Hallo zusammen,
ich bin mit einem guten Freund (nennen wir ihn "Hans") zusammen in eine Wohnung gezogen. Nun habe ich einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Diese brauchten ja natürlich einen Mietvertrag, aus dem meine Mietkosten hervorgehen. Der Hauptmietvertag unseres Vermieters wurde mit uns beiden abgeschlossen, also wir stehen beide als Mieter drin, sind somit beide Hauptmieter. Da Hans die komplette Miete an den Vermieter überweist und ich an Hans meine anteilige Hälfte der Miete überweise, haben wir unter uns noch einen Mietervertrag aufgesetzt, in dem mein Mietanteil, meine Zimmergröße, aber auch die gesamte Wohnungsgröße, Räume zur Mitbenutzung usw. festgehalten sind (was eben so in einem Mietvertrag steht).
Diesen Mietvertrag habe ich auch beim Jobcenter eingereicht, da für sie ja meine anteiligen Mietkosten relevant sind. Nun möchten die aber den Hauptmietvertrag sehen und sprechen bei unserem zweiten Mietvertrag von einem Untermietvertrag.
Kann ich den Hauptmietvertrag einfach einreichen oder kann das Konsequenzen haben, da wir ja beide Hauptmieter sind und ich das nicht angegeben habe? Der andere Vertrag wirkt jetzt wie ein Untermietvertrag, ist aber ja eigentlich nur eine Absicherung zwischen Hans und mir. Ich dachte daraus wären meine Kosten für das JC am ersichtlichsten, und habe daher diesen eingereicht. War es ein Fehler diesen "Untermietvertrag" einzureichen und kann das Sozialrechtliche Folgen haben?
Wahrscheinlich sollte ich eine Stellungnahme dazu mitsenden, wie kann ich sowas formulieren?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, das ganze bereitet mir ganz schön Bauchschmerzen.
Ganz herzlichen Dank im Voraus schonmal
-- Editiert von User am 15. Juni 2023 08:05
Jobcenter verlangt Hauptmietvertrag bei Untervermietung
15. Juni 2023
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Frage vom 15. Juni 2023 | 08:01
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter verlangt Hauptmietvertrag bei Untervermietung
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#1
Antwort vom 15. Juni 2023 | 09:06
Von
Status: Student (2642 Beiträge, 856x hilfreich)
Wie kommt man auf sowas? Man kann nicht gleichzeitig Haupt- und Untermieter der gleichen Sache sein. Zudem müsste Hans diese Mieteinnahmen versteuern und bräuchte dafür die Genehmigung des Vermieters, die er mit Sicherheit nicht hat.Zitathaben wir unter uns noch einen Mietervertrag aufgesetzt, in dem mein Mietanteil, meine Zimmergröße, aber auch die gesamte Wohnungsgröße, Räume zur Mitbenutzung usw. festgehalten sind (was eben so in einem Mietvertrag steht). :
Es ist der richtige Mietvertrag einzureichen und ggf. zu schildern, dass der Kostenausgleich auf privater Basis erfolgt.
#2
Antwort vom 15. Juni 2023 | 09:13
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 126x hilfreich)
Verstehe nicht so wirklich, warum ihr überhaupt einen Untermietvertrag erstellt erstellt habt. Bzw. wenn ihr beide als Hauptmieter eingetragen seid, die gleiche Summe zahlt, warum bist du dann überhaupt Untermieter?
ZitatIch dachte daraus wären meine Kosten für das JC am ersichtlichsten, :
Sind denn die anteiligen Kosten im Hauptmietvertrag und die Kosten im Untermietvertrag wenigstens gleich?
-- Editiert von User am 15. Juni 2023 09:21
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#3
Antwort vom 15. Juni 2023 | 11:33
Von
Status: Richter (8454 Beiträge, 4047x hilfreich)
Hallo,
Eine reine Absicherung nur für Hans, würde ich das nennen!Zitat:Der andere Vertrag wirkt jetzt wie ein Untermietvertrag, ist aber ja eigentlich nur eine Absicherung zwischen Hans und mir.
Wenns ganz blöd läuft für dich zahlst du sowohl deine Miete an Hans und die Volle Miete an den eigentlichen VM!
Stell dir einfach mal folgendes vor: Du überweist Hans monatlich das Geld. hans selber aber überweist nichts an den VM. Der VK kann jetzt hingehen und dich auf die gesammte Mietzahlung verklagen...
#4
Antwort vom 15. Juni 2023 | 12:01
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie kommt man auf sowas? Man kann nicht gleichzeitig Haupt- und Untermieter der gleichen Sache sein. Zudem müsste Hans diese Mieteinnahmen versteuern und bräuchte dafür die Genehmigung des Vermieters, die er mit Sicherheit nicht hat. :
Es ist der richtige Mietvertrag einzureichen und ggf. zu schildern, dass der Kostenausgleich auf privater Basis erfolgt.
Der zweite Vertrag sollte lediglich eine zusätzliche Regelung und Dokumentation zur Kostenaufteilung sein. Dafür haben wir dann einfach einen Mustermietvertrag aus dem Internet genommen. Da steht nun leider "Mietvertrag" drauf.
Meine Sorge ist, dass das JC es als Betrug oder verschweigen auslegen könnte. Die anteiligen Kosten im Hauptmietvertrag und die Kosten im "Untermietvertrag" sind natürlich gleich.
#5
Antwort vom 15. Juni 2023 | 12:02
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSind denn die anteiligen Kosten im Hauptmietvertrag und die Kosten im Untermietvertrag wenigstens gleich? :
Der zweite Vertrag sollte lediglich eine zusätzliche Regelung und Dokumentation zur Kostenaufteilung sein. Dafür haben wir dann einfach einen Mustermietvertrag aus dem Internet genommen. Da steht nun leider "Mietvertrag" drauf.
Meine Sorge ist, dass das JC es als Betrug oder verschweigen auslegen könnte. Die anteiligen Kosten im Hauptmietvertrag und die Kosten im "Untermietvertrag" sind natürlich gleich.
#6
Antwort vom 15. Juni 2023 | 13:47
Von
Status: Lehrling (1910 Beiträge, 1136x hilfreich)
Wenn Sie es nicht tun, dann wird das Jobcenter entweder die Kosten der Unterkunft gar nicht anerkennen oder sogar den Antrag auf Arbeitslosengeld insgesamt ablehnen.Zitat:Kann ich den Hauptmietvertrag einfach einreichen
Woher weiß das Jobcenter denn überhaupt, dass Hans nicht wirklich der Vermieter ist und es sich nicht um einen wirklichen Mietvertrag handelt?Zitat:Nun möchten die aber den Hauptmietvertrag sehen und sprechen bei unserem zweiten Mietvertrag von einem Untermietvertrag.
Beschreiben Sie doch mal die Aufteilung der Kosten, Räume und Flächen. Hatten Sie das Jobcenter darüber informiert, dass die Wohnung insgesamt größer ist als der nurvon Ihnen genutzte Teil? Wie haben Sie Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad, Wohnzimmer, usw.) gegenüber dem Jobcenter deklariert.Zitat:einen Mietervertrag aufgesetzt, in dem mein Mietanteil, meine Zimmergröße, aber auch die gesamte Wohnungsgröße, Räume zur Mitbenutzung usw. festgehalten sind
#7
Antwort vom 15. Juni 2023 | 14:29
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 918x hilfreich)
Das weiß das Jobcenter doch gar nicht. TE reicht einen Untermietvertrag ein, der wahrscheinlich - wie so oft - einen Bezug zum Hauptmietvertrag beinhaltet. Damit muss auch der Hauptmietvertrag vorgelegt werden. Und sind plötzlich als Mieter sowohl Hans als auch TE aufgeführt.ZitatWoher weiß das Jobcenter denn überhaupt, dass Hans nicht wirklich der Vermieter ist und es sich nicht um einen wirklichen Mietvertrag handelt? :
Da im Hauptmietvertrag wohl keine anteiligen Kosten definiert sind, ist hoffentlich gemeint, dass die Aufteilung der Kosten dem Verhältnis der beiden Mietparteien entspricht.ZitatDie anteiligen Kosten im Hauptmietvertrag und die Kosten im "Untermietvertrag" sind natürlich gleich. :
#8
Antwort vom 15. Juni 2023 | 16:21
Von
Status: Unbeschreiblich (30549 Beiträge, 5453x hilfreich)
Für das JC, bei dem du Bürgergeld beantragt hast, seid ihr beide eine 2er-BG, d.h. eine Bedarfsgemeinschaft aus 2 Personen mit Kosten der Unterkunft lt. Mietvertrag von x €.Zitatalso wir stehen beide als Mieter drin, sind somit beide Hauptmieter. :
Du bist Hauptmieter wie Hans. Du hättest den *Richtigen Mietvertrag* einreichen können.ZitatDiesen Mietvertrag habe ich auch beim Jobcenter eingereicht, da für sie ja meine anteiligen Mietkosten relevant sind. Nun möchten die aber den Hauptmietvertrag sehen und sprechen bei unserem zweiten Mietvertrag von einem Untermietvertrag. :
Ja, das denken mehrere. Kann man auch hier im Forum nachlesen.Zitatist aber ja eigentlich nur eine Absicherung zwischen Hans und mir. :
Ja, eine solche Absicherung untereinander kann man durchaus machen und sollte man sich trotzdem strteiten, interessiert es das JC gar nicht.
WAS hättest du denn verschwiegen? Du könntest es doch so erklären---wie du es hier tust.ZitatMeine Sorge ist, dass das JC es als Betrug oder verschweigen auslegen könnte. Die anteiligen Kosten im Hauptmietvertrag und die Kosten im "Untermietvertrag" sind natürlich gleich. :
Meine Sorge ist eher, dass Hans nicht will, dass du den *richtigen* Mietvertrag dem JC vorlegst.
Wenn Hans aber nichts dagegen hat, dann leg ihn eben beim JC vor. Schließlich bist du auch Hauptmieter.
Das JC würde vermutlich --kopfanteilige-- KdU leisten. Also die Hälfte der gesamten Mietkosten, sofern sie angemessen ist.
---------------------------
Nein, das JC hat zunächst 1x zur Mitwirkung aufgefordert, also zur Vorlage des Mietvertrages. Legt der TE diesen in der genannten Frist nicht vor, fordert das JC nochmal zur Mitwirkung auf, mit neuer Frist. Bis dahin muss das JC nichts bearbeiten, prüfen, bewilligen, auch nichts ablehnen. Das JC wartet auf die Mitwirkung/Vorlage notwendiger Unterlagen, um den Anspruch auf BüG berechnen zu können.Zitatentweder die Kosten der Unterkunft gar nicht anerkennen oder sogar den Antrag auf Arbeitslosengeld insgesamt ablehnen. :
Eine Ablehnung würde erst sehr viel später evtl. uU ggf. erfolgen.
Vermutlich nicht. Warum auch? Man hat BüG beantragt und einen selbst erfundenen Mietvertrag eingereicht, der für das JC wie ein Untermietvertrag aussieht.ZitatHatten Sie das Jobcenter darüber informiert, dass die Wohnung insgesamt größer ist als der nurvon Ihnen genutzte Teil? Wie haben Sie Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad, Wohnzimmer, usw.) gegenüber dem Jobcenter deklariert. :
#9
Antwort vom 15. Juni 2023 | 16:36
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat: :
Kann ich den Hauptmietvertrag einfach einreichen
Wenn Sie es nicht tun, dann wird das Jobcenter entweder die Kosten der Unterkunft gar nicht anerkennen oder sogar den Antrag auf Arbeitslosengeld insgesamt ablehnen.
Meine Sorge ist, dass die das als versuchten Sozialbetrug werten, was es ja nicht ist aber dem JC ist ja alles zuzutrauen... Allerdings hab ich auch keine wirkliche Alternative.
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ZitatZitat (von Zuckerberg): :
Hatten Sie das Jobcenter darüber informiert, dass die Wohnung insgesamt größer ist als der nurvon Ihnen genutzte Teil? Wie haben Sie Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad, Wohnzimmer, usw.) gegenüber dem Jobcenter deklariert.
Vermutlich nicht. Warum auch? Man hat BüG beantragt und einen selbst erfundenen Mietvertrag eingereicht, der für das JC wie ein Untermietvertrag aussieht.
Doch doch, das geht alles aus dem eingereichten Mietvertrag hervor.
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ZitatZitat (von faelltkeinnameein): :
Die anteiligen Kosten im Hauptmietvertrag und die Kosten im "Untermietvertrag" sind natürlich gleich.
Da im Hauptmietvertrag wohl keine anteiligen Kosten definiert sind, ist hoffentlich gemeint, dass die Aufteilung der Kosten dem Verhältnis der beiden Mietparteien entspricht.
Ja genau, so war das gemeint.
#10
Antwort vom 15. Juni 2023 | 16:44
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatBeschreiben Sie doch mal die Aufteilung der Kosten, Räume und Flächen. Hatten Sie das Jobcenter darüber informiert, dass die Wohnung insgesamt größer ist als der nurvon Ihnen genutzte Teil? Wie haben Sie Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad, Wohnzimmer, usw.) gegenüber dem Jobcenter deklariert. :
Jeder von uns hat ein Zimmer, welche auch beide etwa gleich groß sind und alle weiteren Räume sind zur Mitbenutzung vereinbart. Daher die Kostenaufteilung 50:50
Die gesamten qm der Wohung haben wir mit rein geschrieben.
Es war wohl eine ziemlich dumme unüberlegte Aktion, dem JC die Vereinbarung zwischen Hans und mir vorzulegen, anstelle des richtigen Mietvertrags. Den werde ich jetzt wohl einfach nachreichen und hoffen, dass das keine bösen Konsequenzen nach sich zieht.
#11
Antwort vom 15. Juni 2023 | 17:54
Von
Status: Unbeschreiblich (30549 Beiträge, 5453x hilfreich)
Ich sehe nichts.ZitatMeine Sorge ist, dass die das als versuchten Sozialbetrug werten, :
Wenn der Vertrag vom JC als Untermietvertrag interpretiert wird und dann die hälftige Teilung bestätigt wird lt. *richtigem MV= 2 Hauptmieter= 50:50= Hälftige Wohnfläche*--- kann das JC seine Schlüsse ziehen und kopfanteilige KDU an dich leisten.
Meine Sorge ist noch immer eine ganz andere.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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