Jobcenter und Angaben zum Einkommen nach Ende des Leistungsbezugs

25. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nexoc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter und Angaben zum Einkommen nach Ende des Leistungsbezugs

Hallo alle zusammen,
Ich habe folgendes Problem. Ich bin selbstständiger Veranstaltungstechniker und war letztes Jahr dank Corona einen Großteil des Jahres auf Hartz4 mit meiner Firma als Nebengewerbe. Dann kam für August ein großer Auftrag rein, woraufhin ich mich beim Jobcenter auch abgemeldet habe, den ganzen August Stunden wie ein Bescheuerter gemacht habe und im September dann einen netten 4-stelligen Betrag kassiert habe. Seitdem ist auch wieder Ebbe gewesen, was Aufträge angeht, aber habe dann erstmal sparsam von der Summe gelebt.

Jetzt ist aber der Zeitpunkt gekommen, wo das Jobcenter meinen Einkommensnachweis haben will inklusive der Monate August und September. Ich habe mich aber wie gesagt Ende Juli schon abgemeldet gehabt.

Ich habe auch schon mit dem Jobcenter telefoniert gehabt. Dort sagte man mir, dass das daran liegt, dass der ursprüngliche Bewilligungszeitraum bis Ende September gewesen wäre und dass mein Verdienst vom September angerechnet werden kann.

Nun stellt sich mir die Frage, ob das stimmt. Ich will nicht im August 400h geschrubbt haben und jetzt meinen Lohn dafür an das Jobcenter abtreten müssen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4604 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Nexoc):
Ich habe auch schon mit dem Jobcenter telefoniert gehabt. Dort sagte man mir, dass das daran liegt, dass der ursprüngliche Bewilligungszeitraum bis Ende September gewesen wäre und dass mein Verdienst vom September angerechnet werden kann.


Wenn du für September Geld von der ARGE bekommen hast, ja. Aber du hast doch gewiss auch einen Aufhebungsbescheid erhalten, nach dem kannst du dich dann richten,

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Ich habe mich aber wie gesagt Ende Juli schon abgemeldet gehabt.


Heist abgemeldet, dass Du auch einen Aufhebungsbescheid vom Jobcenter erhalten hast? Wenn ja, ab wann wurde aufgehoben oder anders gefragt, wann hast Du die letzte Zahlung vom Jobcenter erhalten?

Zitat:
Jetzt ist aber der Zeitpunkt gekommen, wo das Jobcenter meinen Einkommensnachweis haben will inklusive der Monate August und September.


Vermutung meinerseits: Das Jobcenter hat im letzten Jahr, für den Zeitraum April bis September vorläufig bewilligt und will den Zeitraum jetzt abschließend festsetzen. Eine abschließende Festsetzung ist derzeit aber nur auf Antrag zulässig, was jedoch häufig nicht beachtet wird.

Allerdings gilt auch, wenn Du für September noch Leistungen erhalten hast, ist die Zahlung, die Du im September erhalten hast, auf den Leistungsanspruch für diesen Monat anzurechnen, was zu dem Ergebnis führen dürfte, dass die Septemberleistungen zurück zu zahlen sind.

Ob die vom Jobcenter verlangten Unterlagen vorzulegen sind, hängt also davon ab, ob und wenn ja zu wann, die Bewilligung aufgehoben worden ist und bis wann das Jobcenter tatsächlich geleistet hat.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nexoc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Vermutung meinerseits: Das Jobcenter hat im letzten Jahr, für den Zeitraum April bis September vorläufig bewilligt und will den Zeitraum jetzt abschließend festsetzen.


Ja, das ist soweit korrekt. Die Zahlungen waren immer nur vorläufig bewilligt gewesen. Da ich meine Firma als Nebengewerbe zu laufen hatte, muss ich im Nachhinein eine Gewinn und Verlustrechnung machen.

Zitat (von AxelK):
Heist abgemeldet, dass Du auch einen Aufhebungsbescheid vom Jobcenter erhalten hast? Wenn ja, ab wann wurde aufgehoben oder anders gefragt, wann hast Du die letzte Zahlung vom Jobcenter erhalten?


Was genau auf dem Aufhebungsbescheid steht, kann ich aus dem Stehgreif leider nicht sagen. Ich bin momentan leider nicht zu Hause. Was ich aber weiß, ist dass ich die letzte Zahlung im Juli erhalten habe. Danach taucht das Jobcenter auf meinen Auszügen nicht mehr auf.
Ich wäre aber schon beruhigt, wenn ich nur Leistungen aus dem gleichen Monat wie dem Verdienst zurückzahlen müsste. Das können dann, wenn überhaupt nur Versicherungsbeiträge sein. Und damit kann ich leben.

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