Jobcenter unterstellt plötzlich eine Bedarfsgemeinschaft

1. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Funfun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter unterstellt plötzlich eine Bedarfsgemeinschaft

Hallo,

ich habe aktuell leider mit dem Jobcenter zu kämpfen und hoffe dass mir hier jemand einen Rat geben kann.

Sachverhalt:

Da ich zum 05.01.2018 von meinem Arbeitgeber gekündigt wurde, bin ich zum Jobcenter hin um neben dem ALG I (was bei mir 316€ beträgt) eine Aufstockung zu beantragen. Dies musste ich bereits einige Monate zuvor ebenfalls machen.
Nachdem ich alle wichtige Formulare bekommen und ausgefüllt hatte, vereinbarte ich den Abgabetermin mit meinem Betreuer der um 14 Uhr stattfinden sollte. Ca. 1/2 Woche vor dem Termin rief mich mein Betreuer an mit der Info das der Termin auf 9 Uhr am selben Tag vorgezogen wird. Ich hatte mir dabei nichts gedacht.

Am besagten Tag beim Jobcenter fand ein Gespräch zwischen meinem Betreuer, einem weiteren Kerl (soweit ich mich erinnern kann ein Außendienstarbeiter des Joncenters) und mir statt. Statt den Antrag durchzugehen wurde ich von dem anderen Kerl damit konfrontiert, dass bei mir der Verdacht vorliegt das ich anstatt in einer WG (= mit meiner besten Freundin), mit dieser in einer Bedarfsgemeinschaft leben würde und mein Betreuer und er gerne eine Wohnungsbesichtigung machen möchten. Überrumpelt fragte ich nach einer Begründung, wo mir vorgelegt wurde dass ich ja mehrmals mit meiner besten Freundin gemeinsam umgezogen sei. Dies stimmte nicht weswegen ich den Sachverhalt erklärte (beste Freundin wurde mit ca 16 vom Vater aus der Wohnung geworfen, lebte dann bei mir und meiner Familie wo wir uns ein Zimmer teilten. Diese meldete sich dann als sie 18 wurde offiziell beim Amt auf die Adresse meiner Eltern um was ca 2011 war. Im April 2017 bezogen wir beiden gemeinsam das Nachbarhaus als WG in einer 3-Zimmer Wohnung zu einer Gesamtmiete von 400€.

Ich bat darum dies mit meiner Freundin besprechen zu dürfen die vor der Tür auf mich wartete. Dies wurde mir verwehrt aufgrund "des laufenden Verfahrens". Auch auf eine Terminvereinbarung ließ der Kerl sich nicht ein. Ich bat halt darum dies in 30-60 Min zu machen da ich und meine Freundin noch um die Ecke was besorgen wollten. Da mir das zu viel wurde habe ich die Besichtigung abgelehnt. Mein Antrag für die Aufstockung wurde selbstverständlich daraufhin nicht angenommen. Ich wurde ohne weiteres nach Hause geschickt mit dem Satz "Sie werden in kürze von uns hören"

Nun bin ich mir nicht sicher ob das Jobcenter hier rechtlich gesehen richtig vorgeht da der Verdacht meiner Meinung nach nicht wirklich begründet wurde. Ich mache mir nun sorgen, dass das Jobcenter mir eine Leistung nicht genehmigen wird. Falls jemand Erfahrungen aus einer ähnlichen Situation oder Erfahrung in dieser rechtslage hat wäre ich über Ratschläge wie ich weiter vorgehen soll dankbar.

Noch ein paar Infos:

Meine Freundin bezieht ALG II + Mietzuschuss

-- Editiert von Funfun am 01.02.2018 00:11

-- Editiert von Funfun am 01.02.2018 00:11

-- Editiert von Funfun am 01.02.2018 00:12

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127984 Beiträge, 40900x hilfreich)

Zitat (von Funfun):
Nun bin ich mir nicht sicher ob das Jobcenter hier rechtlich gesehen richtig vorgeht

Nicht mal ansatzweise.



Zitat (von Funfun):
Mein Antrag für die Aufstockung wurde selbstverständlich daraufhin nicht angenommen.

Dann nimm die ganzen Unterlagen und sende sie per Einschreiben ans Amt.
Ein Zeuge (nicht die Freundin) sollte schriftlich bezeugen, was man eingepackt und abgesendet hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40440 Beiträge, 14354x hilfreich)

Der Betroffene scheint volljährig zu sein, hat aber einen Betreuer. Den weist das Gericht nur zu, wenn jemand nicht in der Lage ist, seine Belange selbst zu regeln. Letztlich muss es der Betreuer tun. Und warum der in dem Gespräch nicht den Mund aufgemacht hat, dass ist mir ein Rätsel. Und, man hätte die Unterlangen doch auch unten in den Hausbriefkasten des JC werden können. Oder sich an der Theke den Eingang bestätigen lassen.

Hier wäre erst einmal zu klären, wer hier was rechtsverbindlich tun darf. Betreuer oder Fragesteller, also der Umfang der Betreuung. Und dann, was der Betreuer da getan hat in dem Gespräch, wieso er überhaupt mitkam. Das mal so als Einstieg.

Und die Freundin scheint ja noch minderjährig zu sein. Da können sich dann auch noch zusätzlich andere Zuständigkeiten ergeben.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 01.02.2018 09:24

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40440 Beiträge, 14354x hilfreich)

Es war von einem weiteren Kerl die Rede. Also zwei Betreuer oder wie oder was?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 74x hilfreich)

Ich interpretiert es so:
1 Sachbearbeiter vom Jobcenter (hier "Betreuer" genannt") und 1 Außendienstmitarbeiter vom Jobcenter.

Wie du auf minderjähruge Freundin kommst versteh ich nicht:
Zitat: "Diese meldete sich dann als sie 18 wurde..."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13160 Beiträge, 4473x hilfreich)

@wirdwerden:

Sorry, aber vielleicht liest Du den Eröffnungspost nochmal durch. Eigentlich ist relativ klar, dass es genau so gemeint ist, wie @dessteffal schreibt: Sachbearter + Außendienstmitarbeiter.

Zitat:
Und, man hätte die Unterlangen doch auch unten in den Hausbriefkasten des JC werden können.


Um dann keinen Nachweis für den Zugang zu haben? Keine gute Idee.

Zitat:
Oder sich an der Theke den Eingang bestätigen lassen.


Prinzipiell eine gute Idee. Wenn allerdings das Jobcenter schon Termine für die Antragsabgabe vergibt, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Erstanträge an der Empfangstheke nicht angenommen werden.

@Funfun:

Zitat:
Da mir das zu viel wurde habe ich die Besichtigung abgelehnt.


Das war die beste Entscheidung, die Du in der Situation treffen konntest und bei der Du auch bleiben solltest.

Zitat:
Ich mache mir nun sorgen, dass das Jobcenter mir eine Leistung nicht genehmigen wird.


Die Sorge ist leider sehr begründet. Darum musst Du jetzt gut überlegt und konsequent weiter handeln.

Als erstes muss der Antrag nebst allen erforderlichen Anlagen in nachweisbarer Weise zum Jobcenter. Also - von von @Harry schon geschrieben - unter Zeugen eintüten und per Einschreiben schicken, oder eben unter Zeugen eintüten und unter Zeugen in den Hausbriefkasten des Jobcenters einwerfen.

Wichtig: Keine telefonische Kommunikation mit dem Jobcenter. Wenn persönliche Vorsprachen notwendig sind, Zeugen mitnehmen, der beim Jobcenter aber als Beistand bezeichnet wird.

Keine Unterlagen die Mitbewohnerin betreffend beim Jobcenter vorlegen, auch wenn diese angefordert werden. Ihr seit kein Paar (habe ich jedenfalls so verstanden und hoffe, dass stimmt so) und Du hast keinen Zugriff auf ihre Unterlagen.

2 bis 3 Wochen nach Einreichung des Antrages schriftlich/nachweislich beim Jobcenter nach dem Bearbeitungsstand des Antrages erkundigen und Frist (1 Woche bis 10 Tage unter Nennung eines konkreten Datums) zur Bearbeitung setzen. Bei Fristablauf kurze Nachfrist setzen und Einleitung eines ER-Verfahrens (sozialgerichtliches Eilverfahren) androhen und ggf. auch in die Wege leiten. Spätestens dann solltest Du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Auch wenn das Jobcenter hartnäckig Unterlagen der Mitbewohnerin verlangt, frühzeitig zum Anwalt (Schwerpunkt Sozialrecht/SGB II) gehen. Zuvor beim Amtsgericht einen Beratungshifleschein besorgen. Beschränke die Kommunikation mit dem Jobcenter auf das allernotwendigste. Du läufst sonst Gefahr, Fehler zu begehen, die im Anschluss nur noch schwer oder gar nicht mehr zu korrigieren sind.

Gruß,

Axel

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