Jobcenter teilt Krankengeld von Mai auf 5 folge Monate auf

20. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Samira71
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter teilt Krankengeld von Mai auf 5 folge Monate auf

Hallo,
vllt kann mir hier jemand helfen. Im April hat das JC mir mitgeteilt das mein KG zu hoch sei und ich keine Aufstockung bekomme ( nur für Mai ), ich war vom 29.3 - 03.06 im KG Bezug und jetzt bekomme ich eine Berechnung wo mir das JC das gezahlte KG von Mai auf 5 folge Monate anrechnet.
Bedeutet für mich, das KG von Mai ging für Haushalt, Miete, NK drauf - so wie man es halt mit Lohn/Gehalt tut. Genau dieses Geld rechnen die mir aber jetzt als Einmalzahlung an, teilen es auf und berechnen das KG bis Okt mit in die Aufstockung ein, was bedeutet es fehlt.
Dürfen die das so einfach? es ist doch eine Lohnersatzleistung, wurde im Mai Überwiesen ( Zufluss) und hat mit den anderen Monaten nichts zu tun

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich verstehe das alles nicht so ganz. Du bist Aufstockerin, stehst also in einem Arbeitsverhältnis. Dann wirst Du krank, der Arbeitgeber ist aus der Lohnzahlungsverpflichtung raus, Du bekommst Krankengeld. Dieses ist doch geringer als der Lohn, je nach Familienverhältnissen darf es doch maximal 90 % des Nettoentgelts betragen. Eigentlich müsste dann der ALG II Betrag höher sein als vorher, nicht geringer. Oder kommt die Überzahlung dadurch zustande, dass die nicht anrechenbaren Beträge für die Berufstätigkeit wegfallen?

Worauf ich hinaus will: ist denn sauber gerechnet worden?

wirdwerden

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Du hast also im April Aufstockung bekommen, nur im Mai nicht? Wie kommt es dass du im Mai mehr Geld hattest als im April?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Samira71):
wo mir das JC das gezahlte KG von Mai auf 5 folge Monate anrechnet.
Du kannst und solltest Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen.
Das JC nimmt an, du beziehst weiterhin Krankengeld.
Leg bitte in Kopie den Bescheid der KK vor, aus dem das Ende der Zahlung (3.6.) hervorgeht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Samira71
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten
Im April habe ich normal KG und Aufstockung bekommen. Im Mai waren dann aber 7 Tage vom April, der ganze Mai und die 3 Tage von Juni zur Auszahlung gekommen was € 1891.- waren. Da ich durch die Krankheit am 15.05 den Job verloren habe ( Zeitvertrag) beziehe ich seit dem 04.06 ALG1 , was für Mutter mit Kind nicht reicht, somit bekomme ich wieder Aufstockung. Jetzt hat mir das JC die neue Berechnung gesendet wo halt drin steht das die mir für Mai € 789.- zahlen und das KG von Mai aufteilen, was sich bis Okt. hinzieht.
Normaler weise müssten die doch das KG im Mai als Einkommen rechnen, mir nichts mehr Zahlen und ab Juni ganz normal die Aufstockung zum ALG1 - oder irre ich mich da.

-- Editiert von Samira71 am 20.06.2019 16:27

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#5
 Von 
Samira71
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Samira71):
wo mir das JC das gezahlte KG von Mai auf 5 folge Monate anrechnet.
Du kannst und solltest Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen.
Das JC nimmt an, du beziehst weiterhin Krankengeld.
Leg bitte in Kopie den Bescheid der KK vor, aus dem das Ende der Zahlung (3.6.) hervorgeht.


Ich bin aus dem KG raus und das weiß das JC auch, sonst würde ich jetzt ja kein ALG1 bekommen und Einspruch habe ich jetzt eingelegt

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Samira71):
Normaler weise müssten die doch das KG im Mai als Einkommen rechnen, mir nichts mehr Zahlen und ab Juni ganz normal die Aufstockung zum ALG1 - oder irre ich mich da.

Ja, ich meine du irrst.
Ich hatte dich auch falsch verstanden.

Das JC vereinfacht sich und dir die Riesenverwaltungsarbeit.
Sie würden dir 1. wegen des Mai-Einkommens extra einen Aufhebungsbescheid schicken müssen.
Dann müsstest du 2. gleich wieder *neue* Leistungen beantragen ab Juni.
Das JC müsste 3. wieder alles neu prüfen und dann 4. wieder neu bewilligen.

So sehen sie, dass du weiterhin leistungsberechtigt bist und teilen das KG auf die restlichen Monate des BWZ (meist 6 Monate) gleichmäßig auf.
Der Bescheid wird also stimmen. Die JC dürfen das so machen.


Du kannst deinen Widerspruch laufen lassen oder kurz schreiben, dass du ihn zurückziehst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Samira71
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Samira71):
Normaler weise müssten die doch das KG im Mai als Einkommen rechnen, mir nichts mehr Zahlen und ab Juni ganz normal die Aufstockung zum ALG1 - oder irre ich mich da.

Ja, ich meine du irrst.
Ich hatte dich auch falsch verstanden.

Das JC vereinfacht sich und dir die Riesenverwaltungsarbeit.
Sie würden dir 1. wegen des Mai-Einkommens extra einen Aufhebungsbescheid schicken müssen.
Dann müsstest du 2. gleich wieder *neue* Leistungen beantragen ab Juni.
Das JC müsste 3. wieder alles neu prüfen und dann 4. wieder neu bewilligen.

So sehen sie, dass du weiterhin leistungsberechtigt bist und teilen das KG auf die restlichen Monate des BWZ (meist 6 Monate) gleichmäßig auf.
Der Bescheid wird also stimmen. Die JC dürfen das so machen.


Du kannst deinen Widerspruch laufen lassen oder kurz schreiben, dass du ihn zurückziehst.


Mit dem Unterschied das die mir ja bereits den Aufhenungsbescheid für Mai bereits im April gesendet hatten, nur weil die für den gesamten Monat das KG berechnet hatten und es wäre nicht mehr Arbeit gewesen für die. Im Januar hatte ich ein Verdienst von rund €1900.- - das hat das JC NUR für Januar berechnet und im Februar ganz normal gezahlt. Und hinzu kommt , wenn die mir das KG jetzt auf 5 Monate aufzeilen anstatt es gesamt für Mai zu rechnen, bekomme ich bis Okt mit ALG1 + Kindergeld nur € 990.- ausgezahlt, was mich dann in eine größere Notlage bringt als jetzt Arbeitslos zu sein. Und aus Gesundheitsgründen muss ich jetzt erst auf einen Umschulungsplatz warten bevor ich wieder Arbeiten gehen kann. Also finde ich es schon unverschähmt das dass JC 1 so mit den Leuten umgeht , 2 Personen in größe Finanzielle Schwierikkeiten bringt als notwendig und 3 ist KG eine Lohnersatzleistung die genau wie Lohn selber in dem Monat des Zuflusses zu berücksichtigen ist.
So sehe ich es zumindest und so wurde es mir auch immer vom JC gesagt

-- Editiert von Samira71 am 20.06.2019 19:50

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Der Bescheid wird also stimmen. Die JC dürfen das so machen.


Nö, die JC dürfen das nicht so machen. Krankengeld ist ohne jeden Zweifel laufendes Einkommen und als solches ausschließlich im Monat des Zuflusses anzurechnen und nicht auf 6 Monate zu verteilen. Auch Verwaltungsvereinfachung, die hier nicht einmal erkennbar ist, rechtfertigt kein willkürliches Abweichen von gesetzlichen Regelungen.

Samira:

Zitat:
Mit dem Unterschied das die mir ja bereits den Aufhenungsbescheid für Mai bereits im April gesendet hatten,


Das heisst, Du hast für Mai kein Geld vom Jobcenter erhalten, also keine Zahlung Ende April?

Zitat:
Jetzt hat mir das JC die neue Berechnung gesendet wo halt drin steht das die mir für Mai € 789.-


Du hast also dann für den Monat Mai vom Jobcenter eine Nachzahlung über 789,- € erhalten? Wann hast Du den Bescheid und das Geld erhalten?

Zitat:
Im Mai waren dann aber 7 Tage vom April, der ganze Mai und die 3 Tage von Juni zur Auszahlung gekommen was € 1891.- waren.


Wann hast Du von der Krankenkasse diese Zahlung über 1891,- € auf dem Konto gehabt?

So ganz schlüssig ist Deine Schilderung irgendwie leider nicht. Fakt ist aber, KG ist laufendes Einkommen und ausschließlich im Zuflussmonat anzurechnen.

@wirdwerden:

Zitat:
Eigentlich müsste dann der ALG II Betrag höher sein als vorher, nicht geringer. Oder kommt die Überzahlung dadurch zustande, dass die nicht anrechenbaren Beträge für die Berufstätigkeit wegfallen?


Eigentlich gibst Du Dir die Antwort schon selbst. Auf KG gibt es - mit Ausnahme der Versicherungspauschale - keine Freibeträge. Darum ist in aller Regel der ergänzende ALG II Anspruch mit KG geringer als mit Lohn/Gehalt.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Samira71
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
@Anami:

Zitat:
Der Bescheid wird also stimmen. Die JC dürfen das so machen.


Nö, die JC dürfen das nicht so machen. Krankengeld ist ohne jeden Zweifel laufendes Einkommen und als solches ausschließlich im Monat des Zuflusses anzurechnen und nicht auf 6 Monate zu verteilen. Auch Verwaltungsvereinfachung, die hier nicht einmal erkennbar ist, rechtfertigt kein willkürliches Abweichen von gesetzlichen Regelungen.

Samira:

Zitat:
Mit dem Unterschied das die mir ja bereits den Aufhenungsbescheid für Mai bereits im April gesendet hatten,


Das heisst, Du hast für Mai kein Geld vom Jobcenter erhalten, also keine Zahlung Ende April?

Zitat:
Jetzt hat mir das JC die neue Berechnung gesendet wo halt drin steht das die mir für Mai € 789.-


Du hast also dann für den Monat Mai vom Jobcenter eine Nachzahlung über 789,- € erhalten? Wann hast Du den Bescheid und das Geld erhalten?

Zitat:
Im Mai waren dann aber 7 Tage vom April, der ganze Mai und die 3 Tage von Juni zur Auszahlung gekommen was € 1891.- waren.


Wann hast Du von der Krankenkasse diese Zahlung über 1891,- € auf dem Konto gehabt?

So ganz schlüssig ist Deine Schilderung irgendwie leider nicht. Fakt ist aber, KG ist laufendes Einkommen und ausschließlich im Zuflussmonat anzurechnen.

@wirdwerden:

Zitat:
Eigentlich müsste dann der ALG II Betrag höher sein als vorher, nicht geringer. Oder kommt die Überzahlung dadurch zustande, dass die nicht anrechenbaren Beträge für die Berufstätigkeit wegfallen?


Eigentlich gibst Du Dir die Antwort schon selbst. Auf KG gibt es - mit Ausnahme der Versicherungspauschale - keine Freibeträge. Darum ist in aller Regel der ergänzende ALG II Anspruch mit KG geringer als mit Lohn/Gehalt.

Gruß,

Axel


Nein, Ende April habe ich kein Geld für Mai bekommen, das haben die mir erst gestern mit der neuen Berechnung Überwiesen. Anstatt Mai dann weg zu lassen, hat das JC Mai bezahlt und dann das KG auf die anderen Monate verteilt. Jetzt haben die für Juni noch 78.- bez, von Juli-Okt bekomme ich gar kein Geld vom JC und im Nov dann wieder normal.

Die letzte KG Zahlung war am 31.05 und in der hat die KK gleich bis 03.06 gezahlt was der letzte Tag der Krankschreibung war. Ich habe das KG im Mai in 3 Zahlungen bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Samira:

Okay, wenn Du es genau haben willst, dann verrate uns mal bitte:

Wie alt ist Dein Kind?
Wie hoch ist Deine Miete inklusive Neben- und Heizkosten?
Wie hoch ist das ALG I?
Bekommst Du für Dein Kind Unterhalt vom Vater, oder Unterhaltsvorschuss? Wie viel?

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Samira71
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@AxelK:


Wie alt ist Dein Kind? 18, noch Schülerin
Wie hoch ist Deine Miete inklusive Neben- und Heizkosten?€ 460
Wie hoch ist das ALG I? € 793.- + € 204.- Kindergeld
Bekommst Du für Dein Kind Unterhalt vom Vater, oder Unterhaltsvorschuss? Wie viel?nichts von beiden

Gruß,

Samira

-- Editiert von Samira71 am 21.06.2019 08:08

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Samira71):
Wie hoch ist das ALG I? € 793.- + € 204.- Kindergeld
Für die Prüfung, ob die Berechnung korrekt ist, muss man mit den Zahlen von April, Mai und Juni rechnen. Und man muss das Datum des Zuflusses auf dein Konto wissen.

ALG von der Agentur erhältst du ab dem 4.6.--- tagesgenaue Überweisung, das Geld kommt erst zum Monatsende Juni.
Kindergeld von der FamKasse erhältst du monatlich bis Juni 194,-. Irgendwann im Monat. Erst ab JULI gibt es 204,-

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Samira71
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Samira71):
Wie hoch ist das ALG I? € 793.- + € 204.- Kindergeld
Für die Prüfung, ob die Berechnung korrekt ist, muss man mit den Zahlen von April, Mai und Juni rechnen. Und man muss das Datum des Zuflusses auf dein Konto wissen.

ALG von der Agentur erhältst du ab dem 4.6.--- tagesgenaue Überweisung, das Geld kommt erst zum Monatsende Juni.
Kindergeld von der FamKasse erhältst du monatlich bis Juni 194,-. Irgendwann im Monat. Erst ab JULI gibt es 204,-


ja ich weiß
der letzte Zufluss KG war am 31.05
der Zufluss Kindergeld ist am 11 d.M.
ALG1 kommt ende d.M.
und die Zahlung vom JC für Mai war am 19.05 mit der neuen Berechnung vom ALG2 ,welches das JC am 18.04 auf Grund von angeblichen hohem KG abgelehnt hatte.
Bis 28.03 hatte ich normalen Lohn + Aufstockung bekommen, ab 29.03 dann KG und seit 04.06 bekomme ich ALG1 wo die Aufstockung jetzt das Problem ist weil das JC ja halt das KG von Mai aufteilt und nicht als "Einkommen" rechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Samira:

Dein Bedarf nach SGB II beträgt insgesamt 1.223,- € (RL 424,- € + RL 339,- € + KdU 460,- €). Falls Dein Warmwasser nicht über die Heizung erwärmt wird, sondern durch Durchlauferhitzer oder Boiler, erhöht sich der Bedarf auf 1.204,55 €.

So, im Mai hast Du (in mehreren Teilzahlungen) Krankengeld in Höhe von insgesamt 1.891,- € erhalten, also kein ergänzender ALG II Anspruch. So weit so falsch, dass Du für Mai 789,- € ALG II erhalten hast. Dir hätte nichts zugestanden.

Ab Juni hast Du Einkommen in Höhe von 793,- € ALG I (für Juni aufgrund der taggenauen Berechnung etwas weniger) + 194,- € Kindergeld = 997,- €. Hiervon ist die Versicherungspauschale in Höhe von jeweils 30,- € und zwar - aufgrund der Volljährigkeit Deiner Tochter - sowohl vom ALG I als auch vom Kindergeld in Abzug zu bringen. Es verbleibt also ein anrechenbares Einkommen in Höhe von 937,- €, bzw. ab Juli aufgrund der Kindergelderhöhung 947,- €, sodass ein ergänzender Leistungsanspruch in Höhe von 286,- € für Juni und 276,- € ab Juli besteht. Die zusätzliche Anrechnung des anteiligen Krankengeldes ist rechtswidrig.

Du hast Widerspruch gegen den Bescheid des Jobcenters eingelegt? Wie hast Du den begründet?

Für den Monat Juni dürfte Dein Lebensunterhalt aufgrund der hohen Krankengeldzahlung Ende Mai gedeckt sein. Ab Juli werden dir diese 276,- € natürlich fehlen. Von daher solltest Du das Jobcenter ggf. unter Fristsetzung bis zum (z.B.) 05.07.2019 aufforderung, den Widerspruch zu bescheiden und für den Fall des Fristablaufs ein sozialgerichtliches Eilverfahren androhen und dann ggf. auch in die Wege leiten. Ich denke, anwaltliche Hilfe wäre ratsam.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Samira71
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@AxelK

Wow, das ist mal eine Antwort und die Rechnung stimmt auch soweit außer für Juni, da bekomme ich ja nur €716,13 an ALG1

Mein Einspruch habe ich auf dem KG begründet, da dieses ja eine Lohnersatzleistung ist und keine Einmalzahlung und der Zufluss am 31.05 was zur Berechnung der Aufstockung Ausschlag geben ist. Und das das JC mich mit der jetzigen Berechnung in eine größere Finanzielle Notlage bringt als der Bezug von ALG 1+2 schon macht, sowie das ich mit der Berechnung unter meinen Gesamtbedarf falle.
Werde meinen Einspruch auf Grund deiner Ratschläge mit dem Eilverfahren noch erweitern :)
Das mir für Mai keine Aufstockung zustand habe ich auch mit rein geschrieben und auch das ich durch die falsche Berechnung jetzt ja wieder einen Rückerstattungsbescheid vom JC bekomme, so wie auch das sich die Sachbearbeiterin die Arbeit des doppelten Bearbeitens hätte sparen können - "mache es einmal richtig und erspare dir 10 weitere"

Vielen Dank
Gruße Samira

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Samira71
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach, wenn das JC es jetzt neu Berechnet und dem Einspruch statt gegeben wird, muss ich mich damit einverstanden erklären das dass JC die Überzahlung von Mai in Monatsbeträgen einbehält und gleich von der Leistung abzieht oder kann ich mich dagegen aussprechen und mit Recklinghausen selber einen Rückzahlungsplan machen ?
Ich frage weil der Fall schon war das dass JC dann von meinem Betrag die % einzog und für meine Tochter die gleichen % von Ihrem Anteil auch

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Samira:

Zitat:
außer für Juni, da bekomme ich ja nur €716,13 an ALG1


Darum schrieb ich

Zitat:
(für Juni aufgrund der taggenauen Berechnung etwas weniger)


Zitat:
muss ich mich damit einverstanden erklären das dass JC die Überzahlung von Mai in Monatsbeträgen einbehält und gleich von der Leistung abzieht


Wenn das Jobcenter im Erstattungsbescheid direkt auch die Aufrechnung bestimmt, wirst Du dagegen nichts tun können. Sie ist die gesetzliche Vorgabe. Allerdings müsste vor der Rückforderung eine Anhörung erfolgen und in dem Rahmen kannst Du natürlich schreiben, dass Du mit einer Aufrechnung nicht einverstanden bist, sondern lieber mit dem Inkassoservice eine Ratenzahlung vereinbarst. Mit etwas Glück lässt das Jobcenter sich drauf ein.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Samira71
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die guten Tipps und Ratschläge
Ich werde berichten was bei der Sache raus gekommen ist :)

Gruß Samira

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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