Jobcenter verweigert Fahrtkosten zum Termin

27. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)
Jobcenter verweigert Fahrtkosten zum Termin

Ich war letztens bei einer Infoveranstaltung beim Jobcenter. Dort wurde uns mitgeteilt, dass das JC keine Fahrkosten für Einladungen zum Termin ins JC übernimmt. Begründung war, dass man ja bereits die Bonuskarte der Stadt hätte für Bus und Bahn.

Der Hintergrund ist, dass wir hier in der Stadt als Alg2 Empfänger von der Stadt eine Bonuskarte bekommen, die Punkte im Wert von etwa 270 Euro hat und immer einen Bewilligungszeitraum lang gitl, also 6 Monate. Mit dieser Karte kann man dann vergünstigt in Museen, ins Schwimmbad und an verschiedenen kulturellen Veranstaltungen teilnehmen. Es werden dann immer die entsprechenden Punkte von dieser Karte abgebucht. Und man kann eben auch eine vergünstigte Monatskarte für Bus und Straßenbahn erhalten. Diese Vergünstigung gilt nicht für einzelne Fahrtickets, sondern nur für Monatskarten.

Ich selber brauche eher selten Bus und Bahn und daher kommt eine Monatskarte, auch wenn sie vergünstigt ist, nicht in Frage. Die vergünstigte Monatskarte kostet etwa 32 Euro, ich selber fahre aber aller höchstens im Wert von max. 20 Euro im Monat. Also gute 12 Euro, die ich jeden Monat für wichtige Dinge, wie Lebensmittel usw. ausgeben kann.
Ausserdem möchte ich für die Punkte auch gern mal ins Schwimmbad und an einigen Veranstaltungen teilnehmen. Dafür ist es ja gedacht und nicht ausschließlich für die Fahrerei zum JC.

Kann mir das JC die Fahrtkostenerstattung für Einladungen mit dieser Begründung verweigern? Für den Besuch beim JC brauche ich dann aber den Bus, da das JC etwa 10km von mir daheim entfernt liegt. Aber soll ich mir nur für das JC eine Monatskarte kaufen, die ich sonst gar nicht bräuchte? Im Endeffekt habe ich die Fahrtkosten ja trotzdem bezahlt und zwar überteuert, da ich wie gesagt, sonst eher selten fahre.

-- Editiert danysahne01 am 27.02.2014 12:09

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17 Antworten
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#5
 Von 
Sonnenschein1982
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 26x hilfreich)

Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.

Das JC muss Dir die Kosten erstatten; steht auch so im SGB.

Gibt genügend Urteile darüber, viele Richter haben diesbezüglich eindeutige Urteile erlassen. Alles andere was hier so geschrieben wird ist nonsen.

.. allerdings weiß ich nicht ob ich sie hier nennen darf ;-)

aber über goggle findest du sie.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Moderator3
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 11x hilfreich)

[color=red]@fb:

Du hast jetzt gerade mal 8 Beiträge hier im Forum geschrieben und davon schon mindestens 2 Pöbelbeiträge. Jegliche Hetzparolen werden hier nicht toleriert. Zukünftig wird nicht mehr nur das unerwünschte Posting gelöscht, sondern Dein vollständiger Account.

Gerade wenn Du selbst schon Hartz-Empfänger warst, solltest Du Dir derartige Aussagen verkneifen.[/color]

@danysahne:

Dein letzter Beitrag wurde ebenfalls gelöscht, weil dieser sich auf den gelöschten Beitrag von @fb bezog und somit für andere nicht mehr nachvollziebar war.

Zu Sache von meiner Seite nur soviel, dass das Jobcenter verpflichtet ist, die Fahrtkosten zu Meldeterminen zu erstatten hat. Sofern es noch keinen schriftlichen Antrag und Ablehnungsbescheid gibt, sollte der Antrag umgehend nachweislich gestellt und ein schriftlicher Ablehnungsbescheid eingefordert werden, gegen den dann Widerspruch einzulegen wäre.

@sonnenschein:

Selbstverständlich darfst Du hier Urteile nebst Aktenzeichen nennen und idealerweise auch verlinken. Besser geht Hilfestellung nicht; jedenfalls dann wenn es sich um obergerichtliche Entscheidungen handelt.

Gez.

Moderator

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-- Editiert Moderator3 am 27.02.2014 17:31

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sonnenschein1982
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 26x hilfreich)

Bayerisches Landessozialgericht,Urteil vom 27.03.2012,- L 11 AS 774/10 -


Das LSG München hat entschieden, dass das Job-Center die Fahrtkosten vollständig erstatten muss, wenn er den Hartz-IV-Empfänger zu einem Meldetermin einlädt.

Stell formlos - am besten vor dem Termin - den Antrag und reiche ihn nachweislich bei Deinem zuständigen JC ein.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Oh, dankeschön! Das hilft mir enorm weiter!
Bei meinem alten Jobcenter war das ein wenig unproblematischer, da habe ich beim Termin meinen Antrag direkt beim SB ausgefüllt. Es wäre also sinnvoll, mir den Antrag aus dem Internet runterzuladen und ihn dann, bevor ich mich dort quasi hinsetze, dem SB persönlich übergebe. Das müssen sie dann ja entgegennehmen und entsprechend im System einklimpern?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ok, im Regelsatz sind aber die Fahrkosten von 32€ schon enthalten. Natürlich kann man, wenn man so nett ist, dem JC sagen, die sollen einem die 32€ kürzen, und dann die Fahrkosten situativ bezahlen.

Fallen im Monat durch Einladungen mehr als 32€ an, bzw es gibt kein Angebot für Transfer Empfänger einer Monatskarte für 32€ (Denn hier sind ja auch die Kosten zur Teilnahme am Sozialen Leben enthalten) dann hat das Sozialgericht recht, hier die Kosten erstatten zu lassen.
In Ihrem Fall bietet jedoch die Stadt / Land eine vergünstigte Monatskarte an, welche innerhalb des Regelsatzes liegt. Somit würde der Steuerzahler Ihre Fahrten doppelt bezahlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sonnenschein1982
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 26x hilfreich)


Im Regelsatz sind keine konkreten Fahrtkosten für JC- Termine enthalten.

Wieso 32,00,- ? Im aktuellen RS einer alleinstehenden Person ist ein Betrag i.H.v. ca 24,60,- enthalten,
nirgens ist geregelt, dass dieser Betrag für JC Besuche ausgegeben werden muss!!!

@danysahne01

Weise in Deinem formlosen Antrag gleich auch noch auf das Urteil des BSG vom 06.12.2007 unter Az.: - B 14/7b AS 50/06 R - , denn dort ist es auch festgelegt, dass solche Kosten zu erstatten sind und es für den gesetzlich zustehenden Erstattungsanspruch auch keinerlei Untergrenze (Bagatellgrenze) gibt.

Und bewahre die Fahrkarten auf.

Ist dies eine Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung?



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#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13114 Beiträge, 4456x hilfreich)

@Lifeguard:

quote:
Ok, im Regelsatz sind aber die Fahrkosten von 32€ schon enthalten. Natürlich kann man, wenn man so nett ist, dem JC sagen, die sollen einem die 32€ kürzen, und dann die Fahrkosten situativ bezahlen.


Dafür sind beispielsweise Stromkosten mit einem Betrag im Regelsatz enthalten, der nie und nimmer ausreichend ist, um den Bedarf zu decken. Gleiches gilt auch für diverse andere Ausgabenpositionen. So wird, allerdings lediglich ansatzweise, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Möglichkeit des internen Ausgleichs geschaffen. Aber das ist Dir wahrscheinlich alles völlig fremd.

Darüber hinaus spielt es auch überhaupt keine Rolle, was wofür im Regelsatz enthalten ist. Fahrtkosten zu Meldeterminen sind vom Jobcenter zu erstatten. Die Rechtsprechung, bis hin zum Bundessozialgericht, ist da sehr, sehr eindeutig. Und damit kann dann diese Diskussion auch eigentlich beendet werden.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Die letzten beiden Einladungen habe ich aus eigener Tasche bezahlt, in der Hoffnung, ich muss da nicht zu oft hin. Aber in Kürze wird es da sicher wieder eine Einladung geben.
Das letzte war eine Einladung beim Vermittler, das andere mal eine Infoveranstaltung. Beide mit Rechtsfolgebelehrung. Beim nächsten Termin, werde ich das gleich zu Beginn des Termins auf den Tisch legen und entsprechend argumentieren! :-)

Ich bin gerade in Verhandlung mit einem potentiellen AG und hoffe, dass sich das mit dem JC bald erledigt hat!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sonnenschein1982
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 26x hilfreich)

Du brauchst nicht verhandeln, das Fahrgeld steht Dir zu.

Aber bitte immer schön schriftlich, damit Du bei Ablehnung auch etwas schriftliches vom JC in der Hand hälst, um dann das Geld notfalls auch einzuklagen.

Und falls Du die altgen Fahrkarten noch hast, gleich das Geld für diese mit beantragen.



Antrag auf Fahrtkostenerstattung

Sehr geehrte Danmen und Herren

Hiermit beantrage ich Fartkosten für folgende Termine zu denen ich von Herrn/Frau eingeladen wurde:

...

Durch eine unzureichende, wenn nicht sogar (vorsätzlich) fehlerhafte Beratung ihrer Mitarbeiter wurde mir bisher die Erstattung dieser Kosten verwehrt.
Um unnötigen Mehraufwand und weitere Kosten zu vermeiden bitte ich sie, diesen Antrag unverzüglich und positiv zu bescheiden.
Bei Ablehnung wird selbstverständlich Widerspruch und gegebenenfalls Klage erfolgen.

MFG



Wird schon schiefgehen ;-)

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

vielen dank! :-)

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Ich muss dieses Thema noch mal aufgreifen, weil es leider wieder aktuell geworden ist.
Also, ich habe mich noch mal in unserem Bürgerbüro und bei den Verkehrsbetrieben über alles informiert, weil die im Jobcenter mir auch keine konkreten Auskünfte geben konnten. Es gibt tatsächlich, dass wusste ich vorher gar nicht, die Möglichkeit, auch einzelne Tickets zu einem vergünstigten Preis zu erwerben. Man bekommt diese Tickets aber NUR in der Hauptgeschäftsstelle der Verkehrsbetriebe in der Innenstadt gegen Vorlage dieser Card. Also nicht am Automaten, nicht in der Bahn oder sonstwo.

Jetzt habe ich eine Einladung ins Jobcenter erhalten, habe die Fahrtkosten im Vorfeld schon beantragt. Da schrieb mir der Mitarbeiter, dass ich doch diese Card für vergünstigte Tickets in Anspruch nehmen soll und mir nur der vergünstigte Fahrpreis erstattet wird.

Folgendes hat der Mitarbeiter mir geschrieben:

".... die Erstattung erfolgt im Rahmen der kostengünstigsten Variante im öffentlichen Personennahverkehr. Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind in Anspruch zu nehmen! Der Fahrpreis kann auf Grundlage der BonusCard für Hin- und Rückfahrt übernommen werden, wenn dargelegt wird, dass der Fußweg Ihnen nicht zumutbar ist."

So ein Blödsinn, der sieht doch an meiner Postleitzahl, wo ich wohne und das dass mindestens 8-10 Kilometer sind. Aber naja, werd ihm das noch mal kurz erläutern.

Problem 1
Ich wohne in einem ganz anderen Stadtteil und müsste jetzt extra mit einem normalen Ticket in die Innenstadt, um mir so einen vergünstigten Fahrschein zu holen. (Ich brauche selten welche und derzeit sind sie leider alle). Man muss da auch persönlich hin, kann sie also von niemandem mitbringen lassen.

Problem 2
Ich möchte bitte selbst entscheiden für was ich meine Bonuspunkte ausgebe. Die Card ist zwar 1 Jahr gültig, aber der Betrag darauf nicht unendlich hoch.

Problem 3
Diese Card bekommt man nicht automatisch mit dem Leistungsescheid. Man DARF sich diese auf dem Bürgerbüro ausstellen lassen, sie dient zur kulturellen- und sozialen Teilhabe.

Diese Card bekommen auch andere Personen der Stadt, die über geringes Einkommen verfügen oder andere Sozialleistungen erhalten. Das ist keine Erfindung des Jobcenters.


Ich möchte bitte selbst entscheiden, wofür ich meine Punkte ausgebe, wann und wieviel. Ich möchte gern auch noch ins Schwimmbad und in Museen, sowie an einigen Veranstaltungen teilnehmen. Denn genau für sowas ist die Card gedacht. Vor allem weiß der Typ dort ja gar nicht wieviel Punkte ich schon verbraucht habe. Das steht dann nur auf dem Lesegerät, wenn man die Karte reinsteckt.

Wie würdet ihr in dem Fall argumentieren?

-- Editiert danysahne01 am 24.06.2014 23:35

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13114 Beiträge, 4456x hilfreich)

@dahnysahne:

quote:
die Erstattung erfolgt im Rahmen der kostengünstigsten Variante im öffentlichen Personennahverkehr. Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind in Anspruch zu nehmen! Der Fahrpreis kann auf Grundlage der BonusCard für Hin- und Rückfahrt übernommen werden,


Das ist soweit aus meiner Sicht korrekt und nicht zu beanstanden.

quote:
Ich wohne in einem ganz anderen Stadtteil und müsste jetzt extra mit einem normalen Ticket in die Innenstadt, um mir so einen vergünstigten Fahrschein zu holen.


Wenn Dir für die Beschaffung eines vergünstigten Tickets weitere Kosten entstehen, die Dir sonst nicht entstehen würden, dann sind diese Kosten zusätzlich zum vergünstigten Ticket für die Fahrt zum Jobcenter, von selbigem zu erstatten. Ist also ein Rechenexempel, ob es dann immer noch günstiger für das Jobcenter ist oder nicht. Jedenfalls würde ich das so erstmal einfordern.

Man wird Dich im Übrigen auch nicht darauf verweisen können, vergünstigte Fahrkarten auf Vorrat zu kaufen und dann ausschließlich für Fahrten zum Jobcenter zu verwenden. Das wäre allenfalls dann denkbar, wenn das Jobcenter die Ticketpreise im voraus erstatten würde.

quote:
Ich möchte bitte selbst entscheiden, wofür ich meine Punkte ausgebe, wann und wieviel.


Bei der Bonus card handelt es sich um eine rein kommunale Zusatzleistung die Du als Leistungsempfänger bekommst, andere Leistungsempfänger in anderen Kommunen aber nicht. Insofern wird das Argument, ich möchte selbst entscheiden wofür ich die Punkte einsetze, wohl nicht wirklich ziehen.

Gruß,

Axel

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Habe mich mit dem Mitarbeiter heute zu meinem Termin noch mal darüber unterhalten. Da ich darüber noch nicht aufgeklärt war und ich ihm erklärt habe, dass ich aus dem Stadtteil xy komme, hat er mir für diesen Termin noch den normalen Fahrpreis genehmigt.
Aber er fügte hinzu, ich solle mir, wenn ich das nächste mal in der Innenstadt bin, einfach mal 10 Fahrkarten mitnehmen.

Was mich an dem ganzen stört ist, dass diese Punkte nicht nur für Alg2 Empfänger da sind und es zur sozialen- und kulturellen Teilhabe gedacht ist. Vergünstigte Fahrkarten sind aber nur ein kleiner Teil dessen, was dort angeboten wird.
Wenn mein Punktekondingent aufgebraucht ist, bekomme ich auch keine Vergünstigungen mehr.
Ich war dieses Jahr schon 4x dort, 3 Termine und 1 Infoveranstaltung. Wenn ich mir das auf ein Jahr hochrechne, sind das im Schnitt 18,40 Euro im Jahr, die mir dann als Punkte auf der Karte fehlen und die ich für andere Dinge verwenden könnte.
Als kleines Rechenbeispiel. Wenn man sich jeden Monat eine Monatskarte holt, reichen die Punkte ungefähr für 11 Monatskarten. Bleiben dann noch wenige Punkte die vielleicht für einmal Schwimmhalle ausreichen. Je nach Preis, werden entsprechende Punkte abgezogen.
Wenn man sparsam ist und wenig macht, kommt man gut ein Jahr mit den Punkten zurecht.
Ich werde ja quasi vom Jobcenter dazu gezwungen, indirekt jedenfalls, mir so eine Card ausstellen zu lassen.

Und auf Vorrat hole ich mir mit Sicherheit keine Fahrscheine! Ich hab meistens 1 oder 2 da und wenn nicht, fahre ich halt mal bei Gelegenheit mit einem Bekannten mit und hole mir dann in der Stadt welche. Aber das zu verlangen finde ich schon krass. Wenn dann die Fahrpreise angehoben werden steht man dann mit seinem Fahrkartenvorrat da oder wie oder fährt sinnlos, nur damit man sie verbraucht.

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