Jobcenter schwerer Fehler - Überweisung

26. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
EeehMacarena
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter schwerer Fehler - Überweisung

Ich erhalte krankheitsbedingt Bürgergeld. Bereits vor Jahren hab ich Ihnen die Genehmigung und den Auftrag erteilt, dass sie sämtliche Kosten was Brennstoff angeht, direkt an den Lieferanten auszahlen.
Bisher war das auch immer so.
Warum? Weil ich ein P-Konto habe und alles über dem Freibetrag sofort abgebucht wird.

Doch dieses Jahr haben sie mir (gestern) geschrieben, dass der Betrag für November auf mein Konto eingeht. Das sind 1000 € zu viel - PANIK - die sofort von der Bank einbehalten werden.
Ich werde natürlich sofort am Montag bei ihnen anrufen um evtl. was zu verhindern.

Aber wie es mit P-Konten nun mal ist, bekommt man das Geld nicht wieder.
Das war ein Fehler ihrerseits. Für den ich wahrscheinlich büßen werde. Oder?

Meine Befürchtung ist, dass sie mir das Geld dann monatlich abziehen. Obwohl es ihr Fehler war.

Was kann ich tun? Außer zum Anwalt gehen und aufs beste hoffen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125336 Beiträge, 40483x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
Ich werde natürlich sofort am Montag bei ihnen anrufen um evtl. was zu verhindern.

Da ist wohl nichts mehr zu verhindern, die Zahlungsläufe sind schon durch.



Zitat (von EeehMacarena):
Das war ein Fehler ihrerseits. Für den ich wahrscheinlich büßen werde. Oder?

Schadenersatz bekommt man nur, wenn ein Schaden entstanden ist



Zitat (von EeehMacarena):
Meine Befürchtung ist, dass sie mir das Geld dann monatlich abziehen.

Was sollte da warum monatlich angezogen werden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34727 Beiträge, 5952x hilfreich)

Zitat (von EeehMacarena):
Ich erhalte krankheitsbedingt Bürgergeld
Wegen Krankheit gibt es kein Bürgergeld.
Da gibt es höchstens Krankengeld.
Du bist schon länger Kunde beim JC, du bist also hilfebedürftig, aber noch erwerbsfähig. Jetzt länger arbeitsunfähig.
Zitat (von EeehMacarena):
Ich werde natürlich sofort am Montag bei ihnen anrufen um evtl. was zu verhindern.
Bei der Bank oder beim JC? Versuch bei beiden macht kluch.
Evtl. kann das JC einen *Gesamt-Stopp* einlegen.
Dann käme aber auch nichts für Regelbedarf und KDU.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13134 Beiträge, 4459x hilfreich)

Zitat:
alles über dem Freibetrag sofort abgebucht wird.


DAS wäre meines Wissens nicht zulässig. Sicher wird das Geld zunächst gesperrt und Du kannst nicht darüber verfügen. Es wird aber m.E. nicht sofort an wen auch immer weitergeleitet.

Besteht überhaupt eine aktuelle Pfändung auf dem Konto? Oder befindest Du Dich in der Insolvenz?

So oder so, dass Jobcenter kann Dir eine P-Konto Bescheinigung ausstellen, in der bescheinigt wird, dass es sich bei dem überwiesenen Mehrbetrag um eine einmalige Sozialleistung handelt. Die wäre dann - zusätzlich zum sonstigen Freibetrag - geschützt und könnte von dir zur Bezahlung der Brennstoffkosten verwendet werden.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39758 Beiträge, 14201x hilfreich)

Ein P-Konto hat den Zweck, das Überleben eines Schuldners durch den Pfändungsfreibetrag zu sichern. Es hat nicht den Sinn, vorab eigentlich eingehende Beträge abzuzweigen, so dass mehr Geld zur Verfügung steht und dieses dann den Gläubigern nicht zur Verfügung steht.

Normalerweise liegt Bürgergeld incl. Nebenkosten unterhalb des Pfändungsfreibetrages. So dass auch ohne Vorab-Abzweigung keine Probleme entstehen. Deshalb ist mir wie auch @Harry die Problematik so nicht ganz klar. Abgesehen davon, @Anami, Bürgergeld, die dieses schon jahrelang empfangen, bekommen kein Krankengeld. Da läuft Bürgergeld weiter, bis geklärt ist, ob eventuell andere Sozialträger zuständig sind.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13134 Beiträge, 4459x hilfreich)

Zitat:
Es hat nicht den Sinn, vorab eigentlich eingehende Beträge abzuzweigen, so dass mehr Geld zur Verfügung steht und dieses dann den Gläubigern nicht zur Verfügung steht.


Sorry, aber hier ist doch nicht ansatzweise erkennbar, dass derartiges geschehen ist oder geschehen soll. Die Brennstoffkosten sind Teil der KdU/H und die wiederum sind Teil des Bürgergeldes. Wenn dieses Geld verwendet wird, um tatsächlich die Brennstoffkosten zu bezahlen und zwar egal ob durch Direktzahlung des Jobcenters oder durch Zahlung des TE, der dieses Geld zuvor auf sein Konto bekommen hat, dann wird damit genau der Sinn und Zweck des Bürgergeldes erfüllt. Nicht mehr und nicht weniger.

Zitat:
Normalerweise liegt Bürgergeld incl. Nebenkosten unterhalb des Pfändungsfreibetrages.


Korrekt. So dürfte es grundsätzlich beim TE auch sein.

Zitat:
Deshalb ist mir wie auch @Harry die Problematik so nicht ganz klar.


Mir schon. Der TE ist offensichtlich selbst dafür verantwortlich, den notwendigen Brennstoff für das Haus/die Wohnung, in der er wohnt zu beschaffen. Das heißt, er kauft ein oder zweimal im Jahr Heizöl, Holz, Pallets, oder was auch immer. Die Kosten dafür sind die vom Jobcenter zu übernehmenden Heizkosten, die hier eben nicht monatlich, sondern jährlich anfallen. Und mit solchen jährlichen Zahlungen liegt das Bürgergeld dann schon sehr schnell mal oberhaltb der Pfändungsgrenze. Darum mein Hinweis auf die notwendige P-Konto-Bescheinigung als Nachweis, dass es sich bei den Heizkosten um einmalige Sozialleistungen handelt, die eben trotz überschreiten der Pfändungsgrenze vor Pfändung geschützt sind.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34727 Beiträge, 5952x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Abgesehen davon, @Anami, Bürgergeld, die dieses schon jahrelang empfangen, bekommen kein Krankengeld.
Ganz @wirdwerden genau. Deshalb bekommt der TE ja sein Bürgergeld wegen Hilfebedürftigkeit. Er bekommt es also nicht krankheitsbedingt....aber das weiß er auch schon lange selbst.

Ich empfehle trotzdem:
Morgen früh 7.30 persönlich zum JC. Bettlägerig wird man hoffentlich nicht sein, denn wer weiß:
-Ob ein Anruf die Gefahr bannt?
-Ob man direkt mit dem Leistungs-SB telefonieren kann?
-Ob der grad im Dienst ist oder selbst arbeitsunfähig oder im Urlaub?
-Ob mal wieder ein neuer SB dort verantwortlich ist, der den Kunden und die früheren Bescheide nicht kennt
-Ob jemand nur vergaß, den Klick bei ---abweichender Zahlungsempfänger--- in den Bescheid zu setzen

Oder:
evtl. könnte man als P-Konto-Inhaber am 30. oder 31.10. (Feiertag) selbst direkt bei und mit der Bank diese *Heizkostensumme* überweisen an den Lieferanten?
Der JC-Bescheid könnte vorgelegt werden, zum Vergleich könnten die Bescheide der Vorjahre vorgelegt werden. Das wäre für den Bank-Mensch ersichtlich, nachvollziehbar ist es auch...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13134 Beiträge, 4459x hilfreich)

Zitat:
direkt bei und mit der Bank diese *Heizkostensumme* überweisen an den Lieferanten?


Damit würde der Bankmitarbeiter sich rechtlich auf sehr dünnes Eis begeben (jedenfalls nach meiner Einschätzung). Schwer vorstellbar, dass der Mitarbeiter dieses Risiko eingeht, um einem Kunden einen Gefallen zu tun.

Zitat:
Morgen früh 7.30 persönlich zum JC.


Um sich dann - wenn die Zahlung nicht mehr gestoppt/umgeleitet werden kann - direkt die P-Konto-Bescheinigung ausstellen zu lassen. Dann erübrigt sich auch, auf das Goodwill eines Bankmitarbeiters angewiesen zu sein.

Gruß,

Axel

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