Kann man eine Aufstockung beantragen, wenn man wenig Geld hat?

18. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
marcel53859
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man eine Aufstockung beantragen, wenn man wenig Geld hat?

Hallo.

Kann man eine Aufstockung beantragen, wenn man wegen Berufsausbildungsbeihilfe kein Wohngeld bekommt? Ich bekomme knapp 800 €/Monat und wenn die Miete alleine gut 700 € beträgt, dann würden mir ja faktisch nur noch 100 € für den kompletten Monat bleiben und damit kommt man bekanntermaßen nicht weit mit.

MfG

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36322 Beiträge, 13530x hilfreich)

Wenn ich das richtig in Erinnerung haben, kann man beim Job-Center in diesen Fällen eine Mietbeihilfe beantragen, allerdings muss der Antrag vor Einzug in die Wohnung gestellt werden. Und da kommen bei 700 € für eine Person bei mir doch so erhebliche Zweifel auf, dass das noch als angemessen betrachtet werden kann. Was für ein Luxus-Einzimmer-Appartement dachte man denn da so? Wie wärs mit dem klassischen vernünftigen Vorgehen? Auf Warteliste für sozialen Wohnungsbau setzen lassen, gleichzeitig eine Wohnung im unteren Preissegment suchen, so ab 20 qm (ja, das gibt es auch), und die Wartezeit nutzen, um Kaution und Ausstattung anzusparen? Was ist eigentlich mit Kindergeld?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marcel53859
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn ich das richtig in Erinnerung haben, kann man beim Job-Center in diesen Fällen eine Mietbeihilfe beantragen, allerdings muss der Antrag vor Einzug in die Wohnung gestellt werden. Und da kommen bei 700 € für eine Person bei mir doch so erhebliche Zweifel auf, dass das noch als angemessen betrachtet werden kann. Was für ein Luxus-Einzimmer-Appartement dachte man denn da so? Wie wärs mit dem klassischen vernünftigen Vorgehen? Auf Warteliste für sozialen Wohnungsbau setzen lassen, gleichzeitig eine Wohnung im unteren Preissegment suchen, so ab 20 qm (ja, das gibt es auch), und die Wartezeit nutzen, um Kaution und Ausstattung anzusparen? Was ist eigentlich mit Kindergeld?


Kindergeld kommt leider nicht mehr in Betracht, da ich schon 25 bin. Wir haben nach günstigen Wohnungen gesucht. Es gibt leider nichts unter 600 €/Monat. Das hat mit Luxus nichts zu tun. Man bekommt in etwas größeren Städten keine Wohnung für 200 €.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36322 Beiträge, 13530x hilfreich)

Wenn man lange genug guckt, bekommt man das auch in größeren Städten. Und zu zweit, da sucht man eine Wohnung für 1400 € warm? Oder wie? Mal ein Beispiel: eine Sozialwohnung, drei Zimmer, große Küche, in Berlin, angeboten für kalt 700 €. Ich kenne sie durch Zufall sehr genau, seit Jahrzehnten. Nur, man muss sich Zeit nehmen, dann klappt das schon. Schaffen andere doch auch. Wo wird denn jetzt gelebt?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27322 Beiträge, 5048x hilfreich)

Zitat (von go556308-12):
Kann man eine Aufstockung beantragen,
Beim JC? Oder wo? Ja, beantragen kann man. Regelung nach § 27 SGB II.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html
Zitat (von go556308-12):
wenn die Miete alleine gut 700 € beträgt,
Warum muss es eine Wohnung für dich allein sein? Gibts individuelle Besonderheiten, die das evtl. verlangen würden?

Wo/wie wohnst du jetzt ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
marcel53859
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von go556308-12):
Kann man eine Aufstockung beantragen,
Beim JC? Oder wo? Ja, beantragen kann man. Regelung nach § 27 SGB II.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html
Zitat (von go556308-12):
wenn die Miete alleine gut 700 € beträgt,
Warum muss es eine Wohnung für dich allein sein? Gibts individuelle Besonderheiten, die das evtl. verlangen würden?

Wo/wie wohnst du jetzt ?


Ich möchte mit einem Mitbewohner aus einer stationären Einrichtung als Zweier-WG in eine Wohnung ziehen. Die Miete wäre insgesamt zwischen 600 und 700 €.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27322 Beiträge, 5048x hilfreich)

Zitat (von go556308-12):
Die Miete wäre insgesamt zwischen 600 und 700 €.
Dann würde dein Mietanteil 300-350,- beantragen. Dann würde vermutlich nichts vom JC nach § 27 SGB II geleistet werden.

Der Regelbedarf für dich wäre 449,-
Dein Mietanteil wäre 300-350,-
Dein Einkommen ist 800,-

Von deinem Einkommen kannst du den Mietanteil bezahlen. Es gäbe keine *Aufstockung* bzw. ergänzende Leistung.

Ob es noch Mehrbedarf oder abweichende Bedarfe gibt, die evtl. vom JC geleistet werden könnten, schreibst du nicht. Was von den 800,- Einkommen evtl. mindernd oder als besondere Härte zu berücksichtigen wäre, schreibst du nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(12906 Beiträge, 4387x hilfreich)

Beim JC? Oder wo? Ja, beantragen kann man. Regelung nach § 27 SGB II.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html

Hast Du Dir den Text hinter Deinem Link auch mal angesehen? Wenn Du das hättest, wüsstest Du, dass § 27 Leistungen für Azubis nur noch hinsichtlich einiger Mehrbedarfe vorsieht, oder die "normalen" Leistungen des SGB II als Darlehen bei Vorliegen besonderer Härte. Den früheren KdU-Zuschuss nach § 27 gibt es schon lange nicht mehr.

Ich sehe hier keine Chance für den ohnehin grundsätzlich von SGB II Leistungen ausgeschlossenen Auszubildenden mit BAB-Bezug, irgendwelche Leistungen vom Jobcenter zu erhalten. Es sei denn, es bestehen Mehrbedarfsansprüche nach § 21 Abs. 2, 3, 5 und 6 SGB II (eher unwahrscheinlich). Die wären dann gem. § 27 - ggf. anteilig - zu übernehmen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36322 Beiträge, 13530x hilfreich)

Darauf wollte ich ja auch schon hinweisen. Wir haben hier das Regel/Ausnahmeprinzip. In der Regel muss man von seinen Zuwendungen bei der Konstellation leben, kann man ja auch. Und in einer Ausnahmesituation kann man eben aufstockend Zuschüsse bekommen.

Was mich hier nachdenklich stimmt: der Fragesteller fragt an bei einer Situation von 700 € Miete und 800 € Einkommen. Hinterher kommt raus, dass er das gar nicht so gemeint hat. Weil er mit jemandem zusammen ziehen will, bleiben eben nicht 100 € übrig, sondern wesentlich mehr. Was steckt hinter dieser Fragestellung?

Und wir haben keine wie auch immer geartete Notlage. Er lebt ohne Druck wo auch immer, es geht nur um Selbstverwirklichung. Und für die muss der Steuerzahler nicht aufkommen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(12906 Beiträge, 4387x hilfreich)

Zitat:
Und in einer Ausnahmesituation kann man eben aufstockend Zuschüsse bekommen.


ZUSCHÜSSE allerdings lediglich bezogen auf evtl. bestehende Mehrbedarfe. Ansonsten kann es allenfalls ein Darlehen geben und das eben auch nur, wenn eine besondere Härte besteht. Und die ist vorliegend auch für mich nicht erkennbar.

Zitat:
Was steckt hinter dieser Fragestellung?


Könnte man nur mutmaßen und das will ich nicht.

Zitat:
Und wir haben keine wie auch immer geartete Notlage. Er lebt ohne Druck wo auch immer, es geht nur um Selbstverwirklichung. Und für die muss der Steuerzahler nicht aufkommen.


Sehe ich auch so.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27322 Beiträge, 5048x hilfreich)

Zitat (von go556308-12):
Kann man eine Aufstockung beantragen, wenn man wenig Geld hat?
Ohne Mutmaßung oder Zurechtweisung oder Hintergrundkratzerei kann man feststellen:

1. Beantragen KANN man.
2. Bewilligt würde vermutlich NICHTS.
3. Ob eine besondere Härte vorliegt, liest man nicht.

Deshalb schrieb ich:
- 1. Ja, beantragen kann man.
- 2. Dann würde vermutlich nichts vom JC nach § 27 SGB II geleistet werden.
- 3. Ob es noch Mehrbedarf oder abweichende Bedarfe gibt, ....oder....als besondere Härte zu berücksichtigen wäre, schreibst du nicht.


Zitat (von wirdwerden):
Und in einer Ausnahmesituation kann man eben aufstockend Zuschüsse bekommen.
Nö. Wenn die Voraussetzungen nach § 27 SGB II erfüllt wären, gäbe es Leistungen. Wenn du den § 27 SGB II gelesen hättest....

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 244.492 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
99.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.