeldstelle?
Du hast gedacht, du kannst die Angaben so steuern, dass du jeweils mehr staatl. Unterstützung bekommst?
Du hast gedacht, du kannst nach Belieben *switchen*?
Ich meine, du hast falsch gedacht.

Alg2 ist eine sog. nachrangige Leistung, auf die nur Anspruch besteht, wenn mit Einkommen und Wohngeld der Bedarf nicht gedeckt wird.

So was sollte man erst selbst veranlassen, wenn man sich mit den durchaus anderen Vorschriften als denen aller anderen beschäftigt hat.
Dauernde Wiederholung, dass etwas zurückgefordert werden könnte, hilft ja im Moment wirklich nicht. Solltest du Leistungen vom JC *zu Unrecht* erhalten haben, dann wird das JC diese zurückfordern.

Du bist ein Unternehmer nach der Regelung des §10 UStG ( für *Umsatz-kleine* Unternehmen). Dein Gewerbe ist beim Gewerbeamt angemeldet? Dass du meinst, du wärst ein Scheinselbständiger, haben andere zu bewerten.
Hast du dich bei der Wohngeldstelle abgemeldet im Juli 21?

Zitat (von Antares51):
Dachte jedenfalls dass das problemlos möglich ist.
Alg2 als längst bekanntes Hartz4 gibts seit mehr als 15 Jahren. Auch du dürftest schon so manches gehört und gelesen und gedacht haben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja die C10 Regel habe ich gesehen. Aber es ist ja nur einfache Strecke 0,2 €. Es bleibt also bei 10 Cent.

Nein ich bin nicht Arbeitnehmer im Krankenstand. Ich bin ohne Hauptjob. Habe auch noch meinen ALG 1 Anspruch. Der ruht bloß solange ich Krankengeld kriege.

Abgemeldet wurde ich bei der Wohngeldstelle vom JC. Die haben die letzte Rate vom Wohngeld noch zurückgezahlt.

Es steht und fällt alles mit der Investition Fahrzeugkauf. Wenn ich diese 4400 € in der EKS als Ausgaben eintragen kann fällt der Gewinn so weit dass ich wieder leistungsberechtigt bin.

Die Frage ist wie eintragen? Geteilt auf 12 Monate beider BWZ oder einmalig in dem Monat wo der Kauf anfällt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Ich verstehe im EKS-Formular die Angabe zu B 5.2 und zu C 10 anders. Ich komme nicht auf 10Cent/km.
Sondern:
Einmal 10 Cent/km für betriebliche Fahrten (deine Ausliefungsfahrten),
Einmal zusätzlich 20 Cent/km, da du auch Fahrten zur Betriebsstätte hast.

Vielleicht wartest du auf andere User, die es besser wissen. Hier eilt ja nichts.

Zitat (von Antares51):
Nein ich bin nicht Arbeitnehmer im Krankenstand. Ich bin ohne Hauptjob.
Ah ja, so dachte ich. Du bist also kein AU-Arbeitnehmer, sondern ein einkommensloser, AU-Kleinunternehmer, der nur Krankengeld bezieht und (hoffentlich im Rahmen des Erlaubten) einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Übrigens: Falls du den WB-Antrag und dazu die Anlage EKS für den Zeitraum ab 12/21 abgibst, das andere Auto aber schon nächste Woche kaufen willst--- passt ja was ganz anderes nicht.
Wann investierst du also in dein Unternehmen? In 10/21.

Signatur:

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