Jobcenter hat die Leistungen eingestellt wegen Maßnahme

28. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
melamagin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter hat die Leistungen eingestellt wegen Maßnahme

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe ein Problem mit dem Jobcenter und brauche dringend Hilfe.

Ich bin 24 habe eine abgeschlossene Ausbildung und war bis vor kurzem in Elternzeit.
Trotz abgeschlossener Ausbildung habe ich nach der Elternzeit nicht direkt eine Arbeit gefunden, da meinte der Arbeitsvermittler im Jobcenter beim letzten Termin er muss mich jetzt bei einer Maßnahme anmelden aber ich kann mir eine aussuchen.
Da soll man verschiedene Berufsfelder kennenlernen (wie gesagt habe ich schon eine Ausbildung und weiß was ich machen möchte) Unterstützung bei privaten Problemen wie Schulden usw bekommen (habe ich nicht) und lernen wie man richtig Bewerbungen schreibt.
Der Arbeitsvermittler meinte kürzlich sogar noch, dass ihm meine Bewerbungen gut gefallen!
Ich habe deswegen mündlich gegen die Maßnahme "protestiert" aber der Vermittler meinte ich muss noch am selben Tag mich dort anmelden.

Ich wollte warten bis ich schriftlich dazu aufgefordert werde und bis dahin Argumente sammeln warum diese Maßnahme mir nicht hilft.

Jetzt kam aber ganz andere Post. Das Jobcenter hat meine kompletten Leistungen eingestellt und es kommt wohl für Dezember kein Geld. Also auch keine Miete usw.
Was mit der Krankenkasse ist weiß ich nicht.
Ich zitiere mal den Brief

Zitat:
"Die Zahlung ihrer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wurde gemäß § 40 Absatz 2 Nummer 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 331 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) vorläufig ganz eingestellt.

Die Zahlung Ihrer Leistungen wurde vorläufig eingestellt.

Sie haben sich bis heute trotz Aufforderung nicht beim Träger adlaborem gGmbH angemeldet um an Jump Plus teilzunehmen. Es wird von Ihnen eine regelmäßige Teilnahme an Jump Plus erwartet.

Die vorläufig eingestellten laufenden Leistungen werden unverzüglich nachgezahlt, soweit der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, zwei Monate nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben wird.
Über das Ergebnis dieser Prüfung werden Sie gesondert informiert."


Dürfen die das überhaupt? Wurden komplette Sanktionen nicht längst abgeschafft? Zumal es gar keine Beweise gibt dass ich mich dort anmelden sollte. Ich habe das ja nicht schriftlich bekommen sondern nur im Gespräch gesagt bekommen und einen Flyer von adlaborem bekommen "Jumpplus" "das starte-jetzt-durch Programm bis 25"

Soll ich mir jetzt einen Beratungsschein für einen Anwalt holen? Aber bekomme ich so einen überhaupt wenn ich ca 800€ Ersparnisse auf meinem Konto habe? Was ist mit meinen Krankenkassebeiträgen bis die Sache geklärt ist? Bin ich noch versichert?

Was soll ich machen? Und bitte nicht schreiben "einfach dort hin gehen".

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8277 Beiträge, 1729x hilfreich)

Zitat (von melamagin):
Dürfen die das überhaupt?


Klar. Hättest Du sich angemeldet, wäre das ja nicht passiert

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35063 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von melamagin):
er muss mich jetzt bei einer Maßnahme anmelden aber ich kann mir eine aussuchen.
Junge LB sollen eben schnell+zügig vermittelt werden. !! ANMELDEN ist was völlig anderes als teilnehmen...

Zitat (von melamagin):
Die vorläufig eingestellten laufenden Leistungen werden unverzüglich nachgezahlt,
Also am Montag anmelden !! Dann gleich selbst noch den Vermittler informieren!!

Das ist keine Sanktion.

Zitat (von melamagin):
Soll ich mir jetzt einen Beratungsschein für einen Anwalt holen?
Brauchst du nicht eher Geld? Das kommt ein paar Tage später, wenn du am Montag die ANMELDUNG erledigst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13141 Beiträge, 4462x hilfreich)

Zitat:
Klar. Hättest Du sich angemeldet, wäre das ja nicht passiert


Dennoch Widerspruch. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vorläufige Zahlungseinstellung liegen hier überhaupt nicht vor. Insoweit ist diese Vorgehensweise grob rechtsmissbräuchlich.

Nach § 331 SGB III dürfen die Leistungen vorläufig ganz oder teilweise eingestellt werden, wenn die Agentur für Arbeit (oder hier das Jobcenter)

Zitat:
Kenntnis von Tatsachen erhält, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen und wenn der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben ist.


Die Nichtteilnahme an einer Maßnahme, zu der es hier noch nicht einmal eine ordnungsgemäße Zuweisung gibt, führ unter keinen denkbaren Umständen zum Ruhen oder zum Wegfall des Leistungsanspruchs. Deshalb ist die Zahlungseinstellung hier evident rechtswidrig. Das das Jobcenter diese auch noch schriftlich mit der Nichtanmeldung begründet, kann man eigentlich nur als hochgradig dumm bezeichnen.

@melamagin:

Dein Problem jetzt ist, dass es sich bei der vorläufigen Zahlungseinstellung nicht einmal um einen Verwaltungsakt handelt, gegen den Du Widerspruch erheben könntest.

Du hast aus meiner Sicht 2 Möglichkeiten:

Der schnellste Weg zu Geld zu kommen wird sicher sein, dass Du Dich am Montag zu der Maßnahme anmeldest, Dir die Anmeldung kurz schriftlich bestätigen lässt und mit dieser Bestätigung zum Jobcenter marschierst und die sofortige Wiederaufnahme der Zahlungen forderst.

Die zweite Möglichkeit, die sicher etwas länger dauert, mit mehr Aufwand verbunden ist und mit etwas Pech auch durchaus 6 bis 8 Wochen bis zum Geldfluss brauchen kann ist, dass Du am Montag mit diesem Schreiben des Jobcenters und einem aktuellen Kontoauszug zum Sozialgericht gehst und dort den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Wiederaufnahme der Zahlungen beantragst. Blöd ist - neben der längeren Dauer - auch, dass bei 800 Euro auf dem Konto das Sozialgericht möglicherweise auf die Idee kommen könnte, dass kein Anordnungsgrund, also keine besondere Eilbedürftigkeit vorliegt.

Welchen Weg Du gehst, musst Du selbst entscheiden.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 59x hilfreich)

Den Ausführungen von AxelK ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Zitat (von melamagin):
Jetzt kam aber ganz andere Post. Das Jobcenter hat meine kompletten Leistungen eingestellt

Aber meine Frage: Bist du sicher, dass die Einstellung mit der Ablehnung der Maßnahme zu tun hat?
Ich kenne mich eher im SGB III aus. Eine Zahlungseinstellung wegen Kursablehnung geht nur nach vorheriger schriftlicher Zuweisung mit Belehrung. Dagegen kann aber eine Äußerung dazu führen, dass Zweifel an der Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme bestehen. Bevor der SB aber die Zahlung deswegen einstellt muss er schon darauf hinweisen, dass, wenn man bei seiner Aussage bleibt, Verfügbarkeit/Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme nicht vorliegt. Einer schriftlichen Belehrung Bedarf es nicht. Kann es deshalb sein, dass er nicht wegen der Kursablehnung, sondern wegen fehlender Arbeitsbereitschaft die Zahlung einstellte. Dann müsstest du dir eine andere Begründung für dein Vorgehen gegen die Zahlungseinstellung überlegen.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13141 Beiträge, 4462x hilfreich)

@Frieder,

direkt im Eröffnungsposting hat der TE aus dem Schreiben des Jobcenters zitiert. Auch die Begründung und die ist da doch recht eindeutig.

Zitat:
Ich kenne mich eher im SGB III aus. Eine Zahlungseinstellung wegen Kursablehnung geht nur nach vorheriger schriftlicher Zuweisung mit Belehrung.


Auch mit vorheriger Zuweisung mit Belehrung geht jedenfalls im SGB II die vorläufige Zahlungseinstellung nicht. Die Weigerung zur Anmeldung/Teilnahme an einer Maßnahme kann sanktioniert werden, ja. Die vorläufige Zahlungseinstellung ist in dem Sinne keine Sanktion und - ich wiederhole mich - die Voraussetzungen hierfür liegen nicht vor, dass es liegt keine Tatsache vor, die zum Ruhen (das könnte im SGB III möglicherweise greifen, aber nicht im SGB II) oder zum Wegfall des Leistungsanspruchs führen würde.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35063 Beiträge, 5990x hilfreich)

Vermutlich hat die TE ihren Vermittler falsch verstanden. Der verlangte:

Zitat (von melamagin):
aber der Vermittler meinte ich muss noch am selben Tag mich dort anmelden. Ich wollte warten bis ich schriftlich dazu aufgefordert werde und bis dahin Argumente sammeln warum diese Maßnahme mir nicht hilft.
Ich verstehe es so: Sie hätte nach der reinen Anmeldung dort an diesem Tag bei diesem JumpPlus-MT... zu Hause in Ruhe abwarten können, bis sie eine schriftliche Aufforderung/zB. Zuweisung zur Teilnahme am Kurs xy von bis -erhält.
Wann war eigentlich dieser Termin im JC, wo protestiert wurde?
Gegen eine Zuweisung (ein VA mit RBB) hätte sie dann sämtliche Argumente im Widerspruch vorbringen können. Das geht auch, wenn man nur angemeldet ist, gar nicht teilnimmt an einer solchen *sinnlos*-Maßnahme, aber schon weiß, dass sie einem nichts bringt.

Das Diskutieren um Formales bringt gar nichts. Die Zeit ist hier davongerannt und hat neue Fakten geschaffen.

Man erinnert sich evtl. an den User @aaron01, der hier im August über das Junge Mannheim und die JumpPlus-Maßnahmen für LB U25 schrieb. Auch da war nur verlangt, sich ---anzumelden--.

Zitat (von melamagin):
Und bitte nicht schreiben "einfach dort hin gehen".
Warum nicht? Hingehen, anmelden und wieder nach Hause gehen...und warten...oder sich selbst weiter bewerben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
melamagin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Hilfe!

Ich war gestern bei einer Beratungsstelle hier in der Stadt und dort gab es schon ähnliche Fälle. Die nette Dame hat direkt im Jobcenter angerufen und dort (ich weiß nicht bei wem) gesagt dass sie mir einen Eilantrag an das Gericht formulieren falls das Jobcenter die Entscheidung nicht ändert.
Es wurde dann versichert man wird die Leistungen umgehend auszahlen.
Somit ist das Problem vom Tisch.
Was ich mit der Maßnahme mache schaue ich dann noch.

Zitat (von Anami):
Ich verstehe es so: Sie hätte nach der reinen Anmeldung dort an diesem Tag bei diesem JumpPlus-MT... zu Hause in Ruhe abwarten können, bis sie eine schriftliche Aufforderung/zB. Zuweisung zur Teilnahme am Kurs xy von bis -erhält.

Nein, ich sollte mich da anmelden (Montag war der Termin im Jobcenter und diese Aufforderung) und ab Dienstag teilnehmen.
Zitat (von Anami):
Wann war eigentlich dieser Termin im JC, wo protestiert wurde?

Montag.

Zitat (von Anami):
Junge Mannheim

Richtig das ist mein zuständiges Jobcenter.

Anmelden und dann aber doch nicht teilnehmen geht aus folgendem Grund nicht:
In der Beratungsstelle kannte man die Maßnahme und hat mir so einen Vertrag (sie hatten die dort) mitgegeben damit ich unabhängig von den eingestellten Zahlungen mir anschauen kann ob ich an der Maßnahme teilnehme.
Und in diesem Vertrag steht:
Zitat:
Sofern der Beschäftigungsteilnehmer eine begonnene oder vereinbarte Qualifizierungsmaßnahme ohne wichtigen Grund abbricht, hat dieser die entstehenden Kosten zu ersetzen (§ 15 Abs. 3 SGB II).

Das heißt wenn ich hingehe und die Maßnahme dann doch für Zeitverschwendung halte komme ich vielleicht nicht mehr unbeschadet raus.
Aber das kläre ich dann an anderer Stelle.

Danke für eure Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35063 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von melamagin):
Nein, ich sollte mich da anmelden (Montag war der Termin im Jobcenter und diese Aufforderung) und ab Dienstag teilnehmen.
Danke für die Rückmeldung.
Davon (anmelden und tagsdrauf teilnehmen) war bisher nichts bekannt.
Als junge Mutter hat man immer Gründe, nicht sofort am nächsten Tag das tolle Modul dort bestücken zu können. Das geht auch ohne *protestieren*, denn das sieht das JC meist gleich als Abwehr,Verweigerung, Zeitverschwendung.

Der Termin war am Montag--- 25.11.2024 ??
Am Dienstag ---26.11.2024 sollte welche Maßnahme beginnen? Du hast doch keine gewählt.
Am 28.11.2024 kam der Brief mit der vorläufigen Leistungseinstellung?
:???:
Zitat (von melamagin):
Es wurde dann versichert man wird die Leistungen umgehend auszahlen.
Am Telefon. Na, wenns denn klappt. Immerhin gabs sehr schnell einen Beratungstermin.

Zitat (von melamagin):
Und in diesem Vertrag steht:
Ja. Du hättest am Dienstag keine Maßnahme begonnen. Auch keine vereinbart. Auch keine abgebrochen. Auch keine Auswahl getroffen. Und: Noch gar keinen Vertrag.
Aber nun wird dein Arbeitsvermittler mit dir erstmal einen KO-Plan nach §15 SGB II in Angriff nehmen. Und bevor der nicht *fertig* und passend ist, kommt für dich auch kein Schaden und keine Maßnahme.

Zitat (von melamagin):
Das heißt wenn ich hingehe und die Maßnahme dann doch für Zeitverschwendung halte komme ich vielleicht nicht mehr unbeschadet raus.
Dann ist die Maßnahme ja begonnen, das ist dann MEHR als Anmeldung.

Grundsätzlich sind diese Maßnahmen für ca 95% aller Teilnehmer Zeitverschwendung, das ist nicht neu und nicht nur in Mannheim oder beim JumpPlus-Programm so.

Bewirb dich selbst weiter---ist meine Empfehlung.
Viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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