Kein Anspruch auf ALG1 ! ALG2 rückwirkend?

30. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Anfi123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Anspruch auf ALG1 ! ALG2 rückwirkend?

Hallo zusammen,

mein Betreff ist etwas wirr, entschuldigt bitte, mir fiel nichts besseres ein.

Leider kenne ich mich mit ALG überhaupt nicht aus und daher wende ich mich an ein Forum.
Ich beschreibe kurz meine Situation:

2011 habe ich meinen Beruf gekündigt, daraufhin erhielt ich eine Sperrzeit von 12 Wochen.Jedoch fand ich sofort wieder eine neue Stelle und empfing auch kein ALG1.

Dann habe ich dieses Jahr im Mai wieder gekündigt,wieder mit Sperrzeit. Kurze Zeit später erfuhr ich, dass ich schwanger bin. Somit wollte mich bisher niemand einstellen.

Da es meiner Familie finanziell nicht schlecht geht, war es zunächst kein Problem, dass ich etwas mitgetragen werde.

Um es kurz auszudrücken: Ich habe eben die ganze Zeit gehofft, doch noch eine Anstellung zu finden oder eben bald mein ALG1 zu bekommen.
Dies sollte (laut meiner Sachbearbeiterin) Anfang September gezahlt werden. Da ich bis letzte Woche immer noch keinen schriftlichen Bescheid hatte, rief ich bei der Arbeitsagentur an.
Dort wurde mir dann mitgeteilt, dass ich aufgrund meiner Sperrzeiten überhaupt keinen Anspruch mehr auf ALG1 habe (dafür hätte ich zwischen den beiden Kündigungen wohl 2 Jahre durchgehend arbeiten müssen).

Fakt ist nun, dass ich die ganze Zeit nun kein eigenes Geld hatte. Ich wurde nicht darüber informiert, dass ich weder einen Anspruch habe, noch dass ich ALG2 hätte beantragen müssen!
Ist es nun gerechtfertigt dass ich stinkig auf meine Sachbearbeiterin bin oder ist es einfach mein persönliches Pech, da ich mich nicht genügend informiert habe?

Und besteht die Möglichkeit, dass ich ALG2 rückwirkend für die Zeit, wo ich meinen Antrag auf ALG1 gestellt habe, bekomme?
Ansonsten, kann ich wenigstens für den Monat September einen Vorschuss beantragen? Wenn ja, wie mache ich das?


Es tut mir Leid, dass ich so viel schreibe und leider auch nicht viel Ahnung von dem Thema habe. Ich möchte mich nicht mehr auf die Arbeitsagentur verlassen, mir fällt es auch schwer bei den ganzen Gesetzen und Bestimmungen durchzublicken.
Ich würde mich sehr über eine hilfreiche Antwort freuen!

Lieben Gruß und schonmal vielen Dank!
Anfi123

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9 Antworten
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#1
 Von 
Machts.Sinn
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 155x hilfreich)

vielleicht hilft dir § 28 SGB X :

quote:<hr size=1 noshade>
§ 28 Wiederholte Antragstellung

Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt oder ist sie zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats gestellt ist, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist. Satz 1 gilt auch dann, wenn der rechtzeitige Antrag auf eine andere Leistung aus Unkenntnis über deren Anspruchsvoraussetzung unterlassen wurde und die zweite Leistung gegenüber der ersten Leistung, wenn diese erbracht worden wäre, nachrangig gewesen wäre.
<hr size=1 noshade>


Gruß!
Machts sinn

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8087x hilfreich)

Sie sollten aber wissen, dass die AlgII-Leistungen um 30% gekürzt werden und das Jobcenter das Geld evtl. zurückfordert.

http://www.sgb2.info/seite/fragen-und-antworten-zu-geldleistungen#Habe%20ich%20Anspruch%20auf%20Arbeitslosengeld
"Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld II während der Sperrzeit?

Ja. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht dann, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört die Erwerbsfähigkeit und die Hilfebedürftigkeit. Hilfebedürftig ist jemand, der seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig durch eigenes Einkommen oder Vermögen bestreiten kann. Das kann insbesondere während einer Sperrzeit der Fall sein, wenn das Arbeitslosengeld nicht gezahlt wird.
Allerdings wird in diesem Fall das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent abgesenkt.

Soweit der Eintritt der Hilfebedürftigkeit durch schuldhaftes Verhalten herbeigeführt wurde, kann der Verursacher oder Leistungsempfänger unter den Voraussetzungen des § 34 SGB II zusätzlich zum Ersatz der deswegen erbrachten Leistungen und Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet sein. Beispiel: Ein Arbeitnehmer kündigt seinen festen Arbeitsplatz ohne wichtigen Grund. Für die Dauer der von der Agentur für Arbeit verhängten Sperrzeit wird wegen Hilfebedürftigkeit Arbeitslosengeld II beantragt. Diese Leistungen sind zu erstatten. Es wird vom Jobcenter jedoch geprüft, ob durch den Ersatzanspruch eine Härte entsteht."

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-- Editiert hamburgerin01 am 30.08.2012 22:38

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#3
 Von 
Anfi123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.... doch leider fällt es mir sehr schwer, besonders die Antwort von Machts Sinn richtig zu interpretieren.

Ich versuche es mal zusammen zu fassen:
Ich hätte während meiner Sperrzeit Anspruch auf ALG2 gehabt, da ich ja total mittellos war. Jedoch wären es vermutlich 30% weniger gewesen. Richtig so?

Nun ist meine Sperrzeit ja eh abgelaufen, ich hätte eigentlich (ich möchte nochmal betonen: laut meiner Sachbearbeiterin) zum 1.9. ALG1 bekommen sollen.
Mir wurde jetzt erst mitgeteilt, das ich ja keinen Anspruch habe.
Dieses um 30% gekürzte ALG2, was mir eigentlich zugestanden hätte, könnte ich jetzt noch geltend machen? Richtig?

Wenn ich das richtig verstanden habe, wie kann ich dieses Geld bekommen? Geschieht dies nun automatisch durch meinen Antrag auf ALG2? Oder muss ich einen gesonderten Antrag stellen?

Entschuldigt bitte nochmals, falls ich mich sehr blöd anstelle. Wie schon geschrieben, ich blicke da sehr schwer durch!

Gruß, Anfi123

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13163 Beiträge, 4477x hilfreich)

@Anfi:

Der "normale" Antrag auf ALG II wirkt erst ab dem Tag der Antragstellung, bzw. rückwirkend auf den 1. des Antragsmonats.

Falls su also bereits im Monat August ALG II beantragt hast, besteht der Anspruch automatisch rückwirkend ab dem 01.08. Stellst Du den Antrag erst nächste Woche, gilt dieser ab dem 01.09.2012.

Will man darüber hinaus Leistungen rückwirkend geltend machen, was in Deinem Fall durchaus möglich sein sollte, bedarf das schon einer besonderen Begründung. Die Grundlage für diese Begründung bildet der von @Machts.Sinn zitierte Gesetzestext.

Beachten solltest Du allerdings auch das was @hamburgerin geschrieben hat. Da Du Deine Bedürftigkeit durch die Eigenkündigung selber herbeigeführt hast, wärest Du ggf. zur Erstattung des gezahlten ALG II verpflichtet. Auch aus diesem Grund wird das Jobcenter einen rückwirkenden Anspruch vermutlich ablehnen, bzw. jedenfalls nicht auszahlen, weil gleichzeitig der Erstattungsanspruch geltend gemacht würde. Eine besondere Härte wäre hier in der Erstattung m.E. auch nicht zu sehen, weil diese bei Ansprüchen für vergangene Zeiträume kaum zu begründen sein dürfte.

Ich würde mich deshalb auf zukünftige Leistungsansprüche konzentrieren und auf die Geltendmachung für die Vergangenheit verzichten.

quote:
Ansonsten, kann ich wenigstens für den Monat September einen Vorschuss beantragen?


Beantragen kannst Du grundsätzlich alles. Ob's bewilligt wird steht auf einem anderen Blatt. Ein wenig Zeit zur Antragsbearbeitung wirst Du dem Jobcenter aber schon einräumen müssen. Es ist auch nicht so wirklich ersichtlich, warum Du zuerst monatelang keinen Antrag stellst und offensichtlich trotzdem zurecht kommst, und dann plötzlich alles ganz eilig sein soll.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anfi123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@Axel: Vielen Dank für die Antwort!
Diesmal habe ich auch alles verstanden :)

Es soll jetzt "eilig" geschehen, da ich die letzten 3 Monate damit gerechnet hatte, das Geld zum 1.9. zu erhalten.
Somit habe ich schon Pläne mit dem Geld gehabt, zudem ist es ja auch nicht toll, seinen Eltern ständig auf der Tasche zu hängen. Dafür haben wir ja auch unseren Sozialstaat, oder?

Ich werde erst am Montag den Antrag auf ALG2 einreichen können und dann direkt einen Vorschuss für den Monat September beantragen. Mal sehen, ob ich was bekomme!

Danke nochmal, somit wurden all meine Fragen beantwortet :)
Gruß, Anfi123

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13163 Beiträge, 4477x hilfreich)

@Anfi:

quote:
Ich werde erst am Montag den Antrag auf ALG2 einreichen können und dann direkt einen Vorschuss für den Monat September beantragen. Mal sehen, ob ich was bekomme!


So schnell und einfach wird das nicht funktionieren. Darum schrieb ich

quote:
Ein wenig Zeit zur Antragsbearbeitung wirst Du dem Jobcenter aber schon einräumen müssen.


Ein Vorschuss ist (zu Recht) erst dann möglich, wenn wenigstens feststeht, dass Du überhaupt einen Leistungsanspruch hast. Und mindestens das muss das Jobcenter schon erstmal prüfen, was nicht mal eben in 5 Minuten geht, während Du daneben sitzt.

Hast Du überhaupt schon alle Unterlagen zusammen, die zur Antragsprüfung benötigt werden?

Irgendwie machst Du es Dir schon sehr einfach finde ich.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8087x hilfreich)

Wohnst du zur Zeit bei deinen Eltern?
Wie alt bist du?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anfi123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob ich alle Unterlagen am Montag zusammen habe, wird mir ja dann hoffentlich der Sachbearbeiter sagen können.

Und ich schrieb nirgends,dass ich dann am Montag mit Geld in den Taschen wieder nach Hause gehen möchte. Nur was spricht dagegen, direkt einen Antrag zu stellen?!

Ich werde dann für den Monat September den Antrag stellen, da es eben dauern wird, bis alles bewilligt ist, warum sollte ich mir das Geld,was mir nunmal zusteht, nicht bevorschussen lassen??

Mein Alter spielt doch nun wirklich keine Rolle und ich lebe auch nicht bei meinen Eltern.
Fakt ist, dass ich seit fast 10 Jahren am arbeiten bin und jetzt auch gerne wieder arbeiten gehen würde.Mich nimmt allerdings niemand, da ich zur Zeit schwanger bin. Es ist einfach irgendwie ein blöder Zeitpunkt und war so nicht geplant!
Natürlich mache ich es mir so einfach,wie es nur geht, weil ich mit dem Thema bislang nie was am Hut hatte und mich eben schwer tue, durchzublicken!
Muss man es sich denn immer schwer machen?! So eine Aussage finde ich schon ganz schön frech!
Mir steht Geld zu und Punkt.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13163 Beiträge, 4477x hilfreich)

@Anfi:

quote:<hr size=1 noshade>Ob ich alle Unterlagen am Montag zusammen habe, wird mir ja dann hoffentlich der Sachbearbeiter sagen können. <hr size=1 noshade>


Auch das passt ein wenig in die Kategorie, "Du machst es Dir sehr einfach". Du hast doch den Weg hierher gefunden, um Dich über Deine Rechte zu informieren. Das ist ja auch in keinster Weise zu beanstanden. Warum kommte dann aber nicht einfach mal eine Frage so in der Art: "Welche Unterlagen brauche ich eigentlich für die Antragstellung?"

So könntest Du Dich auf die Antragstellung vorbereiten und würdest jedenfalls Deinen Teil dazu beitragen, dass die Antragsbearbeitung dann auch möglichst schnell geht.

quote:<hr size=1 noshade>Nur was spricht dagegen, direkt einen Antrag zu stellen?! <hr size=1 noshade>


Gegen die Antragstellung spricht gar nichts. Ich wollte Dir lediglich verdeutlichen, dass das mit dem Vorschuss eben nicht so einfach und schnell geht, wie Du Dir das (scheinbar) vorstellst. Mein Eindruck war durchaus der, dass Du mit dem Gedanken den Antrag stellen willst, direkt einen Vorschuss mitzunehmen. Sorry, wenn ich Dich insoweit missverstanden habe.

Übrigens: Ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf einen Vorschuss besteht erst dann, wenn feststeht, dass tatsächlich ein Leistungsanspruch besteht und lediglich - zum Beispiel weil noch Unterlagen fehlen - noch nicht über die entgültige Höhe entschieden werden kann (§ 41 SGB I ).

quote:<hr size=1 noshade>Mein Alter spielt doch nun wirklich keine Rolle <hr size=1 noshade>


Das Alter kann sehrwohl eine Rolle spielen. Üblicherweise werden solche Nachfragen hier auch nicht aus reiner Neugier gestellt.

quote:<hr size=1 noshade> ich lebe auch nicht bei meinen Eltern. <hr size=1 noshade>


Dann spielt das Alter tatsächlich keine Rolle mehr. Allerdings wurde genau deshalb ja auch beide Frage zusammenhängend gestellt.

quote:<hr size=1 noshade>Muss man es sich denn immer schwer machen?! So eine Aussage finde ich schon ganz schön frech! <hr size=1 noshade>


Natürlich muss man es sich selber nicht unnötig schwer machen. Was an der Aussage allerdings frech sein soll, ist nicht wirklich nachvollziehbar. Ich hätte genau so gut auch schreiben können, Deine Erwartungen zeugen allerdings von einiger Naivität.

quote:<hr size=1 noshade>Mir steht Geld zu und Punkt. <hr size=1 noshade>


Dir steht - aller Voraussicht nach - Geld zu, ja. Geld, das von der Allgemeinheit gezahlt wird. Und darum steht es der Allgemeinheit durchaus auch zu, dass Du einen vorhandenen Job nicht einfach kündigst, um dann der Allgemeinheit "auf der Tasche zu liegen." Wenn es Dir in dem Job - aus welchem Grund auch immer - nicht mehr gefallen hat, dann wäre der eigentlich übliche Weg, sich zuerst einen neuen Job zu suchen und dann zu kündigen. Zumal das bereits die zweite Eigenkündigung innerhalb eines Jahres war. Und das wiederum finde ich etwas frech.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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