Kann ich aus der Bedarfsgemeinschaft austreten?

20. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Watson45
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich aus der Bedarfsgemeinschaft austreten?

Hallo liebe Community,

ich bin 19 Jahre alt und habe diesen Sommer erfolgreich die allgemeine Hochschulreife abgeschlossen.

Nun möchte ich im Jahr 2019 eine Ausbildung anfangen und wollte noch ein bisschen Geld dazu verdienen und ein Jahr lang arbeiten, um das Jahr zu überbrücken.

Ich habe vor eine Teilzeit-Stelle anzufangen, wo ich pro Stunde 10,96€ verdienen würde. Pro Woche würde ich außerdem so um 25 Stunden arbeiten. Das wäre dann ein Verdienst von 1096€ Brutto.

Außerdem wohne ich mit meiner Mutter und meinen drei Geschwistern (ich bin der Älteste) in einer Wohnung und beziehen Arbeitslosengeld 2!

• Miete beläuft sich bei 579,60€
• Nebenkosten belaufen sich bei 216,00€
• Heizkosten belaufen sich bei 84,00€

Nun das Problem:
Wenn ich diese Stelle annehme und arbeiten würde, hätte ich am des Monats nur den Freibetrag, der 100€ beträgt, und noch 20% vom restlichen Netto-Einkommen, dass ist meiner Meinung nach nicht erfreulich!

Meine Frage ist, wie würde es aussehen, wenn ich die Bedarfsgemeinschaft verlassen würde, aber noch in der Wohnung wohne?
Und welche Kosten warten auf mich wenn die Bedarfsgemeinschaft verlassen und würde es Sinn machen sie zu verlassen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Meine Frage ist, wie würde es aussehen, wenn ich die Bedarfsgemeinschaft verlassen würde, aber noch in der Wohnung wohne? Na ganz einfach - Ihrer Mutter wird ein Viertel der Miete und Nebenkosten gestrichen. Sie sollten die dann künftig direkt an Ihre Mutter zahlen.
Das wäre dann ein Verdienst von 1096€ Brutto. Mehr sogar, denn ein Monat hat nicht 4, sondern im Durchschnitt 4,33 Wochen - macht also ca. 1190 Euro, wovon Ihnen als Nettolohn 920 Euro verbleiben. Das dürfte reichen, um aus der BG rausgerechnet zu werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@muemmel:

Zitat:
Ihrer Mutter wird ein Viertel der Miete und Nebenkosten gestrichen.


Der TE lebt mit seiner Mutter und drei Geschwistern zusammen. Insgesamt als 5 Personen, sodass natürlich 1/5 der KdU gestrichen wird.

@Watson:

Dein sozialrechtlicher Bedarf beläuft sich auf rund 500,- €, Dein zu erwartendes Einkommen auf netto ca. 920,- €. Abzüglich der Freibeträge verbleibt ein anrechenbares Einkommen in Höhe von rund 630,- €. das also deutlich oberhalb Deines individuellen Bedarfs liegt. Damit scheidest Du automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft aus.

Wie @muemmel schon richtig geschrieben hat, wird Dein Kopfanteil an den Unterkunftskosten bei der übrigen Bedarfsgemeinschaft gekürzt. Du müsstest Deinen Anteil in Höhe von 175,92 € also an Deine Mutter zahlen. Der Rest Deines Einkommens bleibt Dir, sofern Du nicht noch weiterhin von Deiner Mutter mit Lebensmitteln etc. versorgt wirst, wofür dann fairerweise auch ein gewisser Betrag von Dir zu bezahlen wäre. Kaufst Du für Dich alleine ein und versorgst Dich selbst, würde dieser Betrag entfallen.

Gruß,

Axel

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