Jobcenter zahlt Miete nicht, was kann ich tun?

21. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Rauhfasertapetenkleister
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter zahlt Miete nicht, was kann ich tun?

Hallo. Ich beziehe derzeit Hartz IV oder Arbeitslosengeld II. Ich habe beantragt dass meine Mietkosten bezahlt werden. Auf mehrmalige Nachfrage erhielt ich entweder gar keine Antwort, oder unklare Aussagen.

Meine Situation ist die folgende: Ich wohne im Haus von Oma. Im Untergeschoss wohnt meine leibliche Mutter, im Erdgeschoss wohnt meine leibliche Oma und im Obergeschoss wohne ich dauerhaft alleine, und zusammen mit meinem Sohn an den Wochenenden.

Ich habe ein kleines Nebengewerbe angemeldet, dies ist dem Jobcenter auch bekannt.

Habe außerdem einen GdB von 50 und auch einige Nachweise zu meiner Arbeits(un)fähigkeit und Gesundheitszustand.

Meine Großmutter verlangt sowieso keine Unsummen an Miete sondern lediglich die Betriebskosten wie zum Beispiel Strom Heizöl Wasser und so weiter.

Dies hätte ich beim Job Center auch so beantragt aber seit Monaten erhalte weder ich noch meine Großmutter Mietzahlungen.

Ich würde mich freuen wenn mich hier jemand unterstützen könnte, eventuell schreibt man auch zusammen mit einem Anwalt einen Brief an das Jobcenter, ich weiß es nicht. Mal sehen.

Danke vor ab für die Hilfe.

-- Editiert von Rauhfasertapetenkleister am 21.05.2021 00:46

-- Editiert von Moderator am 21.05.2021 12:51

-- Thema wurde verschoben am 21.05.2021 12:51

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4609 Beiträge, 554x hilfreich)

Was für unklare Aussagen macht das Jobcenter ? Wurden dem Jobcenter die Verträge vorgelegt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Schriftlich Standanfrage halten und gleichzeitig um beschwerdefähigen Bescheid unter Fristsetzung bitten. Und das per Einschreiben.

wirdwerden

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#3
 Von 
Rauhfasertapetenkleister
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Was für unklare Aussagen macht das Jobcenter ? Wurden dem Jobcenter die Verträge vorgelegt?

Das Jobcenter hat mir eine Mietbestätigung zum Ausfüllen zugeschickt, diese habe ich ausgefüllt und wieder an das Jobcenter zurück gesendet. Der Mietvertrag in Kopie ging dem Jobcenter ebenfalls zu. Wenn ich telefonisch nachfrage heißt es, man wäre für diese Sache nicht zuständig, man würde zurückrufen, per E-Mail kommt erst gar keine Antwort.

-- Editiert von Rauhfasertapetenkleister am 21.05.2021 12:42

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Rauhfasertapetenkleister):
Dies hätte ich beim Job Center auch so beantragt aber seit Monaten erhalte weder ich noch meine Großmutter Mietzahlungen.
Seit wann erhältst du die anderen Leistungen (also den Regelbedarf für dich?).

Bitte gib mal Zeiten/Datum an, damit man weiß, womit man dem JC *antworten* kann.
Zitat (von Rauhfasertapetenkleister):
per E-Mail kommt erst gar keine Antwort.
Du gibst bei deinen E-Mail- Anfragen auch deine BG-Nummer mit an?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na ja, telefonische Kontakte können sinnvoll sein, wenn man sich kennt. Ansonsten wird und darf da nichts kommen. Stichwort: Datenschutz. Warum nicht mal so vorgehen, zugegeben ganz altmodisch, aber immer noch ein sehr probates Mittel.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Stichwort: Datenschutz.
Wenn der Leistungsberechtigte als Kunde mit SEINEM Anliegen beim JC anruft und seine BG-Nummer nennt und dazu seinen Namen, evtl. noch seine Adresse und sein Geburtsdatum--- wo soll da der Datenschutz noch schreien?

Es ist das Anliegen des TE, dass die KdU als SEINE Hartz-4-Teilleistung per Direktzahlung an den Vermieter gehen sollen.
Warum DAS nicht läuft, will er wissen. Der Vermieter hat kein Vertragsverhältnis mit dem JC. Der erfährt nichts.

Und DAS Richtiglaufende findet sich dann im Bewilligungsbescheid zu seinen Leistungen wieder.

X € an den Leistungsberechtigten selber---auf sein Konto xy
Y€ an andere Zahlungsempfänger---aufs Konto des Vermieters.

Wie also sollte der TE das ganz altmodisch angehen? Und was ist ein beschwerdefähiger Bescheid?
------------------------------------
Dass sich Mitarbeiter für nicht zuständig halten, könnte evtl. daran liegen, dass selbständige LB von einem anderen Bereich *bearbeitet/betreut/verwurstet* werden.
Manche JC organisieren das so, weiß ich.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich wohne im Haus von Oma.


Also wenn der Oma das Haus gehört, warum wird dann Miete verlangt?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Also wenn der Oma das Haus gehört, warum wird dann Miete verlangt?

Warum sollte ein Vermieter keine Miete verlangen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
warum wird dann Miete verlangt?
Zitat (von Rauhfasertapetenkleister):
sondern lediglich die Betriebskosten wie zum Beispiel Strom Heizöl Wasser und so weiter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Rauhfasertapetenkleister
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch für die zahlreichen Antworten. Es freut mich, dass es hier so schnell Hilfe gibt.

Zum Punkt der Mietzahlungen: Oma verlangt nicht erst seit Antragstellung Miete, sondern schon längere Zeit. Wenn es möglich wäre, dann wäre mir selbst sehr geholfen, da ich sowieso kaum über die Runden komme. Ob ich nun die Miete erhalte und weiterleite, oder die Miete direkt an Oma geht wäre ja egal.

Ich habe mal meinen Leistungsbescheid mit geschwärzten Stellen angefügt, vielleicht kann man da auch schon wesentliche Informationen herauslesen. Mir ist das zuviel Fachchinesisch.

Diese Angaben habe ich an das Jobcenter weiter geleitet:

Miete für Hausbesitzerin
250,00 €
Internetanschluss und Telefon
11,66 €
Heizkosten, Heizöl
60,00 €
Stromabschlag
40,73 €
Müllabfuhr
4,80 €
Wasser und Abwasser
21,89 €
Summe Miete
250,00 €
Summe Nebenkosten
139,08 €
Gesamtsumme
389,08 €

Danke schonmal.










-- Editiert von Rauhfasertapetenkleister am 21.05.2021 20:09

-- Editiert von Rauhfasertapetenkleister am 21.05.2021 20:16

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Das JC hat Internet/Tel und Strom nicht akzeptiert. Dafür erhältst du schon Anteile im 446,- Regelbedarf.

Deine Oma will also doch ganz normale Miete+Heizkosten+Nebenkosten.

Dir wird alles komplett auf dein Konto überwiesen. Du musst der Oma 348,35 abgeben.

Der Freibetrag für deinen Job (kein Gewerbe) ist 148,-

Dürfte im Großen und Ganzen stimmen.



Die letzte Seite ist für die *GEZ*. Damit kannst du die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Wenn der Leistungsberechtigte als Kunde mit SEINEM Anliegen beim JC anruft und seine BG-Nummer nennt und dazu seinen Namen, evtl. noch seine Adresse und sein Geburtsdatum--- wo soll da der Datenschutz noch schreien?


Ganz einfach darin, dass am Telefon nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, ob der Anrufer tatsächlich der ist, für den er sich ausgibt. Ich brauch doch nur durch irgendeinen blöden Zufall einen Bewilligungsbescheid oder sonst eines Schreibens des Jobcenters an meinen Kumpel Herrn X in die Finger zu bekommen, und habe alle Daten zur Hand, die das Jobcenter ggf. abgragt.

Ich weiß sehrwohl, dass in der Praxis durchaus auch am Telefon Auskünfte erteilt werden. Wenn's mal jemand drauf ankommen lässt, gibt's mit Sicherheit ziemlich Mecker vom Datenschutzbeauftragten.

Zitat:
Das JC hat Internet/Tel und Strom nicht akzeptiert.


Internet und Telefon wird offensichtlich sehrwohl akzeptiert. Ansonsten passt der Betrag von 38,35 Euro Nebenkosten nicht.

@Rauhfasertapentkleister:

So leid es mir tut das sagen zu müssen: Du verstehst den Bescheid nicht ansatzweise. Du erhälst vom Jobcenter ausweislich des Berechnungsbogens sowohl die Kaltmiete, als auch Heizkosten, Tel./Internet, Wasser und Müllgebühren in der jeweils hier von Dir angegegebenen Höhe. Findet sich alles auf Seite 5 ff. des Bescheides. Die entsprechenden Beträge werden Dir zusammen mit der Regelleistung auf Dein Konto überwiesen und Du bist halt selbst für die Zahlung an Deine Oma verantwortwortlich.

Stromkosten (und eigentlich auch Telefon/Internet) sind in der Regelleistung enthalten und werden nicht gesondert berücksichtigt. Insoweit kann ich keinen Fehler entdecken. Jedenfalls keinen zu Deinem Nachteil. Ganz im Gegenteil: Es werden fälschlicherweise sogar die Kosten für Telefon und Internet übernommen.

So verstehe ich dann auch die "unklaren" Aussagen am Telefon, bzw. die Nichtreaktion auf E-Mails.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das JC hat Internet/Tel und Strom nicht akzeptiert. Dafür erhältst du schon Anteile im 446,- Regelbedarf.
Ich korrigiere: Das JC berücksichtigt den Stromabschlag von 40,73 nicht.

Insofern ist der Bescheid ganz korrekt.
Zitat (von Rauhfasertapetenkleister):
aber seit Monaten erhalte weder ich noch meine Großmutter Mietzahlungen.
diese Aussage ist demzufolge nicht richtig.
Man braucht also weder selbst noch als Fremdling mit geklauten Daten beim JC anrufen.

Signatur:

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