Kann das Jobcenter die Krankenversicherungsbeiträge zurückfordern?

14. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
BörniBörnssen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann das Jobcenter die Krankenversicherungsbeiträge zurückfordern?

Hallo zusammen, ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Aufgrund einer fristlosen Kündigung meines letzten Arbeitgebers musste ich einen Antrag auf ALG 2 stellen. In dem Telefonat mit dem Jobcenter wurde mir mitgeteilt das mich eine 3-Monatige Sperrzeit erwartet was ich schon erwartet hatte.
Neu war mir allerdings die Tatsache das seitens des Jobcenters die Beiträge zur Krankenversicherung zwar übernommen werden, aber und jetzt kommt meine eigentliche Frage, diese Beiträge zurückgefordert werden können? Da es mein erster Antrag war und ich bis dato noch nie ALG 2 bezogen habe, kenne ich mich da nicht so aus.
Aufgrund dieser Tatsache hatte ich mich dazu entschieden den Antrag zurückzuziehen und mich vorrübergehend "freiwillig" krankenzuversichern was nicht gerade günstig ist und suche dahingehend jetzt eine Lösung.

Danke im Vorraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30472 Beiträge, 5443x hilfreich)

Zitat (von BörniBörnssen):
In dem Telefonat mit dem Jobcenter wurde mir mitgeteilt das mich eine 3-Monatige Sperrzeit erwartet was ich schon erwartet hatte.
3 Monate Sperrzeit kommt höchstens von der Arbeitsagentur, sofern du ALG1-Anspruch hättest.
Das JC kann und wird eine 3-monatige Sanktion wegen Pflichtverletzung bescheiden, .d.h. 3 Monate 30% weniger Regelbedarf.
Zitat (von BörniBörnssen):
Neu war mir allerdings die Tatsache das seitens des Jobcenters die Beiträge zur Krankenversicherung zwar übernommen werden,
Ja, sowohl bei ALG1 und Sperrzeit, als auch bei ALG2 und Sanktion ist das so.
Zitat (von BörniBörnssen):
diese Beiträge zurückgefordert werden können?
Wie kommst du zu dieser Idee?
Ich würde den Antrag sehr schnell wieder stellen. Schriftlich, als vereinfachten Antrag. Im Anschreiben darauf hinweisen, dass es keinen Verzicht/Abmeldung geben soll.
Der Antrag gilt ab dem 1. des Monats.
Falls kein ALG1-Anspruch besteht, bitte eine sog. *Negativ-Bescheinigung von der Arbeitsagentur einholen. Das JC will die sehen.

§ 159 SGB III---> für ALG1
§ 31 ff SGB II---> für ALG2
https://www.arbeitsagentur.de/datei/vereinfachter-antrag-arbeitslosengeld-ii_ba146399.pdf

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BörniBörnssen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die schnelle Antwort. Das die Krankenversicherungsbeiträge in einem Antrag auf ALG 2 in einer Sperrzeit vom Jobcenter zurückgefordert werden können hat mir die Dame so am Telefon mitgeteilt.
Wie gesagt habe ich weil ich Null Ahnung davon habe ihr geglaubt und weil ich das nicht eingesehen habe den Antrag deshalb zurückgezogen. Das alles ist jetzt gut 3 Monate her und die Sperrzeit endet am 23.02.2022.

Habe ich die Chance das Geld und die Krankenkassenbeiträge für diese 3 Monate rückwirkend erstattet zu bekommen? Ich muss dazu sagen das ich aufgefordert wurde eine Verzichtserklärung zu unterschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13016 Beiträge, 4428x hilfreich)

Zitat:
Habe ich die Chance das Geld und die Krankenkassenbeiträge für diese 3 Monate rückwirkend erstattet zu bekommen?


Nein.

Es sei denn, Du kannst diese Falschberatung

Zitat:
Das die Krankenversicherungsbeiträge in einem Antrag auf ALG 2 in einer Sperrzeit vom Jobcenter zurückgefordert werden können hat mir die Dame so am Telefon mitgeteilt.


nachweisen, was wohl eher nicht gelingen dürfte.

Zitat:
Ich muss dazu sagen das ich aufgefordert wurde eine Verzichtserklärung zu unterschreiben.


Eine Verzichtserklärung wirkt nur so lange, bis ein neuer Antrag gestellt wird.

Selbst wenn die Auskunft der Mitarbeiterin am Telefon richtig gewesen wäre und tatsächlich eine Rückforderung der KV-Beiträge gedroht hätte, ist für mich nicht nachvollziehbar, warum man deshalb einen Antrag zurücknimmt, womit Du nicht nur auf laufende Einnahmen verzichtet hast, sondern zugleich auch Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Krankenversicherung eingegangen bist. Sorry, wenn ich das so sage, aber die Antragsrücknahme war so ziemlich das Dümmste war Du tun konntest.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

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