Jobcenter will komplette Offenbarung (Bafög,Student)

21. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Levi123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter will komplette Offenbarung (Bafög,Student)

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:
Ich (Student, 21 Jahre, grad mit Studium angefangen) lebe in einer BG mit Eltern in 4Zimmer-Wohnung seit 20 Jahren. Eltern pensioniert, habe zu Beginn meines Studiums eine zweite Wohnung angemietet in der Nähe meiner Uni um nicht mehr zu pendenln (LMU München). Daraufhin habe ich einen Antrag auf Austritt aus der Bedargsgemeinschaft gestellt, da ich zukünftig auch minijobben wollte und sowieso einen erhöhten Bafög Satz bekäme, der aus der Wohnung von der Uni resultiert. (Bafög-Anteil wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt). Die Wohnung (10m2) habe ich als Zweitwohnung angemietet.

Meine Erstwohnung (da ich überwiegend bei meinen Eltern wohne und sie unterstütze) ist immer noch bei den Eltern. Vor kurzem habe ich dann eine Stelle als Werksstudent angenommen. Daraufhin hat das Jobcenter dann die Leistungen gekürzt um ca 156 Euro (mein Gehalt lag bei ca 300 Euro). An dieser Stelle hatte ich mihc schon gefragt ob das rechtens ist, da ich einen Antrag auf Austritt aus der BG gestellt habe (jedoch immer noch in der Haushaltsgemeinschaft bin und meinen Eltern Miete zahle).

Nachdem der Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, habe ich ein Widerspruch verfasst, da meine Eltern weiterhin einen verminderten Leistungssatz bekommen (den selben den sie bekamen als ich den Job hatte). Nun resultiert für mich daraus, dass ich nie wieder arbeiten kann ohne volles Gehalt zu bekommen, was für mich schon schlimm genug ist.

Dazu kommt jetzt aber folgendes:
Da mich das Jobcenter nicht aus der BG lässt, wollen sie nun, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nachkomme
deshalb haben sie eine Hausbesichtigung verordnet um zu überprüfen ob ich wirklich bei meinen Eltern wohnhaft bin
darüber hinaus wollen sie auch meinen Bafög Bescheid, jegliche Einkommensnachweise, Arbeitsverträge, Kündigungen, Kindergeldnachweise und Kontoauszüge für diverse Zeiträume.

Ich frage mich ob das rechtens ist und warum sie mich nicht einfach studieren lassen? Ich lebe schon so am Existenzminimum und versuche mich mit Studentenjobs über Wasser zu halten.

Was kann ich tun um da rauszukommen? Warum lassen sie mich nicht aus der BG?

Bitte um jegliche Hilfe.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120146 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Levi123):
Daraufhin habe ich einen Antrag auf Austritt aus der Bedargsgemeinschaft gestellt

Seit wann muss man das beantragen?



Zitat (von Levi123):
Warum lassen sie mich nicht aus der BG?

Weil man man offenbar noch Mitglied der BG ist:
Zitat (von Levi123):
Meine Erstwohnung (da ich überwiegend bei meinen Eltern wohne und sie unterstütze) ist immer noch bei den Eltern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Levi123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

warum kann ich meinen erstwohnsitz nicht bei meinen eltern haben und nicht mehr teil der bg sein sonder nur teil der haushaltsgemeinschaft?

Wo steht das im SGB?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Levi123):
und nicht mehr teil der bg sein sonder nur teil der haushaltsgemeinschaft?


Ist man denn schon 25 Jahre alt? Nö ... Pech.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Levi:

Zitat:
Wo steht das im SGB?


In § 7 Abs. 3 Nr. 2 SGB II .

Zitat:
Daraufhin hat das Jobcenter dann die Leistungen gekürzt um ca 156 Euro


Ist das vielleicht der Betrag, der sich errechnet, wenn Du die Gesamt-Unterkunftskosten Deiner Eltern (ohne Strom) durch die Anzahl der Bewohner teilst? Oder der Betrag, den Du Deinen Eltern als Miete zahlst?

Zitat:
Was kann ich tun um da rauszukommen? Warum lassen sie mich nicht aus der BG?


Weil gesetzlich geregelt wer unter welchen Umständen zur BG gehört und wer nicht. Solange Du unter 25 bist, bei Deinen Eltern Deinen überwiegenden Aufenthalt hast und kein bedarfsdeckendes Einkommen erzielst, gehörst Du per Gesetz zur BG. Daran ändert auch ein gegenteiliger Antrag nichts. Du kannst zwar auf Leistungen verzichten, aber auch das ändert nichts an der BG-Zughörigkeit und daran, dass Deinen Eltern zumindest dein KdU-Anteil gekürzt wird.

Um zu berechnen, ob Du über bedarfsdeckendes Einkommen verfügst, benötigt das Jobcenter die genannten Unterlagen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Levi123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
@Levi:

Zitat:
Wo steht das im SGB?


In § 7 Abs. 3 Nr. 2 SGB II .

Zitat:
Daraufhin hat das Jobcenter dann die Leistungen gekürzt um ca 156 Euro


Ist das vielleicht der Betrag, der sich errechnet, wenn Du die Gesamt-Unterkunftskosten Deiner Eltern (ohne Strom) durch die Anzahl der Bewohner teilst? Oder der Betrag, den Du Deinen Eltern als Miete zahlst?

Zitat:
Was kann ich tun um da rauszukommen? Warum lassen sie mich nicht aus der BG?


Weil gesetzlich geregelt wer unter welchen Umständen zur BG gehört und wer nicht. Solange Du unter 25 bist, bei Deinen Eltern Deinen überwiegenden Aufenthalt hast und kein bedarfsdeckendes Einkommen erzielst, gehörst Du per Gesetz zur BG. Daran ändert auch ein gegenteiliger Antrag nichts. Du kannst zwar auf Leistungen verzichten, aber auch das ändert nichts an der BG-Zughörigkeit und daran, dass Deinen Eltern zumindest dein KdU-Anteil gekürzt wird.

Um zu berechnen, ob Du über bedarfsdeckendes Einkommen verfügst, benötigt das Jobcenter die genannten Unterlagen.

Gruß,

Axel


Das ist der Betrag, der übrig bleibt, nachdem mein Einkommen angerechnet wurde, da 100 Euro ja ca anrechnungsfrei sind.

Bedeutet das denn nun dass bis zum 25. Jahr nichts verdienen kann ohne dass sie mir da alles abziehen?

Den Betrag den ich an Miete zahle habe ich hier nicht erwähnt.

Es ist ja nicht nur der Kdu Teil der gekürzt wird, sondern jeder Cent den ich verdiene bis auf die ersten 100 Euro

Können sie mich aus der Wohnung rausschmeißen?

-- Editiert von Levi123 am 22.10.2018 09:03

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Axel, mir ist hier eines nicht ganz klar, vielleicht kannst Du mich schlau machen. Die FAmilie scheint in München zu leben, also teure Mieten. Der Sohn scheint BaföG zu bekommen, kann sich im Prinzip also selbst versorgen. Könnte es sein, dass er mit BaföG und Nebeneinkommen nur noch in einer Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern lebt? Und der Abzug von 156 € eben sein Mietanteil ist?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Im übrigen stellt sich die Frage, seit wann Bafög-Bezieher ALG II bekommen? Ich dacht das eine schließt das andere aus.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Levi123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

die 156 sind nicht mein Mietanteil, den muss ich so oder so seperat zahlen und ich bekomme auch sonst keine Leistungen vom Jobcenter.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@wirdwerden:

Zitat:
Der Sohn scheint BaföG zu bekommen, kann sich im Prinzip also selbst versorgen.


Je nach Höhe der Unterkunftskosten dürfte der fiktive SGB II Bedarf des Studenten vermutlich höher sein als der BAföG Betrag. Von daher kann er sich im Sinne des SGB II nicht selbst versorgen, wobei hier ja auch noch Einkommen vorhanden ist. Von daher, durchaus denkbar. Um das genauer sagen zu können bräuchte man allerdings mal ein paar Zahlen.

Zitat:
Und der Abzug von 156 € eben sein Mietanteil ist?


In die Richtigung ging auch mein Denken. Darum meine Nachfrage.

@Levi:

Zitat:
Bedeutet das denn nun dass bis zum 25. Jahr nichts verdienen kann ohne dass sie mir da alles abziehen?


Nein, das bedeutet es nicht. Es bedeutet nur, dass Du bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Teil der Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern bist, solange Du kein bedarfsdeckendes Einkommen erzielst. Außerdem bist Du zwar Mitglied der BG, ohne aber einen eigenen Leistungsanspruch zu haben.

Zitat:
Den Betrag den ich an Miete zahle habe ich hier nicht erwähnt.


Das heisst, Du zahlst einen Betrag X an Deiner Eltern, als Mietanteil? Haben Deine Eltern diese Mietzahlung beim Jobcenter angegeben? Das wäre nämlich anrechenbares Einkommen, respektive würde sich der Betrag, den Deine Eltern für die Unterkunftskosten vom Jobcenter erhalten um Deine Mietzahlung reduzieren. Allerdings rechnet das Jobcenter üblicherweise mit Kopfteilen, solange nicht konkrete Nachweise für abweichende Vereinbarungen vorliegen. Kopfteil heisst, Gesamt-KdU : die Anzahl der Bewohner der Wohnung = kopfteilige KdU jedes einzelnen Bewohners. Um eben diesen Betrag dürfte der Anspruch Deiner Eltern reduziert werden. Nicht mehr und nicht weniger.

Zitat:
Es ist ja nicht nur der Kdu Teil der gekürzt wird, sondern jeder Cent den ich verdiene bis auf die ersten 100 Euro


Wenn das tatsächlich so ist, dann ist das definitiv rechtswidrig. Zum einen, weil auch oberhalb der 100,- € das Einkommen zum Teil anrechnungsfrei ist und zum Zweiten, weil es eine Verteilung des Einkommens der Kinder innerhalb der Bedarfsgemeinschaft nicht gibt, oder besser, nicht geben darf.

Wenn also definitiv Dein Einkommen auf den Bedarf Deiner Eltern angerechnet wird und es sich nicht um die kopfteiligen Unterkunftskosten handelt, dann sollte gegen den entsprechenden Bescheid des Jobcenters unbedingt Widerspruch eingelegt werden, sofern die Monatsfrist noch nicht umist. Ansonsten Überprüfung nach § 44 SGB X beantragen.

Wenn Du magst, lad doch den Bewilligungsbescheid inklusive Berechnungsbogen mal anonymisiert hoch und sende hier den Link. Dann kann man sich das mal genauer anschauen und zielgerichteter helfen.

Zitat:
Können sie mich aus der Wohnung rausschmeißen?


Selbstverständlich nein.

Gruß

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Levi123):
habe zu Beginn meines Studiums eine zweite Wohnung angemietet in der Nähe meiner Uni um nicht mehr zu pendenln (LMU München).
Moin, könnte das deine Hauptwohnung sein bzw. jetzt werden?
Das würde mE sehr vieles ändern.
Zitat (von Levi123):
Können sie mich aus der Wohnung rausschmeißen?
Ja. Deine Eltern könnten das.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Levi123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Levi123):
habe zu Beginn meines Studiums eine zweite Wohnung angemietet in der Nähe meiner Uni um nicht mehr zu pendenln (LMU München).
Moin, könnte das deine Hauptwohnung sein bzw. jetzt werden?
Das würde mE sehr vieles ändern.
Zitat (von Levi123):
Können sie mich aus der Wohnung rausschmeißen?
Ja. Deine Eltern könnten das.



Nein, das ist und kann nicht meine Hauptwohnung werden.

Ich meinte, ob das Jobcenter mich zwingen meinen Hauptwohnsitz aufzugeben und sagen kann, dass sie ja einen Zweitwohnsitz haben, dass ich ja da hinziehen soll und mich somit rausschmeißen könnten, sodass die Wohnung dann zu groß sei. Ist das auszuschließen? Ich meine dazu gab es mal ein Gesetz mit dem Name "Nestflüchtling" dass das verboten ist, kann mich da aber nicht so gut erinnern.

Was hat es denn jetzt mit dem Nebenjob auf sich? Was muss ich tun, damit ich 450Euro anrechnungsfrei arbeiten kann ohne dass das Jobcenter mich sofort auseinandernimmt? Zurzeit ist es ja wohl so, dass ich sobald ich mehr als 150 Euro ca verdiene, die den Betrag sofort anrechnen an meine Elltern und es sich überhaupt nicht rentiert für mich zu arbeiten. Diesen Punkt verstehe ich nicht. Ich habe ja sonst zurzeit kein Einkommen aber dann brauch ich mich ja nicht zu bewerben, wenn die sowieso alles abziehen?

Die 150 Euro sind nur ein Schätzwert, genaue Zahlen bitte entnehmen

Ich stelle den Bewilligungsbescheid anonymisiert ein.


Falls das zu klein angezeigt wird hier ein Link in Großformat


https://www.bilder-upload.eu/upload/eeeff2-1540398385.jpg

editmessage]-- Editiert von Levi123 am 24.10.2018 18:27[/editmessage]

-- Editiert von Levi123 am 24.10.2018 18:28

-- Editiert von Levi123 am 24.10.2018 18:29

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120146 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Levi123):
Ich meinte, ob das Jobcenter mich zwingen meinen Hauptwohnsitz aufzugeben und sagen kann, dass sie ja einen Zweitwohnsitz haben, dass ich ja da hinziehen soll und mich somit rausschmeißen könnten, sodass die Wohnung dann zu groß sei.

Nö. Die passen nur die Leistungen entsprechend nach unten hin an. Was dann öfter dazu führt, das die Leute sich dann doch anpassen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Levi123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Levi123):
Ich meinte, ob das Jobcenter mich zwingen meinen Hauptwohnsitz aufzugeben und sagen kann, dass sie ja einen Zweitwohnsitz haben, dass ich ja da hinziehen soll und mich somit rausschmeißen könnten, sodass die Wohnung dann zu groß sei.

Nö. Die passen nur die Leistungen entsprechend nach unten hin an. Was dann öfter dazu führt, das die Leute sich dann doch anpassen...


Was wollen die denn noch anpassen und von was soll man dann noch leben? Luft und Liebe?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

damit sind ihre Eltern gemeint. Wenn ihre Eltern nach ihrem Umzug eine nicht mehr angemessene Wohnung bewohnen, dann werden die Kosten der Unterkunft nur im angemessenen Rahmen übernommen. Etwaige Mehrkosten muss man dann halt aus dem Regelsatz bezahlen. Das ist das, was Harry mit sich anpassen meint: die Leute ziehen dann in den meisten Fällen doch in eine angemessene Wohnung um.

Zitat (von Levi123):
Was muss ich tun, damit ich 450Euro anrechnungsfrei arbeiten kann ohne dass das Jobcenter mich sofort auseinandernimmt?
die Frage ist er, was können Sietun. Die Antwort ist nicht. Wenn sie Hartz IV beziehen, besteht keinerlei Möglichkeit, 450 € anrechnungsfrei zu verdienen.

Und das hier ist doch Quatsch:
Zitat (von Levi123):
Zurzeit ist es ja wohl so, dass ich sobald ich mehr als 150 Euro ca verdiene, die den Betrag sofort anrechnen an meine Elltern und es sich überhaupt nicht rentiert für mich zu arbeiten.

Natürlich lohnt es sich für Sie. Sie haben auf jeden Fall 160 € mehr in der Tasche. Wenn das "nichts" für Sie ist, dann gut. Dann lassen Sie das mit dem Arbeiten eben. Der Betrag, der über den 160 € liegt, wird auch nicht vollständig angerechnet. Also auf jeden Fall haben Sie mehr Geld in der Tasche.

aber es dürfte wohl absolut verständlich sein, dass das Jobcenter der Auffassung ist, dass Sie aus Ihrem Verdienst durchaus auch einen Teil ihrer Unterkunftskosten finanzieren können. Ich sehe da kein Problem dran. Ich muss von meiner Rente auch meine Unterkunftskosten finanzieren.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Levi123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
damit sind ihre Eltern gemeint. Wenn ihre Eltern nach ihrem Umzug eine nicht mehr angemessene Wohnung bewohnen, dann werden die Kosten der Unterkunft nur im angemessenen Rahmen übernommen. Etwaige Mehrkosten muss man dann halt aus dem Regelsatz bezahlen. Das ist das, was Harry mit sich anpassen meint: die Leute ziehen dann in den meisten Fällen doch in eine angemessene Wohnung um.

Zitat (von Levi123):
Was muss ich tun, damit ich 450Euro anrechnungsfrei arbeiten kann ohne dass das Jobcenter mich sofort auseinandernimmt?
die Frage ist er, was können Sietun. Die Antwort ist nicht. Wenn sie Hartz IV beziehen, besteht keinerlei Möglichkeit, 450 € anrechnungsfrei zu verdienen.

Und das hier ist doch Quatsch:
Zitat (von Levi123):
Zurzeit ist es ja wohl so, dass ich sobald ich mehr als 150 Euro ca verdiene, die den Betrag sofort anrechnen an meine Elltern und es sich überhaupt nicht rentiert für mich zu arbeiten.

Natürlich lohnt es sich für Sie. Sie haben auf jeden Fall 160 € mehr in der Tasche. Wenn das "nichts" für Sie ist, dann gut. Dann lassen Sie das mit dem Arbeiten eben. Der Betrag, der über den 160 € liegt, wird auch nicht vollständig angerechnet. Also auf jeden Fall haben Sie mehr Geld in der Tasche.

aber es dürfte wohl absolut verständlich sein, dass das Jobcenter der Auffassung ist, dass Sie aus Ihrem Verdienst durchaus auch einen Teil ihrer Unterkunftskosten finanzieren können. Ich sehe da kein Problem dran. Ich muss von meiner Rente auch meine Unterkunftskosten finanzieren.



Hier sind aber ein paar Missverständnisse aufgetaucht.

1. Ich beziehe kein Hartz IV , ich finanziere mich komplett selbst und ich zahle 250 Euro an Miete an meine Eltern.

2. Wenn ich für 450 Euro arbeite, bleiben am Ende 160 Euro übrig. Wie wird denn der Rest angerechnet? So weit ich das verstehe, wirtk der Rest so oder beitragsmindernd.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

So lange Sie mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wird davon ausgegangen, dass Sie von Ihrem verdienten Geld auch zum "Familientopf" beitragen. Das ist ja auch gar nicht weit hergeholt, im Normalfall tut man das auch. Und das wird dann eben angerechnet. Die einzige Möglichkeit, wie Sie da rauskommen könnten, wäre daß Sie ihre eigene Bedarfsgemeinschaft gründen und in Ihre jetzige Zweitwohnung ziehen. Aber das war, soweit ich weiß, oben schon irgendwo gesagt worden....

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Levi123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
So lange Sie mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wird davon ausgegangen, dass Sie von Ihrem verdienten Geld auch zum "Familientopf" beitragen. Das ist ja auch gar nicht weit hergeholt, im Normalfall tut man das auch. Und das wird dann eben angerechnet. Die einzige Möglichkeit, wie Sie da rauskommen könnten, wäre daß Sie ihre eigene Bedarfsgemeinschaft gründen und in Ihre jetzige Zweitwohnung ziehen. Aber das war, soweit ich weiß, oben schon irgendwo gesagt worden....


Ich dachte es gilt der Grundsatz "Kinder haften nicht für ihre Eltern"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Levi123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Levi123):
Zitat (von fb367463-2):
So lange Sie mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wird davon ausgegangen, dass Sie von Ihrem verdienten Geld auch zum "Familientopf" beitragen. Das ist ja auch gar nicht weit hergeholt, im Normalfall tut man das auch. Und das wird dann eben angerechnet. Die einzige Möglichkeit, wie Sie da rauskommen könnten, wäre daß Sie ihre eigene Bedarfsgemeinschaft gründen und in Ihre jetzige Zweitwohnung ziehen. Aber das war, soweit ich weiß, oben schon irgendwo gesagt worden....


Ich dachte es gilt der Grundsatz "Kinder haften nicht für ihre Eltern"


Das hat ja auch AxelK vorhin in etwas abgewandelter Form geschrieben. Vielleicht kann er ja noch was dazu schreiben, das wäre super.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@fb:

Zitat:
So lange Sie mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wird davon ausgegangen, dass Sie von Ihrem verdienten Geld auch zum "Familientopf" beitragen.


Sorry, aber das ist ausgemachter Unsinn. Selbst wenn der TE mit seinen Eltern in Bedarfsgemeinschaft leben würde, was hier nicht der Fall ist, findet keine Anrechnung des Einkommens (Ausnahme unter Umständen das Kindergeld) auf die Eltern statt. Auch im Fall des TE rechnet das Jobcenter kein Erwerbseinkommen an, sondern lediglich das den eigenen Bedarf übersteigende Kindergeld.Um das zu erkennen, muss man allerding den Bescheid lesen und verstehen.

@Levi:

So leid es mir tut, aber Du verstehst ganz offensichtlich den Bescheid nicht richtig und daraus resultierend ein paar grundsätzliche Dinge. Darum mal ein paar Basics:

Grundsätzlich bildest Du - sofern Du mit ihnen in einer Wohnung lebst - mit Deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft, solange Du unter 25 bist. Das ändert sich dann, wenn Du mit Deinem eigenen Einkommen - hier: Erwerbseinkommen + BAföG + Kindergeld - Deinen eigenen Bedarf decken kannst. Wenn das der Fall ist scheidest Du per Gesetz aus der Bedarfsgemeinschaft aus.

Unabhängig davor, ob Du mit Deinen Eltern eine Bedarsgemeinschaft bildest oder nicht, wird Dein Einkommen nicht auf den Bedarf Deiner Eltern angerechnet und das mach das Jobcenter ausweislich des Bescheides auch nicht. Die einzige Ausnahme bildet hier das Kindergeld. Dieses wird auf Deine Eltern (ggf. teilweise) übertragen, soweit Du dieses nicht zur Deckung des eigenen Bedarfs benötigst.

Beispiel: Dein eigener Bedarf beträgt 600,- €. Dein Einkommen - ohne Kindergeld, aber nach Abzug der Freibeträge - beträgt ebenfalls 600,- €. Dann wird das Kindergeld in voller Höhe (nach Abzug von 30,- € Freibetrag) auf den Bedarf Deiner Eltern angerechnet. Beträgt Dein Einkommen nicht 600,- €, sondern lediglich 500,- €, werden vom Kindergeld nur die überschüssigen 94,- € auf Deine Eltern übertragen.

Um zu prüfen, ob Du zur BG gehörst oder nicht führt das Jobcenter eine fiktive Bedarfsberechnung durch. Dabei wird in Deinem Fall der Regelsatz in Höhe von 332,- €, der Mehrbedarf Warmwasser in Höhe von 7,64 € und der auf Deine Person entfallende Anteil an den Gesamtunterkunftskosten in Höhe von 254,64 € addiert, sodass sich ein fiktiver Gesamtbedarf für Dich alleine in Höhe von 594,28 € ergibt.

Dem wird Dein Einkommen gegenübergestellt. Dieses berechnet sich aus Erwerbseinkommen in Höhe von (lt. Bescheid) 300,- € - Freibetrag 140,- € (der Freibetrag ist kein feststehender Betrag, sondern variiert je nach Höhe des Einkommens), sodass ein anrechenbares Erwerbseinkommen in Höhe von 160,- € bleibt. Hierzu addiert sich der BAföG Betrag in Höhe von 451,- €, sodass fiktiv berücksichtigungsfähiges Einkommen in Höhe von 611,- € verbleibt, welches also den fiktiven Bedarf übersteigt.

Darum wird das eigentlich Dir zuzurechnende Kindergeld in voller Höhe auf Deine Eltern übertragen und wirkt sich dort anspruchsmindernt aus.

Egal, ob Dein Verdienst bei 300,- € bleibt, oder Du 1.000,- € verdienst, wird sich an dem Leistungsbetrag Deiner Eltern nichts mehr ändern.

Dein KdU-Anteil, um den der Leistungsanspruch Deiner Eltern (zu Recht) gekürzt wird, beträgt 254,64 €. Du zahlst Deinen Eltern tatsächlich 250,- €. Genau genommen, "schenken" Deiner Eltern Dir derzeit quasi 4,64 €. Die Rechenweise des Jobcenters ist dennoch korrekt.

Das einzige was meiner Meinung nach falsch ist, ist das auf Dein BAföG kein Freibetrag für ausbildungsbedingte Bedarfe berücksichtigt wird. Dieser liegt eigentlich bei ca. 90,- € und würde dazu führen, dass anstatt 194,- € nur 104,- € Kindergeld auf den Bedarf Deiner Eltern angerechnet würden.


Nachtrag:

Ich habe gerade nochmal Deinen Eröffnungsbeitrag gelesen. Hast Du zur Zeit überhaupt tatsächlich noch Erwerbseinkommen? Wenn das nicht der Fall wäre, hättest Du m.E. wohl Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II. Auch als BAföG-berechtigter Student.

Die Finanzierung des Zweitwohnsitzes wird m.E. so oder so problematisch bleiben.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Levi123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
@fb:

Zitat:
So lange Sie mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wird davon ausgegangen, dass Sie von Ihrem verdienten Geld auch zum "Familientopf" beitragen.


Sorry, aber das ist ausgemachter Unsinn. Selbst wenn der TE mit seinen Eltern in Bedarfsgemeinschaft leben würde, was hier nicht der Fall ist, findet keine Anrechnung des Einkommens (Ausnahme unter Umständen das Kindergeld) auf die Eltern statt. Auch im Fall des TE rechnet das Jobcenter kein Erwerbseinkommen an, sondern lediglich das den eigenen Bedarf übersteigende Kindergeld.Um das zu erkennen, muss man allerding den Bescheid lesen und verstehen.

@Levi:

So leid es mir tut, aber Du verstehst ganz offensichtlich den Bescheid nicht richtig und daraus resultierend ein paar grundsätzliche Dinge. Darum mal ein paar Basics:

Grundsätzlich bildest Du - sofern Du mit ihnen in einer Wohnung lebst - mit Deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft, solange Du unter 25 bist. Das ändert sich dann, wenn Du mit Deinem eigenen Einkommen - hier: Erwerbseinkommen + BAföG + Kindergeld - Deinen eigenen Bedarf decken kannst. Wenn das der Fall ist scheidest Du per Gesetz aus der Bedarfsgemeinschaft aus.

Unabhängig davor, ob Du mit Deinen Eltern eine Bedarsgemeinschaft bildest oder nicht, wird Dein Einkommen nicht auf den Bedarf Deiner Eltern angerechnet und das mach das Jobcenter ausweislich des Bescheides auch nicht. Die einzige Ausnahme bildet hier das Kindergeld. Dieses wird auf Deine Eltern (ggf. teilweise) übertragen, soweit Du dieses nicht zur Deckung des eigenen Bedarfs benötigst.

Beispiel: Dein eigener Bedarf beträgt 600,- €. Dein Einkommen - ohne Kindergeld, aber nach Abzug der Freibeträge - beträgt ebenfalls 600,- €. Dann wird das Kindergeld in voller Höhe (nach Abzug von 30,- € Freibetrag) auf den Bedarf Deiner Eltern angerechnet. Beträgt Dein Einkommen nicht 600,- €, sondern lediglich 500,- €, werden vom Kindergeld nur die überschüssigen 94,- € auf Deine Eltern übertragen.

Um zu prüfen, ob Du zur BG gehörst oder nicht führt das Jobcenter eine fiktive Bedarfsberechnung durch. Dabei wird in Deinem Fall der Regelsatz in Höhe von 332,- €, der Mehrbedarf Warmwasser in Höhe von 7,64 € und der auf Deine Person entfallende Anteil an den Gesamtunterkunftskosten in Höhe von 254,64 € addiert, sodass sich ein fiktiver Gesamtbedarf für Dich alleine in Höhe von 594,28 € ergibt.

Dem wird Dein Einkommen gegenübergestellt. Dieses berechnet sich aus Erwerbseinkommen in Höhe von (lt. Bescheid) 300,- € - Freibetrag 140,- € (der Freibetrag ist kein feststehender Betrag, sondern variiert je nach Höhe des Einkommens), sodass ein anrechenbares Erwerbseinkommen in Höhe von 160,- € bleibt. Hierzu addiert sich der BAföG Betrag in Höhe von 451,- €, sodass fiktiv berücksichtigungsfähiges Einkommen in Höhe von 611,- € verbleibt, welches also den fiktiven Bedarf übersteigt.

Darum wird das eigentlich Dir zuzurechnende Kindergeld in voller Höhe auf Deine Eltern übertragen und wirkt sich dort anspruchsmindernt aus.

Egal, ob Dein Verdienst bei 300,- € bleibt, oder Du 1.000,- € verdienst, wird sich an dem Leistungsbetrag Deiner Eltern nichts mehr ändern.

Dein KdU-Anteil, um den der Leistungsanspruch Deiner Eltern (zu Recht) gekürzt wird, beträgt 254,64 €. Du zahlst Deinen Eltern tatsächlich 250,- €. Genau genommen, "schenken" Deiner Eltern Dir derzeit quasi 4,64 €. Die Rechenweise des Jobcenters ist dennoch korrekt.

Das einzige was meiner Meinung nach falsch ist, ist das auf Dein BAföG kein Freibetrag für ausbildungsbedingte Bedarfe berücksichtigt wird. Dieser liegt eigentlich bei ca. 90,- € und würde dazu führen, dass anstatt 194,- € nur 104,- € Kindergeld auf den Bedarf Deiner Eltern angerechnet würden.


Nachtrag:

Ich habe gerade nochmal Deinen Eröffnungsbeitrag gelesen. Hast Du zur Zeit überhaupt tatsächlich noch Erwerbseinkommen? Wenn das nicht der Fall wäre, hättest Du m.E. wohl Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II. Auch als BAföG-berechtigter Student.

Die Finanzierung des Zweitwohnsitzes wird m.E. so oder so problematisch bleiben.

Gruß,

Axel



Hallo Axel,

erstmal vielen Dank für deine Rückmeldung.

Zurzeit habe ich kein Erwerbseinkommen, mein Erwerbseinkommen war nur ein saisonaler Job (habe in einer Gärtnerei gearbeitet und da fällt Arbeit nur in der Sommersaison an). Zurzeit ist es aber so, dass das Kindergeld auf mich umgeleitet wird und (seit neuestem so) und das ist noch nicht in dem Bescheid berücksichtigt. Deshalb fordern sie jetzt auch Nachweise von mir, dass das auf mich geht und nicht auf meine Eltern. Komischerweise wollen sie nur das. Dadurch wird das Kindergeld nicht auf meine Eltern angerechnet.

Außerdem ist mein Bafög-Satz durch die Zweitwohnung auf ein erhöhten Bafög-Satz auf ca 640 angestiegen.



-- Editiert von Levi123 am 25.10.2018 14:16

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