Jobcenter verlangt Hauptmietvertrag bei Untervermietung

15. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
faelltkeinnameein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter verlangt Hauptmietvertrag bei Untervermietung

Hallo zusammen,

ich bin mit einem guten Freund (nennen wir ihn "Hans") zusammen in eine Wohnung gezogen. Nun habe ich einen Antrag auf Bürgergeld gestellt. Diese brauchten ja natürlich einen Mietvertrag, aus dem meine Mietkosten hervorgehen. Der Hauptmietvertag unseres Vermieters wurde mit uns beiden abgeschlossen, also wir stehen beide als Mieter drin, sind somit beide Hauptmieter. Da Hans die komplette Miete an den Vermieter überweist und ich an Hans meine anteilige Hälfte der Miete überweise, haben wir unter uns noch einen Mietervertrag aufgesetzt, in dem mein Mietanteil, meine Zimmergröße, aber auch die gesamte Wohnungsgröße, Räume zur Mitbenutzung usw. festgehalten sind (was eben so in einem Mietvertrag steht).
Diesen Mietvertrag habe ich auch beim Jobcenter eingereicht, da für sie ja meine anteiligen Mietkosten relevant sind. Nun möchten die aber den Hauptmietvertrag sehen und sprechen bei unserem zweiten Mietvertrag von einem Untermietvertrag.
Kann ich den Hauptmietvertrag einfach einreichen oder kann das Konsequenzen haben, da wir ja beide Hauptmieter sind und ich das nicht angegeben habe? Der andere Vertrag wirkt jetzt wie ein Untermietvertrag, ist aber ja eigentlich nur eine Absicherung zwischen Hans und mir. Ich dachte daraus wären meine Kosten für das JC am ersichtlichsten, und habe daher diesen eingereicht. War es ein Fehler diesen "Untermietvertrag" einzureichen und kann das Sozialrechtliche Folgen haben?
Wahrscheinlich sollte ich eine Stellungnahme dazu mitsenden, wie kann ich sowas formulieren?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, das ganze bereitet mir ganz schön Bauchschmerzen.

Ganz herzlichen Dank im Voraus schonmal :)

-- Editiert von User am 15. Juni 2023 08:05

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2642 Beiträge, 856x hilfreich)

Zitat (von faelltkeinnameein):
haben wir unter uns noch einen Mietervertrag aufgesetzt, in dem mein Mietanteil, meine Zimmergröße, aber auch die gesamte Wohnungsgröße, Räume zur Mitbenutzung usw. festgehalten sind (was eben so in einem Mietvertrag steht).
Wie kommt man auf sowas? Man kann nicht gleichzeitig Haupt- und Untermieter der gleichen Sache sein. Zudem müsste Hans diese Mieteinnahmen versteuern und bräuchte dafür die Genehmigung des Vermieters, die er mit Sicherheit nicht hat.

Es ist der richtige Mietvertrag einzureichen und ggf. zu schildern, dass der Kostenausgleich auf privater Basis erfolgt.

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#2
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 126x hilfreich)

Verstehe nicht so wirklich, warum ihr überhaupt einen Untermietvertrag erstellt erstellt habt. Bzw. wenn ihr beide als Hauptmieter eingetragen seid, die gleiche Summe zahlt, warum bist du dann überhaupt Untermieter?

Zitat (von faelltkeinnameein):
Ich dachte daraus wären meine Kosten für das JC am ersichtlichsten,


Sind denn die anteiligen Kosten im Hauptmietvertrag und die Kosten im Untermietvertrag wenigstens gleich?

-- Editiert von User am 15. Juni 2023 09:21

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8454 Beiträge, 4047x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der andere Vertrag wirkt jetzt wie ein Untermietvertrag, ist aber ja eigentlich nur eine Absicherung zwischen Hans und mir.
Eine reine Absicherung nur für Hans, würde ich das nennen!

Wenns ganz blöd läuft für dich zahlst du sowohl deine Miete an Hans und die Volle Miete an den eigentlichen VM!

Stell dir einfach mal folgendes vor: Du überweist Hans monatlich das Geld. hans selber aber überweist nichts an den VM. Der VK kann jetzt hingehen und dich auf die gesammte Mietzahlung verklagen...

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#4
 Von 
faelltkeinnameein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Wie kommt man auf sowas? Man kann nicht gleichzeitig Haupt- und Untermieter der gleichen Sache sein. Zudem müsste Hans diese Mieteinnahmen versteuern und bräuchte dafür die Genehmigung des Vermieters, die er mit Sicherheit nicht hat.

Es ist der richtige Mietvertrag einzureichen und ggf. zu schildern, dass der Kostenausgleich auf privater Basis erfolgt.


Der zweite Vertrag sollte lediglich eine zusätzliche Regelung und Dokumentation zur Kostenaufteilung sein. Dafür haben wir dann einfach einen Mustermietvertrag aus dem Internet genommen. Da steht nun leider "Mietvertrag" drauf.

Meine Sorge ist, dass das JC es als Betrug oder verschweigen auslegen könnte. Die anteiligen Kosten im Hauptmietvertrag und die Kosten im "Untermietvertrag" sind natürlich gleich.

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#5
 Von 
faelltkeinnameein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Sind denn die anteiligen Kosten im Hauptmietvertrag und die Kosten im Untermietvertrag wenigstens gleich?



Der zweite Vertrag sollte lediglich eine zusätzliche Regelung und Dokumentation zur Kostenaufteilung sein. Dafür haben wir dann einfach einen Mustermietvertrag aus dem Internet genommen. Da steht nun leider "Mietvertrag" drauf.

Meine Sorge ist, dass das JC es als Betrug oder verschweigen auslegen könnte. Die anteiligen Kosten im Hauptmietvertrag und die Kosten im "Untermietvertrag" sind natürlich gleich.

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#6
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)

Zitat:
Kann ich den Hauptmietvertrag einfach einreichen
Wenn Sie es nicht tun, dann wird das Jobcenter entweder die Kosten der Unterkunft gar nicht anerkennen oder sogar den Antrag auf Arbeitslosengeld insgesamt ablehnen.

Zitat:
Nun möchten die aber den Hauptmietvertrag sehen und sprechen bei unserem zweiten Mietvertrag von einem Untermietvertrag.
Woher weiß das Jobcenter denn überhaupt, dass Hans nicht wirklich der Vermieter ist und es sich nicht um einen wirklichen Mietvertrag handelt?

Zitat:
einen Mietervertrag aufgesetzt, in dem mein Mietanteil, meine Zimmergröße, aber auch die gesamte Wohnungsgröße, Räume zur Mitbenutzung usw. festgehalten sind
Beschreiben Sie doch mal die Aufteilung der Kosten, Räume und Flächen. Hatten Sie das Jobcenter darüber informiert, dass die Wohnung insgesamt größer ist als der nurvon Ihnen genutzte Teil? Wie haben Sie Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad, Wohnzimmer, usw.) gegenüber dem Jobcenter deklariert.

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Woher weiß das Jobcenter denn überhaupt, dass Hans nicht wirklich der Vermieter ist und es sich nicht um einen wirklichen Mietvertrag handelt?
Das weiß das Jobcenter doch gar nicht. TE reicht einen Untermietvertrag ein, der wahrscheinlich - wie so oft - einen Bezug zum Hauptmietvertrag beinhaltet. Damit muss auch der Hauptmietvertrag vorgelegt werden. Und sind plötzlich als Mieter sowohl Hans als auch TE aufgeführt.

Zitat (von faelltkeinnameein):
Die anteiligen Kosten im Hauptmietvertrag und die Kosten im "Untermietvertrag" sind natürlich gleich.
Da im Hauptmietvertrag wohl keine anteiligen Kosten definiert sind, ist hoffentlich gemeint, dass die Aufteilung der Kosten dem Verhältnis der beiden Mietparteien entspricht.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30549 Beiträge, 5453x hilfreich)

Zitat (von faelltkeinnameein):
also wir stehen beide als Mieter drin, sind somit beide Hauptmieter.
Für das JC, bei dem du Bürgergeld beantragt hast, seid ihr beide eine 2er-BG, d.h. eine Bedarfsgemeinschaft aus 2 Personen mit Kosten der Unterkunft lt. Mietvertrag von x €.
Zitat (von faelltkeinnameein):
Diesen Mietvertrag habe ich auch beim Jobcenter eingereicht, da für sie ja meine anteiligen Mietkosten relevant sind. Nun möchten die aber den Hauptmietvertrag sehen und sprechen bei unserem zweiten Mietvertrag von einem Untermietvertrag.
Du bist Hauptmieter wie Hans. Du hättest den *Richtigen Mietvertrag* einreichen können.
Zitat (von faelltkeinnameein):
ist aber ja eigentlich nur eine Absicherung zwischen Hans und mir.
Ja, das denken mehrere. Kann man auch hier im Forum nachlesen.
Ja, eine solche Absicherung untereinander kann man durchaus machen und sollte man sich trotzdem strteiten, interessiert es das JC gar nicht.
Zitat (von faelltkeinnameein):
Meine Sorge ist, dass das JC es als Betrug oder verschweigen auslegen könnte. Die anteiligen Kosten im Hauptmietvertrag und die Kosten im "Untermietvertrag" sind natürlich gleich.
WAS hättest du denn verschwiegen? Du könntest es doch so erklären---wie du es hier tust.

Meine Sorge ist eher, dass Hans nicht will, dass du den *richtigen* Mietvertrag dem JC vorlegst.
Wenn Hans aber nichts dagegen hat, dann leg ihn eben beim JC vor. Schließlich bist du auch Hauptmieter.
Das JC würde vermutlich --kopfanteilige-- KdU leisten. Also die Hälfte der gesamten Mietkosten, sofern sie angemessen ist.
---------------------------
Zitat (von Zuckerberg):
entweder die Kosten der Unterkunft gar nicht anerkennen oder sogar den Antrag auf Arbeitslosengeld insgesamt ablehnen.
Nein, das JC hat zunächst 1x zur Mitwirkung aufgefordert, also zur Vorlage des Mietvertrages. Legt der TE diesen in der genannten Frist nicht vor, fordert das JC nochmal zur Mitwirkung auf, mit neuer Frist. Bis dahin muss das JC nichts bearbeiten, prüfen, bewilligen, auch nichts ablehnen. Das JC wartet auf die Mitwirkung/Vorlage notwendiger Unterlagen, um den Anspruch auf BüG berechnen zu können.

Eine Ablehnung würde erst sehr viel später evtl. uU ggf. erfolgen.
Zitat (von Zuckerberg):
Hatten Sie das Jobcenter darüber informiert, dass die Wohnung insgesamt größer ist als der nurvon Ihnen genutzte Teil? Wie haben Sie Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad, Wohnzimmer, usw.) gegenüber dem Jobcenter deklariert.
Vermutlich nicht. Warum auch? Man hat BüG beantragt und einen selbst erfundenen Mietvertrag eingereicht, der für das JC wie ein Untermietvertrag aussieht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
faelltkeinnameein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Zitat:
Kann ich den Hauptmietvertrag einfach einreichen

Wenn Sie es nicht tun, dann wird das Jobcenter entweder die Kosten der Unterkunft gar nicht anerkennen oder sogar den Antrag auf Arbeitslosengeld insgesamt ablehnen.


Meine Sorge ist, dass die das als versuchten Sozialbetrug werten, was es ja nicht ist aber dem JC ist ja alles zuzutrauen... Allerdings hab ich auch keine wirkliche Alternative.
_______________________________________________________

Zitat (von Anami):
Zitat (von Zuckerberg):
Hatten Sie das Jobcenter darüber informiert, dass die Wohnung insgesamt größer ist als der nurvon Ihnen genutzte Teil? Wie haben Sie Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad, Wohnzimmer, usw.) gegenüber dem Jobcenter deklariert.

Vermutlich nicht. Warum auch? Man hat BüG beantragt und einen selbst erfundenen Mietvertrag eingereicht, der für das JC wie ein Untermietvertrag aussieht.


Doch doch, das geht alles aus dem eingereichten Mietvertrag hervor.


______________________________________________________

Zitat (von bostonxl):
Zitat (von faelltkeinnameein):
Die anteiligen Kosten im Hauptmietvertrag und die Kosten im "Untermietvertrag" sind natürlich gleich.


Da im Hauptmietvertrag wohl keine anteiligen Kosten definiert sind, ist hoffentlich gemeint, dass die Aufteilung der Kosten dem Verhältnis der beiden Mietparteien entspricht.

Ja genau, so war das gemeint.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
faelltkeinnameein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Beschreiben Sie doch mal die Aufteilung der Kosten, Räume und Flächen. Hatten Sie das Jobcenter darüber informiert, dass die Wohnung insgesamt größer ist als der nurvon Ihnen genutzte Teil? Wie haben Sie Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad, Wohnzimmer, usw.) gegenüber dem Jobcenter deklariert.


Jeder von uns hat ein Zimmer, welche auch beide etwa gleich groß sind und alle weiteren Räume sind zur Mitbenutzung vereinbart. Daher die Kostenaufteilung 50:50
Die gesamten qm der Wohung haben wir mit rein geschrieben.

Es war wohl eine ziemlich dumme unüberlegte Aktion, dem JC die Vereinbarung zwischen Hans und mir vorzulegen, anstelle des richtigen Mietvertrags. Den werde ich jetzt wohl einfach nachreichen und hoffen, dass das keine bösen Konsequenzen nach sich zieht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30549 Beiträge, 5453x hilfreich)

Zitat (von faelltkeinnameein):
Meine Sorge ist, dass die das als versuchten Sozialbetrug werten,
Ich sehe nichts.
Wenn der Vertrag vom JC als Untermietvertrag interpretiert wird und dann die hälftige Teilung bestätigt wird lt. *richtigem MV= 2 Hauptmieter= 50:50= Hälftige Wohnfläche*--- kann das JC seine Schlüsse ziehen und kopfanteilige KDU an dich leisten.

Meine Sorge ist noch immer eine ganz andere.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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