Hallo
Nachdem ich längere Zeit Hartz 4 bekommen habe,aus gesundheitlichen Gründen dann in Grundsicherung fiel,muss ich nun nach einer Begutachtund wieder Hartz 4/Bürgergeld beantragen.
Nur ist das Problem das es extrem kurzfristig ist,Ende Februar 2023 ist Schluss mit Grundsicherung und ich muss Bürgergeld beantragen.
Dies hab ich aber erst Anfang Februar erfahren.
Hab sofort alles veranlasst,damit ich ohne Unterbrechung Geld bekomme.
Nun hab ich alles abgegeben und gleichzeitig schriftlich beantragt dass ich Grundsicherung bekomme bis Bürgergeld durch ist
Dies wurde abgelehnt.
Nun hab ich beantragt dass ich Vorschuss für Bürgergeld bekomme.
Ich bekam die Aufforderung eine Mietbescheinigung vorzulegen obwohl sie schon:Mietvertrag,Nebenkostenabrechnung und Kontoauszüge haben.
Vermieter habe ich aufgefordert mir die Bescheinigung umgehend auszufüllen
Er hätte keine Zeit,kann dauern.
Aber genau die hab ich auch nicht.
Ich habe ab 1.3.2023 kein Geld.
Nun habe ich gelesen, das die Mietbescheinigung gar nicht verlangt werden kann.
Stimmt dass?
Weiss das jemand?
Vielen herzlichen Dank
Ich wohne seit 13 Jahren in der Wohnung habe keine Mietschulden
Vielen Dank für alle Antworten
Jobcenter verlangt Mietbescheinigung für Beantragung Bürgergeld
Zitat :Aber genau die hab ich auch nicht.
Ist nicht des Vermieters Problem.
Der muss das Teil überhaupt nicht ausfüllen wenn er nicht will.
Zitat :Nun habe ich gelesen, das die Mietbescheinigung gar nicht verlangt werden kann.
Da hat man falsches gelesen, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
Zitat :obwohl sie schon:Mietvertrag,Nebenkostenabrechnung und Kontoauszüge haben.
Wenn damit die Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I erfüllt wurden, sehe ich keine Rechtsgrundlage bei Nichtvorlage die Bearbeitung / Bescheidung zu verweigern.
Zitat :Dies wurde abgelehnt.
Zu Recht.
Zitat :Nun hab ich beantragt dass ich Vorschuss für Bürgergeld bekomme.
Dann mal schauen was darauf geantwortet wird ...
Dass du keine Mietschulden hast, will das JC vom Vermieter bestätigt haben. Das sind Standardabfragen.Zitat :Ich wohne seit 13 Jahren in der Wohnung habe keine Mietschulden
Aus dem Mietvertrag, den BK-Abrechnungen oder den Kontoauszügen ginge das nicht hervor.
Vielleicht kannst du deinen Vermieter darüber informieren, dass es tatsächlich nur um die Bestätigung der Mietschuldenfreiheit geht---
Viele Vermieter haben sich dafür schon Vorlagen ins System gelegt und können das innerhalb weniger Minuten an den Mieter senden.
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Zitat :Dass du keine Mietschulden hast, will das JC vom Vermieter bestätigt haben.
Rein interessehalber: Das soll wofür genau gut sein...oder noch anders gefragt: Was wäre denn, wenn der Antragsteller Mietschulden hätte?
Das sind Standardabfragen...Zitat :Das soll wofür genau gut sein.
Kommt drauf an... welche, warum...usw.Zitat :Was wäre denn, wenn der Antragsteller Mietschulden hätte?
Evtl. gäbe es darlehensweise Leistungen nach § 22 (8) SGB II.
Ich habe das schnell mal recherchiert.
Eine Mietbescheinigung ist keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. In ersterer wird zwar auch gefragt, ob Mietschulden bestehen, es gibt aber auch noch jede Menge andere Fragen.
Ich würde das Formular schon mal soweit ausfüllen, dann muss der Vermieter nur noch unterschreiben. Das sollte ihm entgegenkommen, wenn er wenig Zeit hat...
-- Editiert von User am 20. Februar 2023 13:39
Zitat :Ist nicht des Vermieters Problem.
Der muss das Teil überhaupt nicht ausfüllen wenn er nicht will.
Das habe ich auch gelesen.
Die Frage ist, warum das Jobcenter diese Bescheinigung dann überhaupt verlangen darf.
Zitat :Dass du keine Mietschulden hast, will das JC vom Vermieter bestätigt haben.
Diese hellseherischen Fähigkeiten sind immer wieder faszinierend …
Und der Rest ist mal wieder das übliche Bla-Bla, das zeigt das man den Sachverhalt mal wieder nicht verstanden hat ...
@Regina H.
Anami ist nicht unbekannt dafür, dass sie gerne mit einer Mischung aus Bauchgefühl, Hausfrauenforum der „Bäckerblume", mangelnder Vorstellungskraft, Ausblendung der Realität, Unkenntnis der Rechtslage, … antwortet.
Diese Antworten geben oft keinen Hinweis auf die Realität bzw. die tatsächliche Rechtslage, es ist somit meist sinnvoller, die Antworten einfach zu ignorieren.
Zitat :Die Frage ist, warum das Jobcenter diese Bescheinigung dann überhaupt verlangen darf.
Ganz einfach, es ist nicht verboten.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
editiert
Und ob nun Geld am 1.3. verfügbar ist, weiß man damit auch noch nicht. Der Zahllauf für März ist vermutlich schon durch...
Zu hoffen ist, dass wegen solcher Formularformalien nicht die ersten Mietschulden auflaufen.
-- Editiert von Moderator am 20. Februar 2023 14:10
Zitat :Und ob nun Geld am 1.3. verfügbar ist, weiß man damit auch noch nicht.
Richtig.
Zitat :Der Zahllauf für März ist vermutlich schon durch...
Der "Annahmeschluss" ist in der Regel immer zwischen dem 20-22 eines Monats - im Rheinland könnte er diesen Monat etwas früher gewesen sein.
Zitat :Zu hoffen ist, dass wegen solcher Formularformalien nicht die ersten Mietschulden auflaufen.
Ich fürchte, dass sich diese Hoffnung nicht erfüllen wird ...
Welche Begründung wurde denn aufgeführt? Entsprechen die Kosten im Mietvertrag evtl. nicht mehr den von Dir angegebenen Kosten? (Durch Mieterhöhungen im Laufe der Jahre?)Zitat :Ich bekam die Aufforderung eine Mietbescheinigung vorzulegen obwohl sie schon:Mietvertrag,Nebenkostenabrechnung und Kontoauszüge haben.
editiert
Wenn das JC tatsächlich auf die Mietbescheinigung wartet, weil die TE ja eine Neukundin ist, dann wars das mit Leistungen für März.
-- Editiert von Moderator am 20. Februar 2023 15:35
Zitat:Dass du keine Mietschulden hast, will das JC vom Vermieter bestätigt haben. Das sind Standardabfragen.
Unsinn. Die Erkenntnis über bestehende oder nicht bestehende Mietschulden ist nicht mehr als Nebeneffekt der Vermieterbescheinigung. Vorrangig geht es - wenn ich gehässig sein will - um unbändige doppelte Datensammelwut des Jobcenters, realistischerweise aber tatsächlich darum, festzustellen, ob die aktuelle, tatsächliche Miete sowie Neben- und Heizkosten noch dem Mietvertrag entsprechen.
Zitat:Vielleicht kannst du deinen Vermieter darüber informieren, dass es tatsächlich nur um die Bestätigung der Mietschuldenfreiheit geht---
Nochmal Unsinn. Siehe oben. Ist übrigens gerade in der Situation der TE völlig kontraproduktiv. Sie legt dann ggf. die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vor und das Jobcenter bewilligt dennoch nicht, weil genau das eben nicht verlangt war.
Zitat:Rein interessehalber: Das soll wofür genau gut sein...oder noch anders gefragt: Was wäre denn, wenn der Antragsteller Mietschulden hätte?
Dann wäre das Jobcenter berechtigt, auch gegen den Willen des Antragstellers, die KdU direkt an den Vermieter zu zahlen.
Zitat:Evtl. gäbe es darlehensweise Leistungen nach § 22 (8) SGB II.
Wenn damit die darlehensweise Übernahme der Mietschulden gemeint ist, gibt es die allerdings nur auf ausdrücklichen Antrag.
Zitat:Ich würde das Formular schon mal soweit ausfüllen, dann muss der Vermieter nur noch unterschreiben. Das sollte ihm entgegenkommen, wenn er wenig Zeit hat..
Guter Hinweis. Jedenfalls dann, wenn man überhaupt gewillt ist, den Vermieter die Bescheinigung unterschreiben zu lassen. Verpflichtet ist man nämlich keinesfalls, sich gegenüber dem Vermieter als Leistungsempfänger zu outen.
Wenn man das nicht will, muss man die aktuelle Höhe der KdU/H eben anders nachweisen, wofür Mietvertrag, Kontoauszüge und Betriebskostenabrechnungen wohl ausreichend sein dürften.
Zitat:Die Frage ist, warum das Jobcenter diese Bescheinigung dann überhaupt verlangen darf.
Jedenfalls dann, wenn dieses Verlangen mit einem gewissen Druck, z.b. der Androhung der Versagung, versieht wohl eher nicht, weil es sich um eine Datenschutzverletzung handelt.
Die fehlende Vermieterbescheinigung kann auch niemals rechtfertigende Begründung für eine Versagung von Leistungen sein.
Gruß,
Axel
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