Jobcenter möchte Exmann und Kind anschreiben, ist das wirklich notwendig?

27. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Susanne123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter möchte Exmann und Kind anschreiben, ist das wirklich notwendig?

Ich frage für eine Bekannte. Sie war beim Jobcenter, aber man hat ihr gesagt, dass der Exman. (Sind schon 15 Jahre geschieden) und ihr Kind angeschrieben werden.

Das wollte sie nicht, weil es weiss keiner dass sie keinen Job mehr hat und sie schämt sich und somit hat sie keinen Antrag gestellt.

Das Problem ist, dass sie sich geld geliehen hat und so langsam wird es schwierig. Sie findet keinen Job und ich dachte ich frage einmal nach.

-- Editiert von User am 27. November 2024 17:27

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125914 Beiträge, 40558x hilfreich)

Zitat (von Susanne123456):
Jobcenter möchte Exmann und Kind anschreiben, ist das wirklich notwendig?

Kommt ganz darauf an, was konkret der Inhalt des Schreibens sein soll.




-- Editiert von User am 27. November 2024 17:55

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39901 Beiträge, 14218x hilfreich)

In dem entsprechenden Formular steht, dass "unter Umständen" der Ex angeschrieben werden kann. Ich verstehe das so, dass das dann der Fall ist, wenn ein vorrangiger Anspruch auf Zahlung von Unterhalt für die Antragstellerin gegen den Ehemann besteht. Ich habe da nach der langen Zeit seit der Scheidung so meine Zweifel. Es wäre also darzulegen, dass ein solcher Anspruch nicht besteht. Das müsste ausreichen. Etwa durch Vorlage der Dokumente,(aus dem Scheidungsverfahren ?) aus denen sich das ergibt. Oder durch entsprechende Ausführungen.

Da es um Bürgergeld geht, die Freundin also arbeitsfähig ist, erschließt sich mir nicht, wieso das Kind die Mutter unterstützend finanzieren soll. Ich sehe da im Augenblick auch keine theoretische Anspruchsgrundlage.

Noch in Ergänzung: es müssen zumindest Umstände vorliegen, die die Vermutung im juristischen Sinne zulassen, dass theoretisch ein Zahlungsanspruch besteht.

Vorgeschlagene Vorgehensweise: die Formulare, notfalls mit Anlagen ausfüllen. Zur Besprechung begleitest Du Deine Freundin und Ihr bringt auch noch mal mündlich rüber, dass da kein Anspruch gegen Ex/Kind besteht. Mitschreiben, wie das Gespräch läuft und gegebenenfalls auch darauf hinweisen, dass nicht willkürlich Dritte eingebunden werden dürfen in das Genehmigungsverfahren; auch da gilt der Datenschutz. Wenn das JC weiter drauf besteht, dann förmlich untersagen und um einen beschwerdefähigen Bescheid bitten.



wirdwerden

-- Editiert von User am 27. November 2024 18:30

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33507 Beiträge, 17466x hilfreich)

Es könnte auch sein, dass die Dame das schlicht erfunden hat, um sich weiter Geld leihen zu können - insbesondere das angebliche Anschreiben des Kindes macht überhaupt keinen Sinn (siehe die Ausführungen von "wirdwerden").

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Susanne123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 0x hilfreich)

Neim, das ist nicht erfunden. Sie hat dann noch einmal telefonisch kontakt aufgenommen und ich sass daneben und habe das gehört. Die Dane vom Jobcenter sagte, das wäre nun mal in Deutschland und das Kind sowie der Ex würden angeschrieben.

Gibt es irgendwo einen Gesetzestext dazu?


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Susi_Ratlos
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich sehe da im Augenblick auch keine theoretische Anspruchsgrundlage.

§ 1601 BGB
Kinder können zu Unterhalt verpflichtet sein gegenüber Eltern

Signatur:

Ich weis nix, das gebe ich aber auch zu ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39901 Beiträge, 14218x hilfreich)

Susi, das hat hier niemand bestritten. Nur, die Voraussetzungen liegen hier nicht vor.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Susanne123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Kind geht noch zur Schule, würde das nivjt aisrwichen wenn sie das belegen kann? Das Kimd hat keine Einkünfte

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3032 Beiträge, 980x hilfreich)

Auch ein minderjähriges Kind kann sehr viel Geld haben und zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden.

Die Auskünfte des Jobcenters sind vollkommen korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

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