Hallo Zusammen,
Ich habe zum 15.02. einen neuen Job angefangen. Somit falle ich nun aus dem Leistungsbezug. Für Februar hatte ich noch Geld vom JC bekommen. Meine Februar Abrechnung für den halben Monat habe ich denen zukommen lassen. Jetzt möchte das JC meine März und April Abrechnung haben. Ich verstehe nur nicht warum und mich würde interessieren ob ich verpflichtet bin denen diese zukommen zulassen? Geht die ja eigentlich nicht weiter etwas an wieviel ich verdiene?
Viele liebe Grüße und einen schönen Tag!
Jobcenter möchte Gehaltsabrechnungen
13. Mai 2021
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Frage vom 13. Mai 2021 | 09:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter möchte Gehaltsabrechnungen
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#1
Antwort vom 13. Mai 2021 | 17:31
Von
Status: Unbeschreiblich (120279 Beiträge, 39864x hilfreich)
ZitatIch verstehe nur nicht warum :
Dann würde ich dem JC mal schreiben, das man in der Anforderung mangels Leistungsbezug keinen Sinn sieht und man das man die Anforderung doch man substantiiert und mit §§ belegt begründen möge.
#2
Antwort vom 13. Mai 2021 | 17:50
Von
Status: Unbeschreiblich (32254 Beiträge, 5666x hilfreich)
Vermutlich bist du schon längst rausgefallen.ZitatSomit falle ich nun aus dem Leistungsbezug. :
Hast du denn nach der Vorlage deiner Febr.-Abrechnung einen Bescheid über eine Rückforderung wegen *zu Unrecht* erhaltender Leistung bekommen?
d.h. bitte zahl uns eine halbe Februar-Monatsleistung zurück...
Was genau schreiben sie dir?ZitatJetzt möchte das JC meine März und April Abrechnung haben. :
Vermutlich wollen die nicht wissen, wie viel du verdienst, sondern ob sie noch was von dir zurückfordern können.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Mai 2021 | 20:10
Von
Status: Praktikant (722 Beiträge, 126x hilfreich)
ZitatWas genau schreiben sie dir? :
Vermutlich wollen die nicht wissen, wie viel du verdienst, sondern ob sie noch was von dir zurückfordern können.
Was sollte denn da noch zurück zu fordern sein? Ausschlaggebend ist hier was der TE im Februar verdient, das hat sie ja nun eingereicht und die entsprechenden Rückforderungen dürften dann (sofern hier nicht aufgestockt wird) bei der Hälfte des ALG2 Satzes für Februar liegen.
Ob die TE ab dem März nun 2.000 oder 200.000 Euro verdient hat ja nun keinen Einfluss darauf. Anhand dessen dürfte man nichts zurück fordern, da die Bedürftigkeit ja trotzdem vorher bestand.
Oder anders gesagt: Wenn ich ALG2 kriege und morgen im Lotto gewinne, dann wird das Jobcenter ab sofort nichts mehr zahlen. Aber trotz dessen dass ich mehrfacher Millionär bin muss ich die Zeit meiner Bedürftigkeit nicht rückwirkend wieder begleichen.
#4
Antwort vom 13. Mai 2021 | 22:02
Von
Status: Philosoph (13041 Beiträge, 4439x hilfreich)
@Anami:
Zitat:d.h. bitte zahl uns eine halbe Februar-Monatsleistung zurück...
Wieso eine halbe Monatsleistung? Die Höhe der (möglichen) Rückforderung richtet sich nicht nach der Dauer der Tätigkeit, sondern nach Höhe und Zuflusszeitpunkts des Lohnes. Das Ergebnis kann (zufällig) die halbe Monatsleistung sein, aber auch mehr oder weniger.
Zitat:Vermutlich wollen die nicht wissen, wie viel du verdienst,
Nicht nur vermutlich, sondern ganz sicher möchte das Jobcenter sehrwohl wissen, wieviel die TE verdient hat. Eben weil sich danach die Höhe einer eventuellen Rückforderung richtet. Darüber hinaus will das Jobcenter wissen, wann der Lohn zugeflossen ist.
@palino:
Zitat:Was sollte denn da noch zurück zu fordern sein? Ausschlaggebend ist hier was der TE im Februar verdient, das hat sie ja nun eingereicht
Von entscheidender Bedeutung ist neben der Höhe des Einkommens aber auch der Zuflusszeitpunkt. Unklar ist nach der Schilderung auch noch, wann eigentlich die letzte Zahlung des Jobcenters erfolgt. Durchaus denkbar, dass für März auch noch Leistungen gezahlt gezahlt wurden.
@Kikki:
Wann hast Du die letzte Zahlung vom Jobcenter erhalten?
Wann erhälst Du jeweils Deinen Lohn (im laufenden, oder im Folgemonat)?
Gibt es vom Jobcenter einen Aufhebungsbescheid?
Wurden bereits Leistungen (für Februar) zurückgefordert?
Gruß,
Axel
#5
Antwort vom 13. Mai 2021 | 22:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
ZitatWann hast Du die letzte Zahlung vom Jobcenter erhalten? :
Wann erhälst Du jeweils Deinen Lohn (im laufenden, oder im Folgemonat)?
Gibt es vom Jobcenter einen Aufhebungsbescheid?
Wurden bereits Leistungen (für Februar) zurückgefordert?
Die letze Zahlung erhielt ich Ende Januar für Februar.
Meinen ersten Lohn habe ich bereits Ende Februar für den halben Monat erhalten.
Eine Aufhebungsbescheid habe ich bisher nicht bekommen. Leistungen wurden bisher ebenfalls nicht zurück gefordert. Die Februar Abrechnung liegt dort aber vor.
ZitatWas genau schreiben sie dir? :
Hab jetzt nochmal geschaut. Bin ein wenig verwirrt es steht oben drin ich hätte Leistungen beantragt und folgende Unterlagen werden noch benötigt Abrechnungen März und April.
Ich hab denen allerdings klar geschrieben, dass ich mit dem neuen Job aus dem Leistungsbezug falle. Dann werde ich dies wohl nochmal machen müssen.
Viele Grüße an euch.
#6
Antwort vom 14. Mai 2021 | 14:50
Von
Status: Unbeschreiblich (32254 Beiträge, 5666x hilfreich)
Ja, das verwirrt. Was steht denn *unten* drin?ZitatBin ein wenig verwirrt es steht oben drin ich hätte Leistungen beantragt und folgende Unterlagen werden noch benötigt Abrechnungen März und April. :
Vor allem verwirrt es, weil das JC vermutlich nicht genau so geschrieben hat. Oft hilft es mehr, wenn man GENAU schreibt, was eigentlich verlangt wird.
Ja, das ist zu empfehlen.ZitatDann werde ich dies wohl nochmal machen müssen. :
zum Beispiel---- sollst du die halbe Februarleistung zurückzahlen...bitte abwarten, bis ein Aufhebungsbescheid bei dir eintrudelt.
In erster Linie interessiert das JC, ob sie etwas zurückfordern können, weil sie mal zu viel bezahlt haben.
Die Sachbearbeiter haben grundsätzlich wenig Interesse daran, sich mit dem Lohn ihrer früheren Kunden mehr als nötig zu beschäftigen.
Such dir die verständliche Formulierung selbst heraus.
Viel Glück!
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