Hallo,
wenn
a) man Arbeitslosengeld bezogen hat und während des Bezugs der Anspruch nicht ruhte weil man weder Arbeitsentgelt erhielt noch zu beanspruchen hatte (§ 157 Abs. 1 SGB III) und
b) man nach dem Bezug des ALG infolge eines gerichtlichen Vergleichs für den Zeitraum, in dem man ALG bezog, eine Gehaltsnachzahlung bekommt,
kann die Arbeitsagentur den ausbezahlten Anspruch quasi rückwirkend als ruhend erklären?
Vielen Dank
-- Editiert von User am 25. August 2022 13:54
Kann eine ausgezahlter Anspruch auf Arbeitslosengeld rückwirkend ruhen ?
25. August 2022
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Frage vom 25. August 2022 | 13:53
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann eine ausgezahlter Anspruch auf Arbeitslosengeld rückwirkend ruhen ?
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#1
Antwort vom 25. August 2022 | 14:12
Von
Status: Unbeschreiblich (30435 Beiträge, 5440x hilfreich)
Vermutlich hat sie das gemacht. Nachdem dir durch das Ende des Gerichtsverfahrens und den Vergleich nun Gehalt/Arbeitsentgelt nachgezahlt wird, ruht der Anspruch für diese Monate.Zitatkann die Arbeitsagentur den ausbezahlten Anspruch quasi rückwirkend als ruhend erklären? :
Ja, so sieht es § 157 (1) SGB III vor.
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