Hallo,
Folgendes:
Ich habe am 1.04.2023 einen Minijob (520€) angefangen. Habe dazu den dazugehörigen Vertrag zweimal an das Jobcenter gesendet, in dem auch deutlich steht dass meine Arbeitszeiten maximal 15h im Monat betragen. Verdienst 12€ Std. Jetzt bekomme ich einen Änderungsbescheid in dem Steht dass man davon "ausgeht" dass ich 520€ euro Verdiene und deshalb meine Leistungen um 336€ Gekürzt werden. Und das Im Juni, Juli, August. Deshalb habe ich lediglich nur 166€ am 1.6 bekommen.
So man meint ich solle monatlich erst die Lohnabrechnungen und die Kontoauszuge senden damit es korrigiert wird. Mehrmals angerufen und erklärt dass ich den Lohn und die Lohnabrechnungen erst am 20 des jeweiligen Monats bekomme, und erst einreichen muss und es dann korrigiert wird und bis ich das Geld dann bekomme ist der Monat um. Bedeutet: ich müsste jeden Monat bis ende des Monats mit 166€ auskommen.
Aussage der Mitarbeiter : "anders machen wir es nicht". Was im Vetrag steht, interessiert nicht. Wieso gibt es dann einen Vertrag in dem Gebau solchen sachen stehen, wenn es nicht berücksichtigt wird?
Meine Frage nun, kann bzw. Sollte ich beschwerde einlegen? Würde sich es lohnen?
Ich meine, wie soll ich denn Bitte den Ganzen Monat mit 166€ auskommen nur weil das Jobcenter davon ausgeht dass ich ja 520€ bekommen könnte, obwohl es im Vertrag steht dass es nicht der Fall ist?
Jobcenter kürzt Leistung um 336 Euro wegen Minijob
1. Juni 2023
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Frage vom 1. Juni 2023 | 17:31
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter kürzt Leistung um 336 Euro wegen Minijob
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#1
Antwort vom 1. Juni 2023 | 18:27
Von
Status: Unbeschreiblich (29699 Beiträge, 5346x hilfreich)
Da gehts schon los. Du hast vermutlich eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen. Dabei sind 520,- das Maximum, was aber niemanden interessieren sollte.ZitatIch habe am 1.04.2023 einen Minijob (520€) angefangen. :
Die JC setzen (weil sie es dürfen) zur Vereinfachung eben für den gesamten BWZ die 520,- ein.
Vielleicht hat niemand richtig in den AV geschaut.
Hast du wieder angerufen?? Dann lebst du mit den telefonischen Aussagen. ODER:ZitatAussage der Mitarbeiter : :
Du kannst jetzt schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid erheben, auf deinen AV mit der konkreten Angabe der Monatsstunden und Lohn hinweisen und eine Änderung für die Folgemonate fordern. Ebenso Korrektur für die zurückliegende Zeit.
Wann hast du den Lohnnachweis für April eingereicht? bzw. Wieviel hast du für April und Mai vom JC erhalten?
Beschwerde?ZitatSollte ich beschwerde einlegen? :

Gegen einen falschen JC-Bescheid erhebt man Widerspruch. Du bist doch nicht neu bei diesem Verein...
#2
Antwort vom 1. Juni 2023 | 19:08
Von
Status: Unbeschreiblich (32191 Beiträge, 17001x hilfreich)
Nun ja - neulich hiess es noch, der TE habe am 17.04.23 einen Job mit 800 Euro Gehalt angefangen...https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Steht-mir-fuer-Juni-noch-Geld-zu-__f608404.html
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#3
Antwort vom 1. Juni 2023 | 19:15
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNun ja - neulich hiess es noch, der TE habe am 17.04.23 einen Job mit 800 Euro Gehalt :
Hatte ich auch. Wurde zum ende des Monats April gekündigt. Dazu habe ich auch einen Beitrag gemacht
#4
Antwort vom 1. Juni 2023 | 19:18
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWann hast du den Lohnnachweis für April eingereicht? bzw. Wieviel hast du für April und Mai vom JC erhalten? :
Ich habe Im April nichts verdient weil ich nicht eingesetzt wurde. Lohnabrechnung von 0€ habe ich auch dem JB mitgeteilt.
Im Mai habe ich 13,5 h std. Gehabt. Den Lohn und die Abrechnung dafür bekomme ich ja erst zwischen dem 15 und 20
ZitatVielleicht hat niemand richtig in den AV geschaut. :
Laut Hotline schon. Aber interessiert die nicht. So wurde mir es gesagt
#5
Antwort vom 1. Juni 2023 | 22:57
Von
Status: Unbeschreiblich (114309 Beiträge, 38976x hilfreich)
ZitatMeine Frage nun, kann bzw. Sollte ich beschwerde einlegen? Würde sich es lohnen? :
Es würde sich wohl lohnen, wenn man mal den Bescheid den man bekommen hat einfach mal liest.
Denn da pflegt regelmäßig drin zu stehen, was man machen sollte, wenn man mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.
ZitatBedeutet: ich müsste jeden Monat bis ende des Monats mit 166€ auskommen. :
Wie kommt man denn darauf?
Eventuell mal einen neuen Taschenrechner kaufen?
#6
Antwort vom 1. Juni 2023 | 23:26
Von
Status: Senior-Partner (6064 Beiträge, 1318x hilfreich)
165 EUR ist die Grenze des Zuverdienstes. Da ist man bei 15 Stunden und 12 € Lohn schon drüber. Richtigerweise wäre es ein Vertrag über 165 EUR und kein 520 EUR Job
#7
Antwort vom 2. Juni 2023 | 14:14
Von
Status: Unbeschreiblich (29699 Beiträge, 5346x hilfreich)
Ich kann dir nur sagen: Lass dir nichts am Telefon sagen. Erhebe schriftlich und nachweislich Widerspruch gegen den Bescheid vom xx Datum. Lege die Lohnabrechnung jeden Monat vor, dazu auch immer den Kontoauszug zum Lohnzufluss.ZitatAber interessiert die nicht. So wurde mir es gesagt :
Wenn das JC dann ---nichts korrigiert---und den Widerspruch/Korrektur ablehnt, weiß ich auch nicht weiter.
Ich weiß aber, dass die JC es bei schwankendem Einkommen (weit über 520,-) auch auf den 6-Monats-BWZ beziehen. Der Betroffene hat dann mal mehr, mal weniger zur Verfügung---nach 6 Monaten wird *ausgeglichen*.
Was ist das denn für ein MIni-Minijob mit max. 180,- pro Monat? Normale Erwerbstätigkeit?
Frage: Wie viel wurde dir nun ausgezahlt? 166,- oder 336,-?
Nein, das ist zum Glück nicht so. Es gibt keine Zuverdienstgrenzen. Wir sind hier im SGB II.Zitat165 EUR ist die Grenze des Zuverdienstes. :
Der Freibetrag beim Minijob mit echten 520,- Lohn wäre hier 184,- .
Der Freibetrag bei (max. 15x12,-) max. 180,- Lohn wäre hier 116,-
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