Kann meinen Beruf nicht mehr ausüben.

22. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.04.2016 14:36:32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann meinen Beruf nicht mehr ausüben.

Hallo zusammen,

ich hatte vor einer längeren Zeit ein HWS - Schleudertrauma( zwei Atteste vorhanden), dieses verursachte signifikant Schwierigkeiten meinem erlernten Beruf als Fachkraft für Schutz und Sicherheit auszuüben. Ich bin momentan in einem anderen Berufsfeld untergekommen, allerdings nur auf ein Jahr befristet, die Hoffnung auf Übernahme schwindet zunehmend, weil Umstrukturierungen im vollen Gange sind. Meine Kräfte sind auf ein Minimum beschränkt, sogar Haushalt machen fällt mir schwer, an manchen Tagen geht es besser, allerdings fühle ich mich tatsächlich richtig ausgebrannt. Ich habe viele Jahre über meine Grenzen der Belastbarkeit gearbeitet, 72 Stunden in der Woche am Stück über Jahre, wochenlang durchgearbeitet, als ich dann den Unfall hatte, war es so, als ob es dem Durazellhasen den kompletten Saft abgezogen hätte, ich war auf einmal nicht mehr belastbar.

Ich war noch nie arbeitslos, kämpfe mit den Folgen eines Unfalles seit mehreren Jahren und möchte eine Umschulung. Jetzt habe ich einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV gestellt, allerdings gelesen, dass diese sich sechs Monate Zeit lassen dürfen, bisher habe ich auch noch keine Antwort erhalten, wie Sie mir gegenüber verfahren werden.

Wenn ich jetzt zwischenzeitlich nach gefühlten 20 Jahren, dass erste Mal arbeitslos werde, wird mir das Arbeitsamt sicherlich die Stellenangebote zuschicken, die auf meinen erlernten Beruf zugeschnitten sind. Allerdings bekomme ich jetzt schon Herzrasen, wenn ich mir vorstelle ich müsste nochmal in ein Glashaus oder Eskalationen vermeiden( hatte auch Einsätze auf Veranstaltungen, jemand schlug mir auf das Genick, meinen Unfall mit Bandscheibenvorfall HWS hatte ich zwar später, aber ich habe wirklich Angst vom Hals ab querschnittgelähmt zu sein, wenn ich weiterhin auf solchen Event arbeiten müsste). Kann ich über den medizinischen Dienst vom Amt ein Gutachten anfordern, dass mir folgendes diagnostiziert, psychisch nicht mehr belastbar für Empfangsdienste? Als ich kürzlich beim Amt war und mich informierte welche Perspektiven sie mir aufweisen können, sagten Sie ich könne doch auch wieder in meinem anderweitigen erlernten Beruf in der Gastronomie arbeiten, hahah mit Bandscheibenvorfall an der HWS( ich habe es tatsächlich probiert, mir sind mehrmals die Teller aus der Hand gefallen, auf die Gäste, keine Kraft mehr in den Armen), warum nicht gleich Krankenschwester oder Altenpflegerin, dass ist so was von unsinnig.

Ich hätte eine berufliche Perspektive wenn mich das Amt umschulen würde oder die LVA, aber das Burnout + HWS Bandscheibenvorfall wird nicht anerkannt, Wie wehre ich mich erfolgreich? Ohne unter einer Brücke schlafen zu müssen und Goldfische jagen zu müssen....

Ich danke im Voraus für Ratschläge,§§§§ - Arbeitsamt - Grundgesetz Berufsfreiheit....solange es nicht die Gelder der Allgemeinheit kostet...

MfG
Bine

-- Editier von Bine80 am 22.07.2015 18:40

-- Editier von Bine80 am 22.07.2015 18:59

-- Editier von Bine80 am 22.07.2015 19:02

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Also zunächst: Die Arbeitsagentur wird dich vom ärztlichen Dienst untersuchen lassen, oder zumindest Atteste deiner Ärzte auswerten. Die Vermittlung darf sich danach nur noch auf Tätigkeiten erstrecken, für die bei dir eine gesundheitliche Eignung vorliegt. Solltest du trotzdem mal was zugeschickt bekommen, was aus gesundheitlichen Gründen wirklich nicht geht stellt dies einen wichtigen Grund dar, warum du dich nicht auf solche Stellen bewerben musst.

Zum Thema Umschulung: Du hast einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Da du in deinem Leben schon mehr als 15 Jahre gearbeitet hast ist für diesen Antrag bei dir die DRV zuständig. (Oder die Berufsgenossenschaft, wenn die gesundheitlichen Probleme auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen sind) Unabhängig davon hat die Arbeitsagentur bei dir, durch den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe, ein Absolutes Leistungsverbot (§22 SGBIII).

Du bekommst zwar Arbeitslosengeld von der Agentur, sämtliche aktiven Leistungen der Arbeitsförderung (Umschulung, Bewerbungskosten, Reisekosten...... etc.....) sind aber durch den für dich zuständigen Reha-Träger zu übernehmen. Die Arbeitsagentur darf hier also keinerlei Hilfestellung mehr geben.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.04.2016 14:36:32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe letzte Woche eine Ablehnung von der DRV bekommen.
Sie schrieben das die Agentur für Arbeit für mich zuständig wäre. Ich habe sofort nach Erhalt des Briefes einen Widerspruch eingelegt und nochmals auf die Atteste verwiesen. Wo bekomme ich eigentlich ein gutes ärztliches Gutachten her? Den ich glaube das so Atteste einfach nicht ausreichen um meine Forderung kräftig zu untermauern.

Da ich aktuell noch in einem befristeten Arbeitsverhältnis bin, bleibt mir noch eine geraume Zeit die Schlammschlacht zwischen § mit der DRV und der Agentur für Arbeit erspart. Wenn ich aufgrund der Umstrukturierung betriebsbedingt gekündigt werde, werde ich mir Rechtshilfe holen und notfalls bis zum Sozialgericht klagen.

Kann mir jemand dennoch erklären, warum die DRV das Recht hat die Teilhabe am Arbeitsleben auf den Kompetenzbereich Agentur für Arbeit zu legen?

Im Voraus herzlichen Dank.

MfG
Bine

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Solange Sie in Arbeit sind, wird keine der genannten Kostenträger auch nur einen Finger krümmen. Außer, Sie brauchen Unterstützung, um Ihren Arbeitsplatz zu behalten. Kurz gesagt benötigen Sie aus Sicht der DRV keine Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben, weil Sie daran ja gerade erfolgreich (=nicht krankgeschrieben) am Arbeitsleben teilnehmen.

Sobald einer Kostenträger Ihren monatlichen Unterhalt zahlt, wird er sich mit der Frage beschäftigen, wie er Sie wieder in Arbeit bekommt. Dann wird die Frage nach der Umschulung interessant.
Das hat System, wer was kostet, dem muss geholfen werden.

4x Hilfreiche Antwort

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