Kein ALG II obwohl kein BAföG mehr...

22. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
DeeTee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kein ALG II obwohl kein BAföG mehr...

Hallo zusammen! :)


Ich schildere zunächst mal „kurz" den Fall:

Ich habe eine 3-jährige schulische Ausbildung absolviert und in dieser Zeit Leistungen nach dem BAföG erhalten.
Diese Leistungen sind mir von der Behörde bis einschl. 07/2011 bewilligt worden. (So lange sollte eigentlich auch die Ausbildung gehen...)
Ich habe also vor dem Ende meiner Ausbildung fristgerecht Leistungen beim Jobcenter für die Zeit ab 08/2011 beantragt und auch bewilligt bekommen.

Meine schulische Ausbildung endete dann jedoch schon mit Ende 06/2011. Als ich dies der BAföG-Stelle mitgeteilt habe, waren die Leistungen dann jedoch schon raus gegangen, so dass ich das Geld vorerst noch erhalten habe. Das zuständige Sozialamt teilte mir jedoch sofort telefonisch mit, dass ich wenige Wochen später auch schriftlich einen Bescheid erhalten würde, in dem die Leistungen für 07/2011 zurückgefordert werden.

Ich stellte also am 15.07.20011 beim zuständigen Jobcenter den Antrag auf ALG II für die Zeit ab 07/2011. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich das Schreiben des Kreissozialamtes noch nicht erhalten. Bei meiner Antragstellung teilte mir die Urlaubsvertretung meiner Sachbearbeiterin mit, dass ich Leistungen nur bewilligt bekommen könne, wenn das Schreiben des Kreissozialamtes vorliegt. Dann hätte ich jedoch ein Anrecht auf Leistungen des Jobcenters, so die Mitarbeiterin.

Als das Schreiben des Sozialamtes dann endlich bei mir eintraf, ging ich damit unverzüglich zum Jobcenter. Inzwischen war meine eigentliche Sachbearbeiterin wieder aus dem Urlaub zurück. Ich legte ihr das Schreiben vor und mit wurde von ihr mitgeteilt, dass ich kein Anrecht auf Leistungen hätte.
Begründung: Ich hätte ja Geld gehabt (das BAföG), um den Monat meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Ob ich dieses Geld zurückzahlen muss oder nicht, spielt angeblich keine Rolle.


Jetzt meine Frage...

Stimmt das so? Habe ich kein Recht auf ALG II für diesen Monat? Ich hätte das Schreiben des BAföG-Amtes nur vor dem 01.07.2011 haben müssen, dann wäre das alles doch überhaupt kein Thema gewesen... Ist das rechtens?


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-- Editiert DeeTee am 22.10.2011 13:59

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeeTee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

HIIILFE!

Will gerne einen Überprüfungsantrag stellen, aber vorher wüsste ich gerne ob das sich überhaupt lohnt und was ich so für eine mögliche Begründung in den Überprüfungsantrag schreiben könnte...

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@DeeTee:

Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Du dann ab August ALG II bekommen hast? Wie ist der Stand bezüglich der BAföG Rückforderung? Wurde das bereits gezahlt? Gibt es eine Ratenvereinbarung?

Die BAföG Zahlung für den Monat Juli war von Anfang an mit einer möglichen Rückforderung belastet. Dieses war zum Zeitpunkt der Antragstellung ALG II auch bereits bekannt. Auch trifft Dich offensichtlich hinsichtlich der Überzahlung des BAföG keine Schuld, sondern es handelt sich schlichtweg um eine unvorhersehbare zeitliche Überschneidung zwischen Deiner Mitteilung des Ausbildungsendes und der Zahlungsanweisung. Wobei natürlich schon zu hinterfragen wäre, wann Du erfahren hast, dass die Ausbildung früher als ursprünglich vorgesehen endet und wann Du das dem BAföG Amt mitgeteilt hast.

Letztendlich spielt es m.E. aber auch keine Rolle, ob Du die Überzahlung verschuldet hast oder nicht. Sofern die übrigen Voraussetzungen vorgelegen haben, hattest Du ab Juli 2011 Anspruch auf ALG II. Allerdings wäre die BAföG Stelle berechtigt gewesen, einen Erstattungsanspruch beim Jobcenter anzumelden, sodass das ALG II für den Monat Juli, in Höhe der BAföG Überzahlung nicht an Dich, sondern an das BAföG Amt gezahlt worden wäre.

Ein Überprüfungsantrag macht insgesamt aus meiner Sicht durchaus Sinn. Eine Erfolgsgarantie gibt es jedoch nicht und es ist damit zu rechnen, dass der Antrag abgelehnt wird. Wie dann ggf. die Widerpruchsstelle, bzw. in der Folge das Sozialgericht entscheidet, ist m.E. völlig offen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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