Einen schönen guten Tag,
ich beziehe für drei Jahre die volle Erwerbsminderungsrente.
Da dieses nur knapp 450€ beträgt, stocke ich mit Grundsicherung nach dem SGB XII auf. Komme somit also auf den gängigen Regelsatz wie ein Bürgergeld/Sozialhilfeempfänger.
Nun habe ich einen Mininjob von 280€. Von diesem werden mir 70% vom Sozialamt angerechnet.
Also mir steht kein Freibetrag von 100€ zu. Es bleiben also von den 280€ knapp 85€.
Eigentlich sollten doch 100€ anrechnungsfrei sein, und alles darüber minus 70 %.
Ich frage mich, warum das so ist?
Ich bin dadurch ja schlechter gestellt als jeder normale Sozialhilfe / Bürgergeldempfänger.
Liebe Grüße,
Ulrike
Kein Freibetrag bei Minijob?
4. Juli 2025
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Frage vom 4. Juli 2025 | 07:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Freibetrag bei Minijob?
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#1
Antwort vom 4. Juli 2025 | 09:49
Von
Status: Unparteiischer (9173 Beiträge, 1945x hilfreich)
ZitatIch frage mich, warum das so ist? :
Das sollte man mal mit dem Arbeitgeber oder dem Sozialamt besprechen. Hat man für den Minijob die Rentenbefreiung ausgefüllt?
#2
Antwort vom 4. Juli 2025 | 11:22
Von
Status: Legende (18351 Beiträge, 9953x hilfreich)
ZitatIch frage mich, warum das so ist? :
Weil es der Gesetzgeber so will.
Bei Grundsicherung nach SGB XII richtet sich die Einkommensanrechnung nach §82 SGB XII.
Und da ist es halt anders geregelt als beim Bürgergeld.
ZitatIch bin dadurch ja schlechter gestellt als jeder normale Sozialhilfe / Bürgergeldempfänger. :
Ja. Das entspricht aber der gesetzlichen Regelung.
Da hilft nur, Politiker zu wählen, die das ändern wollen.
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#3
Antwort vom 4. Juli 2025 | 14:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWeil es der Gesetzgeber so will. :
Bei Grundsicherung nach SGB XII richtet sich die Einkommensanrechnung nach §82 SGB XII.
Und da ist es halt anders geregelt als beim Bürgergeld.
Danke, das hätte ich so nicht gefunden.
Lustigerweise steht, wenn man nach diesem Paragraphen sucht, dass diese 30% die einem bleiben, ein Anreiz sein sollen, wieder zu arbeiten.
Ich empfinde es schon als absolute Ungleichbehandlung.
#4
Antwort vom 4. Juli 2025 | 14:45
Von
Status: Unbeschreiblich (34047 Beiträge, 17668x hilfreich)
Eigentlich sollten doch 100€ anrechnungsfrei sein, und alles darüber minus 70 %. Das ist ja nicht mal beim Bürgergeld so - da sind es jenseits der 100 Euro 80 %, die angerechnet werden. Mit den 70 % ist man in der Grundsicherung folglich bessergestellt, mit den fehlenden 100 Euro schlechter.
#5
Antwort vom 4. Juli 2025 | 15:24
Von
Status: Unbeschreiblich (37720 Beiträge, 6303x hilfreich)
Nö. Das steht dort nicht.ZitatLustigerweise steht, wenn man nach diesem Paragraphen sucht, dass diese 30% die einem bleiben, ein Anreiz sein sollen, wieder zu arbeiten. :
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__82.html
Wo hast du denn gelesen, dass voll Erwerbsgeminderte einen Anreiz zu Erwerbstätigkeit brauchen?
Vielleicht verwechselst du Sozialhilfe mit Bürgergeld ?
Ich nicht. Du bist wahrscheinlich nicht ohne Grund --voll erwerbsgemindert--. Bist deshalb beim Sozialamt und nicht beim Jobcenter für Arbeitsuchende.ZitatIch empfinde es schon als absolute Ungleichbehandlung. :
Unterschiedliche Sachverhalte werden auch unterschiedlich geregelt.
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