Es geht um Folgendes:
Ich beziehe Leistungen nach SGBII
Meine Tochter hat sich vor Jahren ein Auto (Gebrauchtwagen, ca. 2.000 Euro wert) gekauft. Als Fahrzeuginhaber wurde ich angegeben. Die KFZ-Versicherung läuft ebenfalls über meinen Namen, da ich bereits seit langem einen Führerschein besitze und die KFZ Beitragskosten für meine Tochter somit niedriger ausfallen.
Die Beitragszahlungen hat meine Tochter immer selbst überwiesen.
Nun ist ein Brief vom Jobcenter gekommen, in dem die aktuelle Beitragsrechnung der KFZ Versicherung gefordert wird. Da ich in meinen Ausgaben gegenüber dem Jobcenter die Versicherungskosten nicht deklariert habe, stellt sich jetzt die Frage inwieweit besteht die Gefahr einer Kürzung der Leistungen?
War bzw. bin ich verpflichtet die KFZ Beitragskosten beim Jobcenter zu deklarieren, wenn die auf meinen Namen laufen aber von meiner Tochter immer bezahlt wurden?