Jobcenter verlangt Lohnsteuererklärung

15. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
leah2012
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter verlangt Lohnsteuererklärung

Hallo
Meine Lebensgefährtin ist vom Jobcenter aufgefordert worden einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen. wir bekommen Alg2 zum Lohn meiner Lebensgefährtin auf gestockt.Ich weiß wenn man einemal einen gemacht hat muss man diesen jedes Jahr machen.
Das lohnt sich nicht da sie 6,53 Lohnsteuern im Jahr 2012 bezahlt hat ausserdem weiß keiner von uns wie das geht!

Der jobcenter sieht doch anhand der Lohnabrechnungen von dezember 12 wieviel gesamt an Lohnsteuer bezahlt worden ist!

Was passiert denn wenn das finanzamt eine Nachzahlung fordert zahlt dann der Jobcenter ?

Ich meine auch wenn wir staatlich Gelder im Moment beanspruchen,und das nur in einem geringen Maße, kann man doch nicht zu was gezwungen werden oder??

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13255 Beiträge, 4512x hilfreich)

@leah:

quote:<hr size=1 noshade>Ich meine auch wenn wir staatlich Gelder im Moment beanspruchen,und das nur in einem geringen Maße, kann man doch nicht zu was gezwungen werden oder?? <hr size=1 noshade>


Doch. Gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist jeder Leistungsempfänger verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen seine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu reduzieren. Da eine, während des Leistungsbezuges zufließende Steuererstattung als Einkommen anzurechnen wäre, ist auch die Steuererklärung grundsätzlich eine solche Möglichkeit.

Aber: Im Rahmen einer Steuererklärung kann es selbstverständlich keinen Erstattungsbetrag geben, der oberhalb dessen liegt, was überhaupt an Steuern gezahlt wurde. Wenn tatsächlich im gesamten Kalenderjahr nachweislich nur 6,53 € Einkommensteuer gezahlt wurde, würde ich dem Jobcenter diesen Nachweis vorlegen. Wenn wirklich ernsthaft zu erwarten ist, dass ggf. eine Steuernachzahlung zu leisten sein wird - was für mich schwer vorstellbar ist - sollte auch das fundiert dargelegt werden. Im Ergebnis kann man dann das Jobcenter bitten, auf die Steuererklärung zu verzichten. Im Zweifelsfall, und wenn wirklich ernsthaft die Gefahr einer Nachforderung durch das Finanzamt im Raume steht, würde ich dem Jobcenter anbieten, dafür die 6,53 € ans Jobcenter zu zahlen. Mehr kann ja ohnehin nicht dabei rauskommen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34424 Beiträge, 17799x hilfreich)

Übrigens muß man keineswegs jedes Jahr eine Steuererklärung machen, wenn man einmal eine gemacht hat. Und wenn im Rahmen einer FREIWILLIGEN Steuererklärung, und aus der Sicht des Finanzamtes ist sie hier ja freiwillig, eine Steuernachforderung kommt, dann zieht man ganz schlicht die Steuererklärung zurück.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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