Kann das Sozialamt nach dem Tod meiner Mutter noch Geld von mir fordern?

29. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go521016-8
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann das Sozialamt nach dem Tod meiner Mutter noch Geld von mir fordern?

Hallo an alle hier. Meine Mutter, die jetzt verstorben ist, ist im Pflegeheim 7 Jahre vom Sozialamt unterstützt worden. Nun muss ich meine Eigentumswohnung verkaufen.
Jetzt meine Frage: Kann das Sozialamt nach dem Tod meiner Mutter noch Geld von mir fordern?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke

-- Editiert von go521016-8 am 29.07.2019 07:58

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von go521016-8):
Kann das Sozialamt nach dem Tod meiner Mutter noch Geld von mir fordern?
Ich meine, das wäre möglich.
Warum das Sozialamt 7 Jahre lang nicht versucht hat, von dir Unterhalt zu erhalten--- kannst du das erklären?

Zitat (von go521016-8):
Nun muss ich meine Eigentumswohnung verkaufen.
Warum das?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von go521016-8):
Kann das Sozialamt nach dem Tod meiner Mutter noch Geld von mir fordern?

Kann es - die kommen ja manchmal auf seltsame Ideen.

Wenn das eintritt, müsste man schauen, ob man überhaupt außerhalb der Freibeträge liegt.
Und was genau die als Rechtsgrundlage liefern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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