Jobcenter zahlt Grundmiete nicht (Eltern als Vermieter)

23. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sonnyrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter zahlt Grundmiete nicht (Eltern als Vermieter)

Hallo zusammen,

ich habe Probleme mit dem Jobcenter, weil mir die Unterkunftskosten nur Teilweise gezahlt werden.

Zu meiner Situation:

Ich erhalte im Moment Leistungen von 674€ (448€ Regelsatz+226€ Nebenkosten für die Wohnung) Die Kostenübernahme für die Grundmiete von 400€ lehnt mir das Jobcenter ab.
Ich muss dazu sagen das ich seit ich Arbeitslos wurde für die Grundmiete nicht mehr aufkommen konnte und nur die Nebenkosten überwiesen habe.
Der Grund warum ich immer noch in der Wohnung lebe und nicht rausgeschmissen worden bin ist, dass meine Eltern die Vermieter sind. Als ich noch Beschäftigt war haben Sie die Wohnung mit der Voraussetzung gekauft das ich als Mieter dort einziehe und die Miete pünktlich überweise, weil Sie für den Kauf ein Kredit aufnehmen mussten. Ein Mietvertrag wurde damals gemacht.
Das war Mitte 2018. Im März 2020 wurde ich wegen der Pandemie Arbeitslos.

Ich habe es leider versäumt (unwissend) zum ALG1 Wohngeld zu beantragen, weshalb mir das Geld dann vorne und hinten nicht ausgereicht hat.

Meine Eltern haben mir nach einer Weile die Miete erlassen und waren bereit mir ein Darlehen für die Mietrückstände zu geben bis ich eine neue Arbeitsstelle gefunden habe. Auch da wurde ein Darlehensvertrag gemacht. Nach einem Jahr war ich immer noch Arbeitssuchend, deshalb musste ich ALG2 beantragen.

Und hier kommt dann das ganze Dilemma. Bei den eingereichten Unterlagen fehlte in den Kontoauszügen der Nachweis über die Mietzahlungen. Jeder Versuch dem Jobcenter das oben genannte zu erklären scheiterte. Den Darlehnsvertrag über die Mietrückstände und den Mietvertrag von 2018 habe ich auch Nachgereicht. Hat alles nichts genützt. Auch kein Widerspruch.

Vor 3 Monaten haben meine Eltern einen neuen Mietvertrag gemacht und die Miete noch etwas runtergeschraubt. Die überweise ich jetzt auch seit da.
Als ich bei der Sachbearbeiterin angerufen habe und wissen wollte ob ich einen neuen Antrag stellen muss, hat Sie gemeint das ich das nicht brauche und stattdessen eine Begründung schreiben soll. Weil aber die Eltern die Vermieter sind und ich davor die Miete nicht gezahlt habe wird es sowieso wieder abgelehnt. Sie wollte mir nicht mal richtig zuhören, hat angefangen irgendwas von Scheinmiete zu erzählen und dass es nichts bringen würde zu widersprechen, ich könnte sogar angzeigt werden.

Jetzt wollte ich fragen:

Was kann ich machen?
Trotzdem einfach einen „Neuen" Antrag stellen?
Überprüfungsantrag stellen?
Zum Anwalt gehen? (den kann ich mir im Moment nicht leisten)
Habe ich überhaupt ein Recht darauf das die Grundmiete übernommen wird grad wenn die Eltern die Vermieter sind?
Nützt es was die Kontoauszüge von 2018-2020 bei der Bank anzufordern um die Mietzahlungen nachzuweisen von der Zeit als ich noch gearbeitet habe. Um damit vielleicht sogar eine Nachzahlung rausschlagen zu können?

Das wäre aber erstmal nicht so wichtig. Wichtig ist mir das in Zukunft die Kosten übernommen werden.

Meine Eltern können mir kein Darlehen mehr geben oder weiter für die Wohnung aufkommen, weil Sie in Rente sind. Sie müssten Sie dann an jemand anders vermieten. Und ich muss mir eine neue Wohnung suchen. Was dann aber auch quatsch ist, denn eine günstigere Wohnung finde ich nicht so schnell. Die haben die Wohnung grad deswegen gekauft, weil ich keine zur Miete gefunden hatte.

In 3 Monaten wollte ich mit einer Umschulung anfangen, die 2 Jahre dauert. Wenn ich die Unterkunft nicht bezahlt kriege, kann ich auch die Umschulung vergessen, denn dann würde ich auf der Straße oder vorübergehend bei Freunden oder Familie landen.

Ich bin langsam verzweifelt. Hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen:

Viele Grüße

Sonnyrecht123







-- Editiert von Sonnyrecht123 am 23.02.2022 21:34

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 258x hilfreich)

Zitat (von Sonnyrecht123):
Ich
Alter? > 25 Jahre JA / NEIN

GELÖSCHT

-- Editiert von Moderator am 24.02.2022 16:14

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Sonnyrecht123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Alter? > 25 Jahre JA / NEIN

Ja. Bin 34

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116223 Beiträge, 39228x hilfreich)

Bei ALG II erhält man bei Bedürftigkeit Leistungen für die Deckung der zum Lebensunterhalt notwendigen Bedürfnisse des alltäglichen Lebens wie Nahrungsmittel, Kleidung, die Kosten für Unterkunft, etc.

Bezüglich der Kosten für Unterkunft fehlt es offenbar sowohl an der Bedürftigkeit als auch daran das sie notwendig sind.
Wenn also 2 der elementaren Grundlagen fehlen, wird es sehr schwer das Amt zur Zahlung zu bewegen.



Zitat (von Sonnyrecht123):
Wenn ich die Unterkunft nicht bezahlt kriege,

Macht man einfach das
Zitat (von Sonnyrecht123):
Darlehnsvertrag über die Mietrückstände

noch einmal?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30465 Beiträge, 5441x hilfreich)

Zitat (von Sonnyrecht123):
448€ Regelsatz+226€ Nebenkosten für die Wohnung)
Der Regelbedarf ist 449,-...wenn schon, denn schon. Aber 226,- NK---> wie kommt das zusammen?

Zitat (von Sonnyrecht123):
Meine Eltern haben mir nach einer Weile die Miete erlassen
Dann braucht das JC diese nicht leisten.
Zitat (von Sonnyrecht123):
Was kann ich machen?
Für Begründungen nicht mit dem JC telefonieren. Die SB können keine telefonische Beratung machen und auch keine Bescheide aufgrund eines Telefonats erstellen.
Ein Ü-Antrag ist uU noch möglich, dann aber mit konkreten Angaben, d.h. Bescheid von xx Datum hinsichtlich der KDU zu überprüfen. Bis 01/21 zurück kann überprüft werden.
Du kannst dazu eine schriftliche Begründung einreichen, denn schreiben und erklären kannst du ja.

Ein neuer Antrag ist mE nicht nötig, denn du erhältst ja monatlich Leistungen.

Kannst du mal ein paar konkrete Daten nennen? ---nach einer Weile---vor ein paar Monaten--- ist recht schwammig.
Zitat (von Sonnyrecht123):
Habe ich überhaupt ein Recht darauf das die Grundmiete übernommen wird grad wenn die Eltern die Vermieter sind?
Ja, grundsätzlich schon. Wer aber keine zahlt, kann keine vom JC bekommen. Wenn Eltern-Vermieter ein Darlehen gaben, WAS stand dort drin?
Zitat (von Sonnyrecht123):
Vor 3 Monaten ...Die überweise ich jetzt auch seit da.
Wie viel ist das? Von welchem Geld überweist du die an deine Eltern?
Zitat (von Sonnyrecht123):
Nützt es was
NÖ. Dass du vorher mit Job gezahlt hast, bestreitet das JC doch nicht. Es interessiert nicht, wie und wann du VOR der Hilfebedürftigkeit deine Ausgaben bestritten hast.
Zitat (von Sonnyrecht123):
Meine Eltern können mir kein Darlehen mehr geben
Bitte erkläre mal, was das bedeutet.
zB. wir als Eltern geben unserem arbeitslosen Sohn ein Darlehen zu X €, damit der bei uns seine 400,-Miete zahlen kann, die wir dann der Bank geben.--->???
Zitat (von Sonnyrecht123):
In 3 Monaten wollte ich mit einer Umschulung anfangen,
Warum das? Gibt es keine Chance, nach der Pandemie wieder den Job machen zu können? Wer finanziert die Umschulung?
Zitat (von Sonnyrecht123):
Sie müssten Sie dann an jemand anders vermieten. Und ich muss mir eine neue Wohnung suchen.
Das dürfte wohl der Ausweg sein.
Ich verstehe noch nicht, warum deine Eltern diese Wohnung kaufen mussten. Du hast doch bis 03/2020 einen Job gehabt und deine Miete selbst zahlen können, oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116223 Beiträge, 39228x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich verstehe noch nicht, warum deine Eltern diese Wohnung kaufen mussten.

Das war wohl eher freiwillig ...



Zitat (von Anami):
Du hast doch bis 03/2020 einen Job gehabt und deine Miete selbst zahlen können, oder?

Ja und?
Relevant ist doch das aktuelle Problem ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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