Jobcenter zahlt Sanktionsbeträge nicht zurück

6. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Polypus24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Jobcenter zahlt Sanktionsbeträge nicht zurück

Hey Leute,
vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen.

Das Jobcenter hat einen Sanktionsbescheid erlassen.
Dagegen wurde Widerspruch und einstweiliger Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragt.
Daraufhin hat das Jobcenter im Erörterungstermin ein Anerkenntnis abgegeben, dass der Sanktionsbescheid aufgehoben wird.
Somit wurde der Rechtsstreit für erledigt erklärt.

Soweit so gut, nur das Jobcenter zahlt die einbehaltenen Sanktionsbeträge nicht wieder zurück.

Daher meine Frage, wie müsste ich jetzt weiter vorgehen ?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Wie lange liegt der Termin beim SG zurück?

-- Editiert von Spejbl am 06.06.2019 12:26

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Polypus24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Wie lange liegt der Termin beim SG zurück?

-- Editiert von Spejbl am 06.06.2019 12:26


Das ist jetzt ungefähr 4 Wochen her ...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Polypus24):

Daraufhin hat das Jobcenter im Erörterungstermin ein Anerkenntnis abgegeben, dass der Sanktionsbescheid aufgehoben wird.
Somit wurde der Rechtsstreit für erledigt erklärt.

Soweit so gut, nur das Jobcenter zahlt die einbehaltenen Sanktionsbeträge nicht wieder zurück.


Es müßte ja ein Protokoll des SG exietieren. Hast du den Widerspruch & co. selber gemacht oder über Anwalt?

Ich würde JC noch mal schriftlich anmahnen, Frist setzen und bei Untätigkeit noch mal beim SG vorstellig werden. Mit einer Klage auf Einhaltung der beim SG eingegangenen Verpflichtung, die Sanktionen aufzuheben und gekürzte Leistungen auszuzahlen.

-- Editiert von Spejbl am 06.06.2019 14:50

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Polypus24:

Grundsätzlich kann aus gerichtlichen Anerkenntnissen vollstreckt werden. Aber:

Vermutlich steht im Protokoll nur, dass das Jobcenter den Sanktionsbescheid aufhebt. Richtig?

Dann gibt es keinen vollstreckbaren Inhalt. Das Jobcenter - genauer gesagt, die Geschäftsführung des Jobcenters - müsste schriftlich, unter Fristsetzung von 4 Wochen und Ankündigung von Vollstreckungsmaßnahmen aufgefordert werden das Anerkenntnis umzusetzen und die zu unrecht einbehaltenen Beträge in Höhe von x,xx Euro auszuzahlen.

Eine Kopie dieses Schreibens kannst Du informatorisch an das Sozialgericht schicken. Und nach Ablauf der Frist kannst Du beim Sozialgericht beantragen, dass Jobcenter unter Fristsetzung und Androhung eines Zwangsgeldes zur Umsetzung des Anerkenntnisses aufzufordern. Nach Ablauf der Frist kann dann ein Zwangsgeld durch das Sozialgericht festgesetzt werden. Dazu wird es allerdings sehr wahrscheinlich nicht kommen, weil das Jobcenter vorher zahlen wird.

Sollte wieder Erwarten ein zu zahlender Betrag im Anerkenntnis stehen, kannst Du den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen. Zuvor brauchst Du vom Sozialgericht eine vollstreckbare Ausfertigung des Anerkenntnisses.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Polypus24):
nur das Jobcenter zahlt die einbehaltenen Sanktionsbeträge nicht wieder zurück.
Doch, doch.
Zitat (von Polypus24):
Das ist jetzt ungefähr 4 Wochen her ...
Das war ja gerade erst...Das SG schreibt erstmal ein Protokoll oder gar noch mehr. Das dauert durchaus schon mal ein paar Wochen.
Dann schickt das SG dieses Schreiben zum JC. Dort wartet aber niemand darauf.
Das Protokoll/Beschluss/Anerkenntnisurteil wandert zum zuständigen SB, der die Sanktion verhängt hat bzw. der deine BG-Nr. bearbeitet. Vielleicht geht Post vom SG auch erst zum Teamleiter oder zur Rechtsstelle.
Der zuständige SB gibt das dann neu ins System ein. Daraus wird dann ein Änderungsbescheid, der dir per Post zugeht.
Etwa zeitgleich mit diesem Änderungsbescheid (in dem die Begründung auch steht) wird auch die zu zahlende Leistung angewiesen.
Meist wird das mit der regulären monatlichen Leistungszahlung zusammengepackt.

Du solltest also frühestens Anfang Juli mit dem Geld rechnen.
Aber es ist schon Urlaubszeit--- es kann durchaus auch später werden.
Aber das JC zahlt nach.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.