Kann das Jobcenter eigentlich auch Kontoauszüge für Konten verlangen die schon vor der ersten Antragstellung gekündigt und beendet waren?
Jobcenter will Kontoauszüge für bereits vor Antragstellung gekündigtes Konto?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Einfach so *wollen sehen* geht nicht.
Bei Verdacht auf *Entreicherung* kann das JC aber durchaus solche Nachweise verlangen.
Es kommt also darauf an, aus welchem Grund das JC nach (alten) Kontoauszügen fragt.
Was schreiben sie dir denn genau?
ZitatKann das Jobcenter eigentlich auch Kontoauszüge für Konten verlangen die schon vor der ersten Antragstellung gekündigt und beendet waren? :
Ja, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
Ob das verlangen hier berechtigt wäre, muss man prüfen - kommt darauf an, wie genau die das Verlangen begründen.
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von mir wollen die nichts aber ein Freund hat Probleme.
Es gab im letzten Juni einen Antrag der für 5 Monate bis Ende November genehmigt wurde.
Dann kam der Weiterbewilligungsantrag im November zuerst wollten die nur die Kontoauszüge für die Monate September, Oktober, November haben.
Es gab dann wohl ne Anfrage beim Bundesamt für Steuern dort sind dann ein paar Zombiekonten aufgetaucht, wie eben die zum Mai gekündigten Konten aber auch noch ein altes Sparkonto wo ganze 5,14 Euro drauf und zwei andere Konten die nie aktiv genutzt wurden, an die er nicht mehr gedacht hat.
Also nen gewissen Grund misstrauisch zu sein haben die durchaus aber die Frage bleibt was geht und was nicht?
Dann geht das.ZitatAlso nen gewissen Grund misstrauisch zu sein haben die durchaus aber die Frage bleibt was geht und was nicht? :
Das JC hat die Info... es wurden Konten gekündigt.
Das JC hat nicht die Info... wie viel da drauf war.
Der Freund sollte das erklären.
Stell er sich taub, kann nach einer weiteren Aufforderung zur Mitwirkung (Erklärung zu Konten) auch die Einstellung der Alg2-Leistungen folgen.
*Folgen fehlender Mitwirkung*
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__66.html
Sind auch die Zombikonten welche mit sehr geringen Guthaben gewesen--- ist es Vermögen und bleibt unschädlich.
Also es gab ein Sparkonto wo seit 2010 oder so die 5,41 rum liegen, und dann noch zwei Konten die quasi nie voll und ganz eröffnet wurden und halt noch die bei der Sparkasse die aber schon seit Mai letztes Jahr dicht sind.
Wo ich das Jobcenter nicht verstehen kann ist eben er ist dann zur Sparkasse gegangen hat sich von Schalter nen Ausdruck geben lassen wo die bestätigt haben das die Konten zum 13.5.2019 geschlossen worden sind und das mit Stempel und Unterschrift.
Und trotzdem stand im letzten Brief wieder er soll Auszüge von April bis November ran schaffen, naja.
Was anderes wie ist es wenn ein Vorschuss beantragt wurde, was schon 4 Wochen her aber dazu noch nix passiert ist?
War halt ein Antrag wegen zu erwartenden Leistungen nach SGB II Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I
Weil langsam geht halt das Geld wirklich komplett aus.
Ne schriftliche Nachfrage was damit ist hat vor ner guten Woche nix gebracht.
Damit hat er aber immer noch nicht nachgewiesen, wie viel Geld auf dem Konto war. Das Anliegen des JC ist berechtigt und dein Freund sollte dem Verlangen nachkommen.Zitater ist dann zur Sparkasse gegangen hat sich von Schalter nen Ausdruck geben lassen wo die bestätigt haben das die Konten zum 13.5.2019 geschlossen worden sind und das mit Stempel und Unterschrift. :
Na sicher wurde der letzte Auszug April mit Endstand 0,00€ auch eingereicht aber das will das Amt nicht verstehen?
Ach, und da waren vorher 50.000 drauf (jeweils)--- und nun seit Mai sind sie geschlossen.Zitatwo die bestätigt haben das die Konten zum 13.5.2019 geschlossen worden sind und das mit Stempel und Unterschrift. :
Dein Freund soll sich für das Jahr 2019 für 5-10€ einen Kontoauszug *kaufen*. Die Spaßkassen machen das, aber nur gegen Kohle...
Ich nehme an, das JC will erst die Nachweise der Konten sehen, bevor Vorschüsse oder Leistungen gezahlt werden.
Achtung: Die Geldanweisungen für März gehen ca am 21.2. raus... dann ist Zahllauf...
Dein Freund sollte sich also sputen---
Du hast mich vielleicht nicht verstanden die haben den Auszug für April und den Wisch der Sparkasse dass die Konten im Mai dicht gemacht wurden und trotzdem wollen die Auszüge für April bis November??
Spannend ist das Amt sagt es gibt ein Konto bei Comdirect, Comdirect sagt ein Konto gibt es nicht.
Eine ordentliche Bestätigung gibts aber auch nicht??
Ich denke doch.ZitatDu hast mich vielleicht nicht verstanden :
Der Wisch genügt nicht.Zitatund den Wisch der Sparkasse dass die Konten im Mai dicht gemacht wurden :
Der Kontoauszug vom 30. April sagt 0, nix.
--->Anfang Mai gehen 50.000 auf das Konto. Dieses wird kurz darauf noch im Mai geschlossen. Wird bestätigt.
Wie hoch war der Kontostand im Mai bei Schließung des Kontos?
Kann man den Kontostand zum Tag der Schließung erkennen? Dann braucht er nur den KA von Mai.
Man kann nicht wissen, was JC denken. Man soll aber immer glaubhafte Nachweise bringen.
Na das Konto wurde ja zum 30.4 gekündigt und war dann auf Null dicht von da an gabs keine Transaktionen mehr wie denn auch die Sparkasse hat dann wohl noch zwei Wochen gebraucht bis sie das Konto endgültig dicht gemacht haben darum gibts ja keinen Auszug für Mai.
-- Editiert von go520055-8 am 20.02.2020 00:22
Schön. Schon in Beitrag #10 wirds deutlich, was wann war. Trotzdem weiß man noch nicht, WAS das JC geschrieben hat.ZitatWas schreiben sie dir denn genau? :
Na dann sollte dein Freund das deutlich und sachlich dem JC in einer Stellungnahme darstellen.
Bitte so, dass das JC nicht nachfragen muss.
Möglichst noch heute oder morgen... damit Geld am 28.2. fließt.
Die wollen das immer so erklärt haben, dass es nachvollziehbar und glaubhaft ist, dass die Nachweise das auch belegen.
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