Hallo zusammen,
hätte da mal ein paar Fragen zur Kurzarbeit, weil die Reglung neulich geändert wurde. Und bei uns in der Firma Kurzarbeit kommt.
Wir sind ein Engineering-Dienstleister-Unternehmen mit 3 Niederlassungen. Zudem noch ein 100% Tochterunternehmen eines großen KfZ-Zulieferbetrieb. Es arbeiten auch noch Leiharbeitskräfte bei uns in der Firma. Unsere Auftraggeber sind Firmen aus der Automobilindustrie.
1.) Müssen vor der Kurzarbeit die Leihkräfte weggeschickt worden sein?
2.) Im Falle von Kurzarbeit, sind da alle Niederlassungen gleichzeitig betroffen, oder kann eine einzelne Niederlassung, trotz Anordnung von Kurzarbeit, auch noch Überstunden machen ?
3.) Kann der AG Kurzarbeit an einzelne AN aussprechen ohne vorher darüber zu reden ? Oder sind alle Kollegen davon betroffen ?
Über Antworten würde ich mich freuen
gruß
KURZARBEIT / REGELUNGEN
22. März 2009
Thema abonnieren
Frage vom 22. März 2009 | 19:03
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
KURZARBEIT / REGELUNGEN
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten