Jobcenter neue Wohnung

20. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
go569529-74
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter neue Wohnung

Hallo



Ich habe einige Fragen, zu einer Eigenbedarfskündigung und die dazugehörige neu angebotene Wohnung von unserem Vermieter, vielleicht könnt ihr Sie mir ja beantworten.

In der derzeitigen Wohnung lebe ich mit meiner Mutter seit 7 Jahren, seitdem ich 25 Jahre alt bin, hat jeder von uns seine eigene Bedarfsgemeinschaft, meine Mutter steht allein im Mietvertrag.

Die Wohnung die wir derzeit bewohnen ist von der Miete & Quadratmeter zu groß,

wir mussten immer die Differenz selber zahlen.

Das Jobcenter weiß ja von der Eigenbedarfskündigung und wir dürfen ja umziehen.

Unser Vermieter hat uns eine fast identische Wohnung im gleichen Haus angeboten.

Die neue Wohnung, die unser Vermieter uns angeboten hat ist fast identisch, die neue Wohnung wäre nur 20 Euro teurer.

So jetzt ist meine Frage, ob ich im neuen Mietvertrag allein unterschreiben kann, weil meine Mutter ja nur vorübergehend mit mir in die neue Wohnung zieht und sich dann selber etwas sucht.

Es geht darum, dass Sie weiterhin ihr regelbedarf und die Hälfte der Miete für die neue Wohnung erhält.

Da die neue Wohnung auch nicht angemessen ist von der Größe, würde es ja nichts bringen ein Mietangebot zum Jobcenter zu schicken und auf eine Genehmigung zu warten, da diese abgelehnt wird.

Ich würde lediglich, dem Jobcenter meinen neuen Mietvertrag zusenden und benachrichtigen.



Umzugskosten entstehen keine und die Kaution kann ich in kleinen Raten abzahlen beim Vermieter.



Wie ich auch gelesen habe, prüft, dass Jobcenter derzeit nicht, ob die Wohnung angemessenen ist, wegen der Corona Schutzverordnung, sondern zahlt die tatsächliche Miete 6 Monate lang.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von go569529-74):
die neue Wohnung wäre nur 20 Euro teurer.
Gilt das für 2 Personen oder für eine?
Zitat (von go569529-74):
ob ich im neuen Mietvertrag allein unterschreiben kann, weil meine Mutter ja nur vorübergehend mit mir in die neue Wohnung zieht und sich dann selber etwas sucht.
Vermutlich wäre diese Wohnung dann für dich allein zu groß und auch zu teuer.
Zitat (von go569529-74):
Es geht darum, dass Sie weiterhin ihr regelbedarf und die Hälfte der Miete für die neue Wohnung erhält.
Aber nur, wenn sie dort wohnt.
Zitat (von go569529-74):
Ich würde lediglich, dem Jobcenter meinen neuen Mietvertrag zusenden und benachrichtigen.
Dann würde das JC trotzdem nur hälftige KDU an dich überweisen.

Man kann auch ohne Corona-Besonderheiten immer schon umziehen. Nie prüft das JC--- es muss nur prüfen, wenn man die Kaution, die Umzugskosten und die gesamten KDU bezahlt haben will/muss.
Dann kommt es auch auf die Erforderlichkeit des Umzugs an.

Wie du deinen Plan schilderst, bringt dir das nichts. Wer zahlt denn die Hälfte der KDU deiner Mutter?
Die will doch dann auch KDU für ihre neue Wohnung haben...oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Nie prüft das JC-


Wie bitte?

Die Aussage des TE hinsichtlich dessen, wass das Jobcenter prüft oder eben nicht prüft lautete:

Zitat:
Wie ich auch gelesen habe, prüft, dass Jobcenter derzeit nicht, ob die Wohnung angemessenen ist, wegen der Corona Schutzverordnung, sondern zahlt die tatsächliche Miete 6 Monate lang.


Selbstverständlich prüft das Jobcenter grundsätzlich (außerhalb der Corona-Regeln), ob die Wohnung angemessen ist.

@go:

Zitat:
Ich habe einige Fragen, zu einer Eigenbedarfskündigung und die dazugehörige neu angebotene Wohnung von unserem Vermieter, vielleicht könnt ihr Sie mir ja beantworten.


Zitat:
Unser Vermieter hat uns eine fast identische Wohnung im gleichen Haus angeboten.


Finde den Widerspruch.

Wie bitte will denn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen, wenn im gleichen Haus eine annähernd identische, offensichtlich leerstehende, Wohnung verfügbar ist, die dem selben Vermieter gehört? Ohne genaue Details zu kennen, scheint mir diese Kündigung mietrechtlich auf sehr wackeligen Füßen zu stehen.

Zitat:
In der derzeitigen Wohnung lebe ich mit meiner Mutter seit 7 Jahren, seitdem ich 25 Jahre alt bin, hat jeder von uns seine eigene Bedarfsgemeinschaft, meine Mutter steht allein im Mietvertrag.


Das heißt, Deine Mutter bezieht ebenfalls ALG II? Das Jobcenter übernimmt derzeit für Euch beide jeweils die Hälfte der angemessenen Kdu?

Genau das wird es nach einem Umzug auch weiterhin tun, wenn Ihr beide gemeinsam in die neue Wohnung einzieht und das Jobcenter beide über diesen Umzug informiert. Mehr als bisher wird es vom Jobcenter nicht geben.

Zitat:
So jetzt ist meine Frage, ob ich im neuen Mietvertrag allein unterschreiben kann,


Grundsätzlich ja. So wie jetzt Deine Mutter alleinige Mieterin ist, bist dann eben Du alleiniger Mieter. Gleichwohl zahlt das Jobcenter jeweils die Hälfte der KdU.

Zitat:
weil meine Mutter ja nur vorübergehend mit mir in die neue Wohnung zieht und sich dann selber etwas sucht.


Spätestens nach dem Auszug der Mutter wirst Du ein größeres Problem haben, denn das Jobcenter wird auch dann weiterhin nur Deinen hälftigen Anteil an den KdU zahlen. Wahrscheinlich von Beginn an, spätestens aber nach Durchführung eines Kostensenkungsverfahrens.

Zitat:
Wie ich auch gelesen habe, prüft, dass Jobcenter derzeit nicht, ob die Wohnung angemessenen ist, wegen der Corona Schutzverordnung, sondern zahlt die tatsächliche Miete 6 Monate lang.


Grundsätzlich ist das richtig. Allerdings gilt diese Regelung (§ 67 Abs. 3 SGB II) nicht, wenn schon vor dem Umzug nicht die vollen tatsächlichen Kosten, sondern nur die angemessenen bezahlt wurden (§ 67 Abs. 3 S. 3). Da das bei Dir der Fall ist, wirst Du nicht mehr erhalten als zur Zeit.

Gruß,

Axel

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

@TE
Wenn du ohne Unterstüzung des JC umziehst, prüft das JC dann nach dem Umzug und deiner Veränderungsmitteilung, ob die neuen KDU angemessen sind.
Daraus ergibt sich, dass es für dich nur die halben bisherigen KDU leisten wird.

Ich ging davon aus, dass DU das verstehst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Ich ging davon aus, dass DU das verstehst.


Kein Mensch versteht diese Aussage,

Zitat:
Man kann auch ohne Corona-Besonderheiten immer schon umziehen. Nie prüft das JC


so, wie Du jetzt glauben willst, dass sie gemeint war.

Gruß,

Axel

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