Kann eine ausgezahlter Anspruch auf Arbeitslosengeld rückwirkend ruhen ?

25. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
fragmal10
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann eine ausgezahlter Anspruch auf Arbeitslosengeld rückwirkend ruhen ?

Hallo,
wenn
a) man Arbeitslosengeld bezogen hat und während des Bezugs der Anspruch nicht ruhte weil man weder Arbeitsentgelt erhielt noch zu beanspruchen hatte (§ 157 Abs. 1 SGB III) und
b) man nach dem Bezug des ALG infolge eines gerichtlichen Vergleichs für den Zeitraum, in dem man ALG bezog, eine Gehaltsnachzahlung bekommt,
kann die Arbeitsagentur den ausbezahlten Anspruch quasi rückwirkend als ruhend erklären?

Vielen Dank


-- Editiert von User am 25. August 2022 13:54

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30435 Beiträge, 5440x hilfreich)

Zitat (von fragmal10):
kann die Arbeitsagentur den ausbezahlten Anspruch quasi rückwirkend als ruhend erklären?
Vermutlich hat sie das gemacht. Nachdem dir durch das Ende des Gerichtsverfahrens und den Vergleich nun Gehalt/Arbeitsentgelt nachgezahlt wird, ruht der Anspruch für diese Monate.
Ja, so sieht es § 157 (1) SGB III vor.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.632 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.182 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.