Kann die Aufnahme eines Minijob bei gleichzeitigem Pflegegrad die Minderung dessen bewirken?

17. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
sgrund
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 7x hilfreich)
Kann die Aufnahme eines Minijob bei gleichzeitigem Pflegegrad die Minderung dessen bewirken?

Eine Person, Anfang 50, mit voller EU-Rente hat wegen psychischer Erkrankungen PG 3. Er bekommt von einem Bekannten der eine Firma hat das Angebot als Minijobber bei ihm im Büro zu arbeiten. Könnte die Aufnahme einer solchen Arbeit dazu führen das die Pflegeversicherung (TK) eine erneute Begutachtung mit dem Zweck der Reduzierung oder Löschung des Pflegegrades durchführen lässt?
Der PG wurde deshalb vor einigen Jahren gewährt das die Person die täglichen Sachen wie Körperpflege, Essen zubereiten usw ohne fremde Hilfe nicht auf die Reihe bekommt und sozial sehr isoliert lebt. Das Angebot des Minijobs ist eher als Hilfestellung des Firmeninhabers zu verstehen um den Hilfsbedürftigen etwas aus seiner Lethargie zu holen, weniger um einen wirklich produktiven Mitarbeiter zu bekommen.
Da die Pflegekasse wahrscheinlich etwas von der Aufnahme eines Minijobs mitbekommen wird besteht nun die Angst des Bedürftigen den Pflegegrad zu verlieren. Ist diese Angst berechtigt?
Es könnte ja auch sein das er den Job nach kurzer Zeit nicht mehr ausführen kann und dann auch der PG weg wäre dann doppelt schlecht ist.
Was meint ihr, ist die Gefahr groß den aktuellen Pflegegrad zu verlieren ?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129756 Beiträge, 41388x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
Könnte die Aufnahme einer solchen Arbeit dazu führen das die Pflegeversicherung (TK) eine erneute Begutachtung mit dem Zweck der Reduzierung oder Löschung des Pflegegrades durchführen lässt?

Ja.



Zitat (von sgrund):
Was meint ihr, ist die Gefahr groß den aktuellen Pflegegrad zu verlieren ?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9853 Beiträge, 2076x hilfreich)

Zitat:
Der PG wurde deshalb vor einigen Jahren gewährt das die Person die täglichen Sachen wie Körperpflege, Essen zubereiten usw ohne fremde Hilfe nicht auf die Reihe bekommt


Dann kann man auch nicht im Büro arbeiten - sprich: Der Pflegegrad ist bei Aufnahme dieser Tätigkeit in Gefahr

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4391 Beiträge, 727x hilfreich)

Zitat (von sgrund):
Eine Person, Anfang 50, mit voller EU-Rente hat wegen psychischer Erkrankungen PG 3.

Auch mit einen PG darf man arbeiten, allerdings wurde der PG damals gewährt, weil die Person
Zitat (von sgrund):
Körperpflege, Essen zubereiten usw ohne fremde Hilfe nicht auf die Reihe bekommt

und das scheint jetzt nicht mehr der Fall zu sein. Denn wer nichts auf die Reihe bekommt, wird kaum einen Job ausüben können.
Zitat (von sgrund):
mit voller EU-Rente

Jeder Job muss der DRV gemeldet werden, eine Überprüfung der EMR kann somit nicht ausgeschlossen werden.

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