In den Nebenkostenrichtlinien steht noch zusätzlich Zulage Bewirtschaftung? Was iss das genau?Z.B??
Bei Heizung Zulage Betriebskosten wäre dann der Betriebsstrom für die Heizung kann das sein?
Und was passiert wenn die Miete höher ist wie die Richtlinie aber die NK und Heizung iss billiger... Zählt dann die Bruttowarmmiete als angemessen wenns den Gesamtbetrag der Richtlinien nicht überschreitet?
Was passiert dann falls mal eine Nk. Nachzahlung kommt?
Fragen über Fragen aber wenn ich mich nicht informiere finde ich im Leben keine passende Wohung
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KDU-Richtlinien
Bescheid anfechten?
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@D.H.:
Was mit dieser Zulage gemeint ist, kann ich Dir auch nicht sagen.
Im Gesamtergebnis zählt letztendlich das Gesamtprodukt aus Nettokaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten. Wobei das insofern schwierig wird, als dass eigentlich gar keine Höchstbeträge für Neben- und Heizkosten festgelegt werden dürfen. Allerdings darf eine sogenannte Nichtprüfungsgrenze festgelegt werden.
Wenn bei Euch also z.B. die angemessene Nettokaltmiete 400,- € beträgt und die Nichtprüfungsgrenzen für Neben- und Heizkosten jeweils bei 100,- € liegt, dann wäre m.E. eine Bruttowarmmiete von bis zu 600,- € als angemessen anzusehen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
aha, zulage bewirtschaftung kann sein z.B bei eigenheimen...
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