Zwischen Ende der 3jährigen Elternzeit für Kind 1 und Beginn neuem Mutterschutz liegen bei mir 5,5 Wochen.
Mein Arbeitgeber drängt auf eine Beurlaubung während dieser Zeit.
Muss ich mich dann selbst krankenversichern oder wäre dies beitragsfrei ? (Mein Mann ist in PKV wg. Selbständigkeit)
Von 3 Mitarbeitern meiner Krankenkasse erhielt ich nämlich widersprüchliche Aussagen (leider nicht schriftlich) von "selbst versichern" bis "beitragsfrei lt. SGB V" sofern mein AG ein Schreiben schickt dass ich wg. neuer Schwangerschaft bis Beginn des neuen MuSchu beurlaubt werde"
Hier der SGB-Teil auf den die sich wohl beziehen. Nur - heißt das wirklich für mich beitragsfrei ?
SGB V § 192
Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
>
>(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange
>1. sie sich in einem rechtmäßigen Arbeitskampf befinden,
>2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser
> Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld bezogen oder
> Elternzeit in Anspruch genommen wird,
>3. von einem Rehabilitationsträger während einer Leistung zur medizinischen
> Rehabilitation Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld
> gezahlt wird oder
>4. Kurzarbeiter- oder Winterausfallgeld nach dem Dritten Buch bezogen wird.
>
>(2) Während der Schwangerschaft bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger auch >erhalten, wenn das Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst oder das >Mitglied unter Wegfall des Arbeitsentgelts beurlaubt worden ist, es sei denn, es besteht >eine Mitgliedschaft nach anderen Vorschriften.
KV beitragsfrei bei Beurlaubung vor neuem MuSchu
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
warst du bis jetzt versicherungspflichtig?
Dann hast du auch noch einen Monat später Anspruch auf Leistungen ohne Beiträge zu zahlen oder dich strafbar zu machen ( § 19 ( 2) SGB V.
Und die anderen 1 1/2 Wochen wirst auch rumkriegen. Ob du dich freiwillig versichern lassen kannst weiß ich nicht. Mit Mutterschutz etc. habe ich es nicht so .
Du kannst höchstens eine schriftliche Anfrage an deine Krankenkasse stellen. Dann müssen die dir schriftlich antworten und du hast was in der Hand!
wenn im dritten jahr noch ein arbeitsvertrag besteht, der während dieser zeit ruht, bist du beitragsfrei. wenn in dieser zeit kein arbeitsvertrag vorliegt, dann must du dich selber versichern. ich würde es aber bei der krankenkasse melden, weil du musst dich drei monate melden, weil sonst hast du kein anspruch auf freiwillige versicherung.
gruß
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
1 Antworten
-
3 Antworten