Kann das Jobcenter rückwirkend das Elterngeld auf Leistungen anrechnen, auch ohne Zufluss?

18. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)
Kann das Jobcenter rückwirkend das Elterngeld auf Leistungen anrechnen, auch ohne Zufluss?

Folgende verzwickte Lage:

Familie: 2 Erwachsene, 2 Kinder
Geburt 2. Kind: 08 / 2019
Elterngeld+ : 08/2019
ALG II 100% bis März 2020

Seit 1. April 2020 hat ein Erwachsener aus der BG eine Vollzeitstelle. Die BG ist nicht mehr auf ALG II Leistungen angewiesen. Auch kein Wohngeld und Kinderzischlag.

Dem Jobcenter wurde am 24.03.2020 mitgeteilt das am 01.04.2020 eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle angetreten wird.

Ende März 2020 wurde von der Frau beantragt für ab April 2020 von Elterngeld+ zu Elterngeld zu wechseln.

Ende März 2020 ist noch der ALG II Regelsatz + Miete für April 2020 überwiesen worden. Dieser muss eventuell zurück bezahlt werden bei Lohnerhalt im April 2020 ( Zuflussprinzip).

Das Eltergeld+ wurde von der L-Bank rückwirkend umgestellt zu Eltergeld, so das eine Nachzahlung statt gefunden hat bis einschließlich April 2020.

Diese Nachzahlung hat das Jobcenter direkt von der Elterngeldstelle bekommen.

Die Elterngeldstelle schrieb dazu am 01.04.2020:


Sie beziehen nach der Geburt des Kindes Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch. Das Elterngeld das ihren anrechnungsfreien Betrag nach Paragraph zehn Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz übersteigt ist als Einkommen auf diese Leistungen anzurechnen.

sie haben die Sozialleistungen bereits für einen Zeitraum erhalten für den wir Elterngeld bewilligen, ohne dass das Elterngeld angerechnet wurde. Der zuständige Leistungsträger hat seinen Erstattungsanspruch geltend gemacht. Das Elterngeld wird daher einbehalten und an den Leistungsträger ausgezahlt. Den Anteil und den Zeitraum können Sie der beigefügten Zahlungsübersicht entnehmen."


Also verzwickte Lage.

Kann das Jobcenter Rückwirkend das Eltern Geld auf Leistungen anrechnen auch ohne Zufluss? Denn der Nachzahlungsbetrag wurde von der Familie nie erhalten und ist nicht zugeflossen.

Muss der Regelsatz + Miete für April 2020 zurück bezahlt werden wenn der Lohn im April eingeht oder wird dies mit zurückgehaltenen Elterngeldbeiträgen verrechnet?

Vielen Dank!

Gruß

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von so385153-48):
Dieser muss eventuell zurück bezahlt werden bei Lohnerhalt im April 2020 ( Zuflussprinzip).
Nicht eventuell. Sondern sicher. Wann erfolgt denn die Lohnzahlung lt. Vertrag?
Zitat (von so385153-48):
Diese Nachzahlung hat das Jobcenter direkt von der Elterngeldstelle bekommen.
Ja, richtig. Direkte Erstattung.
Zitat (von so385153-48):
Denn der Nachzahlungsbetrag wurde von der Familie nie erhalten und ist nicht zugeflossen.
Die Elterngeld-Stelle hat es doch erklärt.
Zitat (von so385153-48):
oder wird dies mit zurückgehaltenen Elterngeldbeiträgen verrechnet?
Ja, die April-Leistung wird zurückgefordert, wenn der Lohn im April zufließt. Die (Erstattungs)-Summe aus dem Elterngeld wird bei der Rückforderung berücksichtigt werden.

Glückwunsch zum Job--- und das in diesen Zeiten.
:cheers:

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort und die Glückwünsche, wir als Familie sind sehr froh endlich vom Jobcenter weg zu sein. Irgendwie eine Art von „Freiheit" ;) .

Das Gehalt soll Ende April auf das Konto der Arbeitnehmer eingehen. So wird es sicher angerechnet ( Zuflussprinzip).

Könnte ich das erste Gehalt aber nicht einfach auch auf ein anderes Konto überweisen lasen, zumindest für April? Und das Geld von einer bekannten Person im Mai erst erhalten?
Oder würde ich mich hier strafbar machen?

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@so:

Zitat:
Oder würde ich mich hier strafbar machen?


Ja. Nennt sich schlicht und einfach Betrug. Nicht wirklich empfehlenswert, so wieder ins Berufsleben einzusteigen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Richtig, dann ist das wirklich nicht empfehlenswert.
Ist halt blöd dass der Arbeitgeber nicht erst im Mai überweist.

Was eventuell klappen würde: Aktuelles Konto löschen und neue IBAN noch nicht beim Arbeitgeber angeben, sondern erst im Mai.

Heißt, Lohn kommt nicht auf aktuelles Konto sondern wird auf neues Konto aber erst im Mai umgeleitet.

Andere legale Ideen?


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von so385153-48):
Andere legale Ideen?
NÖ. Deine ist auch keine legale.
Warum wollt ihr denn nun, wo endlich Ende mit Hartz 4 zu sehen ist, das JC besch***?

Bitte lasst es.
das JC weiß doch schon vom AV.
da fragen die, wann ist der erste Lohn gekommen?


-- Editiert von Anami am 18.04.2020 20:26

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
so385153-48
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

Arbeitsvertrag oder sonstige Bestätigungen habe ich dem Jobcenter nicht vorgelegt, werde ich auch nicht. Geht die ja nichts an.

Ich hatte nur schriftlich mitgeteilt dass ich ab 1.4.2020 eine vollzeit Stelle antrete.

Be*******n will ich die nicht, nur die Rechtslage zu unseren Gunsten nutzen ;) .

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@so:

Die einzige legale Möglichkeit ist die, dass der Arbeitgeber aus Gründen die allein in seiner Verantwortung liegen, erst im Mai zahlt. Alles was Du tust, um den Zahlungseingang bewußt zu verzögern, ist mindestens in höchstem Maße grenzwertig, oder eben auch strafbar. Und eine Anleitung zum Betrug wirst Du hier nicht erhalten, weshalb ich hier jetzt zumache.

Gruß,

Axel

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