Jobcenter kürzt Leistung um 336 Euro wegen Minijob

1. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
BigD on da block
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter kürzt Leistung um 336 Euro wegen Minijob

Hallo,

Folgendes:
Ich habe am 1.04.2023 einen Minijob (520€) angefangen. Habe dazu den dazugehörigen Vertrag zweimal an das Jobcenter gesendet, in dem auch deutlich steht dass meine Arbeitszeiten maximal 15h im Monat betragen. Verdienst 12€ Std. Jetzt bekomme ich einen Änderungsbescheid in dem Steht dass man davon "ausgeht" dass ich 520€ euro Verdiene und deshalb meine Leistungen um 336€ Gekürzt werden. Und das Im Juni, Juli, August. Deshalb habe ich lediglich nur 166€ am 1.6 bekommen.

So man meint ich solle monatlich erst die Lohnabrechnungen und die Kontoauszuge senden damit es korrigiert wird. Mehrmals angerufen und erklärt dass ich den Lohn und die Lohnabrechnungen erst am 20 des jeweiligen Monats bekomme, und erst einreichen muss und es dann korrigiert wird und bis ich das Geld dann bekomme ist der Monat um. Bedeutet: ich müsste jeden Monat bis ende des Monats mit 166€ auskommen.
Aussage der Mitarbeiter : "anders machen wir es nicht". Was im Vetrag steht, interessiert nicht. Wieso gibt es dann einen Vertrag in dem Gebau solchen sachen stehen, wenn es nicht berücksichtigt wird?

Meine Frage nun, kann bzw. Sollte ich beschwerde einlegen? Würde sich es lohnen?
Ich meine, wie soll ich denn Bitte den Ganzen Monat mit 166€ auskommen nur weil das Jobcenter davon ausgeht dass ich ja 520€ bekommen könnte, obwohl es im Vertrag steht dass es nicht der Fall ist?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29699 Beiträge, 5346x hilfreich)

Zitat (von BigD on da block):
Ich habe am 1.04.2023 einen Minijob (520€) angefangen.
Da gehts schon los. Du hast vermutlich eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen. Dabei sind 520,- das Maximum, was aber niemanden interessieren sollte.
Die JC setzen (weil sie es dürfen) zur Vereinfachung eben für den gesamten BWZ die 520,- ein.
Vielleicht hat niemand richtig in den AV geschaut.
Zitat (von BigD on da block):
Aussage der Mitarbeiter :
Hast du wieder angerufen?? Dann lebst du mit den telefonischen Aussagen. ODER:
Du kannst jetzt schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid erheben, auf deinen AV mit der konkreten Angabe der Monatsstunden und Lohn hinweisen und eine Änderung für die Folgemonate fordern. Ebenso Korrektur für die zurückliegende Zeit.
Wann hast du den Lohnnachweis für April eingereicht? bzw. Wieviel hast du für April und Mai vom JC erhalten?

Zitat (von BigD on da block):
Sollte ich beschwerde einlegen?
Beschwerde? :augenroll:
Gegen einen falschen JC-Bescheid erhebt man Widerspruch. Du bist doch nicht neu bei diesem Verein...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32191 Beiträge, 17001x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigD on da block
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nun ja - neulich hiess es noch, der TE habe am 17.04.23 einen Job mit 800 Euro Gehalt


Hatte ich auch. Wurde zum ende des Monats April gekündigt. Dazu habe ich auch einen Beitrag gemacht

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigD on da block
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wann hast du den Lohnnachweis für April eingereicht? bzw. Wieviel hast du für April und Mai vom JC erhalten?


Ich habe Im April nichts verdient weil ich nicht eingesetzt wurde. Lohnabrechnung von 0€ habe ich auch dem JB mitgeteilt.
Im Mai habe ich 13,5 h std. Gehabt. Den Lohn und die Abrechnung dafür bekomme ich ja erst zwischen dem 15 und 20

Zitat (von Anami):
Vielleicht hat niemand richtig in den AV geschaut.

Laut Hotline schon. Aber interessiert die nicht. So wurde mir es gesagt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114309 Beiträge, 38976x hilfreich)

Zitat (von BigD on da block):
Meine Frage nun, kann bzw. Sollte ich beschwerde einlegen? Würde sich es lohnen?

Es würde sich wohl lohnen, wenn man mal den Bescheid den man bekommen hat einfach mal liest.
Denn da pflegt regelmäßig drin zu stehen, was man machen sollte, wenn man mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.



Zitat (von BigD on da block):
Bedeutet: ich müsste jeden Monat bis ende des Monats mit 166€ auskommen.

Wie kommt man denn darauf?
Eventuell mal einen neuen Taschenrechner kaufen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6064 Beiträge, 1318x hilfreich)

165 EUR ist die Grenze des Zuverdienstes. Da ist man bei 15 Stunden und 12 € Lohn schon drüber. Richtigerweise wäre es ein Vertrag über 165 EUR und kein 520 EUR Job

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29699 Beiträge, 5346x hilfreich)

Zitat (von BigD on da block):
Aber interessiert die nicht. So wurde mir es gesagt
Ich kann dir nur sagen: Lass dir nichts am Telefon sagen. Erhebe schriftlich und nachweislich Widerspruch gegen den Bescheid vom xx Datum. Lege die Lohnabrechnung jeden Monat vor, dazu auch immer den Kontoauszug zum Lohnzufluss.

Wenn das JC dann ---nichts korrigiert---und den Widerspruch/Korrektur ablehnt, weiß ich auch nicht weiter.
Ich weiß aber, dass die JC es bei schwankendem Einkommen (weit über 520,-) auch auf den 6-Monats-BWZ beziehen. Der Betroffene hat dann mal mehr, mal weniger zur Verfügung---nach 6 Monaten wird *ausgeglichen*.

Was ist das denn für ein MIni-Minijob mit max. 180,- pro Monat? Normale Erwerbstätigkeit?
Frage: Wie viel wurde dir nun ausgezahlt? 166,- oder 336,-?


Zitat (von cirius32832):
165 EUR ist die Grenze des Zuverdienstes.
Nein, das ist zum Glück nicht so. Es gibt keine Zuverdienstgrenzen. Wir sind hier im SGB II.
Der Freibetrag beim Minijob mit echten 520,- Lohn wäre hier 184,- .
Der Freibetrag bei (max. 15x12,-) max. 180,- Lohn wäre hier 116,-

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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